Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage abgewiesen, in der gefordert wurde, das Rauchen in Raucherclubs wieder grundsätzlich zu erlauben. Gleichzeitig hat das Gericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, dass in sogenannten “geschlossenen Gesellschaften” das Rauchen erlaubt sei und dass dies auch für Raucherclubs gilt. Der Antragsteller hatte in seiner Klage gefordert, dass das bayerische Rauchverbot
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Popularklagen mehrerer Wirte abgewiesen und damit entschieden, dass das totale bayerische Rauchverbot auch für Shisha-Bars gilt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Damit setzt das Gericht die wissenschaftlich unhaltbare Hysterie der Passivrauchlüge über die Selbstbestimmung der Menschen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Kläger hatten das totale Rauchverbot
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie abgewiesen. Geklagt hatte ein Wirt aus Memmingen. Seiner Meinung nach hat ein gesetzliches Rauchverbot für Lebensbereiche, die die Bürger freiwillig aufsuchten, einen verfassungsrechtlich unzulässigen Zwangsschutz zur Folge. Es sei auch nicht erforderlich, da als weniger einschneidendes und genauso effektives Mittel eine Kennzeichnungspflicht
Mit der Entscheidung vom 24.September 2010, den Eilantrag von vier Shisha-Bar-Betreibern aus München auf einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Gesundheitsschutzgesetzes (Rauchverbot in bayerischer Gastronomie) abzulehnen, bestätigt die oberste juristische Instanz des Landes den derzeitig eingeschlagenen Kurs. Die sehr detaillierte Klageschrift wurde in beinahe allen Teilen nur dürftig beantwortet. Vielmehr bezieht sich der Verfassungsgerichtshof immer wieder
Mehrere Shisha-Bars aus München, Weiden und Fürth reichten jetzt Klage gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie ein. Die Münchner Anwaltskanzlei Consilia vertritt dabei die Shisha-Bar-Betreiber bei ihrer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Verwaltungsrechtexperte Professor Michael Hauth kündigte an, nächste Woche auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde einzureichen. Man wolle mit den Klagen nicht
Herbe Schlappe für die Antiraucher der “Nichtraucher Initiative München”. Der bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte die Klage der Gruppe auf Einstweilige Verfügung ab. Die Antirauchergruppe wollte ein Verbot der bayerischen Raucherclubs erreichen (Rauchernews berichtete). Die Antirauchergruppe hatte eine Popularklage beim Verfassungsgerichtshof angestrengt. Man wollt erreichen, dass Teile des Artikels 2 Ziffer 8 des Gesetzes zum Schutze der
Die Antiraucher-Wirtin Hannelore Wutzdorff-Brunner (siehe Bild) von “Hannes Chaos”, einer Rockkneipe im bayerischen Straubing, hat sich nun auch im Bayerischen Fernsehen beschwert. In der Abendschau vom 27. Mai 2008 jammerte sie lautstark über die Konkurrenz der Raucherclubs in Straubing. Hanne hatte sich ja so auf das Rauchverbot gefreut. Endlich mussten ihre nichtrauchenden Gäste angeblich nicht
Der VEBWK, der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur, hat beim Bayerischen Verfassungsgericht Popularklage gegen das Rauchverbot eingereicht. Michael Scheele, Anwalt des mittlerweile eingetragenen Vereins übergab die Klage am Dienstag dem Gericht. Scheele wörtlich: “Wir sind der Meinung, dass es verfassungswidrig ist, was da verabschiedet wurde”. Er sieht im Gesetz mehrere Verstösse gegen Artikel der
Die militanten Antiraucher der NIM (Nichtraucher Initiative München) haben Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mit dieser Klage wollen sie erzwingen, dass Rauchclubs illegal werden. Die Popularklage ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen zugelassen. Eine Besonderheit bietet dabei allerdings der Freistaat Bayern, dem es jedem Bürger, egal wo er wohnt, ermöglicht, eine Popularklage einzureichen. Die Klage
Die militanten Nichtraucher schäumen vor Wut. Soll doch in Bayern das strengste Rauchverbot Europas ein klein wenig gelockert werden. Wie die Volksstimme berichtet bezeichnet die NID, die Nichtraucher-Initiative Deutschland Bayern als “Bananenrepublik”. Auch die sich als äußerst militant gebende Gruppierung “Pro Rauchfrei” bebildert einen entsprechenden Artikel mit Bananen. NID-Vizepräsident Ernst-Günther Krause sagte gegenüber der dpa