Shisha-Bars beschreiten Klageweg
Mehrere Shisha-Bars aus München, Weiden und Fürth reichten jetzt Klage gegen das totale Rauchverbot in Bayerns Gastronomie ein. Die Münchner Anwaltskanzlei Consilia vertritt dabei die Shisha-Bar-Betreiber bei ihrer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der Verwaltungsrechtexperte Professor Michael Hauth kündigte an, nächste Woche auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Man wolle mit den Klagen nicht gegen den sogenannten “Schutz vor Passivrauchen” vorgehen, den ja das Bundesverfassungsgericht über die Interessen der Gastwirte und Raucher gestellt hat. Nach Meinung Hauths ist dieses Gesetz für Shisha-Bars nicht anwendbar. Wörtlich sagte der Anwalt gegenüber der Süddeutschen Zeitung: “Anders als bei Zigaretten verglimmen dort keine schädlichen Stoffe, es entstehen also keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen.”
Ziel der Klage ist der Schutz von “Freizeiteinrichtungen”, in denen dem Shisha-Genuss nachgegangen wird. Denn im Gegensatz zu “normalen” Gaststätten werden derartige Lokale von militanten Antirauchern ja nicht besucht. “Die haben an dieser Art der Freizeitgestaltung keinerlei Interesse”, wie in der Klageschrift angeführt wird.
Ein weiterer Punkt der Klage ist die verfassungsmäßig geschützte Berufsfreiheit. Wörtlich sagte Hauth: “Die Betreiber müssten ihre Cafés schließen, wenn dort nicht mehr Wasserpfeife geraucht werden dürfte. Sie nun darauf zu verweisen, dass sie ihre Cafés dann eben als normale Gaststätten führen müssten, wäre etwa so, als wenn man ein Altenheim mit dem Hinweis schließen würde, das Haus könne dann ja als Hotel weitergeführt werden.”
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Was sollen siese albernen Schnellschüsse jetzt? Jeder Kasper klagt irgendeinen Extra-wurstweg ein anstatt dass konstruktiv geklagt wird, von einer Vielzahl von Wirten und dazu gehören all die kleinen Lokale denen eine Shisha-Ausbahme gar nichts bringt.
Entweder gibt es wieder so eine Schwurbel-Klage wie von der Netzle, die gleich abgewiesen wird, oder den Shishas wird ein Sonderweg zugestanden, und dann heisst es bei den Klagen der kleinen Lokale: was wollt Ihr denn, es gibt schon eine Ausnahme, mehr geht nicht…
DENKT DOCH MAL MIT!
Ansich ist das echt ne üble Sache für jeden Besitzer. Zumal ich hier das Rauchverbot keineswegs nachvollziehen kann. Wer bitte besucht denn ein Shisha Cafe wenn er dort nicht rauchen möchte ? Dieses Verbot soll dem Schutz der Bürger dienen die zum Passiv Rauchen gezwungen werden. In einem extra Shisha Raucher Cafe macht das keinen Sinn!
Naja, irgendwann werden 2,1 Mio. militante Nichttrinker in Bayern gefunden die zur Wahl gehen wo das Biertrinken in geschlossene Räume und Festzelte verboten wird.