Das Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 63 S 470/08) hat das Rauchen in Mietwohnungen ausdrücklich erlaubt und damit die Klage eines Mieters abgeschmettert, der vom Vermieter ein Rauchverbot in den Wohnungen gefordert hatte. Der Kläger hatte sich vom Tabakrauch belästigt gefühlt, weil ein Nachbar in der darunter liegenden Wohnung seine Zimmer lüftete. Angeblich sei es deshalb zu
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Ich werde diese Frau sein, die allein an einem Tisch sitzt und raucht, während sie die hereinbrechende Dunkelheit betrachtet, den Verkehr auf der Straße, und von anderen Landschaften träumt, von künftigen leidenschaftlichen Begegnungen.
— Cristina Peri Rossi
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