Antiraucher-Petitionen gescheitert
Zwei Petitionen militanter Antiraucher an die Bremische Bürgerschaft sind gescheitert. In beiden Petitionen wurde mit unterschiedlichen “Argumentationen” ein totales Rauchverbot in der Gastronomie gefordert.
In der Petition L 17/712, die von sieben Mitzeichnern unterstützt wurde, wurde ein totales Rauchverbot in Bremens Gastronomie gefordert. Nur damit könne, so die Petenten, ein “konsequenter Nichtraucherschutz ohne finanzielle Nachteile für die Wirte” erreicht werden. Um die Petition zu beantworten, hatte der Petitionsausschluss eine Stellungnahme der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt.
Die Petition wurde mit folgender Begründung abgewiesen: “Das bremische Nichtraucherschutzgesetz stellt einen Kompromiss dar zwischen dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens und den Interessen der Gastronomie. Seine Regelungen entsprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie sind das Ergebnis einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine erneute parlamentarische Diskussion nicht angezeigt.”
Der Petent der anderen Eingabe mit der Nummer L17/710 kritisierte, dass in Spielhallen und Wettbüros geraucht werden dürfe, in Diskotheken aber nicht. Er sehe keinen Grund in dieser “Ungleichbehandlung” und forderte, alle Ausnahmen vom Rauchverbot zu verbieten. Auch hier wurde eine Stellungnahme der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eingeholt.
Die Begründung der Abweisung ist hier wie folgt: “Das Bremische Nichtraucherschutzgesetz sieht kein ausdrückliches Rauchverbot für Spielhallen oder ähnliche Einrichtungen vor. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung fallen Spielhallen, in denen Getränke gereicht werden, unter den Gaststättenbergriff im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Demnach gilt dort – ebenso wie in Diskotheken – ein grundsätzliches Rauchverbot. Ausnahmen sind ebenso wie für Gaststätten und Diskotheken unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die vom Petenten gerügte Ungleichbehandlung kann der Petitionsausschuss deshalb nicht erkennen.
Das bremische Nichtraucherschutzgesetz stellt einen Kompromiss dar zwischen dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens und den Interessen der Gastronomie. Seine Regelungen entsprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie sind das Ergebnis einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung.”
Mit der Ablehnung der beiden Petitionen ist in Bremen zumindest vorerst der Versuch militanter Antiraucher gescheitert, ein totales Rauchverbot wider jede Vernunft in der Gastronomie zu installieren.
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Einfach diesen Passivrauch & NR Schutz abschaffen, dann ist die Gastronomie wieder in der gleichen Ausgangslage. Übrigens, das Wort “Nichtraucherschutz” hat gewisse inhaltliche Ähnlichkeit mit Begriff “Antifaschistischem Schutzwall”. Wer älter als 25 ist und nicht Grüne Ökoterrosristen mag oder wählt, versteht das (hoffentlich (:-)) ))
nö isser nicht
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