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Verfassungsgericht lehnt zwei Beschwerden zum Rauchverbot ab

Verfassungsgericht lehnt zwei Beschwerden zum Rauchverbot ab

Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat heute zwei Beschwerden zum Rauchverbot abgelehnt. Die eine Klage betraf die Ausnahmeregelung bei Festzelten, die andere das Verbot von Raucherclubs. Der eine Kläger, Rüdiger Tasch aus Mainz, hatte Beschwerde eingereicht, weil seiner Meinung nach die Gründung von Raucherclubs durch das Rauchverbot des Landes Rheinland-Pfalz erschwert sei. Grund ist das Eßverbot in

Verfassungs-Beschwerde gegen Ausnahme von Rauchverbot

Verfassungs-Beschwerde gegen Ausnahme von Rauchverbot

Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Verfassungsbeschwerde eingegangen, mit der sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, dass in Wein-, Bier- und sonstigen Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, geraucht werden darf. Das Aktenzeichen des Vorgangs ist VGH B 70/09. Nach dem Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sind Gaststätten grundsätzlich rauchfrei. Allerdings lässt das Gesetz unter anderem eine Ausnahme zu für

Klagedrohungen gegen neue Rauchverbote

Klagedrohungen gegen neue Rauchverbote

Nachdem das alte Rauchverbotsgesetz bereits eine Fülle an Klagen bei verschiedenen Gerichten hervorgerufen hat, droht auch den neuen Gesetzen zum Rauchverbot ähnliches. Die Münchner Wirtin Birgit Netzle vom Asam-Schlössl in München (siehe Bild) hatte bei einer Veranstaltung in München bereits bekannt gegeben, dass sie am 2. August 2009 gegen das neue bayerische Rauchverbot klagen will

Verfassungsgericht erweitert Ausnahmeregeln beim Rauchverbot

Verfassungsgericht erweitert Ausnahmeregeln beim Rauchverbot

Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz hat die Aussetzung des Rauchverbots um drei Monate verlängert und erweitert. So betrifft die Ausnahme nun nicht nur mehr Lokale, die inhabergeführt sind, sondern alle Lokale bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern. Mit dieser vorläufigen Entscheidung hat sich das Gericht an den Spruch des Bundesverfassungsgerichts gehalten, der diese räumliche Grenze

Sachsen: Protest gegen Rauchverbot wächst

Sachsen: Protest gegen Rauchverbot wächst

Wie die Lausitzer Rundschau berichtet, wächst der Protest gegen das Rauchverbot in Sachsen. Sieben Leipziger Wirte wollen nun beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine Sammelklage einreichen. Wie Jana Rösler, die Anwältin der Wirte, bestätigte, handele es sich durchwegs um Besitzer kleinerer Lokale, zu deren Besuchern keine Jugendlichen oder Familien mit Kindern gehören würden. Durch die einstweilige Verfügung

Einraumkneipen: Rauchen erlaubt

Einraumkneipen: Rauchen erlaubt

In sogenannten Einraumkneipen wird das Rauchverbot vorläufig ausgesetzt. Eben hat der Koblenzer Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz dem Eilantrag von fünf Wirten stattgegeben. Das bedeutet, dass in diesem Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen weiter geraucht werden darf. Zwar tritt in Rheinland-Pfalz diesen Sonntag das Rauchverbot in Kraft, die Gäste inhabergeführter Einraumkneipen dürfen aber auch weiterhin rauchen. Mit diesem Spruch