Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde eingegangen, mit der sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, dass in Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, geraucht werden darf. Das Aktenzeichen des Vorgangs ist VGH B 70/09. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sind Gaststätten grundsätzlich rauchfrei. Allerdings lässt das Gesetz unter anderem eine Ausnahme zu für
Schon mehrfach wurde die Passivrauchlüge des DKFZ (Deutsches Krebsforschungs Zentrum) ins Reich der Fabel verwiesen. Namhafte Wissenschaftler haben, teils in akribischer Kleinarbeit, die Behauptung von den 3.301 Toten, die in Deutschland angeblich wegen des Passivrauchs sterben, ins Reich der Fabel verwiesen. Jetzt hat der Münchner Anwalt Michael Scheele ein Buch mit dem Titel “Passivrauch: Tödliche
Das Verfassungsgericht soll bei der Überprüfung der gesetzlichen Rauchverbote ein besonderes Augenmerk auf die vermeintlichen Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen legen. Dies fordert Netzwerk Rauchen, die führende Interessenvertretung der Raucher. Wo keine wirkliche Gefahr vorliege, dürfe deshalb keine Freiheitseinschränkung erfolgen. “Das Märchen von 3.301 Passivrauchtoten ist längst widerlegt, ebenso wie Behauptungen über Einflüsse von Rauchverboten auf
Im Saarland dürfen die sogenannten Shisha-Cafés, also Gaststätten, in denen lediglich das Rauchen von Wasserpfeifen gestattet ist, weiter betrieben werden. Das hat das saarländische Verfassungsgericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beschlossen. Das Gericht reagiert damit auf die Verfassungsbeschwerden mehrerer Betreiber dieser Einrichtungen, die wegen Verletzung ihrer Gewerbefreiheit und ihres Eigentumsrechts gegen das Nichtraucherschutzgesetz geklagt hatten.
Nun hat auch der sächsische Verwaltungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen. In einer Einstweiligen Anordnung entschied das Gericht, dass in Inhabergeführten Einraum-Gaststätten vorerst weiter geraucht werden darf. Die entsprechenden Lokale müssen ohne Angestellte auskommen und eine für jeden sichtbare Kennzeichnung als Raucherlokal anbringen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Gericht dann im Hauptverfahren. Mehrere Wirte hatten Verfassungsbeschwerde gegen