News gekennzeichnet ‘Innovationsklausel’

Gastroverband: Volksbegehren der ÖDP ist ein Verbotsbegehren

Gastroverband: Volksbegehren der ÖDP ist ein Verbotsbegehren

Das Volksbegehren der ÖDP in Bayern ist nach Auffassung des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) ein Verbotsbegehren. “Wer ein totales Rauchverbot in der Gastronomie fordert, vernichtet bewusst Arbeitsplätze und treibt viele Lokale, deren Kundschaft hauptsächlich aus rauchenden Menschen besteht, in den Ruin”, so Heinrich Kohlhuber, Bundesvorsitzender des BVGG e.V. (siehe Bild). Der BVGG e.V.

Neues Rauchverbot in Bayern beschlossen

Neues Rauchverbot in Bayern beschlossen

Mit den Stimmen der Koalition aus CSU und FDP wurde heute um 11:10 Uhr das neue Rauchverbot für Bayern im Landtag beschlossen. Vorangegangen war eine zum Teil hitzige Diskussion. Christa Stewens (CSU) begann die Debatte damit, dass man mit dem neuen Rauchverbot der bayerischen Lebensart ein Stückchen mehr gerecht werden würde, und dies “ohne moralischen

Söder will Raucherclubs durch Innovationsklausel helfen

Söder will Raucherclubs durch Innovationsklausel helfen

Der neu gegründete Verein BVGG e.V., der Bundesverein Gastronomie und Genuss, hat am Politischen Aschermittwoch in Passau einen Appell an Bayerns Gesundheitsminister Dr. Söder (CSU) übergeben. Dabei sagte Dr. Söder dem Verein zu, über die Innovationsklausel Raucherclubs zu helfen und Ausnahmen vom Rauchverbot zuzulassen. In einem etwa zehn Minuten dauerndem Gespräch konnte der Bundesvorsitzende des

NRW: Streit ums Rauchverbot geht weiter

NRW: Streit ums Rauchverbot geht weiter

Der Streit in NRW zwischen FDP und CDU geht weiter. Die Koalitionspartner sind sich alles andere als einig, was mit dem Rauchverbot passieren soll. Auslöser des Streites ist die im Rauchverbot enthaltene Innovationsklausel, die Ausnahmen vom Rauchverbot zulässt wenn zum Beispiel Filteranlagen die Schadstoffe eliminieren. Die militante Antiraucherlobby fürchtet nun, dass das Rauchverbot – zu

Grüne gegen Filteranlagen

Grüne gegen Filteranlagen

Im NRW-Rauchverbot gibt es eine sogenannte Innovationsklausel, die Ausnahmen zulässt, wenn “durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet wird”. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte nun, wenn Gastwirte entsprechende Filteranlagen einbauen würden, könnte man Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen. Allerdings müssten die Anlagen beim Ministerium beantragt werden. Anfang des Jahres