Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage abgewiesen, in der gefordert wurde, das Rauchen in Raucherclubs wieder grundsätzlich zu erlauben. Gleichzeitig hat das Gericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, dass in sogenannten “geschlossenen Gesellschaften” das Rauchen erlaubt sei und dass dies auch für Raucherclubs gilt. Der Antragsteller hatte in seiner Klage gefordert, dass das bayerische Rauchverbot
Wenn für bestimmte Produkte die Preise über einen kritischen Wert steigen, versuchen viele Menschen, dieses “Problem” legal oder sogar illegal zu umgehen. Besonders bemerkbar macht sich dies bei Zigaretten, aber auch Kaffee oder Alkohol. Diese Waren sind in einigen Nachbarländern oftmals wesentlich billiger als in Deutschland selbst. Eine Frau war mit ihrem Vater und ihren
Ab September 2012 sollten in den USA die Tabakkonzerne gezwungen werden, sogenannte “Schockfotos” auf Zigarettenpackungen zu drucken. Diese “Schockfotos sind meist Fälschungen, wie zum Beispiel die schwarzgefärbte Lunge, die es so laut Aussagen des Rechtsmediziners und Professors an der Humboldt-Universität und der Freien Universität Berlin, Michael Tsokos, nicht gibt (siehe Video am Ende des Artikels).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat das bayerische Rauchverbot für Shishas gekippt. Wie bereits in einem Eilantrag festgestellt (Rauchernews berichtete), darf in einer Shisha-Bar weiter Wasserpfeife geraucht werden, wenn dazu kein Tabak benutzt wird. Frank Mansory, der Betreiber einer Shisha-Bar in der Münchner Schwanthalerstraße, überlegte, wie er die drohende Schließung seiner Bar nach dem
In Bullitt County, einem Bezirk im amerikanischen Bundesstaat Kentucky, kann ein geplantes Rauchverbot nicht auf den Weg gebracht werden, da es von der falschen Behörde initiiert wurde. Das lokale Gesundheitsamt hatte auf die Einführung eines Rauchverbots gedrängt, da die Gesundheit der Bevölkerung von Bullitt County angeblich immer mehr unter dem zunehmenden Passivrauch leide. Viele Lokalpolitiker
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Popularklagen mehrerer Wirte abgewiesen und damit entschieden, dass das totale bayerische Rauchverbot auch für Shisha-Bars gilt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Damit setzt das Gericht die wissenschaftlich unhaltbare Hysterie der Passivrauchlüge über die Selbstbestimmung der Menschen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Kläger hatten das totale Rauchverbot
Weil die Hamburger Autobahngaststätte “Trucker-Treff” geklagt hatte, muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht wieder mit dem Rauchverbot befassen, in diesem Fall mit dem aus Hamburg. Das Verwaltungsgericht hatte das Hamburger Rauchverbot als verfassungswidrig beurteilt und das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Das höchste deutsche Gericht muss also wieder einmal entscheiden, ob ein unsinniges Gesetz nachgebessert werden
Im Zuge der Rauchverbote tummelt sich allerlei abstruses Gesindel. Ob militante Antiraucher, die nicht verarbeitete Jugenderlebnisse in Gewaltphantasien gegen rauchende Menschen eskalieren lassen, ob mediengeile Politiker, die meinen, im Sog von Rauchverboten ihre eigene Karriere zu pushen, oder Populisten, die immer undemokratischere Verbote fordern – die Liste ist lang. Jetzt hat es einen Abzocker erwischt,
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie abgewiesen. Geklagt hatte ein Wirt aus Memmingen. Seiner Meinung nach hat ein gesetzliches Rauchverbot für Lebensbereiche, die die Bürger freiwillig aufsuchten, einen verfassungsrechtlich unzulässigen Zwangsschutz zur Folge. Es sei auch nicht erforderlich, da als weniger einschneidendes und genauso effektives Mittel eine Kennzeichnungspflicht
Immer wieder versuchen Ordnungsämter, mit falschen Angaben und Rechtsbeugung die Wirte einzuschüchtern (Rauchernews berichtete). Die private Initiative “Fairness für Raucher” und der “Bundesverein Gastronomie und Genuss” (BVGG) hatten mehrmals versucht, Ordnungsämter und das Gesundheitsministerium dazu zu bewegen, klare Aussagen zu machen und sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Dazu wurden den Behörden Flyer mit Informationen