Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E-Zigaretten

Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheidet gegen Grünen-Politikerin

Am 23. April hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen in Münster durch einstweilige Anordnung die in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt (Rauchernews berichtete).

Die Antiraucherlobbyisten und Noch-Gesundheitsministerin des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Grüne) hatte in einer Pressemeldung behauptet, E-Zigaretten seien als Arzneimittel anzusehen und da diese als Arzneimittel nicht zugelassen seien, sei der Vertrieb und Handel strafbar.

Die Antragstellerin, die E-Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

Folgende Begründung lieferte das Oberverwaltungsgericht zu seiner Entscheidung:

Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen. Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts Münster ist endgültig und nicht anfechtbar. Bleibt zu hoffen, dass die Bürger in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 keine Partei wählen, deren Repräsentantin aufgrund von reinen Lobbyinteressen Selbstständige völlig grundlos in den Ruin treibt und die totalitäres Gedankengut wie das totale Rauchverbot in der Gastronomie vor ein Miteinander und vor Toleranz gegenüber Andersdenkende stellt.

 


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6 Kommentare

  1. Liberaler

    So, man arbeitet konsequent an einer Vernichtung der E-Zigaretten: BfR für E-Zigaretten-Verbot in Nichtraucherzonen
    Erst darf man nur noch in Raucherbereichen dampfen, später kommt dann sicher ein Komplettverbot. Dann braucht man auch keine neue Steuer erfinden, das Geld kommt dann weiter durch die normale Tabaksteuer.

  2. B.S.

    “Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.”

    Die e-Zigarette aehnelt nicht nur im Aussehen einer richtigen Zigarette; dieses scheint der Noch-Gesundheitsministerin des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, der groesste Dorn im Auge zu sein.
    Es waere wohl etwas lachhaft, wenn die Pharmazie von e-Zigaretten profitieren wollte.

    Gesundheit: Ministerin Steffens warnt weiterhin vor gesundheitlichen Folgen des Konsums von E-Zigaretten….
    …… Es ist wichtig zu wissen: Die Entscheidung des OVG Münster stellt E-Zigaretten – insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids – keine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, denn Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Gesundheitsexpertinnen und -experten warnen bei E-Zigaretten vor Atemwegsreizungen und allergieauslösenden Substanzen. Deswegen warnt auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens weiterhin vor möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens von E-Zigaretten, insbesondere mit nikotinhaltigen Liquids.

    Was sagt diese Barbara Steffens eigentlich zu Chamipx, Zyban usw?

    Bleibt zu hoffen, dass die Bürger in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 keine Partei wählen, deren Repräsentantin aufgrund von reinen Lobbyinteressen Selbständige völlig grundlos in den Ruin treibt und die totalitäres Gedankengut wie das totale Rauchverbot in der Gastronomie vor ein Miteinander und vor Toleranz gegenüber Andersdenkende stellt.

  3. Steffens will nach einer eigenen Pressemitteilung weiter vor E-Zigaretten warnen. Vom Urteil selbst gibt sich die Antiraucherlobbyistin “enttäuscht”. Zitat aus der Pressemitteilung: “Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen, halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen”, betonte die Ministerin.

    Hier die Pressemitteilung im vollen Wortlaut: http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=123774&sektor=pm&detail=1&r=491827&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0

    • G-H-L

      Obwohl es ihr verboten wurde vor der E-Zigarette zu warnen, kündigt sie an, gegen dieses Urteil vorsätzlich verstoßen zu wollen. Damit ist sie als Ministerin eigentlich untragbar geworden, obwohl sie durch die Immunität vor Strafverfolgung geschützt ist.

      Es ist zwar richtig, daß Nikotin ein Nervengift ist, gleiches gilt aber auch für Koffein, Teein, Alkohol und andere Genußmittel. Ganz zu schweigen von den vielen Lebensmittelskandalen, die in jüngster Zeit ans Tageslicht gekommen sind. Hier versagt das Gesundheitsministerium kläglich. Hier steht das Gesundheitministerium in der Pflicht, den Verbraucher hinreichend zu schützen.

  4. Liberaler

    Da gibt es ja doch noch interessante Wendungen. :) Ich befürchte aber dennoch, dass die Politik diese Teile früher oder später verbieten wird – oder so hoch besteuert, dass es unattraktiv wird. Der Staat will nicht auf die Tabaksteuer verzichten, und bei dem jetzigen Boom der E-Zigarette ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen in der Politik mit einem Rückgang der Steuereinnahmen (oder mindestens einem langsameren Wachstum) rechnen.

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