Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage abgewiesen, in der gefordert wurde, das Rauchen in Raucherclubs wieder grundsätzlich zu erlauben. Gleichzeitig hat das Gericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, dass in sogenannten “geschlossenen Gesellschaften” das Rauchen erlaubt sei und dass dies auch für Raucherclubs gilt. Der Antragsteller hatte in seiner Klage gefordert, dass das bayerische Rauchverbot
Das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie ist schon längst gescheitert. Nach Angaben der Antiraucherlobby wird angeblich in 17 Prozent aller bayerischen Kneipen verbotenerweise geraucht, Umsatzeinbrüche und Entlassungen in der Gastronomie wegen des Rauchverbots sind Alltag geworden (Rauchernews berichtete). Die Zigarettenmultis melden Umsatz- und Gewinnsteigerungen (Rauchernews berichtete) und die Antiraucherlobby fordert bereits weitere Verschärfungen wie ein
Viele Raucher haben beim Plebiszit über das (annähernd) totale Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie 2010 nicht nur deshalb mit „Nein“ gestimmt, weil sie selbst Tabakwaren konsumieren, sondern auch wegen ihrer kritischen Haltung gegenüber staatlicher Bevormundung. Dies ist eine der Folgerungen in einer jüngst publizierten Untersuchung zum Abstimmungsverhalten beim Volksentscheid im Juli vergangenen Jahres. Im
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat das bayerische Rauchverbot für Shishas gekippt. Wie bereits in einem Eilantrag festgestellt (Rauchernews berichtete), darf in einer Shisha-Bar weiter Wasserpfeife geraucht werden, wenn dazu kein Tabak benutzt wird. Frank Mansory, der Betreiber einer Shisha-Bar in der Münchner Schwanthalerstraße, überlegte, wie er die drohende Schließung seiner Bar nach dem
Das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie sorgt nicht nur für Existenzvernichtungen (Rauchernews berichtete), unnötige Kriminalisierungen und Ärger bei den Menschen. Es ist auch mitverantwortlich dafür, dass in Münchens Partymeile die Polizei immer mehr Straftaten aufklären muss. 30 Prozent mehr Straftaten wurden seit Einführung des totalen Rauchverbots in der Gastronomie im Bereich Sonnenstraße und Maximiliansplatz registriert
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute die Popularklagen mehrerer Wirte abgewiesen und damit entschieden, dass das totale bayerische Rauchverbot auch für Shisha-Bars gilt und mit der bayerischen Verfassung vereinbar ist. Damit setzt das Gericht die wissenschaftlich unhaltbare Hysterie der Passivrauchlüge über die Selbstbestimmung der Menschen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Die Kläger hatten das totale Rauchverbot
Pressemeldung: Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz, dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband BHG-DEHOGA Bayern und dem Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. stellten das beauftragte Institut MIFM Münchner Institut für Marktforschung und dessen Leiter Helmut Aumüller eine repräsentative Stichprobe vor. Im Zeitraum von Mai bis Juli
Am 9. und 10. Juli 2011 fand in München ein Workshop statt, an dem sich mehrere Initiativen und Organisationen, die das Thema “Rauchverbote und dessen weitere Folgen” eint, beteiligten. Dieses Treffen wurde initiiert vom Bundesgeschäftsführer der Bundesversammlung Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung, Detlef Petereit, der selbst aus Berlin anreiste und die Veranstaltung auch moderierte. Die unterschiedlichen
Die Verluste der bayerischen Spielbanken, die durch das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie weiter in die Höhe geschnellt sind, müssen vom Steuerzahler getragen werden. Zwar drängte der Oberste Rechnungshof (ORH) darauf, die Spielbanken mit den höchsten Verlusten zu schließen, die bayerische Koalition aus CSU und FDP lehnt dies aber ab. “Von Überlegungen, die Spielbanken in
Etwa ein Jahr nach dem bayerischen Volksentscheid über ein absolutes Rauchverbot (4. Juli 2010) wollte der VEBWK wissen, ob und welche Veränderungen in Bayern eingetreten sind. Hat sich das Ausgehverhalten der Bevölkerung geändert? Fühlen sich die Bayern jetzt wohler oder werden die Folgen des absoluten Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie mit Argwohn