Wirt erteilt Grünen-Mitgliedern Lokalverbot
Nach dem Richterspruch des saarländischen Verfassungsgerichts, der ein totales Rauchverbot in der Gastronomie für rechtens hält (Rauchernews berichtete), regt sich auch im Saarland der Widerstand. Den Beginn machte Andreas Thome, Wirt des Lokals “Mainzer Hof” in Saarbrücken. Ab sofort haben alle Mitglieder der Grünen bei ihm Lokalverbot. Das berichtete “Bild Online”.
Thome sagte der “Bild”: “Ich habe die Kneipe vor zwei Jahren aufgebaut. Mein ganzes Erspartes hineingesteckt. Weil 90 Prozent meiner Gäste Raucher sind, ist das Qualmverbot mein Ruin.” Insofern ist es für den Wirt nur logisch, dass er die Verursacher des völlig überzogenen rigiden Rauchverbots, die Grünen, nicht in seinem Lokal haben will. “Ich will weder Herrn Ulrich (Grünen-Chef im Saarland) noch Parteimitglieder der Grünen in meiner Kneipe sehen”, so der Wirt.
Die Gäste stehen hinter Thomes Entscheidung. Ein Gast sagte der “Bild”: “Wir sind doch alle erwachsen. Rauchen aus freien Stücken. Und eine Zigarette gehört zum Bier einfach dazu.” Thome ist sich sicher, dass weitere Wirte aus dem Saarland seinem Beispiel folgen werden. Die Grünen können dann ohne Paranoia vor Tabakrauch ihr stilles Wasser in aller Ruhe daheim trinken und sich freuen, dass sie als Handlanger der Antiraucherlobby Menschen in den Ruin getrieben haben.
Erst kürzlich hatte ein Wirt aus Bayern dem Verursacher des totalen Rauchverbots in Bayerns Gastronomie, dem ÖDP-Boss Sebastian Frankenberger, wegen dessen totalitärer Haltung Lokalverbot erteilt (Rauchernews berichtete).














§ 1 GastG
Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Also Ihr Streithansl, so leicht ist das nicht zu sehen. Im Grunde hat der Wirt schon das Haus-bzw. Einlaßrecht, aber erstens muß nach § 1 GastG die Wirtschaft „jedermann, mindestens aber „bestimmten Personenkreisen“ zugänglich sein, zweitens hat er eine Verpflichtung zur
Leistung durch die am Eingang üblicherweise hängende Speise-Getränkekarte, und drittens kann die „Einlassverweigerung kann unter Umständen jedoch als Diskriminierungsgrund
(§ 3 AGG) anzusehen sein. Vgl. hierzu AG Oldenburg, U. v. 23.7.2008 – E 2 (2126/07); D. Das VG Stuttgart hat mit B. v. 12.1.2009 – 4 K 470/08 –; D, entschieden, dass eine
Gaststätte auch dann vorliegt, wenn sie nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich ist.“
Die Verpflichtung zur Leistung ergibt sich aus dem BGB §§ 145 ff Angebot und Annahme eines Angebotes. Allerdings so im Metzner GastG Kommentar: „Für den Gastwirt besteht grundsätzlich kein Kontrahierungszwang. Der Gaststätteninhaber ist zivilrechtlich grundsätzlich frei, einen Vertrag mit dem Gast abzuschließen oder nicht (Privatautonomie). Als grundlegend hierfür wird auch heute noch die Entsch. des RG vom 12. 5. 1930 (JW 1931, 887) angesehen. Danach ist es dem Inhaber einer dem allgemeinen Verkehr geöffneten Gaststätte unbenommen, den Kreis der in ihr verkehrenden Gäste zu bestimmen, und zwar nicht nur einzelnen bestimmten Personen, sondern auch gewissen Kreisen der Bevölkerung den Besuch seiner Gaststätte zu verweigern.“
Ich persönlich hätte mich natürlich auch auf das Hausrecht als Wirt berufen, unter anderem mit der Begründung das die den „Betriebsfrieden“ in meinem Lokal stören, weil zu befürchten ist, daß dieser Personenkreis meine Gäste derart in Rage bringen, das ich um mein Personal und Mobilar fürchten muß. Allerdings ist daran zu denken, falls mal diese Personengruppe was zu sagen hat, man mit Repressalien der heftigsten Art zu rechnen hat.
Abgesehen davon gebührt es der Anstand, den so manche Nichtraucherpolitiker nicht haben, daß man im vornhinein beim Wirt informiert ob man als Verursacher und Befürworter des Raucherrausekelgesetzes willkommen ist, den das erspart peinliche Situationen.
Ich denke mal es kommt hier auf den Einzelfall an, ob ich als Wirt jemandem die Tür zeige,
oder ihn gar nicht erst in mein Lokal reinlasse.
Noch kürzer kann ich den Beitrag nicht verfassen.
@UweM
Pardon, ich lese nicht mehr jeden Tag Kommentare zum Thema; habe schlicht keine Zeit hierzu; möchte mich auch nicht jeden Tag ob dieses “Sinnlosgesetzes” nahe am Herzinfarkt bewegen.
Dennoch jetzt:
Das Thema hat sehr wohl (und dies hauptsächlich / oder soll ich formulieren: ausschließlich) damit zu tun, ob es sich um eine sog. getränkeorientierte “Kneipe” oder um (nur um ein Beispiel zu nennen) den Käfer in der Prinzregentenstraße in München handelt. Alle anderen Versuche hier einschlägig bzw. sachdesorientiert zu argumentieren, sind schlicht als abwegig zu bezeichnen bzw. gehen an der tagtäglich erlebten Realität vorbei; und dies komplett!!
Zum Thema geht es auch nicht um “Eigenwerbung des Wirtes”. Es geht u. a. um mich / meine Person / meine ureigensten privatesten Bedürfnisse / und (mit Verlaub”) auch um die ureigensten privatesten Bedürfnisse der Leute, die ich jeden Tag sehen möchte; et vice versa.
Du hast aber sicher Recht, dass kein Wirt einer sog. “getränkeorientierten” Kneipe sich ein Parteibuch zeigen lassen kann. Das käme einer Perversion gleich.
Ihr Nichtraucher kommt aber einfach nicht in Lokalitäten, in die Ihr nie gegangen seid / wohl auch nie gehen werdet. Ihr seid hier nicht willkommen. Ihr wisst das. Ihr werdet sofort erkannt und ob Eurer Meinung dementsprechend “kommentiert” bzw. “hinauskomplimentiert”. Wir Raucher wollen einfach unter uns sein. Wir brauchen keine “BesserWissies”. Bleibt doch zu Hause, wo Ihr immer gewesen seid.
Ich würde aber eigentlich zum Thema dennoch gerne mal einen absoluten Antiraucherfanatiker in eine Diskussion in meiner derzeitigen Stammkneipe in ein Gespräch verwickeln. Ich würde mal so liebend gerne meine Argumente mit den Argumenten eines absoluten Antiraucherfanatikers gedanklich austauschen. Aber (wie direkt oben erwähnt); es kommt von Euch Keiner; und dies ums Verrecken nicht!!
Noch einen schönen Abend; mit folgendem Gedanken auf den Weg:
Ich rege mich auch nicht auf über die drecksstinkenden Autos, über die Flugzeugabgase in der Einflugschneise München, über Kohlekraftwerke, über potentiell explodierende Kernkraftwerke, über “sonstwas”; alles genauso gesundheitsgefährdend wie Rauch.
Nur:
Zu Vorgenanntem “Dreck” habe ich grundsätzlich keine Aufenthaltswahlmöglichkeit wie Ihr Nichtraucherfanatiker zum Thema Rauchen!! Ich bin dieser Gefahr mit Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Uwe; denk bitte mal hierüber nach.
Noch Was; dann höre ich für heute wirklich auf:
Du wirst hier im Forum über die Funktion “Bewertung” regelmäßig regelrecht “niedergemacht”. Ich finde das nicht O.K. Es muß erlaubt sein, dass Jeder seine Meinung sachorientiert äußert; dies besetzt mit dem Fokus auf den Begriff “sachorientiert” / nicht “beleidigend” mit Fäkalbegriffen (wie so oft in diesem Forum erlesen. Leider ist Letzteres zu Dir der Fall; schreibe ich jetzt mal so; auch wenn Du auf der Gegenseite stehst. Aber gedankliche Fairness muß gegeben sein; dies absolut.
Muß auch mal geschrieben stehen.
Hallo Franz, ich danke dir für ebens freundlichen wie deutlichen Worte. Ich bin ganz deiner Meinung, dass auch in einer heftigen Auseinandersetzung ein Minimum an Höflichkeit gegeben sein sollte.
Ob ein Hausverbot für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe rechtens ist, da habe ich so meine Zweifel. Wenn einer keine Nazis reinlässt, dann drücke ich ihm auch die Daumen, dass er damit durchkommt. Aber gleichzeitig ist das juristisch nicht so umproblematisch wie einem dies das persönliche Rechtsempfinden sagt. Kennst du das “Lexikon der Rechtsirrtümer”? Ein teilweise sogar sehr unterhaltsames Buch bei dem man wieder und wieder staunt, was so alles falsch bzw. richtig ist, was man bisher für richtig bzw. falsch gehalten hat.
Den Antiraucherfanatiker hefte ich mir nicht an die Brust. Ich rauche gelegentlich Zigarre und habe wiederholt hier geschrieben dass ich nichts gegen die Regelung hatte, wie sie vor dem Volksentscheid in Bayern bestand.
Wie willst du einen Nichtraucher denn “sofort erkennen”? Es sei denn daran, dass er auch nach einer halben Stunde noch keine Kippe im Mund hat, dafür sich aber lautstark über den Qualm beschwert. Und wenn er so nicht auffällt?
An meinem Wohnort beispielsweise existiert praktisch keine sog. getränkegeprägte Gastronomie. Unser Stammtisch ist immer auch mit einem guten Essen verbunden. Privat existiert also das “Problem” für mich gar nicht und daran hat der Volksentscheid nichts geändert.
Jetzt gerade starten die Vorbereitungen zu einem Volksentscheid Raucherclubs. Die ursprüngliche Idee dort war, dass bis zu 20% aller Lokale in einer Gemeinde zu Raucherclubs erklärt werden dürfen. Den Gedanken fand ich gar nicht schlecht. Die Bevölkerungsmehrheit der Nichtraucher rückt ein kleines Stück zur Seite, findet aber nach wie vor in der Mehrheit rauchefreie Gastronomie und auch diejenigen Raucher, die partout nicht einige Stunden auf die Zigarette verzichten können, hätten dann ein Refugium. Im aktualisierten Gesetzesentwurf wird nun aber ein Minimum (!) von 20% Raucherclubs gefordert und man muss kein Prophet sein, um dem Vorhaben deshalb ein Scheitern zu prognostizieren. Bisher habe ich aber nicht den Eindruck, dass man von Raucherseite erkennt, welche Chance hier möglicherweise verpasst wird.
Das Hausrecht eines Gewerbetreibenden ist zu gleichzusetzen mit einer Privaten Einzelperson. wenn man von “öffentlichen” Hausrecht spricht, bedeutet dies immer, dass eine Behörde oder sonst. staatliche Einrichtung dahinter steht.
Als Gaststättenbetreiber und Privatmann, kann ich jederzeit OHNE einen sachlichen Grund dafür nennen zu müssen, im Bezug auf meinen BESITZ (wenn er Pächter ist) und auf Eigentum, von meinem Hausrecht gebrauch machen und den Zutritt verweigern.Der WIRT MUSS also niemanden in sein Lokal lassen. Anders ein “öffentliches Gebäude” im o.g. Sinne. Diese müssen einen sachlich gerechtfertigten Grund benennen, gegen den man dann auch klagen kann.
Wenn es denn so einfach wäre…
Der Wirt hat im Restaurant das Hausrecht. Das bedeutet er kann bestimmen, welcher Gast das Lokal betreten darf und welcher nicht. Bei der Ausübung des Hausrechtes ist ihm aber die Grenze gesetzt, dass er bei der Auswahl der berechtigten Personen keine Diskriminierung begehen darf und auch keine willkürliche Auswahl treffen darf. Zulässig ist daher ein Ausschluss von Personen, die nicht Clubmitglieder sind, sofern es einen solchen Club gibt, der Ausschluss von betrunkenen Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, Personen, die schmutzige Kleidung tragen, Händlern, Bettlern u.s.w. Ausschluss von Personengruppen wegen Religion, Hautfarbe oder Parteizugehörigkeit (soweit nicht Verfassungswidrig) ist daher problematisch.
@ UweM
Falsch!
Ein Wirt hat absolutes Hausverbotsrecht. Es besteht somit kein Anlaß, für ein Lokalverbot eine Begründung “nachzuschieben”. Ein Wirt kann ein Verbot jederzeit aussprechen. Es kann allein genügen, dass dem Wirt die “Visage” eines Gastes nicht gefällt. Ihr Verweis auf sog. “Türsteher” belegt dies mehr als zur Genüge. Passt mir so zwar auch nicht. Aber es ist so.
Also:
Ein Wirt kann ein Lokalverbot nicht nur gegen Bettler, Hausierer, stinkendes Gesindel, oder ähnliche potentielle Klientel aussprechen. Ein Wirt kann somit auch ein
Lokalverbot aussprechen gegen z. B. MItglieder der Parteien der ÖDP / Grüne / etc.; also gegen einen Personenkreis, der ursächlich für eine eventuelle Existenzvernichtung des betroffenen Wirtes verantwortlich ist.
Ein Hausverbot gegenüber dieser potentiellen Klientel ist somit alles andere als “Willkür” zu bezeichnen.
Werter Herr UweM:
Ich schätze jede Meinung zum Thema; natürlich nur, wenn sachlich vorgetragen.
Aber bitte bleiben auch Sie auf dem Boden der aktuell bestehenden Tatsachen.
Wann waren Sie zuletzt in einer sog. getränkeorientierten Lokalität?
Wahrscheinlich nie, aktuell sind Sie es wohl auch nicht, und wahrscheinlich werden Sie es auch in Zukunft nie sein. Trotzdem “kümmern” Sie sich um Themata, die Sie eigentlich (mit Verlaub) einen Scheißendreck angehen.
Pardon ob dieser (leider) etwas deutlichen Zeilen. Aber manchmal kommen mir die Antiraucherfanatiker so vor wie Puritaner / Lebensverachter, die sich (wie weiland in den 60gern Jahren geschehen) über Nackerte über ein FKK-Gelände aufgeregt haben; aber um diese Nackerten erst sehen zu könnnen, erst ein Loch in den Bretterzaun bohren mussten.
Zur “Begründung” Ihrer Ansicht reichen auch keine irgendwie verquast verfassten Argumente. Benützen Sie einfach Ihre sicher vorhandene intellektuelle Potenz mal sachorientiert.
War ich jetzt zu heftig?
UND eben auch GENAUSOLCHE Personen, gegen die er persönlich WAS einzuwenden hat. Nur weil ich jemanden nicht mag – bedeutet dass nicht automatisch, dass derjenige “diskriminiert” wird.
@ franz schnabl: (Nein, war nicht zu heftig sondern für dieses Forum wohltuend sachlich, da kann sich mancher eine Scheibe abschneiden)
Das Thema Hausverbot hat doch nichts damit zu tun ob ein Lokal getränkeorientiert ist oder nicht. Was ich zum Thema Hausrecht in der Gastronomie gefunden habe, stammt übrigens von einer Anwaltshotline. Zumindest scheinen mir die entsprechenden Regelungen “gummiartig” formuliert zu sein. Da kann man sich wohl nicht ganz sicher sein, wie im Bedarfsfall ein Gericht urteilt.
Mit Sicherheit wird es aber so sein, dass das Hausverbot in der Praxis daran scheitern wird, dass der Wirt sich kaum die Parteibücher seiner Gäste zeigen lassen kann. Wenn, was ich bezweifle, nicht gerade prominente Lokal- oder Bundespolitiker der Grünen dort regelmäßig verkehr(t)en, wird sich also gar nichts ändern.
Was dann übrigt bleibt, ist eine Eigenwerbung des Wirtes und darum ging es wohl hauptsächlich: In die Presse zu kommen.
Ein Gasthaus ist juristisch nicht mit einem Privathaushalt gleichzusetzen. Zu Hause kann man sehr wohl beliebig entscheiden wen man reinlässt oder nicht. Bei Gaststätten handelt es sich um “Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind” Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet. das ist hier nicht der Fall. In öffentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoß gegen die Hausordnung begründet werden. Was in einer Hausordnung drin stehen darf, ist aber auch wieder geregelt.
Sogar dem NPD-Mitglied kann ein Wirt nicht so ohne weiteres die Tür weisen, so symphatisch der Gedanke auch sein mag.
So sind nun mal die Gesetze hierzulande.
Das ist so nicht ganz richtig. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat eine Klage des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt gegen ein Hausverbot des Hotels “Esplanade” in Bad Saarow abgewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Hotel “Esplanade” “im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung befugt gewesen sei, in Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels den NPD-Vorsitzenden auszuschließen.” Dem Kläger stehe auch kein Anspruch auf Widerruf des Hausverbotes nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz zu.
Und jetzt erklären Sie mir, was rein rechtlich der Unterschied zwischen den Grünen und der NPD sein soll. Beides sind in Deutschland zugelassene Parteien. Beide polarisieren. Für beide kann man die individuelle Sorge um das “eigene Erscheinungsbild” und die “Außenwirkung” in Anspruch nehmen.
Exakt so ist es! Als Kneipier müsste ich mich vor meinen rauchenden Gästen mehr als schämen, wenn ich ihnen – wie zum Hohn – auch noch die feixende Hackfresse derer zumuten würde, denen sie die ganze Schikaniererei und Gängelei zu verdanken haben. Sowas würde nur Ärger schaffen und davon haben die Wirte dank diesen Fanatikern eh schon mehr als genug zu schlucken.
Und klar: DA würden dieses Pack natürlich gern hinkommen, den Wirten auch noch vorschreiben zu können, WEN sie da so alles in ihre Stube einlassen müssen. – Aber SO WEIT ists mit der Errichtung des (4.) Gutmenschen-Reichs zum Glück noch nicht …
Ist das Hausverbot erstmal ausgesprochen kann dies bei Verstoß ernsthafte Folgen haben, mittlerweile sind das keine Kavaliersdelikte mehr! In diesem Fall sollte dies auch dann sofort zur Anzeige gebracht werden.
Bei der NPD handelt es sich um eine Partei, die nach Ansicht des bayerischen Innenministeriums nationalistisch, selbsterklärt verfassungsfeindlich und rassistisch ausgerichtet ist, wobei sie nach außen ein so genanntes ethnopluralistisches Weltbild vertritt. Siehe Grundsatzprogramm von 1996.
Udo Voigt wurde mehrmals wegen Volksverhetzung angeklagt, mindestens zwei mal m.W. auch verurteilt. Da finden sich also mit Leichtigkeit Argumente für ein Hausverbot wegen Erscheinungsbild und Außenwirkung. Diese Leute stellen sich regelmäßig gegen Recht und Gesetz
Bei der “Verbannung” der Grünen hier geht es nicht um Gesetzsverstöße, sondern im Gegenteil darum, dass diese sich FÜR ein bereits vom Verfassungsgerichtet bestätigtes Gesetz einsetzen, welches nun zufällig dem Wirt nicht passt. Was kommt da als nächstes: keine Tankwarte bewirten, die E10-Sprit verkaufen?
Is scho recht Herr uwäM!-Ich versteh Sie
Wir gehen doch alle am liebsten dahin wo wir nicht erwünscht sind. Da hat man dann immer soviel schöne Aktion und vermeidet so Langeweile. Am besten klagt man sich natürlich irgedwo rein. -das verspricht dann nachhaltigen Spaß!
Spontan fällt mir da noch der Film “Das kleine Arschloch” ein oder diverse Szenen bei den Simpsons im “Krusty-Burger”
Man könnte nun folgendes Frage stellen: Wenn man sich die Grünen so kindisch-vereinfachend wie es der Wirt und einige hier anwesende tun, als homogene Masse von Rauchgegnern vorstellt, dann müsste es doch so sein, dass bislang ohnehin keiner von denen dieses Lokal betreten hat so lange man dort rauchen durfte.
Warum also jemandem Hausverbot erteilen, der sowieso nicht kam/kommt?
Reine Show?
Normalerweise anttworte ich nicht auf Antisülz, aber das Antis wie UweM es auch verstehen :
Zitat: Man könnte nun folgendes Frage stellen: Wenn man sich die Grünen so kindisch-vereinfachend wie es der Wirt und einige hier anwesende tun, als homogene Masse von Rauchgegnern vorstellt, dann müsste es doch so sein, dass bislang ohnehin keiner von denen dieses Lokal betreten hat so lange man dort rauchen durfte.
Warum also jemandem Hausverbot erteilen, der sowieso nicht kam/kommt?
Reine Show?
Tja und hier ist schon das 1. Problem, warum jemand schützen der gar nicht kam/kommt, wie soviele Nicht- Antiraucher…..wenn die alle kommen würden
hätten viele Wirte kein Problem!
2. Es geht nur darum die Müslkrabbler draussen zu lassen, wenn Sie draussenbleiben
sind alle zufrieden…
Sollte Hausfriedenbruch in Form eines unerlaubten Besuches betrieben werden,
sollte sofort Strafantrag, in Form einer Anzeige, gestellt werden. Da es sich bei Politikern
um Personen des öffentlichen Interesse handelt werden auch die Medien darauf anspringen, oh das ist gar nicht gut für das Image/Karriere desjenigen. Weiterhin werden daraufhin noch einige weitere Wirte dem guten Beispiel sich anschliessen und ……den Rest kann sich jeder selber ausmalen!
Ich könnte mir vorstellen, dass gerade das “verklagt werden” für manchen Parlamatshinterbänkler reizvoll wäre, um den Bekanntheitsgrad zu steigern. Noch dazu wenn eine gute Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. Dann bezieht er daraus einen Imagegewinn statt -verlust und kann sich als Kämpfer gegen Willkür präsentieren…
naja immerhin kriegen es die Grünen hin einen ihrer Parteifreunde auszuschließen, weil er zu ungepflegt ist. Möglicherweise handelt es sich nicht um einen Einzelfall, man die Grünen also durchaus aufgrund ihres Erscheinungsbilde des Lokals verweisen könnte :)
http://www.rp-online.de/niederrheinnord/kleve/Zu-ungepflegt-fuer-die-Gruenen_aid_974744.html
Ich befürworte ausdrücklich das Vorgehen des Wirtes. Denn wer andere so bevormundet wie die Grünen , der solltte auch selber sehen, wie es sich anfühlt, willkürlich ausgegrenzt und übergangen zu werden. Die neue grüne Arroganzia ist wirklich unterträglich geworden,
Bei solchen, in diesem Fall, grünen Politikern hilft nur eins. Nicht mehr wählen. Das ist die einzige Sprache die sie verstehen.
Mein Versprechen:
Die Farbe Grün auf Wahlzetteln existiert bei mir nicht mehr!!
Hoffentlich ist das auch so bei allen rauchenden Bürgern, die sich von Grün in dieser Weise bevormundet und geächtet fühlen!!
dann sind wir schon mal zwei. Gestern abend habe ich mir die Dicke aus NRW gegeben. Bärbel Höhn. Die Frau ist so verbiestert und rechthaberisch das einem das große Kotzen überkommt. Die ist nicht im Stande eine sachliche Diskussion zu führen. Nein, solche Menschen wähle ich nie wieder.
Also bei mir gibts immer viiiel Grün auf den Wahlzetteln, habe ich die vielen, einzelnen Buntstifte, mit denen die Wahlfelder seit Jahren sämtlichst durchzustreichen pflegte inzwischen doch längst gegen einen einzigen, GRÜNEN Filzmarker ausgetauscht.
Und okay, es ist halt nicht jedermanns Sache, sich den Finger in den Hals zu stecken, aber reichen da nicht schon Kaliber wie Künast oder Tritt-Ihn? Muss es wirklich gleich die Hardcore-Nummer mit der kleinen Dicken aus NRW sein?
Der Saarbrücker Wirt hat völlig recht wenn er ein absolutes Lokalverbot gegen die Müsligrünen austeilt. Aber ein solch absolutes Lokalverbot würde ich insbesondere in Verbindung der grünen Scheinheiligkeit und Verlogenheit erteilen. Wenn es den ach so grün und umweltfreundlich denkenden politischen Zeitgenossen, (egal welcher Parteifarbe) wirklich um die Gesundheit der Bevölkerung ginge, müsste es ein absolutes Verkaufsverbot von Tabakwaren geben!!!
Aber weil man als Politiker immer unter der Bettdecke der steuerzahlenden Tabaklobby gerne persönliche Zuwendungen erhält, ist es einfacher, die Raucher als Menschen regelrecht zu ächten und auszugrenzen. Das weiß auch der ehemals bekannt sauf- und rauchlustige Hubert Ulrich. Auf Vergünstigungen von einer Wirtschaftslobby, ob persönlich oder parteinützlich, will er ja nicht verzichten.
Also Wirte: Charakter zeigen und alle Zigarettenautomaten sofort aus dem Lokal entfernen lassen!! – Wenn Raucher gemeingefährliche Schädlinge sind, dann dürfen Rauchwaren als Ursache nicht mehr verkauft werden!!
Karl Heinz Koch
Vorsicht, ein solches Verkaufsverbot könnte schneller kommen als man denkt. Sehr viele der Gesundheitsfanatiker würden sich ein solches Verkaufsverbot wünschen. Zudem bekommt ja der Wirt durch die Zigarettenautomaten ja auch eine sog. Provision. Nachdem ja die Umsätze wegen der wegbleibenden Raucher zurückgegangen sind, dürfte diese Provision durchaus willkommen sein.
Wenn es wirklich um die Gesundheit ginge, dann müssten die Grenzwerte für Feinstaub und andere Schadstoffe im Arbeitsbereich drastisch gesenkt werden. Ganze Berufszweige müsste man abschaffen, wenn man wie beim Nichtraucherschutz Null-Schadstoff-Emissionen anstrebt. Keine Kerzen und kein Weihrauch mehr in den Kirchen. Keine Holzkohlegrills mehr, auch nicht auf den Kirchweihen oder im Bierzelt. Keine Sonnwendfeuer und kein Silvesterfeuerwerk mehr.
Neben der Tabaksteuer etc. gibt es natürlich auch Aspekte in der Politik, warum die an Zigaretten- und Geldspielautomaten hängen. Dabei spielt es eine Rolle, dass Münzgeld nicht unmittelbar im Umlauf ist, sondern bis zum nächsten Service ‘weggeschlossen’ ist. Damit tragen Automaten dazu bei, dass in Zeiten von Plastikkarten ein unverändert hoher Anteil an Münzgeld benötigt wird und in Umlauf gebracht wird.
Das Prägen der Münzen liegt in der Hand der Bundesregierung, die diese an die Bundesbank zum Nennwert verscheppert. Da der Materialwert erheblich geringer ist, läßt sich hier ordentlich Schotter machen.
Für den Bundeshaushalt macht das jährlich immerhin eine Größenordnung von rund 200 Mio aus.
Sehe ich ebenso, G-H-L. Ich habe einen besseren Vorschlag. Hausverbot für die grünen Verbotsfaschisten natürlich beibehalten, ebenso wie die Zigarettenautomaten – und zivilen Ungehorsam leisten, indem er seine Gäste weiterrauchen läßt, und sich der Widerstandsbewegung anschließt.
Ich hatte kürzlich ein interessantes Telefonat. Würden die Wirte mehr Zusammenhalt pflegen, könnten all Jene, die bislang Raucherkneipen führten, sich zusammentun und geschlossen mit Ablauf der Pachtverträge sich beim Job-Center arbeitslos melden. Wenn die Wirte nur etwas mehr Schneid besäßen – und erstmal über 10.000 Wirte zeitgleich Arbeitslosengeld – mit der Begründung ‘Rauchverbot’ – beantragen, gäbe das einen Aufschrei durch die Politik. Allerdings kenne ich die Verhältnisse im Saarland nicht sehr gut, und wie dort der Widerstand ausschaut, ist mir auch nicht bekannt, zumal in unserer Bewegung wenig Saarländer vertreten sind. Auf Baden-Württ. können jetzt, nachdem die Ökofaschisten ja auch hier ihren zweifelhaften ‘Sieg’ davontrugen, ähnliche Zustände wie in Bayern und im Saarland zurollen. Und dennoch verstehe ich die politischen Verhältnisse in diesem unseren Lande eh nicht mehr.
Da larviert eine Versager-Partei (Grüne) mit etwas mehr als 5% im Saarland gerade mal an der 5%-Hürde – und eben genau dieser prozentuale Anteil genügt, gegenüber CDU und FDP solche Verbotsforderungen durchzusetzen. So langsam aber sicher vermute ich, daß hier ein stilles Übereinkommen der etablierten Partein (CDU-CSU, SPD, FDP und Grüne) bzgl. der “Gesundheits”-Politik stattgefunden hat, um nun gegenüber den EU-Vorschlägen ihre peinliche Anbiederung zu vollziehen. Für mich stehen daher nur noch EU-austrittswillige Parteien zur Wahl-Disposition.
Summa Summarum kann ich nur darauf hoffen, daß dieses korrupte deutsche Wirtschaftsgefüge bald einen solchen gewaltigen Crash erleidet, daß auch die EU-Diktatur endlich in sich zusammenbricht. Einem Staat, der in solcher Manier mit seiner (zahlenden) Minderheit umspringt, hat es nicht besser verdient. Diskriminierte Minderheiten sollten ihm jegliche Gelder entziehen. Eigentlich sollte unser Aller Bestreben sein, den Wirtschafts-Crash dieses perversen Systems (selbst, wenn dies auch einige Entbehrungen für uns mit sich bringt) so weit wie möglich, zu beschleunigen. Das höchste Gut auf Erden, das es zu verteidigen gilt, ist immer noch die FREIHEIT !!!
Sorry, nach diesem niederschmetternden Wahlergebnis in B.-W. entgleitet mir zuweilen der Satzbau, zumal ich nicht auf Microsoft vorschreibe. Es sollte natürlich heißen:
Ein Staat, der in solcher Manier mit seiner (zahlenden) Minderheit umspringt, hat es nicht besser verdient, daß diskriminierte Minderheiten ihm jegliche Gelder entziehen
Die Abschaffung von Zigarettenautomaten steht immer noch auf der Agenda. Derzeit geht es darum die rechtlichen Voraussetzungen für den Komplettabbau zu schaffen. Ein Schritt folgt dem anderen. Raucher vor Tür, dann weg von der Tür, Kaufmöglichkeiten drastisch einschränken und weitere Einschränkungen mit hier nicht und da nicht. Ich warte schon seit einiger Zeit darauf, daß Dicke, Raucher und Alkoholiker demnächst mehr Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen. Müßte eigentlich bald los gehen mit den Verlautbarungen.
In Gesprächen mit vielen mir bekannten Wirten, zahlen Automatenaufsteller keinerlei Provisionen an die Wirte. (War mal früher!) Also keinerlei Schaden der Wirte.
Verweigerung des Verkaufs ist sofortiger, aktiver Entzug der Tabaksteuer!
Dem muß ich widersprechen. Wirte bekommen sehr wohl noch Provision, allerdings meist nicht mehr in der Höhe wie früher, weil der Umsatz natürlich auch gesunken ist. Der Verlust ist ganz anders. Hat man keinen Automaten und der Kosument kann keine Zigaretten kaufen, geht er mal kurz irgendwo anders hin und kommt nicht mehr zurück. Es soll auch Gastronomen geben, die größten Wert darauf legen, daß ihre Gäste nicht weglaufen müssen, wenn sie Zigaretten kaufen wollen. Die Abschaffung der Automaten wäre ein weiterer großer Erfolg der Tabakkontrolle.
@Muna Sat Ananda
Wer selbständig ist kann kein Arbeitslosengeld erhalten. Wer Vermögen hat, kann auch kein H4 beantragen. Wer im Eigentumsbetrieb sitzt, kann auch nicht so schnell aufhören! Da muss man erst mal einen Käufer finden! Und wer in Grenznähe zu liberaleren Bundesländern ist, den lachen die Kollegen erst mal aus, wenn er verkaufen will. Denn wer will schon eine rauchfreie getränkeorientierte Gastronomie in Bayern aufmachen??? Da geht man als Pächter oder Käufer doch lieber gleich nach Hessen oder in andere Länder.
Das könnte aus juristischer Sicht ein teueres Eigentor werden. Davon abgesehen: Wie will er das kontrollieren?
Wie soll denn dieses “teure Eigentor” ausschauen? Etwa Konzessionsentzug mit fadenscheinigen Begründungen wie zuletzt in Baldham? .Ihre Drohungen und Angstbekundungen werden immer lächerlicher.. Ruhen Sie sich mal aus, wechseln Sie zumindest Ihren Namen, als Hassprediger taugen Sie nicht mehr viel…. .
Das mit dem “Fadenscheinigen” in Baldham ist doch längst gegessen. Steuern und Sozialabgaben nicht bezahlt, dabei sicher auch entsprechende Mahnungen ignoiert, mehrfach gegen Rauchberbot verstoßen etc. Dieser Wirt hat das ja regelrecht herausgefordert. Eindeutiger geht es kaum noch.
Wo genau habe ich Drohungen ausgestoßen? Probleme mit dem Lesen?
Hallo Alfi,
gewisse Medien hatten wohl nach der Frankenbergrauswurf-Aktion verbreitet das
dies wohl verfassungsfeindlich sei. Dazu müsste es erstmal einen sog. Musterprozess
geben, den wohl niemand anstrengen will und wird, dieser Schuss würde für diese
vermeintlichen Gäste nach hinten losgehen.
Nochmal, es gibt in Deutschland keine Bewirtungspflicht, im Gegenteil es gibt eine ganze Menge juristische Gründe einem Gast den Zugang bzw. die Bewirtung zu verweigern.
Sollte der ungewünschte Gast sich aus der Gaststätte nicht verweisen lassen, so
wird er einfach nicht bedient! Was will er dann machen, der Anruf bei der Obrigkeit:
Hilfe,Herr Wachtmeister ich möchte gerne eine Apfelschorle trinken und werde hier nicht bedient oder wie soll das aussehen ;-)
Alfi, du hast recht, so mancher Anti glaubt doch hier tatsächlich mit Angstschürung weitere Wirte von solch doch sinnvollen Maßnahmen abhalten zu können. Ich hoffe dieses Beispiel macht Schule und viele Wirte folgen diesem Vorzeigebeispiel.
Ausserdem reicht es vollkommen wenn man den Körnerfressern etwas Vogelfutter
im Aussenbereich verteilt ;-)
Ich sehe das juristische Eigentor im Moment nicht…ich welchem Bezug auch ? Diskriminierung? Wenn jemand die NPD aus seinem Laden verbannt, erntet er -zu Recht- im Normalfall regen Beifall. Ich wüßte nicht warum jemand nicht mit den Grünen genauso verfahren sollte.
Kontollierbarkeit? Nun ja, wenn jemand seine Parteizugehörigkeit verschweigt, mag es im Einzelfall schwierig werden …aber um die Basis gehts hier sicher auch weniger.
Dieser Ulrich ist für meinen Geschmack ein recht korrupter Sack, der in Lohn und Brot bei der Saarländischen FDP stand/steht. Ein derart selbstherrlicher Typ, dem das für meinen Geschmack ganz gut tut.
Was man nicht kontrollieren kann macht keinen Sinn. Dann kassiert man zwar von einige Leuten Applaus, hat aber letztlich nichts umsetzbares in der Hand, also bleibt nur heiße Luft.
@ berlin-mindplayer – Er ist halt ein typischer Vorzeige-Grüner! Wegen einer Dienstwagenaffäre 1999 zurückgetreten. Auch interessant: die Grünen wollen den Fahrradverkehr und das Fahrradsharing und weitere Möglichkeiten zur Verkehrsvermeidung fördern und Ulrich ist Mitglied der Parkhausgesellschaft in seiner Heimatstadt. Wahrscheinlich will er so dafür sorgen, dass die Autos in Parkhäusern dauerhaft aufbewahren werden?
schleich di
Warum könnte das Hausverbot aus juristischer Sicht ein teures Eigentor werden? Ein Hausverbot für Mitglieder einer bestimmten Partei ist sicherlich keine Benachteiligung im Sinne des Grundgesetzes. Oder mache ich mich strafbar, wenn ich einen Jünger einer Sekte oder aber den Wahlkampfhelfer irgendeiner Partei kurzerhand vor die Tür setze?
Unter Umständen ja!
Respekt! So ist das richtig, so müssten alle Wirte machen!
Wenn es nur wenige sind, werden sie schikaniert, wenn es viele sind, werden sie gehört.
Gilt es leider genau so auch für die Raucher! Wenn es nur 200-300 bei Demos in München sind, sind das eindeutig zu wenige!
Ich frage mich nur, was muss man noch gegen die Raucher tun (diffamieren, diskriminieren, vor der Tür setzen, beschimpfen, das ist schon geschehen), damit sie endlich kapieren, dass sie sich wehren müssen?
Wir Raucher sind deutlich mehrere als die Wirte, wir können uns Gehör verschaffen. Aber dafür müssen wir was tun!
Ich hoffe nur, daß der Bericht kein Aprilscherz ist. Auf jeden Fall scheint es so, daß der Zusammenhalt unter den Wirten stärker ist, als unter den Rauchern selbst.
Geil! – Einfach nur geil! Genau SO muss auf diese GRÜNEN Fanatiker reagiert werden.
Bleibt nur zu hoffen, dass dieses vorbildliche Beispiel von Zivilcourage gegen die vermeintlich Mächtigen Schule macht -und das nicht nur im Saarland, sondern überall, wo diese Heilsprediger versuchen, die Menschen zu bevormunden und nach ihren verkorksten Idealen zu reglementieren.
SOLCHE MENSCHEN braucht das LAND!!! die Ihre verfassungsmässig zugesicherten Rechte in die Hand nehmen und dafür einstehen! Ich hätte diesen Mann auch nicht eingelassen, er hat doch nun genügend “Auswahlmöglichkeit”.
Solche Kommentare braucht kein Mensch!
dich braucht kein mensch