Geschlossene Gesellschaft: Schlupfloch oder Bürgerrecht?
Das durch einen äußerst umstrittenen Volksentscheid (viele bezeichnen das Ganze als “Lügenentscheid”) in Bayern erzwungene totale Rauchverbot in der Gastronomie sollte nach dem Willen der Initiatoren rauchende Menschen aus der Gastronomie komplett und vollständig verbannen. Dabei wurde kaltlächelnd in Kauf genommen, dass Wirte quasi enteignet und deren Angestellte um ihren Job gebracht wurden. Menschen, die sich zum Rauchen bereits freiwillig in entsprechende Örtlichkeiten wie Zigarrenlounges oder Shisha-Bars zurückgezogen hatten, wurden auf die Straße oder in die eigene Wohnung, wo in Deutschland das Rauchen noch erlaubt ist, vertrieben.
In den Vollzugsanordnungen zum bayerischen Rauchverbot sind allerdings “echte Geschlossene Gesellschaften” explizit vom totalen Rauchverbot in der Gastronomie ausgenommen. Dies hat ganz einfach den Grund, dass Geschlossene Gesellschaften wie zum Beispiel Vereinssitzungen oder private Feiern im Grundgesetz ausdrücklich als Bürgerrecht definiert sind.
Verschiedene militante Antirauchergruppen, allen voran die Fanatiker von “Pro Rauchfrei”, spuckten daraufhin Gift und Galle. Der bayerische Gesundheitsminister Markus Söder wird von der militanten Antirauchergruppe “Pro Rauchfrei”, die sich die “rauchfreie Gesellschaft” als oberstes Vereinsziel gegeben hat und die laut “Stern” rauchenden Menschen die Menschenwürde abspricht, als “Raucherminister” beschimpft, nur weil er in den Vollzugsbestimmungen zum totalen Rauchverbot in Bayerns Gastronomie das Grundgesetz achtet.
Die Initiative “Fairness für Raucher” hatte in einem Pressegespräch auf die Möglichkeiten dieser Geschlossenen Gesellschaften hingewiesen und erläutert, dass dabei, wenn es vom Veranstalter und vom Wirt, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, erlaubt wird, selbstverständlich auch geraucht werden kann.
In einer Presseaussendung teilte “Fairness für Raucher” nun folgendes mit:
Unserer Meinung nach werden die „geschlossenen Gesellschaften“ stark zunehmen, was aber, um es nochmals zu sagen, etwas völlig Legales ist. Eingehalten werden müssen natürlich die Vollzugshinweise, d.h. das Hauptmerkmal bei „geschlossenen Gesellschaften“ war und ist, dass die Laufkundschaft im gesamten Lokal oder auch im abgetrennten Nebenzimmer keinen Zutritt hat. Eine Kennzeichnung ist ebenfalls erforderlich und derjenige, der eingeladen hat, muss natürlich die Teilnehmer mittels einer Gästeliste oder persönlichen Kontakt identifizieren können.
Die in einer Zeitung zu findende Meldung, dass solche privaten Veranstaltungen beim KVR mit Namensliste etc. angemeldet werden müssen, hat sich als „Zeitungsente“ herausgestellt. Herr Dr. Blume-Beyerle vom KVR in München hat lediglich gesagt, wie solche „geschlossenen Gesellschaften“ seit Jahrzehnten ablaufen, d.h. man fragt beim Wirt an, nennt die Teilnehmerzahl und evtl. noch den Anlass und den Umfang der Bewirtung. Wir zitieren Herrn Dr. Blume-Beyerle aus einem Schreiben an „Fairness für Raucher“ vom 4.8.2010:
“…Im Grunde genommen weiß doch jeder Wirt und auch jeder Gast, was eine geschlossene Gesellschaft ist, die Verunsicherung ist ja erst durch die zahlreichen Umgehungsversuche in den letzten zwei Jahren eingetreten. Sollten Grenzfälle auftreten, müssen wir sowieso jeweils im Einzelfall entscheiden.”
Der von militanten Antirauchergruppen behauptete “Gesetzesverstoß” findet also nicht statt, sondern Geschlossene Gesellschaften sind ein Bürgerrecht. Man darf gespannt sein, was entsprechende Klagen, die unter anderem auch von “Fairness für Raucher” vorbereitet werden, ergeben.
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So ein Mist. Dieser Herr hat keine Ahnung, daß es Wirte gibt, deren Existenz daran hängt. Stammgäste und andere bleiben aus. Wirte müssen zusperren. Super. haha
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Geschlossene Gesellschaft hört sich ja gut an, aber mein Kneipenbesitzer hat hier einen Link gefunden, der Ihm erlaubt wieder in seiner Einrichtung zu rauchen!!!
Das sieht mir doch sehr nach Abzocke aus. Eine Info, die man erst bekommt wenn man löhnt ohne zu wissen, was da dahinter steckt, erscheint mir äußerst suspekt.
Solange ich also nicht weiß, worum es da geht, wird der Link entfernt, da ich keine Lust habe, hier Werbung für augenscheinliche Abzocker zu machen. Ich stelle den Link dann wieder ein, wenn ich mich davon überzeugen konnte, dass die Information dahinter seriös ist.
…in Nürnberg sind auch “Geschlossene Gesellschaften” nicht vom Rauchverbot ausgenommen.Siehe Webseite des Ordnungsamtes Nürnberg.
http://nuernberg.de/internet/ordnungsamt/rauchverbot.html
das muss man sich mal vorstellen ein mensch ? eine person? zeigt einen bayerischen gastwirt aus 500 !!!!!!!!!!!!!!!!!! kilometern !!!!!!! Entfernung !!!!! an,weil bei einer geschlossenen gesellschaft seines lokals geraucht wurde……..das internet machts möglich
http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/tz-anzeige-hohen-norden-886824.html
Rauchen bei geschlossenen Feiern bleibt Streitfall
http://www.ovb-online.de/nachrichten/bayern-lby/rauchen-geschlossenen-feiern-bleibt-streitfall-883381.html
Die Freiheit der Kunst wird irgendwann gesetzlich ebenso eingeschränkt werden, wie die Freiheit des Privatbereiches, und die Bundesverfassungsrichter können sich dann wieder überlegen, ob sie gegen den Gesetzgeber wie z.B. bei den Antiterrorgesetzen, oder für den Gesetzgeber wie. z.B. der Freiheit der Raucher sich selbst gesundheitlich zu schädigen vorgehen werden.
Auch die Tatsache, dass der Halbsatz “soweit sie öffentlich zugänglich sind” gestrichen wurde, hebt nicht das Recht auf Vereine und Geschlossene Gesellschaften auf. Da können die Hirnfreien zetern so viel sie wollen.