Denunziant zeigt Westbahn wegen ihrer Raucherabteile an
Ein anonymer Denunziant hat die österreichische Westbahn angezeigt, weil sie in abgeschlossenen Abteilen mit hervorragender Lüftungsanlage das Rachen erlaubt. Wie “heute.at” berichtete, soll der anonyme Denunziant aus Wien stammen. Ein Bekennerschreiben des Vernaderers, wie man in Österreich Denunzianten nennt, gab es bis Redaktionsschluss allerdings noch nicht.
Die Anzeige erfolgte am 29. Dezember 2011, das zuständige Magistrat prüft nun den Sachverhalt. Westbahn-Sprecher Manfred Mader erklärte in einem Gespräch mit “heute.at”, dass eine Ausnahmeregelung im österreichischen Tabakgesetz abgetrennte Raucherräume erlaube. “Durch das Unterdruck-Abluft-System in den Raucherabteilen lässt sich der Nikotingeruch von außerhalb nicht wahrnehmen”, so Mader weiter. Man wolle, um eine Klärung der Situation zu erreichen, notfalls bis zum Höchstgericht gehen.
Mader berichtete von einer überwiegend positiven Resonanz sowohl der rauchenden als auch der nichtrauchenden Kunden. Allerdings habe es auch einzelne Beschwerden gegeben, das sei allerdings normal bei einer derart großen Kundenrückmeldung wie bei diesem Thema.
Die Westbahn startete am 11. Dezember 2011 als Konkurrenz zur Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) auf der Strecke Salzburg-Wien und richtete als Komfort für ihre Kunden abgeschlossene Raucherabteile ein (Rauchernews berichtete). In Kommentarfunktionen österreichischer Medien wurde die Raucherlaubnis überwiegend positiv aufgenommen. Lediglich die bekannten militanten Antiraucher pöbelten aufs Übelste gegen den Service der Westbahn.
Der Service der Westbahn kam bei den Kunden gut an, nach zehn Tagen Betrieb konnte die Privatbahn bereits 100.000 Fahrgäste vorweisen. Allerdings gab es auch Störversuche. Eine Zuggarnitur wurde mit Graffiti besprüht und ein anonymer User behauptete auf der Internetplattform Facebook, dass Westbahn-Lokführer “regelmäßig Warnsignale überfahren” würden. Ob militante Antiraucher hinter den Attacken stehen, ist allerdings nicht bestätigt.
Sollte festgestellt werden, dass die Raucherabteile bei der Westbahn keinen juristischen Bestand haben, drohen Betreiber und rauchenden Fahrgästen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Bis diese juristische Klärung allerdings endgültig erfolgt ist, darf man auf der Westbahn weiterhin in ein paar geschlossenen Abteilen Tabakwaren genießen.














…früher konnten diese Penner halt nur Falschparker aufschreiben und Nachbarn an die Hausverwaltung melden, wenn die Kehrwoche nicht akkurat eingehalten wurde. Jetzt aber geht’s endlich “raus in die Welt”. Na – das ist doch endlich das Leben, das Ihr albernen Blockwarte Euch schon immer gewünscht habt.
Die Westbahn erlaubt nun doch kein Rauchen in den Zügen. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2923456/westbahn-untersagt-rauchen-ihren-zuegen.story
Vor wem haben die eigentlich Angst? Als die ÖBB die Raucherabteile abschaffte geschah dies nach Kundenbeffagungen und weil die Raucherabteile zu wenig ausgelastet waren.
Irgendwelche Rechtsvorschriften scheint es da nicht zu geben. Man sollte doch annehmen, dass die Rechtssituation geklärt war als die Westbahn die Schaffung von Raucherabteilen ankündigte.
Ich finde es gut, daß hier die Westbahn gegenüber den Rauchern tolerant ist und sog. Raucherabteile anbietet. Schön auch, daß sie das bis zur endgültigen Klärung dieser Anzeige beibehält.
In Deutschland wären solche Raucherabteile, die es früher mal bei der Bahn gegeben hat, trotz der hervorragenden Lüftungstechnik, überhaupt nicht mehr denkbar. Im Gegenteil, hierzulande macht man demütig einen Kniefall vor der Antiraucher-Lobby.
Die Bahn begründete damals das Abschaffen der Raucherabteile mit den dort erhöhten Reinigungs- und Wartungskosten.
Ein Denunziat Spitzel schadet mit so einem Verhalten am meisten sich selbst.Es könnte sein das es ihn auch mal auf eine andere Art selber betrifft. Die Westbahn wird wegen solcher ihr Konzept nicht ändern.Da die Mehrneit auch Nichtraucher mit diesem Konzept gut leben können. Solches Verhalten verdient nur Verachtung.
Ein Spitzel ist jemand, der Informationen besorgt, zu denen der Empfänger sonst keinen Zugang hat. Davon kann hier nach öffentlicher Ankündigung in den Medien wohl keine Rede sein.
Genau das “fördern” die Rauchverbote überall : Anonymes Denunziantentum!
Leute, die noch eine STASI oder eine KGB suchten aber bis jetzt noch nichts gefunden haben, sind jetzt glücklich! Aber hallo, die Raucher kann man denunzieren, das geht! Sie können endlich anderen Menschen ohne persönliches Risiko viel Ärger machen. Was für eine große Schadenfreude (und eine andere Freude kennen diese Typen gar nicht, das ist für sie das “höchste Gut”).
Ich hoffe sehr, dass uns allen die Westbahn sehr, sehr lange erhalten bleibt!
Ich hoffe auch, dass irgendwann die Justiz, die Behörden und die Politik wieder die Vernunft und das richtige Maß finden und solche Denunzianten mit Nichtbeachtung bestraffen. Das ist das Einzige, was bescheuerte Denunzianten verdienen,und auch das, was ihnen am meisten weh tut.
Schneeadler, Du hast vollkommen recht!
Wieso ist die Anzeige nicht gleich im Muellkorb gelandet? Seit wann nimmt man anonyme Anzeigen ernst?
Dem Denunzianten passt das Raucherabteil nicht, also soll er persoenlich die Westbahn verklagen, damit – im Falle, sollte das WESTBAHN Unternehmen gewinnen, muesste dieser Denunziant fuer die Kosten eines solchen Verfahrens aufkommen.
Das ist nur gerecht.
Der Service der Westbahn kam bei den Kunden gut an, nach zehn Tagen Betrieb konnte die Privatbahn bereits 100.000 Fahrgäste vorweisen.
Das ist keinesfalls eine Ueberraschung.
Allerdings gab es auch Störversuche. Eine Zuggarnitur wurde mit Graffiti besprüht und ein anonymer User behauptete auf der Internetplattform Facebook, dass Westbahn-Lokführer “regelmäßig Warnsignale überfahren” würden. Ob militante Antiraucher hinter den Attacken stehen, ist allerdings nicht bestätigt.
Wieder ein anonymer ……
Nun-ja, es ist anzunehmen, dass WESTBAHN-Lokfuehrer genau das tun, was alle Lokfuehrer tun. Solche daemlichen Behauptungen kann man getrost vergessen.
“Durch das Unterdruck-Abluft-System in den Raucherabteilen lässt sich der Nikotingeruch von außerhalb nicht wahrnehmen”, so Mader weiter. Man wolle, um eine Klärung der Situation zu erreichen, notfalls bis zum Höchstgericht gehen.
Die Antiraucher koennen also das Schild “Raucherabteil” lesen – einfach da nicht reingehen!
Ich vermute, dass der Klagende damit keinen Erfolg haben wird. Letztlich läuft diese Aktion wohl auf eine Verschwendung von Zeit und Steuergeldern hinaus.
Nicht, wenn der Denunziant die Kosten traegt.
Ich kenne das Österreichische Rechtssystem nicht und in welcher Form dort über Prozesskostenbeteiligungen entschieden wird.
Sicher dürfte aber sein, dass er keinen Cent zahlt, so lange er anonym bleibt.
Und zu obigem Beitrag: natürlich sind anonyme Anzeigen zulässig. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt hängt aber davon ab, ob ermittelt werden kann, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt (halte ich in diesem Fall für nicht gegeben). Dann erst würde Anklage erhoben.
ich schätze, dass in Deutschland dieser Fall es nicht einmal bis vor Gersicht schaffen würde. Trotzdem enstehen natürlich Kosten.
Sicher entstehen Unkosten. Vielleicht ist diese Anzeige ja schon im Papierkorb gelandet.
Feiges, anonymes Denunziantentum und Faschismus waren schon immer ein perfektes Paar, ganz so wie Arsch und Nachttopf! Sollte sich herausstellen, dass die Gerichte dem böswilligen Antiraucherterror ohne Not auch noch “Recht” geben, machen sie sich damit ohne Not selbst zum dampfenden Inhalt dieser dumpf polternden Gefäßgemeinschaft.