Kulturabend in geschlossener Gesellschaft

(Bild: Werner Niedermeier) Zé do Rock bei seiner Literaturshow

In einem gut besuchten Lokal in München-Schwabing fand ein Kulturabend mit dem Schriftsteller und Filmemacher Zé do Rock statt. Der Abend wurde in geschlossener Gesellschaft organisiert, eingeladen hatten Paul Mooser von “Fairness für Raucher” sowie Andrea Naica-Loebell und Ruth Oppl von “Protest in München seit 1945“.

Der in Brasilien geborene Zé do Rock hatte sich bereits während des Verbotsentscheides in Bayern zum totalen Rauchverbot in der Gastronomie gegen diesen Irrsinn engagiert (Rauchernews berichtete). Er wies darauf hin, dass laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO das relative Risiko, durch den sogenannten “Passivrauch” an Krebs zu erkranken, geringer ist als bei auf Stühlen sitzenden Tätigkeiten, beim Trinken von Milch oder durch das Tragen von BHs.

Beim Kulturabend las der Künstler aus seinem Buch “jede sekunde stirbt ein nichtraucher. a lexikon üba vorurteile un andre teile“. Das Buch handelt über Länder, Menschen, Sitten, über Sicherheitswahn, Klischees und Vorurteile, es ist ein Werk voller respektloser Absichten und Einsichten. Denk- und Wahrnehmungsmuster geraten ins Wanken. Die “Frankfurter Allgemeine” schrieb über die Show: “Es ist eine einzigartige Literaturshow, wenn Zé do Rock seinen Mix aus Dadaismus, Scharfzüngigkeit und Humor präsentiert.”

Die “Süddeutsche Zeitung” rezensierte das Buch wie folgt: “Kein Begriff, den der Sprachkünstler nicht verwandelt, in seine Bestandteile zerlegt, den er nicht zurückwirft auf jene, die ihn ahnungslos gebrauchen. Dafür ist er bekannt, und auch in seinem neuen Buch “jede sekunde stirbt ein nichtraucher – a lexikon üba vorurteile un andre teile” treibt er sein Spiel mit diebischer Freude. [...] Die Auftritte des dadaistischen “Braso-Bayern” sind eine valentineske Performance, sein Werk ein höchst vergnügliches Plädoyer gegen Engstirnigkeit und für Toleranz.”

Und die “Westdeutsche Allgemeine Zeitung” schrieb: “Seine Geistesblitze präsentiert der literarische Querkopf aus München im ungewöhnlichen Sprachgewand. [...] Auf Zé do Rocks nikotingeschwängerter Reise durch das “alfabetisch geordnete Chaos” wird das Lesen zu einem Erlebnis, das Konzentration und ein Stück Beharrlichkeit erfordert [...] Do Rock streift dabei die sprachlichen Charakteristika und Sitten verschiedenster Länder und ist stets auf der Suche nach engstirnigen Vorurteilen, um sie bloßzustellen und augenzwinkernd zu brandmarken. Beinahe genial ist es, wie der Brasilio-Bayer Wörter auseinanderdröselt und die Buchstaben auf den jeweiligen thematischen Kontext bezogen neu zusammenzimmert.”

Zé do Rock schreibt in progressivem “Ultradoitsh” und “Wunschdeutsch” und nutzt bei seinen literarischen Ausflügen und Reisen die sprachlichen Eigenheiten der verschiedenen Länder, sodass ein dem jeweiligen Erzählgegenstand angenähertes, internationalisiertes “Kauderdeutsch” entsteht. Der Künstler konnte bereits einige Preise einheimsen, unter anderem den Satirepreis Pfefferbeißer und das Stipendium der Märkischen Kulturkonferenz für Literatur, den Ernst-Hoferichter-Preis und den Schwabinger Kunstpreis.

“Fairness für Raucher” und “Protest in München seit 1945″ wiesen darauf hin, dass der Abend mit Zé do Rock der Auftakt einer weiteren Reihe von Kulturabenden war, die allesamt in geschlossener Gesellschaft stattfinden sollen.

 


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15 Kommentare

  1. Liberaler

    Leicht OT:
    In geschlossenen Gesellschaften darf bekanntlich geraucht werden. Das, was die Richter aber hier machen, ist eine Attacke auf Vereine und geschlossene Gesellschaften:
    http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_29824.html
    Das Gesundheitsschutzgesetz verbietet Raucherclubs, ja. Die Richter erweitern das mal schnell auf Vereine und geschlossene Gesellschaften. Mit welchem Recht? Sauerei!

    • Blaudunst

      Ja, das ist eine ganz üble Sache. In Nürnberg und Umgebung scheinen viele Antiraucher wichtige Posten zu haben. Nürnberg war die einzige große Stadt in Bayern, die vor dem VE den Rauchverbotsgegnern die Plakatierung komplett untersagt hat. So viel über Recht, Gerechtigkeit und Demokratie…

      Hoffentlich klagen die Wirte weiter, weil das Urteil einem höheres Urteil widerspricht:

      Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2010

      … „Vom Rauchverbot ausgenommen sind demnach die
      echten geschlossenen Gesellschaften. Diese sind dadurch
      gekennzeichnet, dass sie nicht für jedermann
      oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind,
      sondern dass nur im Vorhinein ganz bestimmten – also
      nicht beliebig wechselnden – Einzelpersonen Zutritt gewährt
      wird. Bei einer geschlossenen Gesellschaft müssen
      der Kreis der Mitglieder von vornherein auf eine
      Zahl fester Mitglieder begrenzt sein und die Mitglieder
      jederzeit individualisiert feststehen. Dazu gehören neben
      Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne
      Zusammenkünfte. Die Annahme des Antragstellers,
      dass selbst Rauchervereine vom Rauchverbot erfasst
      seien, ist daher unzutreffend.“

      Gemäß diesem Urteil wurden auch die Vollzugshinweise
      zum GSG verfasst. Auch in diesen sind die geschlossenen
      Gesellschaften ausdrücklich vom Rauchverbot
      ausgenommen.

  2. Genauer Beobachter

    Wenn man sich die Kommentare der “Scheisse”-Freunde durchliest, dann wird klar, dass die nicht nur zu blöd sind, relative Risiken zu verstehen, sondern auch nicht den geringsten Zugang zu Kunst haben. Was mich nicht wirklich wundert. Ze do Rock schreibt nun mal nicht für gehirngewaschene Fanatiker. Schade, dass ich nicht dabei sein konnte, das nächste Mal hoffe ich, dass ich es einrichten kann.

  3. Blaudunst

    Ein herrlich schräges Buch und einen sehr schönen Abend! Vielen Dank an Zé und an die Organisatoren!

  4. Peter 41

    Hallo hat sich die WHO schon mal mit dem Thema Krankenhauskeime und den jährlich 40000 Todesfälle in Deutschland auseinandergesetzt sicher nicht. Dann kann es mir als Nichtraucher genausogehen wie den Rauchern ,wenn ich Milch trinke habe ich theoretisch eine kürzere Lebenserwartung. Aber ich werde trotzdem weiter viel Milch trinken,weil mit meinem eigenen Körper mache ich was ich will. Vielleicht kommt auf die Antiraucher dann mal ein Antimilchtrinker. Freundlichen Gruss

  5. Peter 41

    Hallo von Leuten die behaupten Milchtrinken sei krebsfördert der muss wohl an der Waffel eine haben. Als Landwirt kriegt man da einen grossen Zorn.

    Freundlichen Gruss

    • Hallo Peter, Sie tun jetzt genau das, was die Passivrauch-Paranoiker mit dem Passivrauch tun. Sie lesen nicht richtig und interpretieren Ihre momentane Meinung in etwas hinein. Niemand behauptet, Milchtrinken sei krebsfördernd. Tatsache ist, dass das relative Risiko, durch Milchtrinken an Krebs zu erkranken, laut Zahlen der WHO höher ist als durch Passivrauch an Krebs zu erkranken. Beide Zahlenwerte liegen allerdings weit unter der Grenze, die seriöse Wissenschaftler als statistisch signifikant bezeichnen. Ihr Zorn sollte sich gegen diejenigen richten, die statistisch nicht signifikante Zahlen als Tatsachen umbiegen und damit unsinnige Verbote fordern.

    • Sturer Allgäuer

      Also wenn ich nach etwas wirklich süchtig bin, dann ist´s Milch. Am liebsten ist mir die Vorzugsmilch aus meiner Regierung…äh…Religion….Region. Krebsfördernd? Kürzere Lebenserwartung? Ich scheiß drauf. Peter41 der Landwirt hat da recht. Was ist mir den Krankenhauskeimen oder was ist mit den 70.000 die an Sepsis also Blutvergiftung bei einer letalität (todesrate) von 50% wenn nicht mehr sterben?

  6. Frigorist hat völlig recht. Geschlossene Gesellschaften müssen nicht angemeldet werden. Diese Meldung war eine Zeitungsente, die von Dr. Blume-Beyerle persönlich korrigiert wurde. (Schreiben siehe http://www.fairness-fuer-raucher) Bei einer Überprüfung muss ich auch k e i n e Gästeliste den Ordnungsämtern vorlegt werden, da es sich dabei um die unerlaubte Weitergabe/Kontrolle von personenbezogene Daten handeln würde (Datenschutzgesetz). Eine Gästeliste ist nur dann notwendig, wenn nicht alle eingeladenen Gäste dem Gastgeber bekannt sind, Wichtig ist einzig und allein, dass die Gäste zur geschlossenen Gesellschaft vom Veranstalter individuell eingeladen werden und eine Einlasskontrolle stattfindet. Und die habe ich als Veranstalter selbst vorgenommen :)

    Paul Mooser

  7. G-H-L

    Mich würde interessieren, ob diese geschlossene Gesellschaft auch vom Ordnungsamt geprüft und genehmigt wurde? Wurde auch genau festgehalten, wer zu dieser Gesellschaft eingeladen war, ob sich nicht auch heimlich Nichtraucher einschleichen konnten? Und ließ sich die Zeitungsverlage vorher von ihren Journalisten bestätigen, daß dies eine Geschlossene Gesellschaft für Raucher und somit Nichtraucher gar nicht anwesend sein dürfen?
    Durfte überhaupt in der Geschlossenen Gesellschaft geraucht werden?

    • Die Rezensionen der Zeitungen wurden schon früher geschrieben, nicht an diesem Abend. Ob das Ordnungsamt die Geschlossene Gesellschaft geprüft hat, musst du die Veranstalter fragen. Ebenso können sie dir sicher sagen, wie sie die persönlichen und individuellen Einladungen organisiert haben.

      • Jochen

        Soweit sind wir in Bayern also gekommen.
        Dass man einen Kulturabend von Erwachsenen, in dem geraucht werden kann wer will ,derart bürokratischen Aufwand veranstalten muss.
        Sowas nenn ich eine “DDR-isierung” .

        Das Schlimme dabei empfinde ich, dass das ja sozusagen vom “Volk” selbst per Entscheid eingeführt wurde.
        Wobei wir natürlich alle wissen, dass so gut wie keiner von den Befürwortern des Verbotsentscheid damals eine Ahnung hatte von dem, was sie eigentich angekreuzt und auch angerichtet haben.

    • Frigorist

      @ G-H-L wenn zu einer geschlossenen Gesellschaft persönliche Einladungen getätigt wurden, die Anwesenden mit der Einladungsliste identisch sind, darf selbstverständlich geraucht werden und können selbstverständlich auch Nichtraucher als geladene Gäste anwesend sein.
      Eine geschlossene Gesellschaft muss vorab der Behörde nicht gemeldet werden.
      Bei einer geschlossenen Gesellschaft darf bei einer Überprüfung von Seiten der Behörde kein nichtgeladener Gast anwesend sein, denn ansonsten ist gegen das Gesetz verstossen worden.

    • smoki

      nach wie vor ist das thema geschlossene gesellschaft ein heikles thema. wir die raucherseite interpretieren das so die andere seite (behörden)so. auch die rechtliche lage hierzu ist ziemlich undurchsichtig.was nützt es eine geschlossene gesellschaft abzuhalten wenn nach wie vor die behörden mitmischen ? oder sich miteinmischen ? jede gemeinde oder stadt handhabt dies unterschiedlich …..eine klare regelung die auch gesetzlich festgelegt ist gibt es nicht.was nützt es wenn ich eine geschlossene gesellschaft abhalte diese ordnungsgemäss plane als geburtstag und die behörde sieht das wiederum anders ? dann muss man halt vor gericht gehen und streiten so schauts aus.ich denke diese unsicherheit hält auch viele wirte davon ab solche zu veranstalten.viele trauen sich nicht weil doch die angst überwiegt irgendwie mit den behörden in konflikt zu geraten.was ja in der vergangenheit durchaus schon der fall war.eines ist soweit klar eine geschlossene gesellschaft muss behördlich nicht angemeldet werden-(zumindest ist das in münchen so)wie sieht es anderswo aus ? wenn also diese nicht angemeldet wird dann weiss auch die behörde von nichts und kann nicht tätig werden es sei denn es findet grade zufällig zum gleichen zeitpunkt eine routinekontrolle statt …dann aber habe ich wiederum als veranstalter das hausrecht und kann der behörde denn zutritt verweigern.Warum gibt es dann immer noch fälle in denen es ganz anders abläuft von behördlicher seite aus ?

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