News gekennzeichnet ‘Vollzugshinweise’

Klage zu den Vollzugshinweisen zum Rauchverbot verworfen

Klage zu den Vollzugshinweisen zum Rauchverbot verworfen

Mit Beschluss vom 18. August 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz (Rauchverbot) selbst keine Rechtsnorm sind. Sie können deshalb nicht in einem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung gestellt werden. Damit wurde die Klage eines Münchner Anwalts nicht angenommen, der erreichen wollte, dass die Vollzugshinweise zum totalen

Geschlossene Gesellschaft: Schlupfloch oder Bürgerrecht?

Geschlossene Gesellschaft: Schlupfloch oder Bürgerrecht?

Das durch einen äußerst umstrittenen Volksentscheid (viele bezeichnen das Ganze als “Lügenentscheid”) in Bayern erzwungene totale Rauchverbot in der Gastronomie sollte nach dem Willen der Initiatoren rauchende Menschen aus der Gastronomie komplett und vollständig verbannen. Dabei wurde kaltlächelnd in Kauf genommen, dass Wirte quasi enteignet und deren Angestellte um ihren Job gebracht wurden. Menschen, die

Ausnahme im bayerischen Rauchverbot

Ausnahme im bayerischen Rauchverbot

Nachdem die Vollzugshinweise zum bayerischen Rauchverbot veröffentlicht wurden, ist klar, dass es eine Ausnahme zum totalen Rauchverbot in der Gastronomie gibt. Es sind die “echten geschlossenen Gesellschaften”. Das bedeutet, dass bei Hochzeiten und sonstigen private Feiern geraucht werden darf, aber auch bei Vorstandssitzungen von Vereinen. Die Teilnehmer an diesen geschlossenen Gesellschaften benötigen lediglich eine “persönliche

KVR München fordert Verbot von Raucherclubs

KVR München fordert Verbot von Raucherclubs

Der Chef des Münchner KVR (Kreisverwaltungs Referat), Wilfried Blume-Beyerle, fordert jetzt von der Bayerischen Staatsregierung die Vollzugshinweise des sogenannten Nichtraucherschutzgesetzes zu ändern, damit Raucherclubs nicht mehr zulässig sind. Das berichtet die Münchner Abendzeitung. Im Januar hatte Blume-Beyerle noch gesagt, dass das Rauchverbot ein “Irrtum” sei (Rauchernews berichtete). Jetzt scheint er seine Meinung geändert zu haben

Der Raucherclub auf dem gerichtlichen Prüfstand

Der Raucherclub auf dem gerichtlichen Prüfstand

Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur i.G. (VEBWK) vertritt zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Scheele & Partner Wirte aus Freising und Ingolstadt, die von den zuständigen Ordnungsämtern Bescheide erhalten hatten (Rauchernews berichtete). Nach Auffassung des VEBWK und der Rechtsanwaltskanzlei Scheele & Partner wurden die Bescheide zu Unrecht erteilt, da der Vollzug des BayGSG von den

Jetzt klagt der VEBWK

Jetzt klagt der VEBWK

Wie das Münchner Boulevardblatt “tz” berichtet, hat der VEBWK seinen Münchner Anwalt Michael Scheele eingeschaltet. Grund: In Ingolstadt und Freising wurden Bußgeldbescheide beziehungsweise Androhungen von Bußgeld oder Androhungen die Betriebserlaubnis zu entziehen an Mitgliedlokale des VEBWK verschickt (Rauchernews berichtete). Anfang März gab es in Freising eine großangelegte Razzia. Angeblich sollte das Jugendschutzgesetz überprüft werden, die

Ingolstadt legt sich mit dem VEBWK an

Ingolstadt legt sich mit dem VEBWK an

Wie der Donaukurier berichtet, hat die Stadt Ingolstadt einige Wirte aufgefordert, das umstrittene Rauchverbot umzusetzen. Würde das nicht geschehen, gäbe es Zwangsmaßnahmen in Form von Bußgeldern bis hin zu Konzessionsentzügen geben. Das berichtete der Donaukurier. Der VEBWK hat sich, was das Konzept der ihm angeschlossenen Rauchclubs angeht, rechtlich absichern lassen und ein klares “OK” vom