Urteil: Weg zur Raucherecke muss schneefrei sein

Ein verschneiter Raucherbereich wie dieser wurde einem Patienten zum Verhängnis

Wie verschiedene Medien berichteten, stürzte der Patient einer Klinik auf dem Weg in eine Raucherecke und verklagte die Klinik daraufhin auf Schadensersatz. Obwohl die Vorsitzende Richterin Maria Vavra feststellte, dass die Klinik für die Sicherheit der Gehwege sorgen muss, wies sie die Klage auf Schadensersatz ab.

Der Speditionskaufmann Thomas B. musste wegen eines komplizierten Beinbruchs, den er sich berufsbedingt zugezogen hatte, eine Rehaklinik in Ostbayern aufsuchen. Die ganze Klinik folgt den Forderungen der WHO nach einem kompletten Rauchverbot. Lediglich im Außenbereich wurde eine spezielle Ecke als Raucherbereich ausgewiesen.

Am 11. März 2011 herrschte starker Schneefall. Thomas B. machte sich trotzdem auch an diesem Tag auf den Weg zur Raucherecke, als er nach eigenen Angaben plötzlich ausrutschte und hinfiel. “Mit hat’s plötzlich die Stöcke weggezogen”, so der Speditionskaufmann zur Münchner Boulevardzeitung “tz”. In seinem Fuß hörte er ein Krachen – seine Achillessehne war gerissen. Thomas B. forderte deshalb von der Klinik Schadensersatz.

Die Richterin stellte fest, dass die Klinik für die Sicherheit der Gehwege sorgen muss. Allerdings wies sie die Klage trotzdem ab, weil ihrer Meinung nach die Zeugenaussagen zum Zustand des Weges zu weit auseinandergingen. So berichteten sowohl der Kläger als auch ein Mitpatient, dass auf dem Weg fünft bis acht Zentimeter Neuschnee gelegen seien, während eine Klinik-Mitarbeiterin aussagte, der Weg sei lediglich “leicht überzuckert” gewesen. Da nach Ansicht der Richterin den Kläger eine “erhebliche Mitschuld” treffe und eine eindeutige Schuld der Klinik nicht nachzuweisen sei, wies sie die Klage ab.

 


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20 Kommentare

  1. Gerry

    “Vielleicht” und “möglicherweise” müsse ein gehbehinderter Patient bei widrigen Witterungsverhältnissen aufs Rauchen verzichten, schreibt die Richterin. Ich meine, sie wusste wohl sehr genau, warum sie das so vage und unbestimmt formuliert hat, dass zumindest diesem Teil des Urteils nichts Substanzielles entnommen werden kann. Versuchen wir es also mal etwas genauer: Es kommt tatsächlich vor, dass einem Patienten aus medizinischen Gründen das Rauchen zeitweilig untersagt wird, etwa nach einer Mund- oder Zahn-OP. Verstößt der Patient dann gegen die Anordnung, kann er praktisch nur noch beten, dass dabei möglichst nichts passiert, denn wenn doch etwas passiert, wäre ihm eindeutig eine Mitschuld an den Folgen zuzuweisen. Die Analogie zu einem ärztlich angeordnetem Rauchverbot besteht hier aber nur scheinbar, tatsächlich geht es um etwas völlig Anderes. “Es ist nicht Aufgabe einer Klinik, ihren Patienten das Rauchen abzugewöhnen”, brachte es die gleiche Richterin auf den Punkt. Demnach ist es auch nicht Aufgabe eines Gerichts, darüber zu befinden, ob, warum und unter welchen Umständen ein Raucher den zum Rauchen vorgesehenen Platz in der Klinik aufsuchen darf. Wenn gerade die Einhaltung des Rauchverbots im Gebäude wiederum ein anderes Rauchverbot im Freien begründen könnte, wäre das paradox. Daneben oder dagegen steht – ganz wie man es sehen will – , die Forderung der Tabakkontrolle, Raucherplätze müssen – soweit überhaupt noch geduldet – möglichst unattraktiv sein, um keine Anziehungskraft auf Raucher auszuüben. (auf Nichtraucher natürlich erst recht nicht, eine derartige Katastrophe war allerdings für die WHO-Strategen offenbar so unvorstellbar, dass sie in dem Pamphlet eigenartigerweise nicht vorkommt.) Dieser Forderung ist die Klinik nun offensichtlich nachgekommen, nur hat sie sich dabei wie ich finde zu sehr der Mithilfe von oben bedient. Auf den Wettergott ist ja bekanntlich nicht immer Verlass, also wäre es doch durchaus naheliegend, der Unattraktivität ein wenig nachzuhelfen, etwa indem man Rasensprenger in der Nähe aufstellt oder Rollstuhlfahrern den Weg zum Raucherplatz mit Pollern versperrt, natürlich mit der Begründung, die Sperre wäre für Autos errichtet worden. Die militanten Antis hätten da sicher noch jede Menge kreative Ideen beizusteuern, aber halt, war da nicht noch irgendwas? Ganz richtig, das Antidiskriminierungsgesetz verbietet solche Maßnahmen gegen Behinderte. Gehbehinderte sind ausdrücklich nicht davon ausgenommen, und das wiederum nicht vielleicht und möglicherweise, sondern ganz bestimmt!

  2. Gerry

    Passend zum Artikel auch eine Meldung aus dem Jahr 2001:
    Der Clemens-August-Stift, eine psychosomatische Klinik hatte einen – für damalige Verhältnisse sehr weitreichenden – Nichtraucherschutz eingeführt. In allen Zimmern, Behandlungsräumen und Versorgungseinrichtungen war das Rauchen verboten, es gab lediglich auf jeder der insgesamt 24 Stationen einen kleinen Raucherraum, der von etwa der Hälfte der Patientinnen auch rege genutzt wurde. Einer Patientin, allen Anschein nach militante Antiraucherin war jedoch selbst das noch zuviel. Immer wenn sie am Raucherraum vorbei kam, knallte sie dort lautstark die Tür zu und beschimpfte ihre rauchenden Mitpatientinnen auf übelste Weise. Schließlich beschwerte sie sich beim Chefarzt, durch das geöffnete Fenster in ihrem Zimmer würde Tabakrauch eindringen, sie könne deshalb nachts kaum schlafen. Eine daraufhin durchgeführte Untersuchung, ob in den Nebenzimmern vielleicht jemand verbotenerweise raucht kam jedoch zu keinem Ergebnis. Dieser und weitere Vorfälle mit anderen Patienten brachten den Chefarzt dann dazu, die Therapie abzubrechen und besagte Patientin des Hauses zu verweisen, worauf diese sich nunmehr beim Träger des Krankenhauses beschwerte. In dem Schreiben besaß sie allen Ernstes die Stirn, die Klinik als “Raucherparadies” zu bezeichnen. Beim Empfänger aber verstand man zunächst die Welt nicht mehr, schließlich kannte der Leiter der Caritas den strengen Nichtraucherschutz in der Klinik. Er beriet sich zunächst mit dem Chefarzt und antwortete dann wie folgt: “Es gibt in unserem Haus definitiv keine Belästigung durch Takakrauch. Sie leiden offensichtlich an einer schweren Allergie gegen Tabakkonsumenten ansich. Dieses Leiden kann für Sie schwerwiegende Folgen beim Umgang mit anderen Menschen in der Gesellschaft haben, deshalb empfehlen wir dringend eine therapeutische Behandlung und weisen Ihnen auch gern hierfür geeignete Einrichtungen nach.” Dem ist m. E. nichts hinzuzufügen. In finde es völlig in Ordnung, wie der Chefarzt das gehändelt hat: Raucher- und Nichtraucher/innen willkommen, Antiraucher/innen raus!

    • B.S.

      ….Er beriet sich zunächst mit dem Chefarzt und antwortete dann wie folgt: “Es gibt in unserem Haus definitiv keine Belästigung durch Takakrauch. Sie leiden offensichtlich an einer schweren Allergie gegen Tabakkonsumenten ansich. Dieses Leiden kann für Sie schwerwiegende Folgen beim Umgang mit anderen Menschen in der Gesellschaft haben, deshalb empfehlen wir dringend eine therapeutische Behandlung und weisen Ihnen auch gern hierfür geeignete Einrichtungen nach.”

      Sehr gute Empfehlung.

  3. Schneeadler

    Es spielt nicht die mindeste Rolle ob der Weg dick verschneit oder ob er nur dünn überzuckert war. Fakt ist, dass er glatt und den Witterungsverhältnissen entsprechend nicht ausreichend geräumt bzw. die objektiv vorhandene Glätte nicht hinreichend beseitigt war.

    Demnach war und ist der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollauf gerechtfertigt und der betroffene Mensch sollte gegen diesen himmelschreienden Unrechtsspruch auf jeden Fall Beschwerde einlegen und höher-, ja notfalls sogar höchstinstanzlich in Berufung gehen.

    Derartige Fehlurteile – angemessener wäre sicher der Begriff “Willkür-Urteile” – sind es, die den hochgradig faschistoiden Geist offenbaren, welchem sich Teile der deutschen Gerichtsbarkeit längst und mit fliegenden Fahnen wieder angeschlossen haben.

    Der auf allen gesellschaftlichen Ebenen begonnene Durchmarsch der Fanatiker kann nur gestoppt werden, wenn auch der neue, alte Muff genderisierter Roben und Talare gründlich durchgelüftet und der dort zwangsläufig in großer Zahl zu Tage tretende Ausschuss sodann auch konsequent absortiert wird.

    • Schneeadler

      Nochmal zu dieser Meldung:

      Entweder das Datum (11. März) oder die Argumentation des Klägers stimmen nicht. Habe soeben mal die Wetterbedingungern in München überprüft und dabei festgestellt, dass es am 11. März – zumal bei ganztags positiven Temperaturen – in München (und Umgebung) in der Tat NICHT geschneit hat. Erst in den Frühstunden des 12. März gab es bei allerdings klarem Himmel geringen Bodenfrost.

      Geht es also tatsächlich um den 11. März, so liegt mit größter Wahrscheinlichkeit KEIN Versäumnis der Kliniksleitung vor, denn es lag weder Schnee, noch war – meteorologisch gesehen – etwa Glätte durch gefrorene Nässe ursächlich möglich.

      Dies ändert allerdings nichts an dem faschistoiden Charakter des richterlichen Arguments, den Kläger treffe eine “Mitschuld”, wenn er bei Glätte die Raucherecke aufsuche.

      Dieser üblen Argumentation zufolge sollten Raucher dann bei Glätte eben einfach innerhalb des “verbotenen” Terrains rauchen und sich um die gängelnde Gesetzeslage einen feuchten Scheißdreck scheren. ICH würde das jedenfalls genau SO machen.

  4. Genauer Beobachter

    Hallo Werner,
    ich habe keine Ahnung, wo ich das hinschreiben soll, also schreibe ich es hier hin. Ist Rauchernews eingeschlafen? Es gibt kaum mehr neue Artikel! Ich fände es schade, wenn sich hier nichts mehr tun würde, ist es doch eine der wenigen Webseiten, wo man sich objektiv informieren kann.
    Dann werden auf der Hauptseite ein paar Grafiken nicht angezeigt – ist das nur bei mir so? Ich benutze den Internet Explorer.

    • Nein, Rauchernews ist nicht eingeschlafen, sondern es befindet sich mehr oder weniger in der Sommerpause – auch wenn man momentan nicht wirklich von einem Sommer sprechen kann. Ich habe momentan einfach einige andere Dinge zu erledigen, die mir wenig Zeit lassen. Wenn was wichtiges passiert, werde ich das auch wenn ich gerade unterwegs sein sollte, publizieren.

      Aber du kannst ja gerne etwas schreiben. Wenns passt veröffentliche ich es gern. Das gilt auch für andere, die sich einbringen möchten. Es setzt aber voraus, dass ich den Betreffenden persönlich kenne.

      Das mit den Grafiken ist bekannt und wird seit einigen Tagen versucht zu beheben, ist aber leider nicht so trivial wie ich gehofft hatte.

      • Karin

        Die Antis im Scheißeforum sind mit ihrer „Müllproduktion“ als ihre ansonsten sich selbsterstellte Arbeitsbeschäftigung in dem Moment völlig arbeitslos, sobald im Forum Rauchernews (wie in den letzten beiden Tagen) keine Kommentare erscheinen.

        Und schon haben sie dann nichts mehr zum Stänkern und demzufolge keine Gelegenheit mehr sich auszukotzen. Das fördert natürlich ihr körperliches Gebrechen in Bezug extremer Durchfallerkrankung (auf bayrisch als Scheißerei bezeichnet), den deren Mageninhalt (weiß der Teufel was die immer so in sich rein fressen) erfordert natürlich unbedingt das von ihnen immerwährende praktizierte Kotzen.

        Natürlich planen sie auch üblicherweise den Urlaub von Werner und seiner Ehefrau Daniela und wenn sie dabei nicht gefragt werden und Werner aus ihren Augen gesehen „ungeplant“ Urlaub macht, werden sie bitterböse.

        Ooooooooooooh Gott, warum musstest Du die Menschheit nur mit so einem verschissenen „G´werlzeug“ so arg bestrafen? War die Strafe mit der Vertreibung aus dem Paradies nicht ausreichend genug?

        Im Scheißeforum als neueste Müllproduktion dieser bemitleidenswerten Kreaturen zu lesen:

        Hä, Werner war doch schon im Urlaub!? Zum einjährigen rauchfreien Bayern (heute!) würde ich schon einen Jammerartikel erwarten. Auch sonst tat sich in letzter Zeit einiges in puncto tabakfreie Welt was Werner aber meist ignorierte. Na ja, er ist auch nicht mehr der Jüngste, und biologisch muss man viele Jährchen aufaddieren, Werner ist ja bekanntlich Raucher.

  5. smoki

    dieses urteil schreit geradezu nach ungerechtigkeit.! was spielt es für eine rolle ob jemand zum rauchen rausgeht oder um eine flasche bier zu trinken oder um mit den handy ein privatgespräch zu machen ???? oder sonst nochwas.. nicht geräumt ist nicht geräumt
    das ganze ist in einer strassenreinigungsatzung geregelt nach der sich jeder richten muss (siehe münchen de/rathaus/baureferat
    Merkblatt :Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?
    Damit die Münchnerinnen und Münchner unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Nach der Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. Das Vollanschlussgebiet – in der Karte oben gelb eingezeichnet – umfasst die Stadtbezirke Westend, Schwabing, Au, Haidhausen und Neuhausen. Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8.00 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden. Bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernehmen wir im ganzen Stadtgebiet den Winterdienst. Was Sie wissen sollten: Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre “Winterpflichten” nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen. Quelle: München de

    • Roodee

      “Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre “Winterpflichten” nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen”

      und

      “Da nach Ansicht der Richterin den Kläger eine “erhebliche Mitschuld” treffe und eine eindeutige Schuld der Klinik nicht nachzuweisen sei, wies sie die Klage ab”

      Zweierlei Maß?

  6. G-H-L

    Die Richterin hat den Umstand ignoriert, daß in der Klinik die Patienten ein besonderes Schutzbedürfnis haben und somit die Sorgfaltspflicht bezüglich der Gehwege wesentlich höher anzusiedeln ist, als in anderen Einrichtungen.
    Dies gilt meiner Meinung nach insofern, da gerade in einer solchen RehaKlinik überwiegend Patienten mit Behinderungen in der Überzahl sein dürften.

    Eigentlich hätte hier auch die Krankenkasse als Mitkläger auftreten müssen, da diese ja für die erneuten Verletzungen und die verzögerte Heilung der Bruchs ebenfalls aufkommen muß. Zudem frage ich mich, wieso der Kläger eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall trage?

    Nun vielleicht bricht sich die Richterin mal auf dem Spazierweg mal ein Bein und ein anderer Richter weiste ihre Klage ab.

  7. Blaudunst

    Die eigentliche Unverschämtheit ist, dass kranke Menschen, die rauchen möchten, “irgendwo draussen” gehen müssen, statt in jedem Krankenhaus einen menschenwürdigen Raucherraum einzurichten!. Erstens zwingt man kranke Menschen bei so einem Wetter draussen auf ungeräumte Wege zu gehen und dann gibt ihnen nicht mal Recht, wenn sie sich dabei verletzen!
    Die Hetze gegen die Raucher und derren Diskriminierung nimmt schon Formen an, die bestimmten Vergleiche mir anderen Erreignissen in der deutschen Geschichte durchaus rechtfertigen!
    Unabhängige Justiz und Rechtsstaat, was ist das überhaupt?

  8. Hans Tegel

    Wieder ein Urteil was meine Haltung bestärkt. Wer noch an die Unabhängikeit der Gerichte glaubt, hat schon verloren. Ob Soli-Urteil oder o.g. Fall…..Jeder normale Haus- oder Grundbesitzer hätte eine Strafe am Hals. Einfach nur noch lächerlich…..

  9. smoki

    o man wo führt das noch hin mit dieser raucherhetze . Zitat : Am letzten Abend seines Aufenthalts war der ” Kettenraucher” an Krücken zur Raucher-Ecke des Gebäudes gehumpelt.woher nehmen die sich das recht ihn als kettenraucher abzustempeln ein sehr einseitiger bericht……eigentlich nichts neues .eine frage stellt sich noch was wäre gewesen wenn jemand anderer gestürzt wäre z.b. eine alte oma auch dann kein schmerzensgeld ???????
    http://www.n-tv.de/ticker/Geld/Auf-dem-Weg-zur-Raucher-Ecke-verletzt-Schadenersatz-article3876386.html

  10. Frigorist

    @ Roodeeund und @ simmerl
    Die Justiz in Deutschland und vor allem auch in Bayern unterliegt einer gewissen Weisung von Seiten der Politik.
    Schliesslich ist es auch die Politik, welche die Richter und Staatsanwälte bestimmt.
    Und für die Auslegung von den Gesetzen ist ein „gewisser Handlungsspielraum“ den Richtern gegeben und das nennt man dann so schön „Gewissensentscheidung“ der Richter.
    Und nachdem der Trend (Mode oder Zeitgeist, egal wie man es nennt) zu einer raucherfreien Welt hinausläuft, die Raucher/innen schon selbst einen gewissen Gewöhnungseffekt sich unterziehen, grossteils ja schon sich unterzogen haben, sind doch solche Vorkommnisse nicht verwunderlich.
    Wie es auch hier in diesem Forum schon stellenweise von gewissen Usern heisst und propagiert wird „das Thema sei ausgelutscht“ und das Augenmerk ist auf „eine wahre Demokratie“ auszurichten, wundert mich in dieser Hinsicht doch gleich gar nichts mehr.
    Die Politiker hatten doch vorhergesagt „die Bevölkerung gewöhnt sich nach einer gewissen Zeit schon daran“ und somit hatten diese doch gar nicht so Unrecht.
    Als Kämpfer für die Freiheit der Selbstbestimmung, gegen die Entmündigung und Bevormundung der Bürger von Seiten der Politik, kommt man sich immer mehr als ein „Don Quijote der gegen Windräder kämpft“ und/oder als der „einsame Rufer in der Wüste“ vor.
    Für die meisten der Bürger stehen doch andere Probleme und somit andere Interessen im Vordergrund, als eben das Rauchen und das Rauchverbot.
    Eine bessere Bezahlung seiner eigenen Tätigkeit im Wirtschaftsleben, die Sicherheit des Euros in der Zukunft, das Thema Energie, die Finanzierung eines anspruchsvollen Urlaubs (lieber zweimal im Jahr als nur einen) und noch vieles andere, was die Bürger bedeutend mehr bewegt als das Rauchen und das Rauchverbot.
    Dies ist nun mal Fakt und stellt man immer wieder fest, sieht man sich in seiner näheren und auch weiteren Umgebung einmal um.
    Ich selbst habe keinerlei Probleme an Stammtischen in einer gemütlichen Gesellschaft zu rauchen, ohne wie ein dressierter Hund vor die Türe gehen zu müssen.
    Dazu gibt es die so zu sehenden „zweiten Wohnzimmer“ in gewissen Gaststätten meiner Umgebung in denen wie zu den alten Zeiten der Raucherclubs in gewohnter gemütlicher Atmosphäre nach Herzenslust geraucht werden darf, in denen zwar bestimmte Nichtraucher Zutritt haben, jedoch keinesfalls Antis zugegen sind.
    Man nennt diese Rauchmöglichkeitsräume mit dem klangvollen Namen „Privatgastronomie“, wogegen erfahrungsgemäss kein Ordnungsamt einen Einwand geltend machen kann.
    Ich habe über meine Aktivitäten in Bezug vieler Gastwirte in dieser Hinsicht dem @ simmerl einen Einblick gegeben und ihm aufgezeigt, wies geht.
    Und im Übrigen, wo nicht geraucht werden darf da bin ich eben nicht anzutreffen, so einfach ist das.
    Was mit den Raucherclubs so wunderbar funktioniert hatte (bis der Gesetzgeber einen Strich durch die Rechnung machte), ist jetzt auf diese Art und Weise möglich gemacht worden, nur dass eben das Kind einen anderen Namen und der Gesetzgeber darauf keinerlei Einfluss hat.
    Privat ist nun eben mal Privat!
    Und somit juckt es eine deutsche Eiche nicht, wenn sich eine Wildsau daran schabt.

    • @ Frigorist:
      Ich praktiviziere es mit der Umgehung des Rauchverbotes ähnlich wie du. Das Zauberwort heißt “Privatgastronomie”.

      Bis zum 31.07.2010 war ich Stammgast an Sonn- und Feiertagsnachmittagen im Pils-Pub Alcatraz in Neustadt/Do., welches du als Niederbayer sogar kennen dürftest. Seit dem 1.8.2010 hat mich diese Kneipe aber nicht mehr gesehen und die Schuld daran liegt garantiert nicht bei dessen Wirt.

      Ich muß zugeben, seit Einführung des Rauchverbotes hat unsere Bierkasse Hochkonjunktur.

      Fazit: Ich lasse mich ebenfalls nicht zum Rauchen, wie einen Hund vor die Tür jagen.

    • kleister

      Und wenn demnächst  bei Operationen an Raucher diese versterben ist das auch nicht schlimm, die wären ja sowieso an Krebs gestorben.

  11. Roodee

    Da gibt’s nur eins: Raucherinsel im Innenbereich!

    … und schon ist das Problem zukünftig behoben.

  12. So weit ist es schon gekommen, daß man Raucher/innen als Freiwild hinstellt. Man kann Raucher/innen bei Wind und Wetter ins Freie jagen, ohne daß sich jemand groß darüber aufregt, nicht einmal die Raucher/innen selber. Raucherzimmer, wie es sie früher einmal gab, würden den Nichtraucherschutz in den Krankenhäusern auch nicht aushöhlen.

    Das Urteil ist nicht verwunderlich, da die bayerische Justiz und der bayerische Staat die Raucher/innen neuerdings als Menschen 2. Klasse behandeln darf. Zahlen die Raucher/innen etwa keine Steuern und Sozialabgaben? Die Ausländerfeindlichkeit vor ein paar Jahrzehnten war bei weitem nicht so schlimm, als die heutige Ausgrenzung der rauchenden Bevölkerung. Das Ganze ist schon Apartheid pur.

    Hätte ein Nichtraucher geklagt, wäre das Urteil vermutlich anders ausgefallen. Am besten hätte unser Geschädigter gegen einen Tabakkonzern geklagt, dann wäre der Fall garantiert gewonnen worden.

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