Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Klage einer Vermieterin abgewiesen. Diese hatte auf 2.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil sie eine Wohnung nach zwei Jahren neu tapezieren musste, da dort “exzessiv” geraucht worden sei. Im Mietvertrag stand zwar “Bitte nicht rauchen”, diese Klausel hat aus der Sicht des BGH allerdings keine juristische Relevanz. Das Gericht bestätigte,
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Ich glaube wenn Antiraucherinnen und Antiraucher sich ihre eigenen Lüste eingestehen könnten, wären sie vielleicht auch in der Lage mit anderen Menschen mitzufühlen, statt gegen Raucherinnen und Raucher zu hetzen.
— Ada Frankiewicz
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