Das Volksbegehren der ÖDP in Bayern ist nach Auffassung des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) ein Verbotsbegehren. “Wer ein totales Rauchverbot in der Gastronomie fordert, vernichtet bewusst Arbeitsplätze und treibt viele Lokale, deren Kundschaft hauptsächlich aus rauchenden Menschen besteht, in den Ruin”, so Heinrich Kohlhuber, Bundesvorsitzender des BVGG e.V. (siehe Bild). Der BVGG e.V.
Das Volksbegehren der ÖDP, welches von immer mehr Menschen ob seines populistischen Begehrens nur noch “Verbotsbegehren” genannt wird, findet immer mehr Kritiker. Nun formiert sich der Widerstand auch in Kulmbach, wo die nichtrauchenden Kreisräte Thomas Nagel, Michael Otte (FDP) und Veit Pöhlmann (parteilos) in einer gemeinsamen Initiative dazu aufrufen, das Verbotsbegehren nicht zu unterstützen. Das
Auch die Schweizer Wirte wollen sich die Bevormundung, Gängelung und Lügen der Tabak-Prohibitionisten nicht länger gefallen lassen. Sie gründeten jetzt in Wimmis im Kanton Bern die “Interessengemeinschaft Freie Schweizer Wirte”. Im Januar 2010 plant die Initiative, eine eidgenössische Volksinitiative zu lancieren, um gegen den massiven Druck der “Lungenliga”, wie sich in der Schweiz die Prohibitionisten
Das strenge Rauchverbot in Kroatien ist jetzt auch offiziell Geschichte. Wie Rauchernews berichtete, gab es im Urlaubsland am Mittelmeer gewaltige Einbrüche in der dortigen Gastronomie wegen des Rauchverbots. Bis zu 80 Prozent Umsatzeinbruch beklagten die Wirte. Nun hat die kroatische Regierung ihre Ankündigung wahr gemacht und das unverhältnismäßig strenge Rauchverbot nach nur wenigen Monaten wieder
Pub-Besitzer aus dem britischen Colchester haben ihren lokalen Parlamentarier Bob Russel gezwungen, seine Unterstützung für das Rauchverbot zu überdenken und sich gegen den Irrsinn der Rauchverbote auszusprechen. Eine Gruppe von Wirten hatte sich in der letzten Woche mit Bob Russell getroffen und ihm mitgeteilt, dass sie fürchten, dass das Rauchverbot die britischen Pubs nach und
Nach nur drei Monaten lockert Kroatien das dortige strenge Rauchverbot. Laut Medienberichten gab es massive Proteste gegen das Rauchverbot, Betreiber von Gaststätten hatten Umsatzeinbrüche bis zu 80 Prozent beklagt. Nun lenkt Kroatiens Regierung ein. Gesundheitsminister Darko Milinovic kündigte an, das Rauchen in Restaurants und Lokalen unter bestimmten Auflagen wieder zu gestatten. Die Lockerung sieht folgende
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das sogenannte “Freiburger Alkoholverbot” gekippt. Zwei Vorschriften der Polizeiverordnung sind rechtswidrig, so die Richter. Die Vorschriften besagten, dass ein komplettes Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Flächen gelten sollte. Zwar könne, so die Richter, der Genuss von Alkohol zu enthemmendem oder aggressivem Verhalten führen, dies sei aber nicht typischerweise bei jedem Menschen
Die als “Lockerung” bezeichnete Neufassung des bayerischen Rauchverbots ist nach Auffassung des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) keine Lockerung, sondern eine Verschärfung. Durch den Wegfall der Raucherclubs werden tausende Betriebe in wirtschaftliche Existenznöte kommen, besonders für Diskotheken wird die Luft dünn. Gerade im ländlichen Bereich kämpfen Diskothekenbetreiber ums Überleben. Fast jede Woche gibt es
Ein Anwalt aus Voralberg meinte, mit den Sorgen der Wirte und deren teilweisen Unkenntnis des Rauchverbotes Kasse machen zu können. Im Namen des “Vereins zur Durchsetzung von Nichtraucherbestimmungen” sollen unzählige Wirte Abmahnungen des Anwalts bekommen haben, weil die Wirte angeblich gegen das Rauchverbots verstoßen hätten. Im Internet findet man über diesen dubiosen Verein keine Informationen,
Beim Stammtisch des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) am Fronleichnamstag stellten die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber erneut die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Festwirten und Feste veranstaltenden Vereinen auf. In sämtlichen Festzelten darf geraucht werden, in Tanzlokalen und Diskotheken besteht Rauchverbot. Diese Ungleichbehandlung wollen sich einige bayerische Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber nicht gefallen lassen und