Verfassungsgericht stärkt Raucherlaubnis in geschlossenen Gesellschaften

(Bild: Florian Adler) Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München stärkt geschlossene Gesellschaften

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage abgewiesen, in der gefordert wurde, das Rauchen in Raucherclubs wieder grundsätzlich zu erlauben. Gleichzeitig hat das Gericht aber auf die Möglichkeit hingewiesen, dass in sogenannten “geschlossenen Gesellschaften” das Rauchen erlaubt sei und dass dies auch für Raucherclubs gilt.

Der Antragsteller hatte in seiner Klage gefordert, dass das bayerische Rauchverbot für Rauchervereine nicht gelten kann, da diese Regelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit verstößt. Anders als bei Besuchern öffentlich zugänglicher Räume sei bei Besuchern solcher Gaststätten und Vereinsräumlichkeiten, die Rauchern vorbehalten seien, ein Einverständnis mit der potenziellen Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen gegeben. Daher sei die Regelung, die seit dem 1. August 2010 gilt, unverhältnismäßig.

Da das Rauchverbot, so der Antragsteller, keine erzieherische Aufgabe habe, sondern den Zweck, Nichtraucher zu schützen, dürfe es in Räumlichkeiten, die nur Rauchern zugänglich sind, nicht gelten. Es widerspreche einem schlüssigen Nichtraucherschutzkonzept, dass in einer Gaststätte bei der Vorstandsitzung eines Vereins im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft sogar im Beisein Minderjähriger geraucht werden dürfe, bei dem Treffen eines Raucherclubs indes nicht.

Sowohl der Bayerische Landtag als auch die Bayerische Staatsregierung sowie die Initiatoren des Volksbegehrens, welche das arbeitsplatzvernichtende Rauchverbot installierten, empfahlen, die Popularklage abzuweisen. Es gebe keine Gaststätten, die “nicht öffentlich zugänglich” seien und Raucherclubs hätten im Gegensatz zu geschlossenen Gesellschaften eine “offene Mitgliederstruktur”. Vielleicht sollte man den Damen und Herren empfehlen, in München die diversen Clubs zu betreten – dann würden Sie sehen, dass die Türsteher sehr wohl dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit keinen Zugang zu vielen Lokalen hat. Es gibt sogar ein Lokal, das grundsätzlich keine Frauen einlässt.

Das Gericht wies darauf hin, dass geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen seien und vereinsinterne Treffen von Rauchervereinen eine geschlossene Gesellschaft darstellen – und dort sei das Rauchen ja gestattet. Das oberste bayerische Gericht wies ebenfalls darauf hin, dass das bayerische Rauchverbot für Kultur- und Freizeiteinrichtungen (und somit auch bei Vereinstreffen) nur dann gilt, wenn diese “öffentlich zugänglich” sind, was bei einer geschlossenen Gesellschaft nicht der Fall ist.

Die Begründung zur Abweisung der Popularklage liest sich allerdings in Teilen absolut abenteuerlich: “Der Gesetzgeber darf dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen oder -clubs vorbehalten sind. Er darf davon ausgehen, dass sich dort neben rauchenden Gästen in nicht unbeträchtlicher Zahl auch Nichtraucher aufhalten, die dem Verein aus anderen Gründen beigetreten sind, z. B. um soziale Kontakte zu pflegen oder gastronomische Angebote nutzen zu können. Dass sich diese nicht rauchenden Vereinsmitglieder dem Rauch aufgrund einer bewussten und eigenverantwortlichen Entscheidung aussetzen, stellt ihre Schutzwürdigkeit und damit die Legitimität des gesetzgeberischen Anliegens nicht infrage. Im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein, dessen Treffen in Gaststättenräumen stattfinden, liegt – ebenso wie im Betreten eines jedermann zugänglichen Raucherlokals – typischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Örtlichkeit teilnehmen zu können.”

Das Gericht setzt aber noch ein “Argument” auf diese seltsame Konstruktion: “Selbst wenn nach der Vereinssatzung nur erklärte Raucher als Mitglieder zugelassen sind und im gemeinschaftlichen Rauchen der einzige Vereinszweck liegt, ist damit nicht hinreichend sichergestellt, dass tatsächlich keine Nichtraucher in die rauchbelasteten Räumen gelangen können.” Und weiter: “Aufnahme- und Zutrittsverbote für Nichtraucher lassen sich bei Rauchervereinen, die nicht auf einen Kreis enger Bekannter beschränkt, sondern auf die Gewinnung von Mitgliedern ausgerichtet sind und einem breiteren Publikum offenstehen, nicht wirksam durchsetzen. Die Vereine könnten zwar von allen neu aufzunehmenden Mitgliedern die schriftliche Erklärung verlangen, regelmäßiger Raucher zu sein. Ob eine solche Selbstauskunft der Wahrheit entspricht, kann aber nicht vorab überprüft, sondern allenfalls nach längerer Zeit anhand des tatsächlichen Verhaltens beurteilt werden. Rauchervereine und -clubs können daher selbst bei ernsthaftem Bemühen nicht verhindern, dass aufgrund unrichtiger Angaben auch Nichtraucher zumindest zeitweilig die Mitgliedschaft erwerben und damit Zutritt zu den Vereinslokalen erhalten.”

Das Gericht unterstellt also, dass in Rauchervereinen Nichtraucher Mitglieder sind, die zwangsgeschützt werden müssen. Diese Interpretation ist äußerst fragwürdig, denn dann müsste man bei Schwimmvereinen auch Sorge dafür tragen, dass Nichtschwimmer nicht in zu tiefes Wasser gelangen können.

Die Stärkung geschlossener Gesellschaften wird im Urteil explizit erwähnt: “Sachlich gerechtfertigt ist auch die in Art. 2 Nr. 8 GSG enthaltene Ungleichbehandlung zwischen den auf Mitgliedergewinnung ausgerichteten „offenen“ Rauchervereinen bzw. -clubs und sog. echten geschlossenen Gesellschaften. Bei Letzteren ergehen in der Regel persönliche Einladungen zu einem bestimmten Termin, an dem sich ein festgelegter Personenkreis zu einer Feierlichkeit oder aus sonstigem Anlass trifft. Solche internen Veranstaltungen erscheinen, auch wenn sie nicht immer der Privatsphäre (z. B. Familienfeier), sondern zum Teil bereits der Sozialsphäre zuzurechnen sind (z. B. Betriebsfeier), im Hinblick auf ihre freie Gestaltbarkeit deutlich schutzwürdiger als die Aktivitäten eines Vereins, dessen (wechselnde) Mitglieder kein weitergehender Zweck verbindet als der gemeinsame Wunsch, in öffentlich zugänglichen Räumen einer Gaststätte rauchen zu können.”

Leider definierte das oberste bayerische Gericht nicht, was nun genau eine “geschlossene Gesellschaft” ist und öffnet dadurch der Willkür verschiedener Amtsrichter (Rauchernews berichtete) weiter Tür und Tor. Wörtlich schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung: “Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen dagegen kein Rauchverbot gilt, weil eine vereinsinterne Zusammenkunft als geschlossene Gesellschaft anzusehen ist, ist eine Frage des einfachen Rechts, die nicht im Popularklageverfahren durch den Verfassungsgerichtshof, sondern im fachgerichtlichen Verfahren durch die zuständigen Gerichte zu entscheiden ist.”

Auf das vom Antragsteller hingewiesene faktische Verbot, dass sich Rauchvereine durch das bayerische Rauchverbot nicht in Gaststätten treffen könnten um dort ihrem Vereinszweck, dem Rauchen, nachzugehen, erwiderte das Gericht, dass dem nicht so sei, da “die Mitglieder von Rauchervereinen sich vielmehr jederzeit bei vereinsinternen Zusammenkünften im Rahmen echter geschlossener Gesellschaften dieser Beschäftigung widmen” können.

 


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31 Kommentare

  1. Aha, es gibt also echte und unechte geschlossene Gesellschaften. Was für eine verlogene Scheiße. Sorry für die Klarheit meiner Worte. Siehe auch: http://peace-song.de/offener-brief-eines-untermenschen/
    Rauchernews, gut, daß es euch gibt!

  2. JM

    “Selbst wenn nach der Vereinssatzung nur erklärte Raucher als Mitglieder zugelassen sind und im gemeinschaftlichen Rauchen der einzige Vereinszweck liegt, ist damit nicht hinreichend sichergestellt, dass tatsächlich keine Nichtraucher in die rauchbelasteten Räumen gelangen können.”
    Selten so dummes Zeug gehört.
    Art. 2 Absatz 1 GG: ” Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”
    Wer also als Nichtraucher aktiv einen Laden betritt, in dem geraucht wird, der darf das, weil er keinen verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    Art. 2 Absatz 2 GG: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”
    Es gibt also kein verfassungsmäßiges Verbot der aktiven oder passiven “Selbstgefärdung” freier Individuen, auch nicht, wenn sie nicht rauchen.
    Diese Art königlich bayerischer Zwangsbeglückung schwappt mittlerweile schon auf NRW über.
    Hier ein Beispiel:
    In NRW soll ein Lokal (mit vor der Tür deutlich durch Beschilderung ausgewiesenem Raucherbereich nur durch einen rauchfreien Eintrittsbereich betreten werden müssen/können/dürfen. Ist der Nichtraucher dann erst einmal im Lokal selbst drinnen, so darf er sich entscheiden, ob er mit seinen Kumpels in den Raucherbereich geht und sich weiter dort aufhält.
    Warum ein Nichtraucher sich nicht draußen schon, sondern erst drinnen soll entscheiden dürfen/müssen, ob er sich dem Rauch aussetzt, ist nicht begründet.
    Anders bei ausgewiesenen Raucherkneipen (auch mit Schild vor der Tür). Dort darf überall im Lokal gepafft werden. Hier kann/darf der Nichtraucher auch rein und zwar ohne rauchfreien Eintrittsbereich.
    Absurd was?

    • Elena Maier

      Erstens: ich bin Nichtraucherin.
      Zweitens: meine Kinder, beide junge Erwachsene, sind Nichtraucher und viel sportlich und gesund unterwegs. 
      Drittens: Nach dem ersten – lockeren – Rauchverbot in Bayern, haben wir von Rauchern nichts mitbekommen, weder in Essrestaurants noch in Abendclubs. Es gab ja genügend Raucherclubs und Raucherabteile.
      Viertens: Das Totalverbot regt uns masslos auf, denn jetzt wird in vielen Lokalen wild geraucht, um so später um so mehr.
      Jeder der mit Erziehung / Kindern zu tun hat, weiß doch ganz genau, dass ein Verbot nicht zum Umdenken und schon gar nicht zur Umerziehung dient.
      Das absolute Wegnehmen aller Lokalitäten und jeglicher offizieller Möglichkeit treibt seine Blüten im Dunklen,  denn es ist ganz logisch, dass dieser Unsinn von Vornherein zum Scheitern verurteilt war….!

      • Elena Maier

        Noch eine Klarstellung: Ich war von vornherein gegen dieses Gesetz. Warum konnte man keine vernünftige Lösung für beide Seiten zur Debatte stellen…?

      • UweM

        Es wurde doch ein Kompromissvorschlag der bayrischen Regierung beim Volksentscheid zur Wahl gestellt! Er wurde jedoch von der Mehrheit nicht gewählt.

      • B.S.

        Warum konnte man keine vernünftige Lösung für beide Seiten zur Debatte stellen…?

        Die vernuenftigste Loesung waere die Loesung effektive Trennung beider Bereiche, und/oder effektive Belueftung gewesen.
        Allerdings haette man somit das Rauchen nicht ausmerzen koennen, also war das kein thema fuer die Rauch-und Raucherhasser.

  3. Sturer Allgäuer

    Es ist –neben dem einzig positiven Aspekt der Entscheidung- nach meiner Ansicht vermessen, Raucherclubs grundsätzlich eine offene Mitgliederstruktur ausgelegt auf Mitgliederzuwachs zu unterstellen. Ich bitte jedenfalls für die entscheidenden Richter um Verständnis, denn sie sind ihren „Dienstherren“ unterstellt. Es ist schon ein Wunder, daß die Richter sich zu einigen Sachen näher einlassen, und diese auch rügen ohne allerdings die Begründungen in Frage zu stellen. Betreffend der sogenannten „echten“ geschlossenen Gesellschaften konnten sie gar nicht anders entscheiden, weil diese Form der Zusammenkunft nicht dem Gaststättenrecht unterstellt ist, und somit auch nicht dem Rauchervernichtungsgesetz. Ich bin mir sicher, wenn die geschlossene Gesellschaften unter das Gaststättenrecht fallen würden, hätten die Richter das anders entschieden.

    • G-H-L

      Es ist nicht richtig, daß die Richter ihrem Dienstherren unterstellt sind. Einzig ein Amtsrichter darf nach Gusto entscheiden. Je höher jedoch die Instanzen sind, so ist für sie einzig das Gesetz bindend.
      Geschlossene Gesellschaften können nicht unter das Gaststättenrecht fallen, da diese eine rein private Angelegenheit sind. Aus diesem Grund sind auch oft geforderte Gästelisten oder Anmeldungen, oder aber die Anwesenheit des Gastgebers völlig irrelevant.

      • pengertz

        @GHL
        Das ist mal eine ganz neue Betrachtungsweise der richterlichen Unabhängigkeit. ALLE Richter sind an Recht und Gesetz gebunden und dürfen nicht nach Gutdünken entscheiden – zumindest in der Theorie! Bei unteren Instanzen hat man zumindest theoretisch die Aussicht auf Rechtsmittel und somit evtl. Nachbesserung. Beim politisch besetzten Bayer. Verfassungsgerichtshof gibt es i.d.R. allerdings keine REchtsmittel. Es sei denn das BVerfG greift in Ausnahmefällen ein.

      • Sturer Allgäuer

        Ich bleibe bei meiner Aussage. Die Gerichtsbarkeit, also die zu entscheidenden Richter sind dem Justizministerium unterstellt. Das zieht sich vom einfachen Amtsrichter bis hin zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht. Sicher werden die Justizminister keine konkreten Anweisungsentscheidungen erlassen, aber die Richter wissen um den Willen der Minister. Oder warum wird gerade in Sachen Raucherverbot sämtliche verfassungsgemäß garantierte Gesetze wie. z.B. Berufsfreiheit zu Lasten der Raucher ausgehöhlt?

        Sie gehen fehl in der Annahme das Geschlossene Gesellschaften nur deshalb nicht unter das Gaststättenrecht fallen weil privat sind. Ein Mord in privaten Räumen fällt ja auch unter das Strafrecht und ist nicht straffrei. Der Begriff „ Geschlossene Gesellschaft“ ist juristisch ebenso wenig definiert wie „Passivrauch“

        Wenn es so einfach wäre, wie Sie sich die Thematik vorstellen, so können Sie mir bitte die Frage beantworten, warum die allgemeine Rechtsprechung fast nur gegen die Wirte und gegen die geschlossenen Gesellschaften entscheiden??

      • Sturer Allgäuer

        Ich bleibe bei meiner Aussage. Die Gerichtsbarkeit, also die zu entscheidenden Richter sind den Landesministerium unterstellt und diese bekommen die Wünsche vom Bundesminister der jeweiligen Ressorts. Das zieht sich – beispielsweise- vom einfachen Amtsrichter bis hin zum Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht. Sicher werden die jeweisl zuständigen Minister keine konkreten Anweisungsentscheidungen erlassen, aber die Richter wissen um den Willen der Minister. Oder warum wird gerade in Sachen Raucherverbot sämtliche verfassungsgemäß garantierte Gesetze wie. z.B. Berufsfreiheit, oder Freiheit der gesundheitlichen Selbstbestimmung zu Lasten der Raucher ausgehöhlt?

        Sie gehen fehl in der Annahme das Geschlossene Gesellschaften nur deshalb nicht unter das Gaststättenrecht fallen weil privat sind. Den Begriff der geschlossenen Gesellschaft kennt das Gaststättenrecht nicht. Es gibt so einige Ansichten von Juristen wie die geschlossene Gesellschaft zu definieren ist, aber das ist deren Rechtsmeinung. Die vom bayerischen Gesundheitsmindsterium hilfsweise herausgegebenen Vollzugshinweise betreffend der Geschlossenen Gesellschaften definieren diese u.a. als rein familiäre Feiern im kleinen Kreis, was m.E. so nicht richtig ist.

        Ein Mord in privaten Räumen fällt ja auch unter das Strafrecht und ist nicht straffrei weil privat.

      • G-H-L

        @pengertz
        Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern von einem Rechtsanwalt. Der Amtsrichter ist in seiner Entscheidung völlig frei. So kann man es auch im Internet nachlesen.

        Gruß
        Gerhard

      • pengertz

        @GHL:
        Nicht alles was Rechtsanwälte von sich geben, entspricht den Tatsachen. Jeder Richter unterliegt theoretisch Recht und Gesetz. Nach dem Grundgesetz (Art. 97) sind sie Unabhängig. Allerdings ist auch in Bayern ein Wechsel zwischen Richteramt und (weisungsgebundener) Tätigkeit in der Justizverwaltung z.B. Staatsanwaltschaft vorgesehen. D.h. jedoch nicht, dass jeder Willkür seitens der Richterschaft Tür und Tor geöffnet wäre. Hierfür gibt es Diszplinarkammern. Jedoch wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem ist in der Jurisprudenz natürlich auch viel Auslegungssache. Wäre das BVerfG noch aus alten Haudegen wie Benda, Herzog und andere Konsorten zusammen gesetzt gewesen und v.a. einer der genannten Berichterstatter gewesen, wäre m.E. die Möglichkeit eines totalen Rauchverbots in der Gastronomie nicht als verfassungskonform angesehen worden.

      • Peterle

        @pengertz

        In diesem Fall hat der RA aber Recht, wobei Sie selbst die Antwort geben. Theoretisch dem Gesetz unterworfen! Probleme gibt es mit dem Begriff “Unabhängig”, der m.M. nach nur so verstanden werden kann, daß Entscheidungen gegen den Staat grundsätzlich Folgenlos bleiben müssten.

        Tatsächlich wird jede noch so krumme Entscheidung mit dem Totschlagargument “Unabhängigkeit” abgebügelt und von unseren Demokratten dahingehend als Entschuldigung verwandt, dass sie nicht eingreifen können. Dies, während ein ebenso weisungsgebundener kleiner Beamter dem Gericht und der gegnerischen Partei die Hucke voll lügt.

        Der BGH hat die Anforderungen an eine Rechtsbeugung derart hochgeschraubt, daß nur ein Geständnis zu einer Verurteilung führt. In anderen Fällen ist ein Richter entweder nur selten dämlich oder faul. .

        Einfluß genommen werden kann über Beförderungen, durch Sachvorträge, durch einfache Telefonate, Treffen und durch Unterlassen einer Strafverfolgung durch eine weisungsgebundene STA

        Sowohl RAte als auch Politiker müssten eigentlich auf die Barrikaden gehen, was sie aber nicht tun. Zum einen leben sie hervorragend damit, denn jeder Prozess ist bares Geld, zum anderen hält ihnen die Justiz unliebsame Gegner vom Hals.

        Es ist ein einfaches Geschäft zum eigenen Vorteil und zum Preis des teilweisen Untergangs des Rechtsstaates.

  4. Ben Palmer

    Im Vorfeld einer neuerlichen Abstimmung über ein verschärftes Rauchverbot in der Schweiz behauptet die Lungenliga (unter Bezug auf eine Studie aus der Schweiz), dass Gaststättenbesucher soviel Nikotin aus Passivrauch einatmen, als ob sie selbst 15 bis 38 Zigaretten rauchten – pro TAG!
    Die Studie, die auch international in verschiedenen medizinischen und wissenschaftlichen Journals zitiert wird, will das mit Badges, die die Gaststättenbesucher ans Jacket heften, gemessen haben.
    Diese Behauptung ist nicht nur absurd und in keiner Weise nachvollziehbar, sie ist eindeutig FALSCH, vermutlich auf Grund eines willkommenen Rechenfehlers. Sie wird auch durch viele andere Studien klar widerlegt, die von einem Äquivalent von 5-9 aktiv gerauchten Zigaretten pro JAHR ausgehen. Das entspricht etwa zwei Hundertstel einer Zigarette oder einem Milimeter pro Tag, oder einmal an einer Zigarette ziehen.

    Sporadische Gäste, die einmal die Woche 4 Stunden in der Kneipe sitzen, bekommen nur Bruchteile davon ab. Schon auf dem Weg zur Kneipe haben sie mehr Schadstoffe inhaliert, als sie je beim Besuch einer Gaststätte in die Lunge bekommen.

  5. Ben Palmer

    “Selbst wenn nach der Vereinssatzung nur erklärte Raucher als Mitglieder zugelassen sind und im gemeinschaftlichen Rauchen der einzige Vereinszweck liegt, ist damit nicht hinreichend sichergestellt, dass tatsächlich keine Nichtraucher in die rauchbelasteten Räumen gelangen können.”
    Das ist de facto ein Verbot für Nichtraucher, sich unter Rauchern aufzuhalten. Das müsste eigentlich auch für die Küche zu Hause gelten: Es dürften sich nur Köche in der Küche aufhalten, da dort die Belastung mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen diejenige von Tabakrauch weit übersteigt.

    • G-H-L

      Ich würde sogar so weit gehen, daß mit der Begründung sogar Rauchverbote in der eigenen Wohnung durchgesetzt werden können. Denn es könnte ja sein, daß ein Gast, Besuch, oder aber ein Vertreter die Wohnung betritt. Und als Nichtraucher muß er natürlich auch vor dem Passivrauch geschützt werden.

      • B.S.

        Denn es könnte ja sein, daß ein Gast, Besuch, oder aber ein Vertreter die Wohnung betritt. Und als Nichtraucher muß er natürlich auch vor dem Passivrauch geschützt werden.

        An “Passivrauchschaden” glaubt kein Mensch mehr. Und Vertreter keinen Rauch moegen, muessen die nicht in mein Haus. (Hoffentlich hassen alle Vertreter Rauch!)
        MEINE WOHNUNG/MEIN HAUS bezahle ICH! Und geten meine Regeln. Da gibt es KEINE Diskussion.

      • UweM

        und weil “kein Mensch” an Passivraucnschäden glaubt, engagieren sich Regierungen für Nichtraucherschutz und Gerichte entscheiden, dass Der Schutz vor Passivrauch Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen z.B. von Wirten hat?

        Das könnte eine fatale Fehleinschätzung der realen Gegebenheiten sein.

      • B.S.

        Ein ganz interessantes Thema.
        Man muss da mal sehen, wer was finanziert und wie die einzelnen Pro-Rauchverbotsvereine sich selbst finanzieren.

      • UweM

        Einen bestimmten Verdacht? “Keiner” glaubt an Gefährdung durch Passivrauch und daher müssen Regierungen, Gerichte und auch beispielsweise die Millionen Bayern, die beim Volksentscheid für Rauchverbote gestimmt haben alle “finanziert” werden?

        Mal davon abgesehen, dass dies sehr unlogisch ist, sollte man solche Behauptungen schon beweisen können. Einem Gericht durch die Blume Bestechlichkeit vorzuwerfen ist kein Kavaliersdelikt.

      • B.S.

        Mal davon abgesehen, dass dies sehr unlogisch ist, sollte man solche Behauptungen schon beweisen können. Einem Gericht durch die Blume Bestechlichkeit vorzuwerfen ist kein Kavaliersdelikt.
        Das haben sie gesagt.

        Nachzufragen, wer wo was finanziert ist uebrigens KEIN Verbrechen.

        ASH was created (and funded) by the UK government in 1971 to campaign against smoking, since no significant grass-roots organisation existed to do so. In the period 2004-06, they led the SmokeFree Coalition which successfully lobbied the UK government to overturn its manifesto commitment to exclude ‘wet’ pubs and private members’ clubs from the smoking ban. This coalition included real charities such as Cancer Research and the British Heart Foundation alongside other fake charities such as SmokeFree North East and D-MYST.
        ( http://fakecharities.org/2009/05/charity-262067/ )

        Ueber Antiraucherorganisationen und deren Methoden kann man bei Dr. Michael Siegel (ANTIRAUCHER, wenn auch verkracht mit denen, angeblich weil ihm die LUEGEN gegen den Strich gingen) sehr detailliert nachlesen.

      • UweM

        Die Gerichte hier werden letztlich vom Steuerzahler finanziert. Irgendwelche substanziellen Einwände dagegen?

      • @GHL, das gibts übrigens bereits in Irland in der Form. Wenn Du hier einen Handwerker im Haus hast, Dein Haus also faktisch der temporäre Arbeitsplatz des Handwerkers ist…ist Dir das Rauchen in den eigenen vier Wänden untersagt.

  6. pengertz

    Ich frage mich, was wohl die Richterinnen und Richter wohl so geraucht haben. Ohne Bewußtseinsverändernde Substanzen kann man solch absurde “Argumentationen” jedenfalls nicht aushecken!

    • pengertz

      Möchte meinen Post nur ergänzen: Die Möglichkeit das Urteil unter bewußtseinsverändernden Substanzen gefällt zu haben ist noch die “angenehmere” Variante. Schließlich hat jeder Staat auch seine willfährige Justiz, und ich denke nicht ausschließlich an den unsäglichen Volksgerichtshof. Auch Frauen, Homosexuellen und anderen Gruppen wurden Grundrechte teilweise abgesprochen. Man denke auch an die ganze Extremistenrechtsprechung (wobei der rechte Rand meist großzügig übersehen wurde). Die “Urteilsbegründungen” waren auch nicht abstruser, als im aktuellen Raucherurteil. Im Gegensatz zum früheren Bayerischen Obersten Landesgericht (Opfer Stoibers) ist der Bayer. Verfassungsgerichtshof allerdings auch noch nícht positiv in der Rechtsprechung aufgefallen.
      Die bayer. Verfassungsrichter sind ja auch nur im Nebenerwerb mit Verfassungsrecht befasst.

  7. Wenn es so weiter geht wie bisher, ist es nur noch eine Frage der Zeit bis auch das Rauchen in den alten Bauwagen und den privaten Kellerbars verboten wird. Ohne der Keule des Gesetzes und der dazugehörigen Denunzianten ist das totale Rauchverbot offensichtlich nicht durchzuführen.

    Wenn man den Argumenten der Richter folgt, ist das Passivrauchen dermaßen schädlich, daß 3 – 4 Stunden davon genügen um tod umzufallen. Ich frage mich schon lange, wann im stark industrialisierten bayerischen Donauraum in dem viel Dreck in die Luft geblasen wird und ich auch daheim bin, Sauerstoffmasken ausser Haus Pflicht werden?

  8. G-H-L

    Das Urteil stand doch schon vor der Verhandlung fest. Man mußte nur noch eine passende Begründung dafür finden. Besonders interessant dabei ist, daß das Rauchverbot auch deshalb gilt, weil sich ja ein Nichtraucher mit falschen (und auch schriftlichen) Einverständniserklärungen einschleichen könnte.
    Daß in geschlossenen Gesellschaften geraucht werden dürfe ist ehrlich gesagt eine Farce, denn bei Betriebsfeiern, die ja geschlossene Gesellschaften sind, wird auch immer wieder auf das Rauchverbot hingewiesen.
    Nach der Urteilsbegründung muß man die Nichtraucher vor dem Passivrauch schützen, selbst wenn diese es gar nicht wollen. Selbst wenn das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften erlaubt ist, so gibt es doch auch hier Nichtraucher, die nun aber dieses Schutzes nicht mehr bedürfen??
    Sorry, aber die Begründung hat mit Logik nicht mehr das Geringste zu tun.

    • Blaudunst

      Genau so ist es, das Urteil stand schon vorher fest, es müsste nur eine “passende” Begründung dafür erfunden werden. Aber etwas abnormes kann man nicht “normal” begründen und schon gar nicht logisch. Anscheinend können das nicht mal erfahrene Richter. Deshalb ist die “Begründung” so extrem merkwürdig und unglaubhaft geraten.

      Nichtraucher “in nicht unbeträchtlicher Zahl”, die sich schriftlich als Raucher ausgeben, um in einem Raucherverein eintreten zu können? Und das, nur um “z. B. soziale Kontakte zu pflegen oder gastronomische Angebote nutzen zu können”?

      Sehr seltsam… Das mit den gastronomischen Angeboten so wie so, weil die größte Mehrheit der Lokale immer rauchfrei sind und die, wo die Rauchervereine ab und zu tagen würden, die meiste Zeit rauchfrei bleiben würden. Also nach wie vor Gastronomie-Angebote in Überfluss, mehr als vorhandene Nichtraucher.
      Man könnte fast glauben, die hier gemeinten Nichtraucher können nur essen, wenn andere am Tisch rauchen…. warum sollten sie sonst lügen, um überhaupt in einem Raucherverein zu kommen?
      Soziale Kontakte? Da es um Rauchervereine geht, können nur soziale Kontakte mit den Rauchern gemeint sein, mit anderen Nichtrauchern können sich diese Nichtraucher ja überall und jeder Zeit treffen. Mit vielen Rauchern können sie sich jetzt in der Tat nicht mehr treffen, weil diese die sterile, ungemütliche, rauchfreie Gastronomie weitgehend vermeiden. Ganz unabhängig davon, ob Rauchervereine oder geschlossene Gesellschaften gibt oder nicht.

      Zuerst hat man den Rauchern die Fähigkeit abgesprochen, selber zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen (über die Sucht-Lüge). Jetzt wird auch den Nichtrauchern die selbe Fähigkeit abgesprochen: Erstens wird ihnen unterstellt, dass sie schriftlich lügen würden, um in einem Raucherverein zu kommen. Dann wird ihnen unterstellt, dass sie nicht freiwillig entscheiden können, ob sie sich den Rauch aussetzen wollen oder nicht, sondern unter einem unerklärlichen “Zwang” das machen (Passivrauch-Sucht?) und deshalb per Gesetz gegen ihre Entscheidung geschützt werden müssen

      Gibt es sie tatsächlich, diese, von den Richtern beschriebene, panische Angst, man könnte etwas verpassen, was nur bei den Rauchern gibt und viel interessanter ist, als alles, was bei den Nichtrauchern passiert?
      Bei den Antirauchern gibt es sie vielleicht schon, wahrscheinlich auch nicht ganz zu unrecht… Leider in Kombination mit der panischen Angst vor Passivrauch, was das Problem in der Tat unlösbar macht :-)
      Wenn die Raucher nicht mehr rauchen, sind sie schon Nichtraucher, werden also auch “uninteressant”. Wenn sie vor der Tür rauchen (üblicherweise gemeinsam) dann passiert alles “interessante” vor der Tür und die Nichtraucher “müssen drinnen bleiben”. Wenn sie auch vor der Tür gehen, dann sind alle draußen und das Lokal ist leer, wer wird dort überhaupt noch “geschützt”?

      Das Ganze wird immer mehr zu Paranoia… eine reale geistige “Pandemie” breitet sich immer mehr aus. Wer schützt uns alle davor? Die WHO bestimmt nicht, sie hat ja die „Pandemie“ erzeugt…
      Alleine die Wahrheit über das sogenannte “Passivrauch” könnte uns schützen, aber wer will sie schon hören? Die Politiker nicht, die Gerichte nicht und die Antiraucher schon gar nicht.
      Lügen haben aber kurze Beine, auch wenn manchmal sehr viele davon. Früher oder später werden alle Antiraucher und Mitläufer die Wahrheit hören müssen. Ich freue mich schon sehr auf diesem Tag, er wird bestimmt kommen!

      • B.S.

        Lügen haben aber kurze Beine, auch wenn manchmal sehr viele davon. Früher oder später werden alle Antiraucher und Mitläufer die Wahrheit hören müssen. Ich freue mich schon sehr auf diesem Tag, er wird bestimmt kommen!

        Der Tag kommt – und vielleicht auch frueher als gedacht!

        Antiraucher, waehrend ihr die Nichtraucher mit eurem totalen Rauchverbotswahn einfach bei Euch miteingruppiert, und damit ignoriert habt, haben wir Raucher mit denen geredet und sind dabei ZUSAMMEN auf die Loesung “Belueftung” gekommen.
        Nicht aus Angst vor dem fiktiven “Passivrauchschaden”, an den eh kein Mensch (ausser den aengstlich paranoiden Antirauchern) mehr glaubt sondern, weil manche der Geruch einfach stoert. Gluecklicherweise erinnern sich diese Nichtraucher ebenfalls an die Belueftungstechnologie und sagen, dass das denen vollkommen ausreicht.

      • Es ist in der Tat witzig, wie in der Urteilsbegründung der Nichtraucher entmündigt wird und ihm nicht zugetraut wird, seine Zugehörigkeit zu einer rauchenden Gruppe selbst zu entscheiden. Eigentlich eine schwere Beleidigung für alle (militanten) Nichtraucher per Gesetz. Aus diesem Dilemma kommt ihr nur raus, wenn ihr das Rauchen ganz verbietet und dieses Verbot erfolgreich durchsetzt. Dies ist aber faktisch in einer Gesellschaft voller Freidenker und Revolutionäre unmöglich. Gottseidank.

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