Schon wieder gab es eine Schlappe für die Befürworter absoluter Rauchverbote. Das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Rauchverbot in Diskotheken und Einraumkneipen des Landes bis zu einer endgültigen Entscheidung, die am 22. Oktober dieses Jahres fallen soll, aufgehoben. Mit dem Gericht in Dessau-Roßlau setzte damit ein weiteres das Rauchverbot in großen Teilen außer Kraft.
Der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU, siehe Bild), will das Rauchverbot des Landes in Gaststätten und Lokalen nach der Sommerpause überprüfen. Die “dramatischen Umsatzeinbußen in der Gastronomie” würden es erforderlich machen, das Gesetz genauer unter die Lupe zu nehmen. Es bestehe “dringender Handlungsbedarf”, denn Sachsen-Anhalt könne es sich nicht leisten, dass derart viele Arbeitsplätze
Im Gegensatz zu vielen Gerichten in anderen Bundesländern hat das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt drei Eilanträge gegen das Rauchverbot zurückgewiesen und will erst im Hauptsacheverfahren entscheiden. Die Richter begründeten diese Entscheidung damit, dass die Antragsteller ihre schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile nicht ausreichend begründet hätten. Die Richter bemängelten, dass das Ergebnis einer Umfrage, nach der ein erheblicher
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat eine aktuelle Umfrage im Süden Sachsen-Anhalts bei mehr als 400 gastronomischen Betrieben durchgeführt. Jeder zweite Gastwirt berichtete dabei von Umsatzverlusten seit Beginn des Rauchverbots in Sachsen-Anhalt. Besonders hart trifft das absolute Rauchverbot viele Ein-Raum-Gaststätten: über 70 Prozent berichten über Umsatzrückgänge, in vier von zehn Unternehmen gab es sogar