Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Klage einer Vermieterin abgewiesen. Diese hatte auf 2.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil sie eine Wohnung nach zwei Jahren neu tapezieren musste, da dort “exzessiv” geraucht worden sei. Im Mietvertrag stand zwar “Bitte nicht rauchen”, diese Klausel hat aus der Sicht des BGH allerdings keine juristische Relevanz. Das Gericht bestätigte,
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Ich verstehe nicht, wie jemand nicht rauchen kann, – er bringt sich doch um des Lebens bestes Teil und jedenfalls um ein ganz eminentes Vergnügen!
— Thomas Mann
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