Ein Streit in Flensburg beschäftigt die Gerichte. Eine Kneipenwirtin hatte sich gegen die Stadtverwaltung zur Wehr gesetzt, die die Wirtin durch Zwangsgeld dazu nötigen will, ein “Rauchen Verboten”-Schild in ihrem Lokal anzubringen. In einem Eilverfahren hat nun das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass die behördliche Anordnung nicht dazu geeignet sei, den Nichtraucherschutz durchzusetzen (Aktenzeichen 3
Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur i.G. (VEBWK) vertritt zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Scheele & Partner Wirte aus Freising und Ingolstadt, die von den zuständigen Ordnungsämtern Bescheide erhalten hatten (Rauchernews berichtete). Nach Auffassung des VEBWK und der Rechtsanwaltskanzlei Scheele & Partner wurden die Bescheide zu Unrecht erteilt, da der Vollzug des BayGSG von den