100-Millionen-Euro-Klage wegen Rauchverbot

Der Regierung Belgiens steht eine Klage über 100 Millionen Euro ins Haus

Die Wirte in Belgien meckern nicht nur oder lassen heimlich rauchen, wie das in vielen bayerischen Lokalen nach dem totalen Rauchverbot in der Gastronomie mittlerweile üblich ist. Sie wehren sich auch offen gegen die Arbeitsplatz- und Existenzvernichtungsmaschine “Rauchverbot in der Gastronomie”. Jetzt hat die Vereinigung “Maatschap Horecaclaim België” den belgischen Staat zu einer Zahlung von 100 Millionen Euro verklagt, um die Umsatzeinbrüche wegen des Rauchverbots zu kompensieren.

Der finanzielle Schaden, der durch die Rauchverbote in der Gastronomie angerichtet wird (Rauchernews berichtete), steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Selbst eingefleischte Antiraucher müssen zugeben, dass die Rauchverbote nicht dafür sorgen, dass weniger geraucht wird. In Irland, dem europäischen Vorreiter der Rauchverbote, stieg die Zahl der Raucher besonders bei Jugendlichen seit dem Rauchverbot an – übrigens entgegen dem sonstigen Trend, nachdem die Zahl rauchender Menschen seit Jahrzehnten abnimmt. Auch der angebliche Schutz der Nichtraucher ist nur ein vorgeschobenes Argument, denn welcher Nichtraucher muss zum Beispiel in einer Zigarrenlounge vor Tabak geschützt werden?

Die “Maatschap Horecaclaim België” rechnet damit, dass bis zum Jahresende etwa 10.000 Gastronomen Mitglied in der Vereinigung sein werden, eine schlagkräftige Truppe, die sich nicht von der Antiraucherlobby in den Ruin zwingen lassen will. Wie die unabhängige Luxemburger Wochenzeitung “Privat” berichtete, war die Vereinigung übrigens maßgeblich daran beteiligt, dass die holländische Regierung ihre Anti-Raucher-Gesetze nicht weiter verschärfen konnte, sondern lockern musste (Rauchernews berichtete).

Die Regierung der Niederlande musste zugeben, dass übertriebene Rauchverbote verheerende finanzielle Auswirkungen auf Teile des Gastronomiesektors haben, der nur durch die Lockerung der Rauchverbote in den Niederlanden wieder aufgefangen werden konnte.

Man darf gespannt sein, wie die Regierung Belgiens auf die 100-Millionen-Euro-Klage der Gastronomen reagieren wird und wie letztendlich die Gerichte darüber entscheiden werden. Andere Länder sollten sich ein Beispiel an der Maatschap Horecaclaim België nehmen und sich gegen den Krieg der Antiraucherlobby gegen den Tabak zur Wehr setzen.

 


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14 Kommentare

  1. Sturer Allgäuer

    Vermutlich würden die Franzosen beleidigt sein, wenn ich die Belgier und die Franzosen in einen Topf werfe. Aber was das revolutionäre angeht sind nun mal die Belgier den Franzosen ähnlicher. Die 100 Millionen €uronenklage der Belgischen Wirtevereinigung“Maatschap Horecaclaim België” setzt –sofern die Klage eingereicht wird- ein Markenzeichen im Kampf gegen das unsinnige Rauchverbot, welches mit einem Gesundheitsschutz zu Gunsten der Nichtraucher rein gar nichts zu tun hat. Es ist zu hoffen, das sich die “Maatschap Horecaclaim België” nicht zum VEBWK Belgiens entwickelt. Ähnliche „Schadensersatzklagen“ wurden meines Wissens nach in Deutschland von den zuständigen Richtern niedergeschmettert.
    BGH: Kein Schadensersatz für Gaststättenpächter wegen Umsatzeinbußen durch Nichtraucherschutzgesetz
    Das durch das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz eingeführte Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten führt nicht zu einem Mangel des Pachtgegenstandes und damit zum Schadenersatz für etwaige Umsatzeinbußen im Zusammenhang mit dem Rauchverbot. Das hat der Bundesgerichtshof in einer am 13.07.2011 veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Auch muss der Verpächter nicht für Kosten von Umbaumaßnahmen aufkommen, die einen Raucherbereich ermöglichen sollen (Urteil vom 13.07. 2011, Az.: XII ZR 189/09).
    Verpächterin verweigert geforderte Umbaumaßnahmen für Raucherbereich
    In dem vom BGH mitgeteilten Fall pachtete die Klägerin im September 2005 von der Beklagten eine Gaststätte, die aus zwei nicht voneinander getrennten Räumen bestand. Nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes im Februar 2008 in Rheinland-Pfalz durfte in der verpachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Die von der Pächterin geforderten Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs lehnte die Verpächterin ab.
    Klage in allen Instanzen erfolglos
    Neben den Umbaumaßnahmen verlangte die Pächterin von der Verpächterin auch Schadensersatz wegen eines behaupteten Umsatzrückgangs als Folge des mit dem Nichtraucherschutzgesetz eingeführten Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Koblenz (OLG, BeckRS 2009, 87407) haben die Klage abgewiesen, die Revision blieb ebenfalls erfolglos.
    BGH: Weder Anspruch auf Umbaumaßnahmen noch auf Schadenersatz
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verpächter einer Gaststätte nicht verpflichtet ist, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich zulässigen Raucherbereich einrichten kann. Denn eine solche Verpflichtung würde einen Mangel der Pachtsache voraussetzen, der hier nicht gegeben sei. Vielmehr beziehe sich die mit dem Gesetz einhergehende Gebrauchsbeschränkung auf die Art und Weise der Betriebsführung des Mieters oder Pächters, so dass die Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots in Gaststätten allein in das wirtschaftliche Risiko des Pächters fielen.

  2. Die belgische Vereinigung “Maatschap Horecaclaim Belgie” redet Klartext und druckt nicht wie “a Hund beim Scheißn” rum. Wie sich sowas in Bayern abspielt, konnte man am 16.08.2011 im DONAU KURIER Ingolstadt anhand folgendes Artikels als Beispiel lesen:

    Bittere Pille für manch einen Wirt
    München (dapd) Bayernes Gastronomen müssen aufgrund des schlechten Wetters in diesem Sommer starke Umsatzeinbußen in Kauf nehmen. “Die Betreiber von Biergärten sind die Hauptleidtragenden und verzeichnen Umsatzeinbußen von bis zu 25 Prozent gegenüber einen durchschnittlichen Sommer”, sagte der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ulrich Brandl, in München.
    Einen durchschnittlichen Sommer habe es zuletzt 2009 gegeben, einen Rekordsommer 2006 während der Fußballweltmeisterschaft. “Bereits im vergangenen Jahr mussten die Biergärten Erlöseinbußen von 20 bis 30 Prozent hinnehmen”, sagte Brandl. Daher kenne man solche Wetterlagen. Die Biergartenbetreiber hofften nun auf den Herbst.
    Die meisten Gastronomen im Freistaat verfügten allerdings meist nicht nur über Außenbewirtung, sondern auch über Räumlichkeiten. Daher handelt es sich oft um eine Umsatzverschiebung. Die Leute die ausgehen wollen, die gehen auch aus und lassen sich vom Wetter nicht beirren”, sagte Brandl. Existenzbedrohende Folgen habe das Wetter daher für die Gastwirte nicht.

    Meiner meinung nach macht es sich Wirtepräsident Brandl zu leicht und schiebt einfach das ganze Fisasko auf das Wetter. Kein Wort davon, daß viele Leute ihr Bier lieber im Privaten trinken und auf die Räumlichkeiten der Gastronomie verzichten, weil es hier kein Rauchverbot gibt. Dieser Mann ist ja schlimmer als Antis und Medien zusammen. Wie “a Schneck” schleimt er sich durch die Probleme. Da lob ich mir doch die Belgier, die reden klipp und klar Tacheles und greifen furchtlos die Verantwortlichen an.

    Übrigens, mir persönlich können die Räumlichkeiten der bayerischen Gastronomie auch “am Oarsch lecka”, da gehe ich ja lieber wieder in “Kircha”, dort ist mehr Gaudi geboten.

    • Lombardi

      Also wir haben solche verregneten Tage gerne in irgendwelche Cafes, Gastätten etc. zugebracht.
      Gegessen, getrunken, geraucht, Spaß gehabt weil es auch irgendwie gemütlich war und natürlich jede Menge Umsatz gebracht weil wir viel länger geblieben sind.
      Seit dem Rauchverbot haben wir verregnete Tage dann lieber in der Ferienwohnung verbracht mit Cafe, Kuchen etc. weil es in Gastätten nicht mehr gemütlich war.

      Generell halten wir es so: Essen, trinken, raus, egal ob Mittag/ Abendessen oder nur mal in ein Cafe auf jeden Fall lassen wir überall weniger Geld da als früher.

      Dieses Jahr sind wir übrigens gar nicht gefahren.
      Wegen dem Wetter ja, aber wie oben geschrieben hat uns das früher nicht weiter gestört.
      Hätten wir ewig so machen können, aber …..

    • Sturer Allgäuer

      Simmerl, Dein Zitat ähnelt meinem Requiemzitat und ist ebenso zutreffend. :-)

    • Sturer Allgäuer

      Da wo man nicht Rauchen darf und kann, herrscht eine Grabesstimmung die jedes Requiem als Party erscheinen lassen.

    • Frigorist

      Zitat:
      „Auch muss der Verpächter nicht für Kosten von Umbaumaßnahmen aufkommen, die einen Raucherbereich ermöglichen sollen (Urteil vom 13.07. 2011, Az.: XII ZR 189/09).
      Die Verpächterin verweigert geforderte Umbaumaßnahmen für Raucherbereich In dem vom BGH mitgeteilten Fall pachtete die Klägerin im September 2005 von der Beklagten eine Gaststätte, die aus zwei nicht voneinander getrennten Räumen bestand. Nach dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes im Februar 2008 in Rheinland-Pfalz durfte in der verpachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Die von der Pächterin geforderten Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs lehnte die Verpächterin ab.
      Klage in allen Instanzen erfolglos“
      Zitat Ende!
      Dies entspricht doch einer gewissen Logik!
      Raumabtrennungen für Raucher- und Nichtraucherraum ist die finanzielle Aufgabe des/der Betreibers/in.
      Wenn der Pächter nach Beendigung des Pachtvertrages die Gaststätte aufgibt und der nachfolgende Pächter auf ein Nichtraucherlokal mit einem zusammenhängenden Gastraum Wert darauf legt, muss der/die Verpächter/in dann wieder die Umbaumassnahmen finanzieren?
      Wiederum der nächste Pächter will eine Getränke-Kühltheke mit einer beinhalteten verglasten Kühlvitrine zur gekühlten Ausstellung von gewissen Speisen.
      Der Sichteffekt gewisser Speisen wie z.B. Fleischsülzen, kalte Fleischplatten schön ganiert und dergleichen, verleitet eher zu einer Bestellung derselben als wenn sie nur in der Speisekarte benannt sind.
      Muss dann die Vermieterin eine neue Theke finanzieren?
      Ein wiederum nachfolgender neuer Pächter legt wiederum darauf keinen Wert und benötigt den Platzbedarf vielmehr zur Unterbringung von zusätzlichen Getränken. Also sollte dann die Verpächterin diese Wünsche finanzieren?
      Pachtverträge dürfen lt. gesetzlicher Anordnung für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden und müssen dann bei Bedarf verlängert werden. Vielfach wird auch die Vertragsdauer von Pachtverträgen wegen zu geringen Umsätzen nicht eingehalten und demzufolge im gegenseitigen Einvernehmen frühzeitig aufgelöst. Wenn der Gastwirt die Pachtgebühr nicht mehr bezahlen und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, ist er ganz schnell weg.
      Der/die Verpächter/in ist nur für neue gesetzliche Bestimmungen zur Finanzierung zuständig und nicht für Sonderwünsche der einzelnen Pächter.
      Abweichungen sind in den Pachtverträgen extra festgelegt.
      Wie vom zukünftigen Pächter vor Pachtantritt das Lokal begutachtet und dann so übernommen wird, hat er es auch seinem Nachfolger wieder zu übergeben. Selbst Renovierungsarbeiten sind vom Pächter zu bewerkstelligen, wie es vielfach in den Pachtverträgen festgehalten ist.
      Lediglich Beeinträchtigungen der Bausubstanz, deren Wiederherstellung müssen vom Verpächter unbedingt finanziell geleistet werden.
      Eine Raumaufteilung in Raucher- und Nichtraucherraum liegt somit nicht im Aufgabenbereich des/der Verpächters/in. Dies kann lediglich vor Abschluss eines (neuen) Pachtvertrages vom Pächter gewünscht werden.
      So sieht es normal in der Praxis aus!
      Zitat:
      „Neben den Umbaumaßnahmen verlangte die Pächterin von der Verpächterin auch Schadensersatz wegen eines behaupteten Umsatzrückgangs als Folge des mit dem Nichtraucherschutzgesetz eingeführten Rauchverbots in öffentlichen Gaststätten. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Koblenz (OLG, BeckRS 2009, 87407) haben die Klage abgewiesen, die Revision blieb ebenfalls erfolglos.“
      Zitat Ende!
      Dies ist von der Pächterin eine bodenlose Frechheit und die Gerichte haben mal ausnahmsweise vollkommen richtig entschieden.

  3. Blaudunst

    Schön, dass Rauchernews darüber berichtet! Sonst hätten wir das gar nicht erfahren, von unseren etablierten Medien in jedem Fall nicht.
    Und sehr gut, dass sich die Belgier wehren! Ich wünsche der “Maatschap Horecaclaim België” vom Herzen viel Erfolg! Und ich hoffe sehr, dass die Richter in Niederlande weniger “WHO-abhängig” sind als manche deutsche Richter!

    Eigentlich waren in vielen Ländern Abwehrversuche gestartet (z. B. in Spanien, England, Schweiz und auch in Bayern), sie waren aber von dem vielen Geld und der aggresiven Propaganda der WHO und der Gesundheits- und Pharma-Lobby oft unterdrückt oder mindestens der breiten Masse der Bevölkerung verschwiegen.

    Schon weil der “heilige Krieg” gegen die Raucher immer absurdere Formen nimmt und langsam die Wahrheit doch durchsickert, werden sich immer mehrere Menschen gegen die maßlose Regulierung und den Freihetsentzug wehren. Wenn einmal genügend viele dagegen sind, wird sich das Ganze schneller umdrehen als man denkt.

    Nicht verzweifeln, weiter die Wahrheit über diese verlogene Propaganda sagen, wo es auch immer möglich ist.
    Es gibt noch zu viele Leute, die diese Lügen über Passivrauch und “Dritte-Hand-Rauch” verinnerlicht haben, weil sie seit Jahren nicht anderes gehört und gelesen haben. Zu viele, die gar nicht einsehen, wie sehr sie für die finanziellen Interessen der Gesundheitslobby eingespannt und manövriert werden.
    Sie merken nicht, dass sie einerseits immer intoleranter und fanatischer und andererseits immer ängstlicher und “gesundheitshöriger” werden, dass sie sich gar nicht mehr fragen, was Sinn und Spaß macht, sondern nur, was “gesund” macht.
    Vor allem verstehen viele noch nicht, dass sie alles mitmachen nur weil das ihnen penetrant und dauerhaft eingeredet wird.
    Normalerweise kümmern sich die Leute um ihre Gesundheit, nur wenn sie krank sind. Wenn sie gesund sind, kümmern sie sich um ihre Familie, um ihren Job, um ihre Hobbys, Freunde, Haus, Auto, Urlaub, usw. Das ist auch absolut normal so, im Leben gibt es auch Ziele, Wünsche, Liebe, Freude und Spaß, nicht nur Krankheiten und Passivrauch.

    Das Problem ist nur, die kranken Menschen bringen der Gesundheitsindustrie oft mehr Ärger als Umsätze (bis auf die Pharma-Lobby, die profitiert auch davon). Richtiges Geld bringen die Gesunden, die dauerhaft “etwas für ihre Gesundheit” tun.
    Sie müssen nur “überzeugt” werden, das zu machen.
    Dafür ist der Gesundheitlobby kein Geld zu schade: Von perfider Propaganda und falsche “Studien” bis zu Verboten, Unterdrückung, Diskriminierung, Zwangserziehung und Diffamierung der “Unwilligen” – alles schon geschehen.
    Das hat mit der Gesundheit eigentlich gar nichts mehr zu tun! “Gesundheit” ist nur das Zauberwörtchen, um die Leute gefügig zu machen.
    Man kann doch nicht gegen die “Gesundheit” sein… Oder doch???
    Ich meine ja, in diesem Fall schon!

  4. Dampflok

    Merkwürdig, daß der VEBWK nicht auf diese glorreiche Idee gekommen ist. Stattdessen von dort eigentlich nur “Schweigen im Walde”. Schade – eine vertane Chance….

    • alfi

      Du und ich, wirr wissen nicht, wann und wo und aus welchen Gründen die Rauchverbote fallen werden (und alle sind bisher gefallen). Der Ansatz hierzu kann, aber muss nicht aus Bayern heraus erfolgen, auch wenn wir hier einen Brennpunkt, bedingt durch die Ansammlung von Organisationen und üblen Gesetzesregelungen, haben..

    • Evi Palm, Nichtraucherin

      Wer und was ist der VEBWK?
      Ich informiere mich schon seit fast einem Jahr über alle möglichen Dinge im Internet und habe von dieser Institution noch nie etwas gehört.

      • Frigorist

        @ Evi Palm der VEBWK war einmal ein Verein welcher sich unter anderem auch für eine gemütliche Wirtshauskultur an den Stammtischen in den Gastronomiebetrieben eingesetzt hatte, ohne bleibenden Erfolg.
        Jetzt ist der VEBWK seit einiger Zeit soviel wie tot, also gestorben und über Leichen redet man bekanntlich nicht mehr.
        Für eine nur relativ kurze Zeit hatte der VEBWK mit den so genannten Raucherclubs für die weitere Rauchmöglichkeit in Kneipen etwas bewegt.
        Und dann war auf Grund des labilen Einsatzes der Wirte und der rauchenden Bevölkerung Bayerns für ihre Interessen bei einem negativ verlaufenen Ergebnis eines Volksentscheides das vorläufige Ende der Fahnenstange erreicht worden.
        Und wenn sich an der damals erlebten Labilität nicht grundlegend etwas ändert, bleibt die staatliche Bevormundung der bayerischen Bevölkerung und die Entmündigung der Gastwirte weiterhin Bestand.
        Eine Wiederauferstehung (eines VEBWKs) zu einem erneuten Leben ist den Christen nur aus der Bibel, im Neuen Testament aufgezeichnet, bekannt.
        Hätten sich unsere Landsleute im Osten Deutschlands vor über 20 Jahre in gleicher Weise wie die bayerische Bevölkerung in Bezug der Verhinderung ihrer von der bayerischen Staatsregierung gesetzlich auferlegten Bevormundung und Entmündigung verhalten, wäre heute noch der eiserne Vorhang und die Berliner Mauer ein Bestandteil für die weitere Trennung des deutschen Volkes.
        Aber so jedoch wird lediglich NUR die Spaltung der Gesellschaft an den ehemals gemütlichen Stammtischen in den Kneipen Bayerns gefördert und fest gemauert.
        Wie man sich bettet, so liegt man!
        Jedoch gibt es immer wieder Mittel und Wege für schlaue Wirtelein, wie ich schon des Öfteren hier in diesem Forum erwähnt habe, einen machbaren Ausweg zu finden.
        So wie mancher Hase dem Hund seinen Zähnen entkommt, so entkommen auch viele Wirte den Fängen der Staatsmacht. Es heisst halt nicht mehr bzw. bezeichnet man nicht mehr Raucherclubs wie damals, sondern das sind heute private Räume als Zusammenkunftsort welche eine gemütliche Gesellschaft, in denen geraucht werden kann, ermöglichen.
        Und diese werden immer mehr.

  5. Tegel

    So langsam wird in es in Europa unruhig. Das Volk findet seinen Weg und das ist auch gut so……

  6. B.S.

    Sie wehren sich auch offen gegen die Arbeitsplatz- und Existenzvernichtungsmaschine “Rauchverbot in der Gastronomie”. Jetzt hat die Vereinigung “Maatschap Horecaclaim België” den belgischen Staat zu einer Zahlung von 100 Millionen Euro verklagt, um die Umsatzeinbrüche wegen des Rauchverbots zu kompensieren. …… Die “Maatschap Horecaclaim België” rechnet damit, dass bis zum Jahresende etwa 10.000 Gastronomen Mitglied in der Vereinigung sein werden, eine schlagkräftige Truppe, die sich nicht von der Antiraucherlobby in den Ruin zwingen lassen will.

    Sehr guter Anfang.

    • Tegel

      in Verbindung mit der allgemeinen Situation und Verunsicherung ( Finanz und Konjunktur ) wird diese Entwicklung noch weiter an Geschwindigkeit zulegen. Bin sicherlich kein Anhänger von irgendwelchen Apokalyptischen-Szenarien…..nur wie bislang, kann es auch nicht weiter gehen. Es würde mich freuen, wenn endlich ein Impuls von der “Basis” kommen würde….frei von politischen und gewerkschaftlichen Interessen.

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