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Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Shisha-Cafés

Bayerisches Rauchverbot gilt auch für Shisha-Cafés

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Popularklagen mehrerer Wirte abgewiesen und damit entschieden, dass das totale bayerische Rauchverbot auch für Shisha-Bars gilt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Damit setzt das Gericht die wissenschaftlich unhaltbare Hysterie der Passivrauchlüge über die Selbstbestimmung der Menschen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Kläger hatten das totale Rauchverbot

Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

Mit Beschluss vom 30. November 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Aktenzeichen: 9 CE 10.2468), dass ein Shisha-Café, in dem ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten werden, vorerst weiter betrieben werden darf. Die Antragstellerin betreibt ein Shisha-Café in München. Die Landeshauptstadt München hat Kontrollen

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Shisha-Bars beschreiten Klageweg

Shisha-Bars beschreiten Klageweg

Mehrere Shisha-Bars aus München, Weiden und Fürth reichten jetzt Klage gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie ein.  Die Münchner Anwaltskanzlei Consilia vertritt dabei die Shisha-Bar-Betreiber bei ihrer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Verwaltungsrechtexperte Professor Michael Hauth kündigte an, nächste Woche auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde einzureichen. Man wolle mit den Klagen nicht