Datenschützer kritisieren übereifriges Landratsamt

Verstößt das Landratsamt Bad Tölz gegen den Datenschutz?

Das neue radikale bayerische Rauchverbot sorgt für Gesetzesübertretungen einiger Behörden. Besonders hervorgetan hat sich dabei das Landratsamt Bad Tölz. Es zwang einen Wirt, bei dem eine Geschlossene Gesellschaft stattfand, zur Herausgabe einer kompletten Gästeliste. Dies brachte der Behörde nun eine Rüge des Landesbeauftragten für Datenschutz ein.

Das Wolfratshausener Lokal “Abendblatt” richtet wie viele andere Lokale auch, Geschlossene Gesellschaften aus. Dies hatte letzte Woche ein militanter Antiraucher aus Rheinland-Pfalz zum Anlass genommen, das Lokal anzuzeigen. Das Landratsamt Bad Tölz forderte daraufhin vom Wirt eine Liste mit den Namen jedes einzelnen Gastes an. Rechtswidrig behauptete die Behörde, nur dann könne das Fest im Rahmen einer Geschlossenen Veranstaltung stattfinden.

Auf Nachfrage einer Zeitung sagte ein Sprecher des Landratsamtes, diese Liste sei im Besitz der Behörde und sei auch nicht gelöscht. Dies verstößt nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz eindeutig gegen den Datenschutz. Denn eine derartige Liste darf nur dann angefordert werden, wenn alle Beteiligten einwilligen, dass die Behörde ihre Daten bekommt und speichert. Eine derartige Einwilligung lag aber nicht vor.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) sowie die private Initiative “Fairness für Raucher” weisen darauf hin, dass in sogenannten “Geschlossenen Gesellschaften” selbstverständlich geraucht werden dürfe, wenn Wirt und Veranstalter dies erlauben und dass keine Behörde das Recht hat, Listen der beteiligten Gäste anzufordern. Manche Landratsämter versuchen auf diese Weise nur, Wirte einzuschüchtern. Das feiern in Geschlossenen Gesellschaften einschließlich der Erlaubnis zu rauchen ist keine Umgehung des von militanten Antirauchern in einem Lügenwahlkampf installierten totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie, sondern ein Grundrecht.

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5 Kommentare

  1. smoki

    schreibt Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bayrischen Landtags
    http://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/194_840.htm


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    • Silvio

      Da passiert nichts weil die Antworten “das Volk hat endschieden” und nicht wie.


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      • smoki

        die nächste aufsichtsbehörde für dieses landratsamt wäre die regierung von oberbayern.geht diese meiner beschwerde nicht nach so macht es durchaus sinn beschwerde beim petitionsausschuss zu richten.und wenn meine beschwerde sich über die verfahrensweise oder ungleichbehandlung der behörde richtet so muss dieser nachgegangen werden unabhängig davon ob das volk entschieden hat oder nicht.und schaden tut es bestimmt auch nicht denn wenn die eigensinnigen behörden merken das ihnen von höherer instanz über die finger geschaut wird dann könnt es auch sein das man wieder denn normalen dienstweg einschlägt…..


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  2. Silvio

    das mit der Gästeliste war In der DDR gängige Praxis. Überwachung total. Es dürfte langsam klar werden wo wir angekommen sind.

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  3. Chopper

    Am besten wäre, jede Änderung der Gästeliste für eine “Geschlossene Veranstaltung” dem Amt mitzuteilen. Jeden Tag ein neues schreiben über die Änderung der Gästeliste. Manche sagen ab, einige kommen, verschiedene wissen es noch nicht. Einfach die Ämter zumüllen mit Änderungen der Gästeliste. Dann geben sie bald auf, denn diese Ämter können die Flut nicht bearbeiten.
    Die wollen es so, die bekommen es so.

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