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Sachsen: Rauchverbot gelockert

Sachsen: Rauchverbot gelockert

Nachdem Mitte Dezember der Landtag in Sachsen mit überwältigender Mehrheit einer Lockerung des Rauchverbots zugestimmt hatte, darf in diesem Jahr in kleinen Kneipen, geschlossenen Gesellschaften und auf dem Gelände von Berufsschulen wieder geraucht werden. Volljährige Schüler bekommen wieder ihre Raucherecke, die sich jahrzehntelang bewährt hat. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, wird diese Änderung allenthalben positiv

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CDU will Rauchverbot an Berufsschulen kippen

CDU will Rauchverbot an Berufsschulen kippen

Die sächsische CDU will das totale Rauchverbot an den Berufsschulen des Freistaates kippen. Das berichtete die Chemnitzer “Freie Presse” heute. Der Reichenbacher CDU-Landtagsabgeordnete Alfons Kienzle ist derzeit dabei, einen entsprechenden Antrag auszuarbeiten, durch den dann wieder die sogenannten “Raucherinseln” erlaubt werden sollen. Kienzle begründete seinen Antrag mit den Worten: “Ein Unding, das Gesetz muss geändert

Totales Rauchverbot nicht mehrheitsfähig

Totales Rauchverbot nicht mehrheitsfähig

Christine Clauß (CDU, siehe Bild), Gesundheitsministerin des Freistaates Sachsen, stellte den Beschluss des Kabinets vor, das Rauchverbot zu lockern. Sie hätte sich zwar ein striktes Rauchverbot gewünscht, so Clauß, aber totale Rauchverbote seien nun einmal nicht mehrheitsfähig. Folgende Lockerungen des Rauchverbots sollen künftig in Sachsen gelten: In Lokalen bis 75 Quadratmetern soll das Rauchen künftig

Auch in Sachsen: Rauchverbot gekippt

Auch in Sachsen: Rauchverbot gekippt

Nun hat auch das Verfassungsgericht in Sachsen das dortige Rauchverbot gekippt. Das sächsische Rauchverbot ist, so die Richter, mit dem Grundrecht der Betreiber kleiner Ein-Raum-Gaststätten auf Berufsfreiheit unvereinbar. Geklagt hatten Besitzer von Einraumkneipen und Betreiber von Diskotheken. Das Gericht gab nun den Klägern Recht und forderte den Freistaat Sachsen auf, bis zum 31. Dezember 2009

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Rauchverbot auch in Sachsen ausgesetzt

Rauchverbot auch in Sachsen ausgesetzt

Nun hat auch der sächsische Verwaltungsgerichtshof ein Machtwort gesprochen. In einer Einstweiligen Anordnung entschied das Gericht, dass in Inhabergeführten Einraum-Gaststätten vorerst weiter geraucht werden darf. Die entsprechenden Lokale müssen ohne Angestellte auskommen und eine für jeden sichtbare Kennzeichnung als Raucherlokal anbringen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Gericht dann im Hauptverfahren. Mehrere Wirte hatten Verfassungsbeschwerde gegen

Sachsen: Protest gegen Rauchverbot wächst

Sachsen: Protest gegen Rauchverbot wächst

Wie die Lausitzer Rundschau berichtet, wächst der Protest gegen das Rauchverbot in Sachsen. Sieben Leipziger Wirte wollen nun beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine Sammelklage einreichen. Wie Jana Rösler, die Anwältin der Wirte, bestätigte, handele es sich durchwegs um Besitzer kleinerer Lokale, zu deren Besuchern keine Jugendlichen oder Familien mit Kindern gehören würden. Durch die einstweilige Verfügung