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Ausnahme im bayerischen Rauchverbot

Ausnahme im bayerischen Rauchverbot

Nachdem die Vollzugshinweise zum bayerischen Rauchverbot veröffentlicht wurden, ist klar, dass es eine Ausnahme zum totalen Rauchverbot in der Gastronomie gibt. Es sind die “echten geschlossenen Gesellschaften”. Das bedeutet, dass bei Hochzeiten und sonstigen private Feiern geraucht werden darf, aber auch bei Vorstandssitzungen von Vereinen. Die Teilnehmer an diesen geschlossenen Gesellschaften benötigen lediglich eine “persönliche