Ausnahme im bayerischen Rauchverbot
Nachdem die Vollzugshinweise zum bayerischen Rauchverbot veröffentlicht wurden, ist klar, dass es eine Ausnahme zum totalen Rauchverbot in der Gastronomie gibt. Es sind die “echten geschlossenen Gesellschaften”. Das bedeutet, dass bei Hochzeiten und sonstigen private Feiern geraucht werden darf, aber auch bei Vorstandssitzungen von Vereinen. Die Teilnehmer an diesen geschlossenen Gesellschaften benötigen lediglich eine “persönliche Einladung”.
Zwar werden sogenannte Raucherclubs explizit von dieser Regelung ausgenommen, es stellt sich aber die Frage, ob Vorstandssitzungen von Rauchervereinen nicht doch echte geschlossene Gesellschaften sind. Hier werden die Gerichte noch einiges an Arbeit haben.
Der Streit zwischen militanten Antirauchern und Sebastian Frankenberger (Rauchernews berichtete) eskaliert deshalb weiter. Weil Frankenberger angekündigt hatte, er werde dieses Schlupfloch akzeptieren, geifern die Fanatiker, die Frankenberger durch seinen Lügenwahlkampf auf seine Seite gezogen hatte, weiter. In der Facebook-Gruppe des Antiraucherbündnisses schlagen die Wogen hoch. Man fühle sich hintergangen, so einige Mitglieder der Gruppe, denn man hätte für ein totales Rauchverbot in der Gastronomie gekämpft. Unter anderem mit dem Argument, dass man die Bedienungen zwangsbeschützen wolle, und jetzt müssten diese in geschlossenen Gesellschaften bedienen und seien dort dem Tabakrauch ausgesetzt.
Ein gewisser “Andreas Hegewald” zum Beispiel hat ein Bild veröffentlicht, welches den Titel trägt: “In stiller Trauer um die Demokratie – gestorben an Vollzugshinweisen”. Patrick Kast, Vorstand der militanten Antirauchergruppe “Pro Rauchfrei”, die laut “Stern” rauchenden Menschen die Menschenwürde abspricht, agiert nun auch offen gegen Frankenberger. Wörtlich schreibt er: “ich werde damit auch nicht leben. Sebastian ist uns eine Erklärung für seine Aussage schuldig”. Und weiter: “was Sebastian da gesagt hat, kann ich so nicht unterstützen. Und Pro Rauchfrei auch nicht.” Ein anderer User schrieb: “Wenn die Ausnahmeregelungen durchkommen sollten, verlange ich meine Spende vollstaendig zurueck!”
Es wird spannend, vor allem wenn die anhängigen Klagen bearbeitet werden. Bis dahin werden immer mehr Wirte versuchen, dieses Unsinnsgesetz zu boykotieren, um ihren Arbeitsplatz zu retten. Die militanten Antiraucher sind selbst schuld, dass dieses Thema nun wieder eskaliert. Die bisherige Lösung war fair und hatte den Tabakhypochondern unverhältnismäßig viele Rechte eingeräumt, die Bevölkerung hatte sich damit abgefunden. Mit der Forderung nach dem totalen Rauchverbot in der Gastronomie ist man für viele Menschen eindeutig zu weit gegangen. Kein Wunder, wenn man versucht, das Rauchverbot zu umgehen.














http://www.rauchernews.de/news/2008/07/24/tuv-studie-beweist-totales-rauchverbot-unsinnig/
zur algemeiner Info: Wir haben das Cafe Crepes in Ebersberg in März 2009 aufgegeben. Wir betreiben seit März 2009 das Karibic Beach in Baldham bei München. wir haben unsere Casadron Filter mitgenommen und weitere 5 besorgt. Wir haben einen Gastraum von 400 qm und reinigen diesen mit 17 Casadron Filtern, nach TÜV Richtlinien, wir halten die Richtwerte ein, wir erfüllen die Arbeitsstättenverordnung der Bundesrepublik Deutschland und die Arbeitsstättenverordnung der EU Wir betreiben den richtigen Gesundheitsschutz also lassen wir RAUCHEN Silke & Vaclav CERVENY / Rossini Str 15 – 19 / 85598 Baldham / info@karibicbeach.de / http://www.karibicbeach.de / Tel: 08106 / 37 94 923 mit Gruß aus Baldham. übrigens, ich bin nichtraucher!!!!
Super! Das finde ich mutig.
Und alles ohne geschlossene Gesellschaft und oder der erforderlichen Bürokratie?
Nachdem sich der Umsatz schon verdoppelt hat ist bewiesen das die Gäste das ganze auch honorieren.
Nun hoffe ich mal das die Behörden keinen Stress machen.
Dann würde ich mich freuen wenn es in ganz Bayern solche Lokale geben wird.
Gibt es nunmehr Lokale die in eine Geschlossene Gesellschaft umgewandelt haben?
Oder warten die meisten ab bis die Gäste ersteinmal ferngeblieben sind?
In Nürnberg / Fürth nur vereinzelt.
Das sich die Vereinsbeteiber bei Festzelten keinen juristischen Stress reinziehen dürfte auf der Hand liegen. Da entscheidet nicht nur einer sondern mehrere. Da sich hier und da auch Antis dabei.
Nur bei einem Bierlokal, eine Discothek oder einer anderen Lokalität hat meist eine Person das sagen. Wenn die allerdings erst waren bis Ebbe in der Kasse ist und dann reagieren dann mal “Gute Nacht”. Die meisten sollten eigendlich wissen wie es nach dem 1.01.2008 verlaufen ist. Nun sind gerade mal noch die Festzelte dazugekommen. Die Jahreszeit der Festzelte ist nach Ablauf vom Oktober auch rum. Somit beschränken sich die Gastronomische Lokalitäten in ca. 4-6 Wochen nur noch im geschlossenen Gebäude.
Nun hoffe ich mal das nicht alle die Hosen voll haben. Ich für meinen Teil seh nicht ein das ich vorne am Eingang Eintritt bezahle und 5 Min. später mit in die Kälte stelle um eine zu rauchen. Es wäre an der Zeit die Raucher aufzufordern den passiven Streik zu beginnen und durchzuführen bis sich was verändert hat.
Alle Raucher die sich zum Rauchen vor die Türe stellen sind in meinen Augen “Luschis”.
Je mehr das machen um so mehr kommt die Rückmeldung von den Gastwirten das es funktioniert. Also steht auf und lasst euch nicht demütigen. Wer den Umsatz von dem rauchenden Gast will sollte auch bereit sein Aschenbecher zu leeren.
Sturer Allgäuer …… betreffend Deinem Schriftsatz (Eintrag) im Gästebuch vom VEBWK muss ich Dir vorhalten: „Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht!“
Dass der Volksentscheid bzw. dessen Ergebnis für uns Raucher/innen „in die Hose gegangen ist“ muss allgemein eingesehen werden.
Und die Ursache, das Verschulden für das Ergebnis ist auch Jedermann/frau klar.
Ich weine auch dem (eventuellen) „Versäumnis“ einer Petition oder einem Volksbegehren von Seiten der Raucher/innen nicht nach, denn es wäre tatsächlich (nach den jetzigen gemachten Erfahrungen) zu erwarten gewesen, dass eine gegebene zu grosse Interessenslosigkeit von Seiten der Raucher/innen und auch die überwiegende Untätigkeit der betreffenden Wirte zur gleichen Pleite geführt hätte.
Was ich aber einem bestimmten Personenkreis sehr stark ankreide und mich nicht nur zu einer unbändigen Wut treibt und vor allem ein enormes Unverständnis bereitet ist, dass beim Volksbegehren sträflichst versäumt wurde, die bayerische Bevölkerung richtig aufzuklären und zu unterrichten, den Aufruf der Antis zur Abgabe ihrer Unterschriften, welche mit völlig falschen Voraussetzungen und hauptsächlich mit schändlichen Lügen in einer unglaublich grossen Anzahl zustande gekommen sind, nicht zielstrebig genug entgegen gewirkt wurde.
Es hätte bei konsequenter Aufklärungsarbeit mit der Richtigstellung der Lügen von den Antis getätigt, in keinster Weise zu den benötigten 25 000 Unterschriften, die mit 40 000 das notwendige Ziel sogar noch dementsprechend überschritten haben, kommen dürfen.
Ich habe immer noch den Satz einer gewissen Person in meinen Ohren, den ich auf meine diesbezügliche Anfrage in Bezug einer mir unverständlichen Untätigkeit als Antwort erhalten habe: „Unsere politischen Berater haben uns ein Stillhalten empfohlen und ein Abwarten geraten und sollten tatsächlich die erforderlichen 25 000 Unterschriften beim Volksbegehren erreicht werden, dann werden wir dementsprechend bei einem anstehenden Volksentscheid handeln!“
Das heisst also soviel wie: „Sollte das Kind tatsächlich in den Brunnen fallen, dann werden wir es mit allen unseren Kräften wieder heraus ziehen und somit vor dem Ertrinken retten!“
Das Kind ist bekanntlich ertrunken und mein Verdacht warum das Kind ertrinken musste/sollte, wird mir immer mehr zu einer bestimmten Gewissheit.
Ich will Euch das nötige Denken nicht abnehmen und Euch die Rechnung 1 + 1 selbst zusammen zählen lassen.
Jede Minute meiner aufgebrachten Zeit und jeder Liter Benzin tut mir leid, die verschwendet zu haben.
Den einzigen Vorteil an der ganzen Misere (rede ich mir selbst ein) ist die Tatsache, wieder eine Lebensweisheit dazu gelernt zu haben. Wieder ein Stück an Erfahrung gelernt zu haben, was Politik ist. Ein Verständnis dafür werde ich mir aber niemals abringen können.
Und glaube ja nicht lt. Deinem Zitat: „Bleiben die Raucher weg, bleiben auch die Nichtraucher weg.“
Sollte dies anfangs, kurzfristig in nächster Zeit tatsächlich der Fall sein, wird dies nicht allzu lange anhalten. Die Raucher/innen haben kein Rückgrad dazu ausreichend konsequent zu sein und mit einer zu erwartenden Logik zu handeln.
Die Wirte welche anfangs die Durststrecke durchhalten und genügend Reserven an Geduld und auch ein dementsprechendes finanzielles Polster haben, werden überleben.
Denn die Raucher/innen werden zukünftig schön brav vor die Türe gehen, genauso wie man es ihnen befohlen hat.
Übrigens, Hans und auch Werner kennen beide meine Rechnung 1 + 1 und selbstverständlich auch das Ergebnis und ich bin mir sicher und überzeugt, sie geben mir Recht.
Sturer Frigorrist,
streitbar wie Du nun mal bist, wehrst Du Dich profilaktisch auch dann, wenn die Ansichten gleich sind. Der Unterschied ist lediglich, daß ich wesentlich kürzer formuliere. Mir Allgäuer sind halt recht wortkarg.
Wie hätte man eine fundierte Aufklärung ohne Hilfe der Medien betreiben sollen? Erinnere Dich mal, keine der Medien hat die Behauptung des DKFZ nur leise in Frage gestellt. Alle haben schön brav in dieselbe Kerbe geschlagen. Bei manchen Raucherwebseiten konnte man nur Infos erlangen wenn man sich registrierte. Das, lieber Streitbarer, ist nicht jedermanns Sache.
Der „Stillhalteempfehlung“ sind alle gefolgt, wie man an den Einträgen gesehen hat und es mag dahingestellt bleiben, aus welchem Grund die Empfehlung erfolgt ist. Meiner persönlichen Ansicht nach sind die kleinen Kneipen den Brauereien und den Großgastronomen ein Dorn im Auge, und deshlalb müssen die kleinen „Eckkneipen“ eliminiert werden. Es ist aus Kostengründen einfacher 10 Gastronomen zu beliefern als 200, und die Großgastronomen am Platze profitieren –so ihr Kalkühl- von der Schließung der Klein-und Kleinstgastronomie. Wenn es so weit kommt, sitzen in nicht zu ferner Zukunft die
gestrandeten der Gesellschaft neben den feinen Pinkel, sofern sie sich die Getränkepreise noch leisten können.
Ich bleibe bei meiner Aussage Bleiben die Raucher weg, bleiben auch die Nichtraucher weg. Wie lange wird sich zeigen und mag Regional unterschiedlich sein, wobei ich davon ausgehe, daß die Allgäuer wesentlich sturer sind, wie die Niederbayern.
Bei mir im Ort ist seit Anfang 2008 alles rauchfrei, weil es nur Einraumlokale mit mehr als 75m² gibt und alle Wirte zu phlegmatisch waren, sich über Raucherclubs zu informieren, zu unterteilen, oder in Luftreiniger zu investieren.
Die nächsten Orte sind zu weit weg, als dass die Gäste dorthin abgewandert sein könnten.
Es ist genauso, wie der sture Allgäuer das beschreibt:
zuerst ist ungefähr die Hälfte der Raucher weggeblieben, anschließend die Nichtraucher unter lautem Gemotze (“ist ja nichts mehr los hier”) und mit der Zeit sind auch die restlichen Raucher immer öfter weggeblieben.
Die einzige Kneipe, die wir hatten, gibt es nun schon lange nicht mehr und in den anderen Lokalen hat man gute Chancen, einen ganzen Abend völlig alleine verbringen zu können.
Ist ja auch logisch: warum sollte man irgendwo hingehen, um sich dort grundlos vor die Tür zu stellen?
Sehe ich auch so. Früher, als ich noch geraucht hatte, bin ich oft abends in die Kneipe auf ein Bier und zum rauchen, um meine Wohnung zwecks der Kinder rauchfrei zu halten.. Warum hätte ich in die Kneipe sollen – um vor der Türe zu stehen…? das kann jeder Raucher auch vor seiner eigenen Türe. Und Getränke darf man nach 23 Uhr in der Kneipe nicht mit raus nehmen… Es ist doch alles irgendwie verdreht..
Ich wünsche, dass viele den Mut haben, gegen so einen Unsinn anzugehen.
@ Bernhard + Lena ……. Ihr glaubt doch nicht, dass die Raucher welche ihre Stammtischtreffen mit Freunden und Bekannten gewohnt sind, von nun an zu Hause bleiben werden. Denen fällt doch zu Hause nach einer gewissen Zeit die Decke auf den Kopf.
Was ich zur Zeit immer mehr beobachte ist, dass vielfach eine Ausweichsituation geschaffen wird, was man im Volksmund als „Privatgastronomie“ bezeichnet.
Genauso wenig wie Ordnungsamtaussenmitarbeiter Einfluss in/auf einen privaten Partykellerraum nehmen können in denen bisher meist Jugendliche schalten und walten konnten nach ihrem Belieben, wird sich dies zukünftig auch auf die älteren Generationen ausweiten.
Rentner werden sich wieder ihren handwerklichen Fähigkeiten bewusst und schaffen aus meist bisher unbeachteten Räumen bequeme Unterkünfte für ihre Gesellschaftsabende, die aus privatrechtlicher Sicht gesehen, keiner Behörde einen Anstoss geben kann.
Ob sich eine zusammen gestellte Gesellschaft irgendwo in einem Wohnzimmer als Bestandteil einer Wohnung ihre gemütlichen Abende gestalten oder in einem dafür extra vorgesehenen neu erstellten Raum, ist sich so ziemlich gleich.
Der Staat hat in unseren Wohnzimmern nichts zu suchen solange kein dringender Verdacht besteht, dass darinnen gesetzeswidrige Handlungen geschehen.
Das Gleiche gilt auch für gemeinsame Gesellschaftsräume, welche zukünftig und teilweise auch jetzt schon die frühere Kneipe ersetzen.
Die nötigen Getränke und sonstigen Notwenigkeiten zur EIGENEN Verköstigung werden in den Getränke- und Supermärkten besorgt und dies zu einem Bruchteil des Kostenpunktes, was bisher beim Wirt bezahlt werden musste.
Oder brauche ich für mein Wohnzimmer eine Konzession von einer Behörde um mir Gäste einzuladen und diese bewirten zu können?
Genau diese Situation macht auf Grund von enormen Gästeschwund in den Kneipen die Existenzen der Kneipenwirte kaputt und die Gesellschaften bleiben trotzdem erhalten. Es geschieht lediglich nur eine Verlagerung von Gesellschaften in verschiedene private Bereiche.
Hallo Frigorist,
da sind wir doch wieder beieinander:
die Leute bleiben weg und treffen sich privat – dann ist der Stammtisch halt ab sofort im Partykeller oder im Hobbyraum.
Das hilft aber dem Wirt nicht!
Und: so wird der Wirt Dir keinen neuen Auftrag mehr für eine neue Kühlanlage erteilen können, dem Schreiner keinen mehr für eine neue Theke – und sowohl der Wirt als auch Du und der Schreiner werden mir keinen Auftrag mehr geben können…
Im Wandel der Zeiten ändern sich eben die gesellschaftlichen Gepflogenheiten und wenn die staatliche Bevormundung in Bezug des entmündigenden Rauchverbotes dies auch noch beschleunigt, wird der Wirtschaftzweig der Gastronomie, speziell die Kneipen (gelinde ausgedrückt) in eine dementsprechende Mitleidenschaft gezogen.
Das bezieht sich auf die von mir schon erwähnte „Privatwirtschaft“, auf welche die Staatmacht keinerlei Einfluss nehmen kann, ausser es wird ein allgemeines Versammlungsverbot eingeführt.
@ Bernhart, dass ich dem Wirt weiterhin eine Kühlanlage (und eine Getränkekühltheke welche auch in meinem Lieferprogramm ist, da sie nicht aus Holz sondern aus Edelstahl gefertigt, lediglich bauseits mit Holz verkleidet ist) liefern kann, schlage ich dem Wirt folgendes vor:
Diese Variante wäre für den Wirt ähnlich wie mit dem Pizzaservice die Belieferung von Speisen und Getränken an den Privatbereich.
Dieser Privatbereich könnte sich z.B. im nebenliegenden Gebäude der Kneipe befinden, wobei der Kneipenwirt Speise und Trank dorthin beliefern kann und auch darf.
Und nun gehen wir einen Schritt weiter der so aussieht, dass z.B. wie es in meiner Stammkneipe der Fall ist, nach dem Betreten der Gaststätte über den Haupteingang zum Gebäude das Gastzimmer, Nebenzimmer und die Küche rechts gelegen vom Hausflur aus zugänglich ist.
Das bis zum 1. August bestandene Rauchergastzimmer war von Hausflur aus links zugänglich und wird seit dem Rauchverbot als Gastraum nicht mehr benutzt.
Wenn jetzt der Gastwirt diesen Raum baurechtlich aus der gewerblichen Nutzung behördlicherseits raus nimmt und in einer baurechtlich privaten Nutzung zuführt, könnte er mir diesen Raum als “Einraumeinliegerwohnung“ vermieten. Diesen Raum benötige ich z.B. (zumindest theoretisch) wenn ich durch übermässigen Alkoholgenuss gesetzlich nicht mehr in der Lage bin, mit meinem KFZ den Nachhauseweg anzutreten. Das wäre doch eine „unbedingt glaubhafte Begründung“ gegenüber jeder amtlichen „Misstrauensgebärde“, den Raum eines privatlichen Zwecks gebrauchend zu begründen.
Also habe ich eine Einraumeinliegerwohnung als Dauermieter in dem Gebäude einer Gaststätte, ähnlich wie auch dem Gastwirt seine Wohnung im gleichen Gebäude sich befindet.
Mein Aufenthalt in meiner Einraumeinliegerwohnung bleibt mir überlassen und wenn ich in diesem meinen zweiten Wohnzimmer mir angenehme Gäste einlade und diese sich vom Gastwirt mit Speise und Trank beliefern lassen, wie dies auch in meinem eigenen Wohnzimmer der Fall sein kann, hat dies mit einem Gaststättenbetrieb nichts zu tun.
Dass in meinem zweiten Wohnzimmer so ganz zufällig Aschenbecher herumstehen, welche auch so ganz nebenbei von mir und meinen Gästen benutzt werden, habe ich als Wohnraummieter und Gastgeber selbstverständlich nichts einzuwenden.
Somit hat der Gastwirt mit meiner privaten Einliegerwohnung, welche zufällig in dem Gasthausgebäude sich befindet, ausser meine Bestellung von Speise und Trank für mich und meine Gäste entgegen zu nehmen und deren Lieferung auszuführen, rein gar nichts zu tun.
Im Extremfall könnte ja der Gebäudebesitzer den nicht mehr vom Gastwirt benötigten ehemaligen Rauchergastraum aus dem Pachtvertrag mit dem Wirt diesen Raum heraus nehmen, diesen Raum von seiner ehemaligen baurechtlich gewerblichen Nutzung in eine baurechtlich private Nutzung behördlicherseits umwandeln und dem Wirt den Mietbetrag verringern, da ja jetzt ich für diesen Raum, mein (privates) zweites Wohnzimmer, die Mietzahlung übernehme.
Dies ist doch ein ganz normaler und logischer Vorgang, welcher einer Behörde nach der Ummeldung der Nutzungsanwendung bzw. –änderung nichts mehr angeht.
Und nun ist die Diskussion über das von mir benutzte zweite (privat benutzte) Wohnzimmer frei gegeben, dessen Gebrauch von mir inklusive meinem Recht mir Gäste nach Belieben einzuladen, ähnlich wie in meinem Wohnzimmer in meiner Wohnung, meinen Gästen die Bewirtung durch eine Fremdbelieferung nach deren eigenen Belieben und auf deren eigenen Kosten, und die Freiheit ohne jegliche Entmündigung von welcher Seite auch immer den Genuss des Rauchens nachgehen zu können, dies nicht gegen ein Gesetz verstösst.
Über eine gesunde Logik in Privatwohnräumen nach eigenem Ermessen sich eine eigene Lebensart ohne Bevormundung zu leisten und selbst zu genehmigen, hat eine Behörde nichts zu melden.
Das VG Stuttgart
hat mit B. v. 12.1.2009 – 4 K 470/08 entschieden, dass eine Gaststätte auch dann vorliegt, wenn sie nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich ist. Den Gegensatz hierzu bildet die sogenannte „geschlossene Gesellschaft“. Soweit und solange nur bestimmte Einzelpersonen, die der Anzahl nach begrenzt sind, Zugang haben, wird kein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG betrieben. Dazu gehören Hochzeitsfeiern, Festakte, Empfänge,
Tagungen und dergleichen, an welchen typischerweise nur geladene Gäste teilnehmen dürfen, aber auch z.B. Reisegesellschaften, für die ein bestimmtes Lokal exklusiv ausgewählt wurde und die in einem abgetrennten Raum unter sich sind.(…) Für Vereinsgaststätten gilt im Übrigen § 23 BundesGastG. Der Unterschied zwischen bestimmten Personenkreisen und geschlossenen Gesellschaften wird neuerdings ganz besonders deutlich im Blick auf den gesetzlichen Nichtraucherschutz gegen das Passivrauchen. Bei den Mitgliedern geschlossener Gesellschaften
wird davon auszugehen sein, dass diese, soweit sie Nichtraucher sind, für die Zeit des Zusammenseins mit Rauchern
für sich die Gefahren des Passivrauchens hinnehmen.(…) Wegen Unterscheidung sogenannter „Raucherclubs“ von „geschlossenen Gesellschaften“ vgl. RN. 14a zu § 4 GastG. Soweit die Bundesländer Rauchverbote für Gaststätten vorschreiben, sind „geschlossene Gesellschaften“ hiervon allein schon deshalb nicht betroffen, weil das betreffende Lokal, solange außenste-hende Personen keinen Zutritt haben, während der Verweildauer der zur geschlossenen Gesellschaft gehörenden Gäste kein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG ist. Sollte jemand gewerblich nur geschlossene esellschaften beköstigen, würde es sich zwar um einen Gewerbebetrieb, nicht aber um ein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG handeln (…) Soweit „ad hoc“ gegründete und organisierte Raucherclubs nur zwecks Umgehung der Rauchverbote bestehen, ihre Zusammenkünfte also letztlich für jedermann oder für bestimmte Personenkreise offen sind, besteht auch für sie das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten (vgl. RN 14a zu § 4). Die Raucher bilden als solche grundsätzlich keine geschlossene Gesellschaft. Sie sind ein „bestimmter Personenkreis“ i.S.d. § 1 Abs. 1 GastG. Auch das VG München sieht
einen entscheidenden Gegensatz zwischen der „geschlossenen Gesellschaft“ und einem „bestimmten Personenkreis“(…)
im Anschluss an sein Grundsatzurteil vom 30.7.2008 – 1 BvR 3262/07 –, – 402/08 – und – 906/08 –; (D) geklärt, dass unter bestimmten Voraussetzungen „Raucherclubs“ vom Rauchverbot in Gaststätten nicht erfasst werden, weil es an der „öffentlichen Zugänglichkeit“ fehlen könnte. Voraussetzungen hierfür könnten eine feste Mitgliederstruktur mit
bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“ und kein Erwerb
der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte sein.(…) Ebenso kann grundsätzlich jedermann einer „geschlossenen Gesellschaft“ angehören. Das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz v. 20.12.2007 (GVBl. S. 919) formuliert (geschickterweise) in Art. 2 Nr. 8, dass das Gesetz u.A. Anwendung findet auf Gaststätten i.S.d. GastG i.d.F. der Bekanntmachung v. 20.11.1998, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes v. 7.9.2007, soweit sie öffentlich zugänglich sind.(…) Soweit die Bewirtung etwa geschlossener Gesellschaften nicht gewerbsmäßig erfolgt, liegt selbstverständlich
kein Gaststättengewerbe vor. Insoweit besteht nicht nur keine Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht, sondern auch kein Rauchverbot.(…) Beim Nichtraucherschutz (insbesondere für den Gaststättenbereich), bringt man ihn auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand, geht es bekanntlich nicht darum, die Bevölkerung insgesamt vor den – wissenschaftlich inzwischen nachweisbaren und nachgewiesenen – Gefahren des Rauchens zu schützen. Ansonsten
müssten konsequent nicht nur der Konsum, sondern auch der Handel, die Erzeugung und der Anbau sowie der Import
von Tabak und Tabakwaren verboten werden. Abgesehendavon, dass hierdurch Arbeitsplätze gefährdet würden undSteuereinnahmen wegfielen, stießen solche Maßnahmen auch vom Staatsziel her sofort auf Grenzen. So schließt Art. 2 GG auch grundsätzlich das Recht auf Selbstgefährdung ein (Abs. 1). Nach Art. 2 Abs. 2 GG hat zwar jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Von einer Pflicht zum Schutz dieser seiner eigenen Rechtsgüter ist jedoch nicht die Rede. Wohl aber findet das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG seine Grenze u.a. dort, wo das Gebrauchmachen von diesem Grundrecht die Rechte anderer verletzen würde. Zu diesen Rechten anderer gehört insbesondere das bereits erwähnte, in Art. 2 Abs. 2 GG verbürgte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In das Recht, sich selbst zu gefährden, darf nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Hierbei bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, ob ein solches Gesetz nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen würde. Rein theoretisch wäre z.B. denkbar, ein etwa beabsichtigtes absolutes Rauchverbot auch für den privaten Bereich (praktisch kaum kontrollierbar) dadurch zu vermeiden, dass versicherungsrechtlich eine beitragserhöhende Gefahrenzulage für Raucher eingeführt wird, die verhindern soll, dass das finanzielle Risiko von anderen mitgetragen werden (…) Die Grenzen dieses Spielraumes sind jedoch dann überschritten, wenn eine konkrete Vorschrift vom (erklärten) Zweck eines möglichst umfassenden, effektiven Nichtraucherschutzes gegen die Gefahren des Passivrauchens nicht (mehr) gedeckt ist (wenn also ein konkretes Rauchverbot „zu weit geht“, als übertrieben erscheint und die Belange der Raucher und des Betreibers der Gaststätte unnötig vernachlässigt sind). So wäre z.B. ein Rauchverbot in der Regel rechtswidrig, soweit es sich auf nicht überdachte Freiflächen des Grundstückes des Gaststättenbetreibers erstreckte. Nebenbei bemerkt wäre ein etwaiges Verbot des Betriebes von Heizstrahlern keine gaststättenrechtliche Maßnahme.Sofern solche sogenannten „Wärmepilze“ auf einer kommunalen Grundfläche installiert würden, bedürfte es zumindest einer (evtl. wegerechtlichen) Nutzungserlaubnis. In Betracht kämen auch Regelungen durch örtliche Polizeiverordnungen. Auf den Beitrag von Zimmermann „Landesrechtliche Rauchverbote in Gaststätten und die Grundrechte der Betreiber von (Klein-)Gaststätten“ in NVwZ 2008, 706 sei hingewiesen. Auch er hält Rauchverbote für kleine Einraum-Gaststätten, denen die Einrichtung seperater Raucherräume nicht möglich ist, für verfassungswidrig (Verletzung von Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG.
Quelle:
Wallhalla Fachverlag Gaststättengesetz Kommentar
Von Dr. Dieter Assfalg, EPHK Michael Rapp,
Prof. Dr. Dr. Siegfried Schwab
Stand: 108. Aktualisierung, Juli 2010
Liebes Eismännle, falls Dein Mundwerk genauso ausgeprägt ist, wie Deine Einträge, dann konnte sich Deine Frau bis heute nicht zwischen ja und nein entscheiden. Hättest lieber Deine riesigen niederbayerischen Pratzn genommen. :-))))) Ich habe meine Frau –ebenfalls Zigarillobegeistert- lediglich fragen müssen: Willst Du das das Rauchen in den Gasstätten gestattet wird“ und sie reagierte wie gewohnt mit einem „Nein“ und schon wars Kreuzle an der richtigen Stelle. Dieser Wahltrick hat, wie wir wissen nichts geholfen.
Der Streitpunkt (Vorherige Anmeldung bei der Genehmigungsbehörde) wird wohl immer ein Streitpunkt bleiben. Ich bezweifle nicht Deine Informationsquellen aber ich bezweifle den Wahrheitscharakter dieser Quellen. Ich habe mich in einem Forum für Juristen für das ich pro Jahr 300 €uronen bezahle dieses Thema angeschnitten, und niemand kann sich die praktische Durchführung vorstellen, und keiner konnte –weil es noch keine Entscheidungen gibt- mir konkrete Rechtssprechung mitteilen. Ich kenne nur die z.Zt. aktuellen Auffassungen der Richter und Rechtsanwälte, wobei ich mich weit aus dem Fenster lehne, wenn ich diese auch nur teilweise veröffentliche, wobei das von mir veröffentlichte nach meinem Eindruck eh nicht ernst genommen wird. Abgesehen davon kommt es bei den ECHTEN Geschlossenen Gesellschaften eher darauf an wie der Gastronom dabei vorgeht und welche Argumente er bringt, und wie sich die Gäste der „Gesellschaft verhalten. Aber es ist leichter und einfacher sich der Knute der Aufsichtsbehörden unter der Androhung von Zwangsgeldern zu beugen als sich die Mühe zu machen einen Einspruchs-bzw. Widerspruchsschriftsatz zu schreiben.
Wer von uns beiden letztendlich Recht behält, streitbares Eismännle wird sich zeigen.
Erinnerungen habe ich schon noch an die Bayernpartei. Ich erkenne auch den Einsatz der Bayernpartei bei dem Volksentscheid an. Meine Windfähnchenart bezieht sich allerdings auf die vergangene Zeit mit den ANDEREN Parteien, die NICHT zu ihren Aussagen stehen. Ich möchte nicht, daß ich die Bayernpartei in meine Enttäuschungsliste einreihen muß, so wie die FDP und die Freien Wähler. Ich möchte mich auch nicht mehr zum Deppen und zum Steigbügelhelfer jedweder Parteinen ernennen lassen, um im nachhinein zugeben zu müssen, meine Empfehlungen waren scheiße. Ich möchte nicht wissen wie viele meiner Argumentation gefolgt sind. Abgesehen davon ist das, was Du mir als Windfähnchenmanier vorwirfst, eine derzeitige Einstellung auf die gesamtsituation. Wenn Du mit Deinem flotten Lamborghini über die A 3 kachelst stellst Du Dich auch auf das Verkehrsaufkommen oder dem Verlauf der Fahrbahn oder auf Baustellen ein und fährst nicht mit 320 Sachen fröhlich vor Dich hin, sondern Du stellst Dich auf die Situation ein.:-)))))
Auf jeden Fall zähle ich mich nicht zu den Lemmingen der Menschen, die hinter alles und jedes blindlings hinterherrennen.
Für mich persönlich ist klar. Ich werde zum Wahlverweigerer, nach dem Motto ich habe „Die“ nicht gewählt. Ich werde auch keine Partei –und sei sie noch so ehrlich- unterstützen, denn wenn sie mal
im Sattel sitzt. Den frommen Wunsch den Parteien bei der nächsten Wahl eins auszuwischen, sollte man sich abschminken. Zu schnell vergessen die „mündigen“ Wähler den Krampf was die Politiker verzapfen, oder werden durch noch größeren Blödsinnsaussagen überdeckt. Die eineinhalb Prozentpartei des Franknburgers, dem Großneffen eines Malers aus Braunau kann egal sein, ob und wieviel sie gewählt werden. Sie machen durch Volksbegehren und -Entscheide von sich Reden und lügen die Wähler an, die sich offensichtlich gern belügen lassen. Im Prinzip wendet die ÖDP Folterregeln an, in dem dem armseligen Opfer gesagt wird er würde die Torturen locker wegstecken.
Für mich es es erschütternd, das gebildete Menschen den Gesetzesentwurf falsch lesen. Ich bin kein Akademiker, sondern nur ein einfacher Mensch und muß mich halt genauer informieren. Allerdings fällt es mir als Mann leichter mit NEIN zu stimmen, als des Eismännles Eheweib die er mit seinen riesigen Pratzen zu einem Nein bewegen muß, wobei man ja weis wenn eine Frau nein sagt….:-))))
Vor kurzem habe ich mit einem Herrn gesprochen, der die Version des Eismännles (Der Gastwirt muß die Geschlossene Gesellschaft beim Amt anmelden) ebenfalls ansprach. Diese Version kann nicht funktionieren, und in Bayern wo noch z.B. Hochzeitslader die Einladungen mündlich aussprechen schon dreimal nicht. Der Gastgeber sagt dem Wirt es kommen ca. so quasi 200 Gäste. Darauf stellt sich der Wirt ein. Der Wirt bestimmt, was sein gutes Recht ist, ob geraucht werden darf oder nicht, oder ob die Gäste –so wie es sich langsam einbürgert- die Speisen selber mitbringen oder nicht. Der Wirt verlangt dann halt eine Pauschale um zu seinem Geld zu kommen und mehr interessiert nicht.
Ich nehme mal an, daß sehr viel Verwaltungsgerichtssachen nötig sind, um hier Rechtsklarheit zu schaffen. Bis dahin fischen wir alle im trüben. Eines weis ich mittlerweile relativ sicher. So einfach in der Kneipe sitzen und sagen ich feiere nun das sehenswerte Dekolte der feschen Wirtin, daß geht –mit an ziemlicher Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- nicht, denn die Gäste sind offiziell in eine der Öffentlichkeit frei zugänglichen Kneipe gegangen und aus dieser „Konstellation“ läßt sich keine Geschlossene Gesellschaft gründen, da eine Geschlossene Gesellschaft aus einem vorher bekannten, festen Personenkreis bestehen muß. Wenn aber die Gäste gleichzeitig beim Wirt erscheinen könnte eine Geschlossene Gesellschaft nach meiner Auffassung wieder denkbarer sein.
Sturer Allgäuer …… ich gehe mit meiner niederbayerischen Logik davon aus, dass wenn eine Partei ehrlich ist, die es sich auch verdient hat, von den Wählern durch deren Wahlstimme unterstützt zu werden.
Das Übel unserer heutigen Zeit in der Politik ist eben das Gegenteil der Fall, dass Parteien nun mal nicht ehrlich sind.
Und wenn eine ehrliche Partei „im Sattel sitzt“, wobei Du sicher damit meinst parlamentarische Verantwortung zu übernehmen, kann doch den Bürgern nichts Besseres passieren, als dass eben diese Partei gewählt wurde, weil sie ehrlich ist.
Und wenn ich einer Partei, sei es dass ich sie bisher wählte oder sie in keiner Parlaments- oder gar Regierungsverantwortung haben will eins auswische auf Grund dessen, dass ich an deren Stelle eine ehrliche Partei wähle, ist dies doch unbedingt als vernünftige Handlungsweise meinerseits zu sehen und somit auch anderen Leuten wie Dir zu empfehlen.
Und nachdem ich mich unbedingt als mündigen Bürger sehe welchem dies wohlweislich bewusst ist, werde ich vergleichsweise mit einem Gedächtnis wie ein Elefant einen „Krampf“ von einer Partei verursacht nicht vergessen und schon gleich gar nicht, wenn noch grössere Blödsinnsaussagen von einer anderen Partei diese damit überdeckt werden, ich dies nicht zu erkennen vermag.
Irgendwie hast Du auch meine Schilderung in Bezug der Wahlaussage eines NEINs in den Briefwahlschein meiner Ehefrau völlig falsch gelesen oder verstanden, denn dazu brauchte ich keinerlei „riesige Pratzen“ welche ich nicht mal habe, sondern lediglich mein Mundwerk zu einer überzeugenden „Erklärung“.
Es ist eben nun mal für mich etwas schwieriger eine Frau zu einem nein zu bewegen …… :- )))
Die (meine) „Version“ welche dieser bestimmte Herr mit Dir oder Du mit ihm besprochen hatte/st und der Du keine Funktion zuweisen kannst entspricht jedoch der Tatsache welche Du selbst feststellen kannst, wenn Du wie ich, Dich mit den entsprechend zuständigen Regierungsbeamten darüber unterhältst und Dich von diesen „fachgerecht“ unterrichten lässt.
Und selbst wo der alte Brauch des Hochzeitsladens durch einen entsprechenden Hochzeitlader noch vollzogen wird, bleibt deswegen lt. amtlicher Vorordnung es nicht erspart soweit eine echte geschlossene Gesellschaft bei der Hochzeitsfeier zwecks einer gesetzlichen Raucherlaubnis beabsichtigt ist, persönliche schriftliche Einladungen an die vorgesehenen Hochzeitsgäste zu versenden.
Die geladenen Gäste müssen dann namentlich auf Grund der schriftlichen Einladungen der Behörde zur Kenntnis gebracht werden. Und die Anmeldung der echten geschlossenen Gesellschaft bei der Behörde obliegt dem Gastwirt, bei dem die Veranstaltung stattfindet.
Und Du kannst mir glauben, dass ich Nägel mit Köpfen mache, bevor ich eine Behauptung ohne meine gemachten Erfahrungen von den betreffenden zuständigen Personen, in die Welt setze.
Ich gehe in dieser Hinsicht nicht nur zum „Schmiedl“ um mich über derartige Verordnungen und deren Ausführungspraktiken zu erkundigen, sondern vor allem auch zum „Schmied“.
Wobei ich mit dem Begriff „Schmied“ nicht das googeln in den Weiten des Internets damit ansprechen will, sondern eben eine Amtsvorsitzende eines Ordnungsamtes, zwei Regierungsbeamte einer Bezirksregierung z.B. Niederbayern (einer davon zuständig für das Gesundheitswesen und der andere für Gaststättenangelegenheiten) und auch eine Ministerialdirektorin im bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Die einzelnen Namen dieser Personen möchte ich hier aus verständlichem Grund nicht nennen.
Und den Gipfel die Krone aufgesetzt erwarte ich noch ein Antwortschreiben auf meine e-Mailanfrage persönlich an die Staatssekretärin Frau Melanie Huml zugesendet, die noch aussenständig ist.
In diesem Fall habe ich mich auch zusätzlich der gesetzlichen Rechtmässigkeit über eine Möglichkeit einer Umgehung des Rauchverbotes und somit einer Raucherlaubnis unter der Berücksichtigung von gewissen Umständen und Voraussetzungen erkundigt, dem Thema gemäss wie ich in diesem Forum schon mal als Möglichkeit erwähnte.
Dein letzter Satz in Deinem Eintrag ist eine irrelevante Ausführung betreffend Deiner Denkweise.
Also sturer Allgäuer merke Dir eines, googeln ist nicht alles um auf die gesetzl. Rechtsmässigkeit gewisser Gegebenheiten zu kommen. Geh demnächst auch zum Schmied und nicht zum Schmiedl um Dir Deiner aufgestellten Mutmassungen und Behauptungen zumindest einigermassen sicher sein zu können. Und dies im Besonderen, wenn es sich um Verordnungsanweisungen von Behörden handelt.
Und nochmals auf das Thema Parteien zurück zu kommen habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine Partei nicht nur vom entmündigenden Rauchverbot als ungerechte Sache redet, sondern auch dagegen etwas unternimmt.
Ein Jurist (Rechtsanwalt) der sich hier von der Bayernpartei erst kürzlich aufklärend zu Wort meldete (habe ich von Hans in Erfahrung gebracht), arbeitet eine sehr interessante Möglichkeit aus, unter gewissen Umständen und Voraussetzungen eine Raucherlaubnis in bestimmten Gaststätten zu erwirken.
Unterdessen andere nur reden, gibt es Leute die einer volksnahen und bürgergerechten Partei angehören, nämlich der Bayernpartei, welche auch handeln.
Du (als) sturer Allgäuer, hattest auch vor einiger Zeit von dieser patriotischen bürgernahen Partei verständlicherweise geschwärmt, wobei Du jetzt in dieser Hinsicht dem Anschein nach und Deinen Aussagen gemäss (wie Deine derzeitige Einstellung in Deinem Eintrag zeigt), keine Erinnerung mehr daran hast.
Ist diese Windfähnchenmanier eine übliche Eigenschaft in Euerem Kulturkreis oder bist Du da als Allgäuer nur ein Einzelfall und somit eine Ausnahme?
Wie Hans schon richtig erwähnt, hattest auch Du mal als kleiner Mensch einer Hilfe bedurft um „gross“ zu werden und wenn man Dir diese Hilfe verwehrt hätte, würdest Du heute noch als Hosenscheisser rum laufen.
Liebes Eismännle, falls Dein Mundwerk genauso ausgeprägt ist, wie Deine Einträge, dann konnte sich Deine Frau bis heute nicht zwischen ja und nein entscheiden. Hättest lieber Deine riesigen niederbayerischen Pratzn genommen. :-))))) Ich habe meine Frau –ebenfalls Zigarillobegeistert- lediglich fragen müssen: Willst Du das das Rauchen in den Gasstätten gestattet wird“ und sie reagierte wie gewohnt mit einem „Nein“ und schon wars Kreuzle an der richtigen Stelle. Dieser Wahltrick hat, wie wir wissen nichts geholfen.
Der Streitpunkt (Vorherige Anmeldung bei der Genehmigungsbehörde) wird wohl immer ein Streitpunkt bleiben. Ich bezweifle nicht Deine Informationsquellen aber ich bezweifle den Wahrheitscharakter dieser Quellen. Ich habe mich in einem Forum für Juristen für das ich pro Jahr 300 €uronen bezahle dieses Thema angeschnitten, und niemand kann sich die praktische Durchführung vorstellen, und keiner konnte –weil es noch keine Entscheidungen gibt- mir konkrete Rechtssprechung mitteilen. Ich kenne nur die z.Zt. aktuellen Auffassungen der Richter und Rechtsanwälte, wobei ich mich weit aus dem Fenster lehne, wenn ich diese auch nur teilweise veröffentliche, wobei das von mir veröffentlichte nach meinem Eindruck eh nicht ernst genommen wird.
Erinnerungen habe ich schon noch an die Bayernpartei. Ich erkenne auch den Einsatz der Bayernpartei bei dem Volksentscheid an. Meine Windfähnchenart bezieht sich allerdings auf die vergangene Zeit mit den ANDEREN Parteien, die NICHT zu ihren Aussagen stehen. Ich möchte nicht, daß ich die Bayernpartei in meine Enttäuschungsliste einreihen muß, so wie die FDP und die Freien Wähler. Ich möchte mich auch nicht mehr zum Deppen und zum Steigbügelhelfer ernennen lassen, um im nachhinein zugeben zu müssen, meine Empfehlungen waren scheiße. Abgesehen davon ist das, was Du mir als Windfähnchenmanier vorwirfst, eine derzeitige Einstellung auf die gesamtsituation. Wenn Du mit Deinem flotten Lamborghini über die A 3 kachelst stellst Du Dich auch auf das Verkehrsaufkommen oder dem Verlauf der Fahrbahn oder auf Baustellen ein und fährst nicht mit 320 Sachen fröhlich vor Dich hin, sondern Du stellst Dich auf die Situation ein.:-)))))
@ Sturer Allgäuer …… gerade von meinem Abendspaziergand mit meinem Hund wieder wohlbehalten nach Hause zurück gekommen, habe ich Deinen Eintrag hier auf dieser Seite zur Kenntnis genommen.
Mein Mundwerk kann in seiner Art in die niederbayerischen Gepflogenheiten eingeordnet werden, worüber Du Dich beim Hans erkundigen bzw. informieren kannst.
Er gibt Dir auch meine Festnetz- und auch Handytelefonnummer (sowie auch e-Mail – Adresse) bekannt, um Dich selbst davon überzeugen zu können, dass ich in dieser Hinsicht nicht ausserirdisch bin.
Ich beherrsche neben der Kultursprache niederbayerisch selbstverständlich auch die schriftdeutsche Sprache, nachdem dies auch bei uns eine unbedingte Notwendigkeit ist, nachdem auch Niederbayern schon schön langsam von den Preussen gänzlich überflutet wird.
Und mit Deinem g´schlamperten allgäuerischen Dialekt, eine Abart der bayerischen Sprache, werde ich sicherlich auch noch zu Recht kommen. : – )))
Wie ich auf dieser Seite schon mal erwähnte ist den Anweisungen des Ordnungsamtes (vorherige Anmeldung von echten geschlossenen Gesellschaften bei der Genehmigungsbehörde, diese sich ergebend aus den Weisungsverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums), was vielfach auch gleichzeitig die Lebensmittelkontrollbehörde mit beinhaltet, unbedingt Folge zu leisten.
Es ist bekannt, dass die Wirte den Launen der Aussendienstmitarbeiter dieser Behörde voll ausgesetzt ist und was sich daraus entwickeln kann wenn man sich als Wirt deren allgemeines Wohlwollen verscherzt, kann Dir jeder Gastronom „flüstern“.
Deine Erklärung der Einstellung zur Bayernpartei lässt hoffen, dass Du Dir noch ein einigermassen gesundes Politikverhalten in Verbindung mit akzeptablen Parteien erhalten hast, wobei man hier nicht mit der Mehrzahl artikulieren muss bzw. darf.
Dem Hans wird es sicherlich wieder wärmer ums Herz, wenn er hiermit Deine diesbezügliche Einstellung zur Bayernpartei (Deinen letzten Eintrag betreffend als erforderliche Korrektur) in Erfahrung bringt.
Und was ich noch erwähnen will in Bezug Deiner Bezeichnung „Deine riesigen niederbayerischen Pratzn …..“ möchte ich Dich darauf hinweisen, dass ich auf Grund meiner ganz normal ausgeprägten gefühlvollen Hände beruflich zwischen Hebamme und Kältetechniker hätte wählen können. : – ))))
Ein paar Tage nach Inkrafttreten des Rauchverbots ziehen die Gastwirte eine ernüchternde Bilanz. Existenzängste breiten sich aus.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/vermischtes/rauchverbot-in-bayern-in-den-letzten-zuegen-1.985269
Die Privatgastronomie ist immer mehr im Munde und dies nicht nur bei der jüngeren Generation, sondern der Gedanke zur Ausführung macht sich auch bei der mittleren Generation sowie ebenso bei den Rentnern immer mehr bemerkbar.
Die finanzielle Belastung der noch verbleibenden Wirte wird nicht geringer sondern im Gegenteil sogar höher, die Umsätze werden sich zwangsläufig mindern auf Grund des Ausbleibens von verärgerten und lustlosen Rauchern, zumindest deren Verweildauer in den Lokalen wird sich verringern und somit bleibt den Wirten nicht viel anderes übrig, als mittelfristig ihre Preise zu erhöhen.
Der zu erwartende Gästeschwund an den Stammtischen zieht wiederum eine Verringerung der bisher noch verbliebenen Kneipenbesucher nach sich und so wird in manchen Kneipen eine Kettenreaktion eine Existenznot hervor rufen, welche so manche Wirte nicht lange standhalten können.
Es macht sich ja jetzt schon, wenige Tage nach dem Greifen des Rauchverbotgesetzes, welches man nicht mehr als Nichtraucherschutzgesetz bezeichnen kann (ein solches hatten wir bisher), eine Lichtung der Stammtischreihen bemerkbar.
Und das ist nur der Anfang der ganzen Misere, der Beginn der Kettenreaktion.
Wer dem Glauben ist das renkt sich mit der Zeit wieder zur Zufriedenheit ein, der wird sich zukünftig eines Besseren belehrt vorfinden, denn wenn der Stein einmal im Rollen ist, vermag er nicht mehr aufzuhalten sein.
Es ist ja nicht so, dass zukünftig nur die Raucher den Stammtischen fern bleiben, sondern dies auch der Freundes- und Bekanntenkreis der Raucher, viele der Toleranten und moderaten Nichtraucher in die Praxis umsetzen.
Ich hoffe ja nur, dass dies den Bürgern auch noch bei der nächsten Wahl im Gedächtnis geblieben ist und der ÖDP zeigt, SO GEHT ES EINFACH NICHT !
Es stellt sich dabei nur die Frage, wen soll man zukünftig bei der nächsten Wahl mit seiner Wählerstimme berücksichtigen und welche Partei ist überhaupt noch zu wählen, welche tatsächlich den Bürgerwillen in der Politik umsetzt.
Die FDP sowie die FW haben uns Raucher und Raucherinnen mit ihrer Politik zu Gunsten der rauchenden Bevölkerung schwer enttäuscht und kläglich im Stich gelassen.
Von den Parteien „Die Grünen“ und die SPD brauchen wir Raucher erst gar nicht sprechen.
Und die CSU, von der wissen wir jetzt nun endgültig, was wir von der zu halten haben.
Der hat der Denkzettel bei der letzten Landtagswahl wohl nicht gereicht und benötigt von uns Rauchern und Raucherinnen noch einen kräftigen Nachschub unserer Missachtung bei der nächsten Wahl.
Die Linken sind bei einer Wahl in Bayern kein Thema und somit bleibt nur noch eine Partei welche für die bayerischen Bürger eine wahre Alternative ist, die BAYERNPARTEI !
Mit der Bayernpartei kann es zukünftig für die Gesellschaft der bayerischen Bürger nur noch besser werden, denn so wie es jetzt ist, kann und darf es nicht bleiben.
Informiert Euch einmal auf den Seiten der Bayernpartei ( http://landesverband.bayernpartei.de/ ) über deren Programm und deren politischen Ziele, nehmt Euch die Zeit dazu, denn Information ist alles und Wissen ist Macht.
Auch ich habe mich ausführlich informiert und bin auf Grund dessen, zu so mancher Einsicht und Überzeugung gekommen.
Wir müssen unbedingt neue Wege gehen um für uns bayerische Bürger eine brauchbare neue politische Situation in Bayern auf die Beine zu stellen, um unser Bayern wieder zu dem werden zu lassen, was es einmal zu unserer aller Zufriedenheit war.
Stärkt eine NOCH verhältnismässig kleine Partei und lässt sie mit Euerer Hilfe und Euerer gewonnenen Einsicht „BAYERN MUSS WIEDER DAS WERDEN, WAS ES EINMAL WAR, NÄMLICH UNSER GEMÜTLICHES URIGES BAYERNLAND !
Macht Euch darüber Euere ernsthaften Gedanken, wie auch ich sie mir machte und ich mir neu gewonnene Erkenntnisse aneignete!
BAYERNS LEBEN, MERKT EUCH DAS, DAS SIND WIR, DIE BAYERISCHEN BÜRGER !
Und das müssen wir gewissen Leuten klar machen und ihnen zeigen!
Hallo Frigorist, bin ganz deiner Meinung mit der Bayernpartei.wollte mich eigentlich schon als Mitglied anmelden bis ich dann erfahren habe das die angeblich mit den Grünen angebandelt haben.und das passt mir überhaupt nicht in den Gram das sie mit diesen Haufen gemainsame Sache machen….viel Möglichkeiten gibts ja ohnehin nicht.im übrigen wär doch diese traurige Situation die Gunst der Stunde für die Bayernpartei,,,wobei ich den eindruck habe das die Bayernpartei sich diesbezüglich noch sehr zurückhält……ich denke aber auch das es kaum einen anderen Weg gibt wie du beschrieben hast
@ smoki …… in welchem Zusammenhang wenn überhaupt die Bayernpartei Berührungspunkte mit der Partei „Die Grünen“ hatte, ist mir selbst nicht bekannt.
Dies ist aber ganz einfach und schnell in Erfahrung zu bringen, wenn man eine Anfrage auf der Seite der Bayernpartei zu diesem Thema stellt.
Es ist ganz schnell ein Gerücht in die Welt gesetzt, eine Tatsache verdreht oder man wird Opfer einer Propagandaaktion und wenn man sich darüber nicht schlau macht was Sache ist, fällt man eben auf so was ganz leicht rein.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass auf europäischer Ebene die Bayernpartei die gleiche Vorstellung wie die Partei „Die Grünen“ bei einem gewissen Thema hat und sei es nur, wenn sie sich darüber einig sind, dass zu einem Schweinebraten nach bayerischer Manier ein Sauerkraut gehört.
Ich selbst bin da immer sehr vorsichtig und skeptisch mit dem was man „so hört“ und um mich von dem Wahrheitsgehalt des Gehörten zu überzeugen, erkundige ich mich beim „Schmied“ und hör nicht gleich auf das, was der „Schmiedl“ mir einreden will.
Und selbst wenn der „Schmiedl“ ein Fünkchen Wahrheit parat hat und mir dies unverständlich ist, kommt wieder erst der „Schmied“ erst mal dran mir zu erläutern, was daran Sache ist.
Es ist für Dich und jeden Anderen eine Kleinigkeit, auf der Seite von der Bayernpartei (in einem Kommentar als Anfrage) sich zu erkundigen und das Thema anzuschneiden, wobei man dann selbst an der Antwort abwägen kann, was glaubhaft ist und um was es sich dabei eventuell verständnisvoll oder aber auch missverständlich handelte.
Man macht es sich oftmals zu einfach das zu glauben, was man glauben will oder gedenkt, dies und das der Einfachhalber zu glauben.
Also erkundige Dich mal darüber was Sache ist und was es damit auf sich hat und gib mir dann den Link der Antwort die Du erhalten hast, bekannt.
Ich kenne einige Leute der „oberen Riege“ von der Partei und ich kann Dir nur berichten, diese Leute sind geradlinige, urwüchsige Bayern, welche das Herz auf dem richtigen Fleck tragen.
Sie sind dem Volk sehr zugetan, den es sind Leute wie Du und ich aus dem Volk und nicht so abgehobene, als Oberlehrer missionierende Politiker, wie ich sie aus anderen Parteien kenne, mit denen ich schon das eine oder andere Mal Berührung hatte.
Und ein endgültiges Urteil über einen Politiker kann man sich erst machen, wenn man ihn das tun lässt was er sagt und mal beobachtet, ob er es tatsächlich überhaupt tut was er sagte.
Und nachdem wir das Volk, schon von vielen Politikern der Parlamentsparteien in Erfahrung bringen konnten, dass sie eben das nicht tun was sie zum Volk vor der Wahl sagen, geht man als Wähler kein allzu grosses Risiko ein um zu erfahren, dass und ob andere Politiker einer anderen Partei genau so handeln.
Mehr als die Freiheit können wir nicht verlieren und die haben wir grossteils schon verloren, wir können sie nur wieder auf irgend eine Art und Weise neu gewinnen.
Und das wäre es doch die Sache Wert denke ich.
Wie heisst es so schön wenns nimmer weiter geht?
Neue Leute braucht das Land, von den bisherigen verantwortlichen Politikern in der Regierung wissen wir ja schon, dass sie nichts taugen.
Zumindest nicht viel und das ist zu wenig!
@smoki:
Die Bayernpartei macht mit den Grünen nicht “gemeinsache Sache”. Vermutlich spielen Sie auf die Tatsache an, dass die Bayernpartei Mitglied der im EU-Parlament vertretenen “Europäischen Freien Allianz” (EFA) ist. Die EFA selbst ist in diesem Parlament so klein, dass sie alleine keinen Fraktionsstatus erreichen kann. Ohne diesen Status wäre sie in keinem Ausschuss des EU-Parlaments vertreten. Politik wird aber gerade in diesen Ausschüssen gemacht.
Um also in den Genuss des Fraktionsstatus´ zu gelangen, war die EFA gezwungen, sich einen Bündnispartner zu suchen, mit dem sie eine Zusammenarbeit entwickeln konnte. Die Europäischen Grünen wären zwar aufgrund ihrer 49 Abgeordneten nicht auf eine Zusammenarbeit mit der EFA in dieser Hinsicht angewiesen, haben aber aufgrund regionalistischer Tendenzen in den grünen Parteien anderer europäischen Länder der Zusammenarbeit mit der EFA zugestimmt.
Die Zusammenarbeit der EFA (und damit auch der Bayernpartei) mit den europäischen Grünen ist also rein technischer Natur und hat keinerlei Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der EFA-Abgeordneten. Im Gegenteil, die EFA-Parteien nutzen den Fraktionsstatus (den sie eben nur mit Hilfe der Grünen erreichen konnten) für eigene Eingaben an das Europaparlament. Als Beispiel sei hier die von der Bayernpartei initiierte Beratungsvorlage zum Erhalt der Einheimischenmodelle beim Immobilienerwerb genannt. Im Übrigen hat die Bayernpartei ihre EFA-Abgeordneten auch dazu aufgefordert , sich gegen ein europaweites Rauchverbot auszusprechen.
Was das Rauchverbot betrifft, wollen wir in Bayern neue Wege beschreiten. So haben wir in mehreren Gaststätten Nebenräume angemietet, um diese als Kreisgeschäftsstellen der Bayernpartei zu nutzen. Dort finden regelmäßige Sitzungen als geschlossene Gesellschaften statt. Mehrere Stammgäste sind bereits Mitglied der Bayernpartei geworden, nehmen an den Sitzungen teil und bleiben deshalb ihrem Wirt treu. Sollte sich dieses Modell für alle Seiten bewähren, wollen wir es weiter ausbauen.
Bayernpartei
@ smoki …. wie Du siehst, wird im Forum von „Rauchernews“ von allen Seiten der Öffentlichkeit aus gelesen und auf hier diskutierte Sachthemen eingegangen.
Jetzt ist auch bei mir eine Wissenslücke geschlossen worden und wie der Schriftsatz aufzeigt der von und im Namen der Bayernpartei hier für eine Klärung sorgte, ist eine ganz plausible und unbedingt glaubhafte Aufklärung des Sachverhaltes zustande gekommen.
Wenn noch irgendwie Zweifel an der Echtheit der Aussage in Bezug der Identität im Zusammenhang des Sprechers der Bayernpartei bestehen sollte, kann bestimmt Werner Niedermeier als Forumsbetreiber und –betreuer durch die e-Mailadresse bei der Registrierung die Echtheit derselben bestätigen, wie ich mir vorstellen kann.
Nachdem wie ich schon sagte einige Herren der Parteiführung der Bayernpartei persönlich bei Zusammenkünfte im Wolnzacher Bräustüberl, bei Versammlungen des Kreisverbandes der Bayernpartei persönlich kennen lernte, haben diese Leute mit der Farbe „grün“ nicht mehr zu tun, als dass dem einen oder anderen Herren ihr Trachtenanzug eine grüne Farbtönung inne hatte.
Von der Parteipolitik der „Die Grünen“ sind die Herren der Parteiführung sowie auch die Mitglieder der Bayernpartei so weit voneinander entfernt, wie Peking in China von Toronto in Kanada.
Wie ich schon in einem meiner vorhergehenden Einträge erwähnte und zu bedenken gab, sollte man über eine Sache nicht urteilen, solange man sie nicht kennt und nur so vom Hörensagen einige Fetzen aufgefangen hat, wie sich dies mit dem Kommentar des betreffenden Herrn der Bayernpartei wieder einmal bestätigte.
Setzt Dich mal mit dem Kreisvorsitzenden der Bayernpartei Pfaffenhofen a.d. Ilm – Schrobenhausen, Dr. Hans Passberger in Verbindung, der Dir mit absoluter Sicherheit eine Einladung zur nächsten Parteisitzung der Bayernpartei zukommen lässt.
Dann wirst Du sicherlich auch überrascht sein, wie es auch mir erging, was für ein volksnahes Parteiprogramm die Bayernpartei hat.
Auch wirst Du dann feststellen, die Parteiführung der Bayernpartei, angefangen vom Parteisekretär Hubert Dorn bis hin zum Parteivorsitzenden Florian Weber, das sind Leute wie Du und ich, Leute aus dem bayerischen Volk die sich voll einsetzen mit Herz und Seele für das bayerische Volk.
Werner Niedermeier kann Dir meine e-Mail – Adresse (zur Nennung der e-Mail – Adresse von Dr. H. Passberger) nennen oder sicherlich auch gleich die von Dr. H. Passberger selbst, um Dich mit ihm in Verbindung zu setzen.
Glaube mir es ist ein Gewinn für Dich, die Politik von einer ganz anderen Seite kennen zu lernen, von einer grundehrlichen Seite.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung!
Der August ist noch nicht mal vorbei und die ersten lassen sich was einfallen.
Die Wirte sollten einfach zusammenhalten anstatt sich gegenseitig anzuscheissen.
Als Wirt würde ich nicht nur den Frankenberger als Plakat aufhängen sondern nicht einen Politiker reinassen. Die haben bei der ersten Entscheidung zum 1.01.2008 das damalige Gesetz befürwortet. Und beim Volksentscheid haben sie geschwiegen.
Nach dem absoluten Rauchverbot sollten alle Wirte das absolute Politikerverbot als Plakat aufhängen.
Bei einer geschlossenen Gesellschaft mit einer festen Mitgliederstruktur müssten die eh erst Mitglied werden. Ob es Sinn macht, wenn der Laden rauchfrei bleibt, die Verwaltungsbeamte die den Mist dann in die Tat umsetzen auch noch ein Lokalverbot auszusprechen ist fraglich.
Der 1. Nichtraucher-Test auf dem Dachauer Volksfest
gäbe es nur mehr von der Kategorie dieses Raucherfreundes auf den Dachauer Volksfest.auch Bedienung Ute es clever gemacht…Der ganze Bericht :
http://www.oktoberfest-live.de/nachrichten/nichtraucherschutz-bayern/aktuell/rauchen-dachauer-volksfest-871527.html
Genau so wird es auf dem Oktoberfest laufen.
Die Bedienungen haben nicht die Zeit (und auch nicht die Lust dazu) die Raucher zu bevormunden.
Die wollen Umsatz machen und nur desswegen arbeiten sie da.
Ein Raucher der in 3 Stunden 10x zum rauchen raus geht bringt weniger Umsatz.
Die Nichtraucher wollen geschützt werden labern nur und machen weniger bis keinen Umsatz. Oder wurden schon Lokale gesichtet die nun von den Nichtrauchern gestürmt wurden?
Fazit: Die Nichtraucher haben ihr Verbotsgesetz in Gaststätten und Festzelte wo sie eh nicht hingehen.
bingo ! Privat ist das neue Slogan Wort der Raucher.! den es kann durchaus noch härter kommen für Raucher.neueste Verbotsplanungen sind jetzt die heizstrahler vor den lokalen.durch die Strahler dringt zuviel Gift in die reine Naturluft und das ist schädlich.sollte der Heizstrahler auf öffentlich grund stehen.. soll muss er vieleicht bald verschminden Zitat :ÖDP und Grüne sorgen sich jedoch um die Folgen für die Umwelt und setzen sich im Münchner Stadtrat für ein Verbot der Heizpilze ein. “Es macht keinen Sinn, die frische Luft zu heizen”, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Sabine Krieger. Der Ausstoß der Strahler liege bei durchschnittlich bis zu vier Tonnen Kohlendioxid im Jahr.
Zitat :Das Aufstellen der Heizpilze als Reaktion auf das Rauchverbot sei jedoch grundsätzlich verboten, sofern es sich bei der Stellfläche um öffentlichen Grund handelt. der ganze bericht ist nachzulesen unter Quelle :
Das Aufstellen der Heizpilze als Reaktion auf das Rauchverbot sei jedoch grundsätzlich verboten, sofern es sich bei der Stellfläche um öffentlichen Grund handelt.
nachtrag : Quelle :http://www.sueddeutsche.de/muenchen/rauchverbot-wir-werden-keine-raucherpolizei-einfuehren-1.292250
Es würde mich nicht wundern, wenn die in den 70iger, 80iger und 90iger Jahren so beliebten Sau- und Kuhstallpartys (Feiern in ehemaligen, aber renovierten Ställen), Bauwagentreffs, sowie die Keller- und Hausbars und vieles andere mehr, ein großes “COME BACK” in nächster Zeit erleben würden. Wegen des totalen Rauchverbotes wäre dies sogar logisch und notwendig.
Soweit ich mich errinnern kann, waren die obengenannten privaten Zusammenkünfte den Wirten damals ein Dorn im Auge. Zumindest die Wirte, die das Ergebnis am 4. Juli tatenlos zuließen, brauchen keinem Leid zu tun, falls die obengenannten Treffen eine “Renaissance” erleben.
Leute umgeht das Rauchverbot wo immer es geht, pfeifft auf Gaststätten- und Volksfestbesuche, feiert mehr im Privaten und schmeißt nörgelnde Nichtraucher aus der Runde! In diesem Sinne “Feuer frei”, zünds eich oane o!
@ Simmerl …….. genau meiner Ansicht und meine Worte!
Es wird unbedingt wieder soweit kommen und ich erlebe jetzt schon immer häufiger Anfragen an mich gerichtet, ob ich nicht Einrichtungsgegenstände von still gelegten Kneipen preisgünstig vermitteln könnte/kann.
Der Trend geht wieder zur so genannten “Privatgastronomie” was hauptsächlich die Freiheit des Rauchens und auch die preisgünstigere Situation mit der Selbstbelieferung aus dem Getränke- bzw. Supermarkt auf sich hat.
Dies ist nicht nur von jungen Leuten bzw. bei der jungen Generation zu beobachten, auch die älteren Semester und vor allem auch die Rentner tragen sich mit derartigen Gedanken.
Dies ist hauptsächlich auf die Passivität der Wirte in Bezug ausbleibender Findigkeit nach Möglichkeiten zurück zu führen.
Das wird noch so manchen Wirt überraschen der sich jetzt noch verhältnismässig sicher fühlt, die vermeintliche derzeitige „Flaute“ möglichst glimpflich zu überstehen.
@ Bernhard …… vor bzw. in jedem Wahllokal war der Gesetzestext über dem abgestimmt wurde für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgehängt.
Bei den Briefwahlunterlagen war der Gesetzestextlaut beigefügt.
Natürlich wird von den meisten Wahlteilnehmern nichts davon gelesen und diese führen sich diesbezüglich auf, als wären sie Legastheniker.
Bei Vertragsabschlüssen oder beim Kauf von Produkten werden auch die Geschäftsbedingungen bekannt gegeben, das so genannte „Kleingedruckte“.
Wer Erklärungsbedarf und einen gesunden Menschenverstand mit einem gesunden Misstrauen hatte konnte sich erkundigen, was er auf dem Wahlschein ankreuzen soll.
Kein nur etwas seriöse Presseblatt, nicht einmal die BILD – Zeitung, konnte sich Falschinformationen leisten und schon gleich gar nicht derartige als Wahlempfehlung verkünden.
Ich selbst habe dies in Erfahrung gebracht und Berichte und Hinweise über die am 04. Juli anstehende Wahl gelesen, obwohl mir selbstverständlich vollkommen klar war, um was es ging und für eine Person mit mehr als 2 Gehirnzellen nur ein NEIN anzukreuzen in Frage kommt.
Und jedem Wähler bzw. jeder Wählerin ist es ja nicht so ergangen wie meiner Ehefrau als Nichtraucherin und Rauchergegnerin, welcher ich beim Ausfüllen des Wahlscheins „behilflich“ war und ihr vorm Unterschreiben klar machte, dass man mit dem Ankreuzen des Wortes NEIN für ein Rauchverbot stimmt.
Aber das hat auch nicht für einen Sieg zu Gunsten von uns Rauchern geholfen.
Sie hatte damals bei unserer Eheschliessung mit einem Ja geantwortet und nun war eben zur Abwechslung mal ein NEIN fällig. Immer nur mit einem Ja sagen, ist dies einfach viel zu eintönig.
…… : – ))))
@ Silvio …… und wie ich bei einem Telefonat mit einem Regierungsbeamten der Bezirksregierung Niederbayern zu hören bekam wird fest damit gerechnet, dass sich die Raucher/innen schön brav den Gegebenheiten fügen und sich das alles nach kurzer Zeit bestens zur vollsten Zufriedenheit eingerenkt hat.
Und so wie es jetzt schon aussieht, bekommt dieser Mann sogar Recht.
Die Raucher stehen lachend und belustigt zum Rauchen vor den Kneipentüren wie man bei Durchfahrten der Orte häufig sehen kann.
Der Mensch ist bekanntlich ein Herdentier und wenn Einer vom Stammtisch zum Rauchen vor der Türe aufsteht, schliessen sich die Anderen willig wie Lämmer an.
Nur konnte ich das nicht von Innen in einer Kneipe beobachten, denn da wo ich nicht rauchen kann/darf, wird man mich als Gast nicht mehr auffinden.
Und ganz alleine mit mir in einer Kneipe als echte geschlossene Gesellschaft, ist mir einfach viel zu langweilig. …… : – ))))
Und sei Dir eines gewiss, der Grossteil der Wirte denkt gar nicht daran sich ernsthaft darüber Gedanken zu machen, wie sie dem Rauchverbot entgegen wirken könnten.
Ich habe gestern meinem Stammwirt das Angebot gemacht seinen Nebenraum als bisheriger Rauchergastraum als meinen Privatraum zu mieten, worauf ich dann lediglich ein mitleidiges Lächeln abbekam mit der Bemerkung: „Finde dich doch jetzt endlich mit den Gegebenheiten des Rauchverbotes in den Kneipen ab wie alle anderen auch und gibt endlich mit dem Thema Rauchen Ruhe. Ich kann das Wort Rauchen schon nicht mehr hören!“
Solange man bei dieser angenehmen Witterung noch draussen vor der Kneipe sitzen kann, verbleibe ich noch sein Stammgast. Aber wenn der Wind die Regentropfen unter dem grossen Schirm weht, stehe ich auf und begebe mich NICHT wie die meisten Gäste mit ihrem Glas in der Hand in das Kneipeninnere, sondern ich trinke mein Glas aus (oder zumindest noch einen kräftigen Schluck davon), steige in mein Auto ein und weg bin ich.
Nur wenn mehrere Personen in meiner Art reagieren würden was eben nicht der Fall ist, würde sich so mancher Wirt berechtigter seine Gedanken machen und sich um eine Möglichkeit umsehen, etwas zu unternehmen.
Ich habe hier auf diesen Seiten ja schon mal eine interessante Möglichkeit geschildert, aber solange die Gäste sich wie eine Herde Schafe benehmen, besteht doch gar kein Bedarf etwas zu ändern.
Hallo Frigorist,
«Kein nur etwas seriöse Presseblatt, nicht einmal die BILD – Zeitung, konnte sich Falschinformationen leisten (…)»
Hmmm, wo haben die Medien denn objektiv berichtet, wie die Umsatzeinbußen aussehen werden?
Wo haben sie gemeldet, dass ein totales Rauchverbot in keinem Land der Welt funktioniert?
Stattdessen waren sie jederzeit bereit, gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass “das Rauchverbot total aufgeweicht” worden sei und “überall wieder geraucht” werden dürfe.
Auch die Passivrauchlüge haben sie bei jeder Gelegenheit gebracht.
Da ich keinen Streit möchte, werde ich Dich jetzt mit Deinem Traum allein lassen, dass die Presse die Wähler mit absolut objektiven Informationen versorgt hätte und es sich gar nicht hätte leisten können, die Falschinformationen zu liefern, die sie geliefert hat…
@ Bernhard ……. es ist in keinster Weise ein Streit erforderlich, nur weil der Eine gegenüber dem Anderen über ein gewisses Thema einen etwas anderen Gesichtspunkt hat.
Ich habe mit meinem Hinweis einen gewissen Bericht einer Regional – Zeitung ins Auge gefasst, welche kurz vor dem Wahlsonntag sehr ausführlich die unterschiedlichen Wahlvorlagen wunderbar ihren Lesern als Wähler erklärt hatte.
Für mich ist nicht alleine nur die BILD – Zeitung sowie auch die TZ ein Maßstab für die Presseberichte, wobei natürlich derartige Zeitungsberichte eine sehr grosse Leserschaft hat.
Ausserdem war auf dem Wahlschein selbst die Gesetzesvorlage schön verständlich für den Wähler dokumentiert.
Man musste sich nur die Zeit nehmen zu lesen um zu verstehen was Sache war.
Die Schuld am für uns Raucher unerfreulichen Wahlausgang jetzt nur auf die Medien zu schieben, ist mir zu einfach.
Die Hauptschuld an der ganzen Misere war die Faulheit und Interesselosigkeit der Raucher selbst. Dabei beisst die Maus keinen Faden ab.
Hör Dich mal rum, welcher Wirt und wenn tatsächlich mal einer (dann wie viele), hat an seinen Stammtisch am Wahlsonntag seine Gäste motiviert ihre Ärsche hoch zu bekommen und hat mit einem versprochenen “Zuckerl” in Form von einigen Mass Freibier sie zum Wahllokal “getrieben”?
Wie ich zur Zeit immer wieder zu hören bekomme wer alles mit einem NEIN gestimmt hatte, dann hätten wir Raucher und die toleranten Nichtraucher die Antis um ein Vielfaches besiegt.
Wenn alle toleranten Nichtraucher die nachträglich behaupten mit einem NEIN ihren Wahlzettel in die Wahlurne geworfen zu haben dies so gewesen ist, dann hätte ja mit diesem Wahlergebnis kein Raucher mit einem NEIN gestimmt.
Ich habe mehrere Nächte zwischen 1:30 Uhr und 4:30 Uhr Plakate in vielen Orten (Kleinstädte und Märkte) in Niederbayern und der Oberpfalz ausgehängt und dies deswegen nachts, nur um nicht als Spinner abgestempelt und auf mich mit dem Finger zeigend verhöhnt zu werden “Hat der nichts anderes zu tun, als sich mit so etwas zu beschäftigen!” (wenn ich dies tagsüber getätigt hätte). Und ausserdem musste ich unter Tags meinen Geschäften nachgehen und hatte da wenig bis gar keine Zeit dazu. Ich betreibe nämlich einen eigenen selbstständigen Handwerksbetrieb in der Branche Kälte- und Klimatechnik.
Eine grosse Menge an Plakate und Flyers, Bierdeckel und Feuerzeuge hatte ich während des Tages auf meinen geschäftlichen Fahrten in den Gaststätten abgegeben.
Ich habe Jugendliche in einigen Orten dafür bezahlt, Flyers als Hauswurfsendungen in die Briefkästen zu verteilen, was ich auch stichprobenmässig auf Ausführung überprüfte.
Und dies alles, wie das Wahlergebnis zeigte, “für die Katz”.
Kannst Du Dir meinen Frust vorstellen über den Misserfolg des Wahlausgangs für die Raucher? Und das nur, weil viel zu viele stinkfaule Raucher/innen und interesselose Wirte ihren Arsch nicht hoch brachten zur Wahl zu gehen.
Ach hier – so weit ist D…!! :
http://tinyurl.com/2vojfbk
Ich habe mich als Nichtraucher beschwert, dass mein rauchender Partner jetzt zuhause rauchen solle. Es war für uns optimal, dass er abends in seinen Raucherclub konnte – UND ZUHAUSE IST RAUCHFREI…!!
Schließlich war die Parole doch: Nichtraucherschutz für alle!
Ich sehe es so, dass dort jeder seinen Frust ablassen kann…
kann man den Begriff GG(geschlossene gesellschaft),und auch die defination GG per feststellungsklage klären für wenn! und was! er anwendbar ist.? weis das jemand ?
wenn jetzt jeder Wirt dagegen klagt dann würde das Gesetz bis zur Entscheidung ausser Vollzug gesetzt.?.oder ist dieser fall nur ein einzelfall ?.zumindest wurde das so im Fall einer Nürnberger Zigarrenloungebesitzerin gehandhabt.laut Ordnungsamt darf sie deshalb bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts weiterrauchen lassen…Quelle:Bild.de
Regensburg :Erste Bilanz: Das totale Rauchverbot wird umgesetzt
Die große Beschwerde-Lawine ist ausgeblieben. Knapp eine Woche nach Inkrafttreten des totalen Rauchverbots in bayerischen Gaststätten beugen sich Wirte und Gäste der neuen Gesetzeslage.
Auch in Regensburg meldet das Ordnungsamt keinerlei Beschwerden oder Hinweise auf Verstöße – laut Medienberichten wollen die Wirte in absehbarer Zeit auch keine „geschlossenen Gesellschaften“ organisieren, um das neue Gesetz zu umgehen. Die sogenannten Raucherclubs sind im Rahmen der neuen Gesetzgebung ohnehin explizit ausgeschlossen.
Erlaubt ist das Rauchen seit dem 1. August nur noch bei „echten“ geschlossenen Gesellschaften, wie Familienfeiern.
die wirte wollen keine geschlosssenen gesellschaften organisieren ?
Quelle :http://tvaktuell.com/default.aspx?ID=846&showNews=789855
Wiedermal typisch Presse.
Schaut her es funktioniert,…. es halten sich alle daran. Welche Volksverdummung.
Klar bleibt den Wirten erst einmal nichts anderes übrig als sich an das Gesetz zu halten.
Wie die Wiesnwirte schreiben,…. sie wollen es für 2010 erst einmal probieren.
Wenn es ein Flop wird machen sie sich neue Gedanken.
Nun kommt die Stunde aller einzelnen Raucher.
Wie sie lustlos nicht zur Wahl gegangen sind erst abwarten bis der Wirt eine Lösung für den Raucher gefunden hat.
Wer als Raucher nun schön brav seinen Umsatz im Lokal lässt und zum Rauchen schön brav vor die Tür geht akzeptiert somit das Bevormundungsgesetz.
Wenn nun alle Raucher zusammenhalten und in den Monaten Aug., Sept u. Okt. nur Freiluftveranstaöltungen besuchen anstatt in ein Lokal oder ein Festzelt zu gehen werden die Wirte es schon in der Kasse bemerken.
Die Raucherclubs sind auch nicht in 2-3 Wochen gekommen. Es hat ca. 6 Monate gebraucht. Den Wirten ist aufgrund des Umsatzrückanges keine andere Wahl geblieben.
Und diejenigen die in einen Raucherclub umfunktioniert hatten waren plötzlich wieder mit den Einkünften zufrieden. Nur darüber hat die Presse nur ganz zögerlich berichtet. Warten wirs ab.
> Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
> Nichtraucherschutz in Bayern
>
> Folgende Vollzugshinweise werden für die gesetzlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden
> gegeben:
>
> 3. Rauchverbot in Gaststätten (Art. 2 Nr. 8 GSG)
> In den Innenräumen aller Gaststätten gilt nunmehr ein absolutes Rauchverbot.
> Zu den Gaststätten gehören:
> * alle Speise- und Schankwirtschaften einschließlich der Betriebe des Reisegewerbes,
> * Diskotheken,
> * Straußenwirtschaften,
> * Cafés,
> * Bars und
> * vergleichbare Einrichtungen.
>
> Das Rauchverbot gilt unabhängig davon, ob die Gaststätte einer Erlaubnis bedarf oder nicht. Eine > Unterscheidung nach dem Speise- oder Getränkeangebot, der Größe, der Gastfläche oder der
> Sitzplatzanzahl wird nicht getroffen. In Beherbergungsbetrieben gilt das Rauchverbot vorbehaltlich > anderweitiger unter Art. 2 GSG fallenden Nutzungen im Bereich der Gaststätten.
>
> Gaststätten sind für jedermann zugänglich, das heißt der Allgemeinheit oder einem bestimmten
> Personenkreis (das heißt einer Mehrzahl von Personen, die ein bestimmtes Merkmal einer
> Gruppenzugehörigkeit aufweisen, zum Beispiel Betriebsangehörige oder Mitglieder eines
> Vereins).
>
> Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die
> gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich
> ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.
>
> Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von
> vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt.
> Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig
> wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher
> Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen
> einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen
> bewirtet.
>
> Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. > Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist
> jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft.
Die übertreffen sich wieder einmal selbst. Und dennoch werden die Behördenfuzis Bayern nicht rauchfrei bekommen.
Ein Club mit einer festen Mitgliederstruktur wo nicht jedermann zugänglich ist (z.b. nur mit einer Chipkarte) ist eine geschlossene Gesellschaft.
Eine kleine Anzahl von geladenen Gästen ist relativ. Bei einer Discothek sind das schon mal 3.000 geladene Gäste. Bei 3.000 Clubmitglieder gibt es sicherlich einen der an dem Abend Geburtstag hat bzw. im laufe der arbeitsreichen Woche Geburtstag hatte. Den möchte er nun richtig mit einer fetten Zigarre nachfeiern. Eine Verweildauerpflicht der Clubmitglieder besteht auch nicht.
Geladen sind selbstverständlich immer alle Mitglieder zu allen Öffnungstagen. Ob alle dann erscheinen wird sich zeigen. Der eine ist krank, der andere befindet sich im Urlaub. Es besteht keine Erscheinungspflicht.
Die A…… können noch so versuchen das ganze einzuschränken. Wie schon mal geschrieben gab es nach 6 Monaten des totalen Rauchverbots ca. 8.000 Raucherclubs.
Somit wird es an Weihnachten 2010 somit ca. 8.000 geschlossene Gesellschaften geben.
Sollten es nur 7.000 geben liegt es wahrscheinlich daran das 1.000 Läden numehr dichgemacht haben.
Was macht der Frankenberger denn wenn in den geschlossenen Clubs fleisig weitergequalmt wird?
Nichtraucherraum gibt es dann nicht. Der Nichtraucher wird Mitglied und akzeptiert es oder er bleibt zuhause.
Dann wird er eine Unterschriftenaktion machen: Kein Bayer hat mehr ein Recht auf Leben!!!
@ Silvio ……. ganz so einfach wird es mit den geschlossenen Gesellschaften nicht gehen.
Es wird nicht versäumt, mit dem Wort „ECHTE“ auf gewisse geschlossene Gesellschaftsstrukturen hinzuweisen, welche ausdrücklich mit Familienfeiern zum Vergleich gezogen werden.
Ich habe schon mit einer Anfrage in Bezug einem Schülertreffen als echte geschlossene Gesellschaft angesehen und behandelt, meine Schwierigkeiten bekommen.
Vom Ordnungsamt bin ich darauf hingewiesen worden dieses Schülertreffen beim entsprechenden Wirt anzumelden und der Wirt hat dann die Aufgabe mit dem Ordnungsamt zu klären, ob in den gegebenen Fall dieses als echte geschlossene Gesellschaft gesehen werden kann.
Die Ordnungsämter haben zwar ihre Weisungsverfügung, sind aber im eigenem Ermessensrahmen mehr oder weniger flexibel für ihr eigenes Handeln in jedem Einzelfall ermächtigt.
Das eine Ordnungsamt wird in der Beurteilung etwas grosszügiger verfahren, ein anderes Ordnungsamt wiederum pingeliger sein.
Es kommt auch sicherlich auf die dem Fall bearbeitende Person an, wie diese dem Rauchen und somit den Rauchern gegenüber eingestellt ist.
Das ist ähnlich wie bei den Richtern welche zwar ihre Gesetze als Urteilsgrundlage haben, trotzdem aber die einzelnen Urteile der verschiedenen Richter einen vergleichbaren Fall betreffend, oftmals abweichend voneinander ausfallen.
Und so handeln auch die jeweiligen Beamten der Behörden mehr oder weniger oftmals unterschiedlich, soweit die Sache im gewissen Masse in ihrem Ermessensbereich übergeben ist.
Es mag ja sein das du von der Verwaltungsebene recht hast.
Dennoch sollte bedacht werden das die Verwaltungsleute die Sache vom Tisch haben wollen.
Alle Auslegungen worin Eigenschaftsworte gebraucht werden sind dehnbar.
Nur ECHTE geschlossen Gesellschaften. Müssen die nun Echter als echt sein.
Genauso eine kleine Anzahl an Leuten. Klein ist relativ.
Wenn ich das lese müsste ich bei einer privaten Feierlichkeit 4 Wochen vor Beginn denen A…….. die Gästeliste vorlegen weil die ewig und drei Tage benötigen und um ihren Stempel darauf zu setzen. Sorry, Gästeliste bekommen die von mir nicht. Datenschutz. Pasa.
Sollte dann ein Kontrollbeamter reinspitzeln wäre zu prüfen ob das nicht als Hausfriedensbruch ausgelegt werden kann. Bevor der seine Mappe geöffnet hat wird er artgerecht von ein bis zwei starke Leute entsorgt. Sollte der Wirt auf das Rauchverbot in seinem Laden bestehen wird eben woanders gefeiert.
@ Silvio …. Du hast nur eines ganz ausser Acht gelassen, dass den Ordnungsämtern auch die Lebensmittelkontrollbehörde untersteht bzw. diese beinhaltet.
Und ein Wirt der es sich mit der Lebensmittelkontrollbehörde verscherzt, hat nicht mehr viel zu lachen.
Ich kenne in der Praxis erlebt Beispiele unterschiedlicher Behandlungen. Erst gestern wieder habe ich zwangsläufig einen Einblick bekommen, der demnach in dem einen Fall ein „geduldeter“ Gesetzesverstoss ist und nicht geahndet wird und einige Häuser weiter auch eine Gaststätte sich befindet, wo wiederum ein labidaler Fall (lt. Aussage des Gastwirtes) höchst beanstandet wurde.
So manche/r Gastwirt/in kann ein Lied davon singen was die oftmals unterschiedliche Behandlungsweise betrifft.
Ich will hierbei mit einer Erläuterung bzw. Erklärung der Situation nicht näher darauf eingehen, da ich ansonsten in ein Wespennest steche.
genauso ist es wenn mann sich bericht liest : jeder sagt es anders,jeder macht es anders :Um Gottes willen, bitte keine Listen!”, sagt Klaus Kirchmann, der Pressesprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR). “Bitte nicht, wir haben anderes zu tun!” Wenn man sich als Gast überlegt, eine geschlossene Gesellschaft anmelden zu wollen, sollte man die entsprechende Anfrage zwei Tage vorher dem jeweiligen Gastwirt zukommen lassen.
Quelle :
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/vermischtes/rauchverbot-in-bayern-alles-schall-und-rauch-1.987295-2
Während hier und vor allem im Gästebuch des VEBWKs immer noch einige rum jammern und ihren eigenen Versäumnissen nachtrauern, mit Diskussionen über das „Wenn und Aber“ sich bequatschen und sich selbst erbärmlich bemitleiden, handeln Andere bereits bzw. haben wie z.B. unsere Stammtischrunde schon längst gehandelt:
Auf Grund des damaligen schärfsten Rauchverbotsgesetzes, greifend am 01. Januar 2008, haben wir für uns Stammtischrunde aus unserer ehemaligen Stammkneipe Ende Januar 2008, inzwischen angewachsen auf 47 Personen( „Wohnmitgliedern“) plus Begleitpersonen, welche sporadisch unsere Runde immer wieder „auffüllen“ und vergrössern, eine Art „Privatgastronomie“ auf die Beine gestellt.
Die Räumlichkeiten sind ein ehemaliger Verkaufsladen mitten im Stadtzentrum gelegen, von ursprünglicher baurechtlich gewerblicher Nutzung auf baurechtlich private Nutzung amtlich umgemeldet (Zweitwohnung eines Stammtischmitgliedes).
Zutritt zu dieser „Wohnung“, einer Wohngemeinschaft, haben ausschliesslich nur wir Benutzer und können jeweils zusätzlich Gäste mitnehmen (einladen), wie in jeder sonstigen Wohnung (wie in unserer eigenen zu Hause) dies auch der Fall ist.
Mit unseren benötigten Getränken lassen wir uns per Hauszustellung wöchentlich von einer Brauerei beliefern (ein kleiner Kühlraum, Getränkekühlzelle ist vorhanden), die Verpflegung mit Speisen erledigt durch eine kurzfristige Hauslieferung auf Bestellung ein Gastwirt in der Nachbarschaft und kleine „Brotzeiten“ (jeder selbst mitgebracht aus einer nahe liegenden Metzgerei und Bäckerei) erstellen wir uns selbst in der vorhandenen kleinen Küche.
Toiletten sind ebenfalls vorhanden, ehemalige Personal – Toiletten. des früheren Ladengeschäftes.
Das gesamte gut erhaltene „Inventar für unsere Wohnung“ haben wir samt Getränkekühltheke mit Baraufsatz zum 0-Tarif (lediglich die Selbstkostenübernahme des Ausbauens) von einer stillgelegten Kneipe (ein ehemaliger Kunde von mir, der seit Januar 2008 seine Gastronomieexistenz ins Ausland verlagerte) zur Verfügung gestellt bekommen.
Natürlich wurde gleich am Anfang unserer privaten Zweckverwendungsumgestaltung (Schaffung von privatem Wohnraum) behördlicherseits versucht, uns bei unserem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung zu machen, was jedoch ohne Erfolg blieb, nachdem wir unsere „Gemeinschaftswohnung“ von dem ehemals baurechtlich gewerblichen Charakter auf eine baurechtlich private Nutzung amtlich umfunktionieren liessen.
Auf diese und ähnliche Art und Weise ist es mit einiger Fantasie auch möglich, einen ehemaligen Rauchergastraum in einer Kneipe (Zweiraumlokal) in einen Privatraum (ein zweites Wohnzimmer) des Wirtes umzufunktionieren, indem die bisher baurechtlich gewerbliche Nutzung in eine zukünftige baurechtlich private Nutzung umgewandelt werden kann.
Seine Gäste (natürlich privater Natur) sucht sich der Wirt selbstverständlich selber aus und bestimmt somit wer Zutritt zu seinem Wohnzimmer hat. Somit ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen und ohne Zutritt.
Was in einem Wohnzimmer überall in Bayern geschehen darf, nämlich man seine privat eingeladenen Gäste auch bewirten darf, ist doch auch eine Selbstverständlichkeit für einen Gastwirt in seinem privaten Wohnzimmer.
Die Bewirtung (Belieferung) seiner (privaten) Gäste geschieht natürlich von seinem Gastzimmer aus, sowie auch die Abrechnung der Zeche, genauso wie ein Privatmann/frau in der Nachbarschaft wohnend, dies in Verbindung mit der Bewirtung ihrer Gäste in seinem/ihren Wohnzimmer gestalten kann.
Somit ist schon Mal steuerrechtlich für das Finanzamt „das Heu in der Scheune“.
Und wenn ich mich in meinem privaten Wohnzimmer vom Wirt beliefern lassen kann, dann kann dies der Wirt bei sich in seinem privaten Wohnzimmer ebenso auch.
Also wie schon Eingangs erwähnt, mit etwas Fantasie und der in Bewegung gesetzten „grauen Zellen“ ist das „Schlupfloch“ der derzeitigen Gesetzgebung erkannt und ausgenutzt.
Nachfolgend mein letztes Schreiben an den Amtsvorsteher des gewissen örtlichen städtischen Ordnungsamtes, nach welchem wir dann unsere Ruhe von der Behörde hatten und was ohne jeglicher weiteren Beantwortung blieb:
Sehr geehrter Herr *******,
jetzt dachte ich immer das 3. Reich (1933 bis 1945) welchem eine Zukunft von 1 000 Jahren lt. Nazi – Propaganda prophezeit wurde und nach 12 Jahren dann doch zu Ende war, wäre nun endgültig Geschichte.
Oder die traurige Fortsetzung (1945 bis 1989) auf eine andere Art und Weise nachfolgend im Osten unserer heutigen Republik, ist nach 44 Jahren auf Grund der Wiedervereinigung Deutschlands ebenfalls endgültig zu Ende.
Beide Regime hatten das Ergebnis einer Bevormundung und Entmündigung des Volkes hervor gebracht, was sich anscheinend durch profilierungssüchtige Beamte einzelner Regionen (wie z.B. hier in **********) weiterhin bis in unsere heutigen Tage fortsetzt.
Dies erscheint mir immer mehr bewusst zu werden, wenn ich Ihre Reaktionen als Leiter des ********** Ordnungsamtes in Sachen Bevormundungsversuche von Bürgern in Betracht ziehe.
Demnach betätigen Sie Ihre untergebenen Beamten der Stadt ********** als beispielhafte SS- und SASI – Leute wie in oben erwähntem Zeitraum genannt.
Gott sei Dank sind und bleiben das nur Versuche die Sie zur Zeit veranstalten, denn Sie werden doch nicht allen Ernstes glauben, daß Sie mit Ihren Vorstellungen durchkommen.
Ich werde mit meinem Freundeskreis unser Vorhaben voll durchziehen und wir nehmen keinerlei Rücksicht auf Ihre angedrohten lächerlichen Maßnahmen.
Schon im Hinblick darauf, daß Sie den Standort unserer Zusammenkunftsräumlichkeiten ja gar nicht bewusst werden, demzufolge auch gar keinen Versuch Ihrer *selbst gestrickten* Maßnahmen ergreifen können nachdem diese Räume beim Einwohnermeldeamt ********** als Zweitwohnung im Namen von einem unserer Stammtischkollegen angemeldet wird, bleiben Ihre Einwände ein Gebilde Ihrer Fantasie.
Zum gegebenen Zeitpunkt werde ich Kontakt mit der Presse aufnehmen und mit der Veröffentlichung des beiderseitig getätigten Schriftverkehrs Sie der Lächerlich preisgeben.
Inwieweit dies dann der obersten Stadtführung, dem Bürgermeister von ***********, als lächerliche Beamtenschikane einen Gefallen einbringt, lassen wir vorerst mal dahin gestellt.
Sie haben auf alle Fälle das Privileg auf Sie bezogen, als ********** profilierungssüchtigster Beamter auf die primitivste Art die Stadt ********** einer zeitweiligen Berühmtheit zugeführt zu haben, was Ihnen mit Sicherheit Ihrer weiteren Berufslaufbahn sehr „dienlich“ zugute kommen wird.
Was dem ************ vor einiger Zeit mit seinen diktatorischem Verhalten gerade noch geglückt ist seinen Kopf einigermassen schadlos aus der Schlinge zu ziehen und somit der Stadt *********** eine Blamage zu ersparen, wird Ihnen als oberster Ordnungsamtbeamter somit nicht gelingen.
Dafür werde ich auf Grund Ihres Verhaltens in bezeichneter Sache Sorge tragen. Die Presse wartet gierig auf derartige Gelegenheiten, profilierungssüchtige Beamte Ihrer Art an den Pranger zu stellen. Dies können Sie sich gewiss und für Ihre weitere Zukunft eine Lehre sein.
Mit freundlichem Gruß!
******** **********
Einfach SUPER!
Ich hätte mich nicht getraut an einer Behörde Vergleich vom 3 .Reich und der DDR zu bringen.
hamma ehrlich ! du bist der Robin Hood der Raucher
Noch effektiver finde ich den Gedanken, den Privatraum an einem nahen Verwandten möglichst nicht mit Namensgleichheit dem Namen des Wirtes gesehen zu vermieten oder auch einem Stammgast des Wirtes, wobei dann die Miete gleich als monatliche Zeche bzw. umgekehrt angerechnet wird.
Mit einem echten Mietvertrag könnte ich mir vorstellen, dass es vom gesetzlichen Standpunkt aus gesehen keine Probleme der Glaubhaftigkeit behördlicherseits geben kann.
Somit braucht dann der „Mieter“ nicht mehr ausser Haus gehen und kann sich und seine Gäste vom Wirt der unmittelbar nebenan befindlichen Gaststätte beliefern lassen.
Ob sich der Mieter oder Eigentümer der Wohnung im Nachbarsgebäude oder im Haus der Gaststätte (und ebenso seine Gäste) vom Wirt mit Speise und Trank beliefern lässt, muss nach einer logischen Denkweise der Behörde sprich Ordnungsamt ziemlich egal sein.
Es wäre doch gelacht wenn es da nicht ein Schlupfloch gäbe, wobei das totale Rauchverbot in Gaststätten nicht wirksam ist.
http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/aufklaerung_vorbeugung/giba/rauchen/index.htm
habe mich mal auf deren homepage umgesehen welche haltung diese behörde einnimmt..wohin der weg nach deren wille gehen soll ist klar wie klosbrühe :http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/aufklaerung_vorbeugung/giba/rauchen/helpline.htm
eine geschlossene Gesellschaft bedeutet für mich = privat. Mit welchen Recht geht das Gesetz dann her und fordert vom Wirt eine Gästeliste mit jeden einzelen Namen drauf ? wenn ich privat bin hat sich der Staat nicht einzumischen und schon gar nicht meinen Namen zu erfassen und diesen womöglich irgendwie zu speichern.Hier dringt der Staat/das Gesetz in meine Privatphäre ein und dazu hat er normalerweise kein Recht .Wie wird hier der Datenschutz gehandhabt ? was mich interesiert ist ob diese Vorgehensweise des Gesetzes legal ist ? oder müsste hier nachgebessert werden ? vieleicht weis hier einer etwas mehr ? Normalerweise müsste völlig ausreichen wenn der Wirt per fax eine Mitteilung macht das am 0.0.0000….eine Geschlossene Gesellschaft stattfindet in seinen lokal.dies zu überprüfen obliegt nun den behörden.schickt die Behörde an diesen Tag dann Inspekteure zur Überprüfung los und diese finden ein Schild mit entsprechenden Hinweis vor und stellen im Lokal das fest (dazu muss man keine Ausweise überprüfen) dann ist alles in ordnung.okey ich weis ich bewege mich schon wieder im Wunschdenken…..es könnte alles so einfach in unseren Land wenn man denn nur will…….
Richtig, der Datenschutz somit nicht mehr gegeben.
Den ganzen Müll hätte wir heute nicht wenn der Herr Schmid nicht auf den angeblich besten Nichtraucherschutz Deutschlands ab 1.01.08 gepocht hätte
und
unser Horst S. mit den Herrn Schmid als Watschn für das Wahldebakel durch die Hntertür die Raucherclubs verboten hätte.
Die Bayern FDP hatte die aufweichung der Rauchverbotes im Wahlprogramm.
Bei der nächsten Bayernwahl wird die FDP hoffendlich dann wieder in die bedeutungslosigkeit verabschiedet.
Somit prägt sich die Gaststättenlandschaft in Bayern mit
Vereine und Zweitwohnsitze an der Anschrift der Kneipe.
Wohin soll das noch führen?
@ smoki ….. die Gästeliste, mit den namentlich genannten Teilnehmern einer geschlossenen Gesellschaft dient dem Ordnungsamt dazu, eine ECHTE geschlossene Gesellschaft zu erkennen und einen eventuellen Missbrauch zu verhindern.
Die geschlossene Gesellschaft muss vom Gastwirt an das Ordnungsamt jedes Mal vorab gemeldet bzw. angemeldet werden. Ist auf Grund der Anmeldung keine Anerkennung der „geschlossenen“ Gesellschaft als ECHTE geschlossene Gesellschaft erfolgt, also keine Genehmigung als solche vom Ordnungsamt erteilt, gilt für diese Gesellschaft das allgemeine Rauchverbot und eine Zuwiderhandlung dagegen wird mit einem Bussgeld von € 5,00 bis € 1.000,00 geahndet.
Dies habe ich von der Amtsvorsteherin des Ordnungsamtes eines Landkreises so in Erfahrung gebracht und weil ich dieser Person nicht so richtig getraut habe (sie ist sehr gegen das Rauchen und somit gegen die Raucher/innen eingenommen), ging von mir auch eine Anfrage an die Bezirksregierung Niederbayern, wobei der zutreffende Beamte mir dies, so wie von dieser Ordungsamtsvorsteherin mir berichtet wurde, auch bestätigte.
Ich werde keine Ruhe gegen, bis ich eine Weisungsverfügung (Kopie) vom Staatsministerium über die Bezirksregierungen an die Ordnungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise gerichtet, in meinen Händen halte.
Aber man kann unbedingt davon ausgehen, dass ich von diesen beiden Institutionen meine diesbezüglichen Anfragen richtig beantwortet bekommen habe.
Fazit ist, nicht jede geschlossene Gesellschaft wird als ECHTE geschlossene Gesellschaft auf Amtswegen so gesehen.
Es fällt dabei der Ausdruck „beweiskräftige Begründung einer ECHTEN geschlossenen Gesellschaft“.
Und eine geschlossene Gesellschaft in einer Gaststätte ist nicht als „privat“ zu sehen. Auch wenn sie einen privatcharakterlichen Rahmen hat, ist sie noch lange nicht als privatrechtlich einzustufen. *** Ist BEAMTENDEUTSCH ! ***
Es gibt aus meiner Sicht nur eine einzige Möglichkeit in einer Gaststätte wieder rauchen zu können, über welche ich mich zur Zeit mit einer Anfrage bei der bayerischen Staatssekretärin Frau Melanie Huml eine Auskunft als Antwort auf mein Anschreiben einhole.
Ich kann mir unbedingt vorstellen, dass dieser mein Gedanke (eigentlich von einem Amtsvorsteher einer kreisfreien Stadt mir von ihm ungewollt in die Hände gelegt) gewissen Leuten im Ministerium Kopfzerbrechen bereitet, ähnlich der damaligen Situation mit den Raucherclubs als „Schlupfloch“ der/von den schlauen Wirtelein in die Gastronomiewelt gesetzt.
Die Ausnahme können die sich weis Gott wo hinstecken und einrahmen.Eine Ausnahme wo hinten und vorne keiner durchblickt ist keine Ausnahme.Hoffentlich sind wenigstens bei Klärung dieser Angelegenheit die Richter fair…..
Ja Ja –der liee Nichtraucherschutz— geschützt werden müßen Gastroangestellte, Nichtraucher und Kinder —ha ha ha
Man setzt einen Volksenscheid an— mitten in der Fußball WM —
außerdem 90 % der Bedienungen, Kellner und Wirte rauchen selber-müßen also im höchstfall vor den nörgelden Nichtrauchern, deren ungezögenen Gören und Egoisten geschützt werden, und Nichtraucher— sitzen jetzt im Biergarten und schimpfen immer noch über die Raucher– sollen sie doch jetzt in die rauch freien Kneipen gehen und uns Rauchern die Plätze an der frischen Luft überlassen.
Ich hätte aber eine gute Idee
Ich HASSE KINDER die nachts mit ihren Eltern in Kneipen hocken und vor lauter Langeweile nur rumplärren—– DAS STÖRT MICH — also wo bleibt der Volksentscheid ??? Ich fordere ein Anti Kinder Verbot in Lokalen ab 19 Uhr– da haben die Quälgeister ins Bett zu Gehen.
und uns Rauchern lasst wenigstens noch die warmen und trockenen Monate zum ausgehen.. REGENTAGE sind NICHTRAUCHERTAGE SONNTENTAGE sind RAUCHERTAGE — würd mich interresieren was die Nichtraucher dazu sagen
Daran sind nicht die Kinder schuld sondern die Eltern.
Ist das nicht im Jugendschutzgesetz geregelt?
Wenn ja, das Kind nach dem Alter fragen, ein Foto mit Uhrzeit machen und an die Aufsichtsbehörde schicken. Wenn die dich mit Kippe sehen kommt auch der riesen Aufschrei.
Ich bin auch dafür das bei Temeraturen über 30 Grad die Innenräume für die Nichtraucher reserviert werden sollte. Fenster zu, Lüftung aus, absperren und erst wieder ab 30 Euro Umsatz rauslassen.. Wir können doch nicht verantworten das ein Nichtraucher im Biergarten eine Rauchschwade abbekommt.
Es tut sich was. Die Wirte in Bayern lassen sich Lösungen einfallen.
Auf jeden Fall kann niemand behaupten das das Verbotsgesetz funktioniert.
Bei einem Wirt gehen die rauchende Gäste zum Einwohnermeldeamt und melden sich mit Zweit- bzw. Nebenwohnsitz an der Anschrift der Gaststätte an. Nicht schlecht der Einfall.
Das ganze kostet nicht einmal eine Gebühr. Ein Mietvertrag muss auch nicht mehr vorgelegt werden.
Wer nun auf dem Oktoberfest rauchen möchte meldet vorab einen Zweitwohnsitz auf die Theresienwiese an. Es soll je auch eine Wiesnpost geben. Wenn nur 100.000 Besucher das ganze in die Tat umsetzen haben die richtig Spass auf dem Meldeamt.
Wer den Frankenberger ärgern möchte vereinbart einen Termin in seiner Privatadresse. Er dürfte sicherlich Pressegeil sein. Vorab ins Meldeamt, Nebenwohnsitz anmelden und schon kann jeder ihn ungestraft seine Bude vollqualmen.
Zumindest in München ist aber doch wohl eine Zweitwohnungssteuer fällig ,oder? Ist daher wohl auch keine Lösung, höchstens in anderen bayerischen Städten.
Leider kannst Du, liebes Eismännle mit meinen Quellen (Beck-online) nichts anfangen. Der Begriff der ECHTEN geschlossenen Gesellschaft wird mehr oder weniger durch Juristen und mehr oder weniger gesunden Menschenverstand geprägt. Die in den herausgegebenen Vollzugshinweisen herausgegebenen Empfehlungen bei einer Echten geschlossenen Gesellschaft sind als Hinweise anzusehen. Es muß beim Ermessen des Beamten die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, jedoch bezweifle ich es nach wie vor das ich meine Feierlichkeiten –mit der entprechenden Gästeliste- bei der zuständigen Behörde anmelden und genehmigen lassen muß und mir dann die Aufsichts-und Genehmigungsbehörde mir in der Gestattung mitteilt, wer als Gast zugelassen ist, und bzw. oder ob geraucht werden darf oder nicht. Ich denke mal –und das hat der Forenhoster oben schon anklingen lassen, daß hier noch nicht das letzte Wort entschieden ist. Aber ich gehe mal davon aus, das die Wirte nicht so streitbar sind wie wir beide und lieber auf eine Gruppe Raucher als geschlossene Gesellschaft verzichten, anstatt sich einer Auseinandersetzung mit den Kontrolleuren zu stellen. Im Grunde erübrigt sich unser Disput, da wir keine Gastronomie künftig aufsuchen, was ich auch jedem anderem ans Herz lege, der sich nicht gängeln lassen möchte.
Sturer Allgäuer ……
Zitat aus Deinem Wortlaut:
……… jedoch bezweifle ich es nach wie vor das ich meine Feierlichkeiten –mit der entprechenden Gästeliste- bei der zuständigen Behörde anmelden und genehmigen lassen muß und mir dann die Aufsichts-und Genehmigungsbehörde mir in der Gestattung mitteilt, wer als Gast zugelassen ist, und bzw. oder ob geraucht werden darf oder nicht. ……..
Zitat Ende!
Nicht Du musst eine ECHTE geschlossene Gesellschaft in der geraucht werden darf beim Ordnungsamt anmelden und genehmigen lassen, sondern der jeweilige Wirt.
Insofern ich Dir unbedingt Recht gebe ist:
Zitat:
Im Grunde erübrigt sich unser Disput, da wir keine Gastronomie künftig aufsuchen, was ich auch jedem anderem ans Herz lege, der sich nicht gängeln lassen möchte.
Zitat Ende!
Was aber eine durchaus denkbare und zu vollziehende Möglichkeit (nach der auch wir beide zukünftig weitere Kneipenbesuche nicht ausschliessen bräuchten) wäre/ist:
Nach meinem logischen Menschenverstand geht das nur auf diese Art und Weise, wenn ein Gastwirt einen für sich gelegenen Raum (ausserhalb dem direkten Gastronomiebereich liegend, also nicht zwischen Gastzimmer und dem Nebenzimmer, mit separatem Zugang im Gebäude) aus der baurechtlichen Nutzung seines Gaststättenbetriebes raus nimmt und ihn einem privatrechtlichen Charakter unterzieht.
Dieser Vorgang muss natürlich von der Behörde festgehalten und der amtlichen Genehmigung unterzogen werden.
Der somit private Raum als 2tes privates Wohnzimmer des Wirtes deklariert dient einer “zeitweiligen Wohngemeinschaft” in welche er sich Gäste im privaten Rahmen einlädt und diese von ihm, vom Wirt mit Speisen und Getränken bewirten lässt.
In SEIN Wohnzimmer kann sich jeder Bürger die von ihm ausgesuchten und somit festgelegten Gäste einladen und diese nach ihren Wünschen bewirten.
Um steuerrechtlich nicht zu Probleme zu gelangen müssen die “Umsätze” in dem Privatwohnzimmer des Wirtes auch gegenüber dem Finanzamt angegeben werden und der normalen gewerblichen Buchführung (mit Umsatz, Wareneingang, laufende Unkosten) unterzogen werden.
Dem Finanzamt ist es relativ egal wo und wie die Umsätze und Gewinne entstehen bzw. gemacht werden, wichtig für die ist, dass sie gesetzmässig ortendlich versteuert werden.
Ein Gewerbeaufsichtsamt sowie eine Ordnungsbehörde hat in einem Privatraum nichts verloren und somit auch nichts zu suchen.
Ein Zutritt von Polizeibeamten kann nur auf einen dringenden Verdacht einer kriminellen Handlung (mit Hinweis auf Verdunklungsgefahr und Beseitigung von Beweisen) gefordert und erzwungen werden, ansonsten nur mit einer richterlichen Verfügung (Hausdurchsuchungsbefehl).
Nur so kann zukünftig unter diesen Umständen eine Bewirtung einer rauchenden Gesellschaft (unter dem Aspekt privater Gäste in einem privaten Raum) in Gastronomiebetriebern ohne gesetzliche Folgen stattfinden.
(Meine Beiträge werden schon kürzer wie Du bemerken kannst!)
Soso,…. der Wirt muss für jedem Veranstaltungstag der geschlossenen Gesellschaft vom Ordnungsamt genehmigen lassen.
Nichts einfacher als das.
Von allen Mitgliedern mit Name, Anschrift und Telefonnumer eine Liste erstellen.
120x kopieren (somit dann für die nächsten 3 Monate) und 120 Anträge abgeben.
Ob der Gast dann letztendlich zu der Veranstaltung erscheint bleibt ihm überlassen.
Spätestens nachdem die Mitgliederliste als Anhang einfach schon 30 Seiten hat, ist die Sachbearbeiterin genervt und spricht ihren Vorgesetzten weil keine Zeit mehr für die eigendliche Arbeit ist. Und meist dauert es garnicht lange bis die Sachbearbeiterin eine Dauergenehmigung ausstellt.
Am schlauesten wäre es wenn jeder Gastronom seine Anträge bündelt und mit den anderen Gastronomen gemeinsam abgibt. Noch treister ist es wenn jeder Raucher auf jeder Veranstaltung gemeldet wird. Das bedeutet
30 Seiten Mitgliederliste
x 120 Veranstaltungstage
x 30 Lokale = 108.000 Seiten + 30 Antragsseiten.
Na dann viel Vergnügen beim Lesen.
Sturer Allgäuer ….. das Einzige was ich bei meinem voraus gegangenen Beitrag als Vorschlag brachte und dies auf Deine Person bezogen als Schwierigkeiten für Dich sehe ist, dass Deine Ehefrau Dir mit dieser Auslegung eines Gastronomiebesuches von Dir auf eine privatrechtliche Grundlage hindeutend misstrauisch wird, denn der Verdacht von ihrer Seite, dass Du ein Wohnzimmer sehr schnell in ein Schlafzimmer „umwandeln“ könntest zu Deinen „unehelichen Seitensprüngen“, ist nicht unbedingt von der Hand zu weisen.
Allgäuer sind in dieser Hinsicht sehr schlitzohrig, weil erfinderisch!
Wobei dann ja auch eine Raucherlaubnis eine Notwendigkeit hat, für die Zigarette (Zigarillos) danach.
Erschreckend, was bei dem “Volksentscheid” sichtbar wurde: hier geht es doch schon lange nicht um das Rauchen…! Ich habe das Gefühl, hier wurde die Fratze des des kleinen Mannes sichtbar, der auch mal über seine Mitmenschen bestimmen durfte. Erschreckend und beschämend für mich deshalb, weil es eindeutig um “Verbote” an den Nächsten geht – und dies vielen ein einfaches Vergnügen zu sein scheint.
Was kann es all meinen Nichtraucher-Kommilitonen stören, wenn Raucher in ihren Raucherclubs, weitab von uns und sonstigen öffentlichen Gaststätten ihrem Rauchvergnügen nachgingen? Gibt es doch für alles und jedes Clubs, so dass Interessen der seltsamsten Neigungen andere Mitmenschen nicht stören – ja, von ihnen nicht mal bemerkt werden..
Ich hoffe, hier finden sich mutige Gegner…….
Sehr gut auf den Punkt gebracht!
KVR Chef Blume Beyerle droht den raucher tricksern laut Bild :http://www.bild.de/BILD/regional/muenchen/aktuell/2010/07/29/rauchverbot/so-tricksen-wirte.html
ich für mich habe schon vor 2 Jahren meine Konsequenzen gezogen und ging nur noch bei Biergartenwetter zum Essen und Trinken weg.
Ich habe auch alle Ehrenämter bei denén ich nicht mehr rauchen darf niedergelegt.
Alle ‘Raucher die ehrenamtlich in Vereinen, Gemeinderäten, und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen tätig sind sollten sofort das Ehrenamt niederlegen.
Sollen es doch die diktatorischen Nichtraucher wie Frankenberger und Co übernehmen.
Nur so spürt das
Volk , die Wirtschaft und die Politik die Auswirkungen des diktatorischen Nichtraucherschutzgesetzes.
Völlig richtig.
Bei uns im Ort soll anfang Sept. für ein kleines Fest ein Festzelt aufgestellt werden.
Nun sollten alle Helfer eingeteilt werden.
Dann die einhellige Meinung aller Raucher. Wenn wir umsonst helfen sollen und dürfen im Zelt nicht rauchen haben wir privat was vor. Dann sollen es die Nichtraucher machen.
Dummerweise waren von den Nichtrauchern nur drei zum helfen bereit.
Nun bin ich mal gespannt was die Sitzung nächte Woche bringt.
Endweder es darf geraucht werden oder das Fest wird abgesagt. Die paar Nichtraucher können den Festzeltbetrieb für ein Zelt mit 2.000 Besucher.nicht erledigen.
Vieleicht finden sich noch einige Nichtraucher die umsönst 3 Tage helfen.
http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/wo-raucher-drinnen-draussen-sitzen-60971.html
Ob es nun eine kleine Ausnahme vom totalen Rauchverbot gibt oder nicht, ist mir mittlerweilen auch schon ziemlich egal. Auf so ein Almosen kann ich auch verzichten. Ich halte es mit dem Frigoisten und werde in Zukunft sämtliche Volksfeste und Wirtschaften (ausser zum Speisen) nicht mehr besuchen. Ich habe meine privaten Alternativen, wo ich mein Bier und meine Zigarette genießen kann, aber dennoch , nicht ohne Gesellschaft bin.
An mir hat es mit Sicherheit nicht gelegen, daß der Volksentscheid verloren ging. Wenn viele Wirte und Raucher “wia des Kaiwe zum Mezga” gehen und sich nicht wehren, sind sie selber schuld. Ich glaube fast, selbst wenn es um ihr eigenes Leben gegangen wäre, hätten auch viele Leute den Arsch nicht hochgebracht und wären zur Wahl gegangen.
Die JA-Wähler können mir den Rest meines Lebens “den Buckl oiwe rutschn”, mit Solchen unterhalte ich mich nicht einmal mehr. Mit jeder Faser meiner Existenz verachte und hasse ich Leute wie S. Frankenberger, F. Wiebel, Theresa Schopper, Kathrin Sonnenholzner, Natascha Kohnen, E. G. Krause, Patrick Kast, Siggi Ermer, Georg Schmid und viele andere mehr. Es wäre mir eine große Genugtuung und eine diebische Freude, wenn wegen des totalen Rauchverbotes ab 1.8. in der Gastronomie und auf den Volksfesten das “totale Chaos” ausbrechen würde.
wo ist eigentlich der unterscheid zwischen Raucherclub und Raucherverein ? wenn Raucherclubs verboten sind dann macht ma hoid an Raucherverein oda ?auch Vorstandssitzungen sind erlaubt…
und oan moi in da woch a sitzung kann man ja machen …….
Las doch die Bezeichnung “Raucher….” und nenne es ????-Club. Dann wird sich niemand daran stören. Die Räumlichkeiten dürfen nur nicht von jedermann zugänglich sein sondern nur für registrierte Mitglieder.
Und wenn es dann in Bayern bei Weihnachten ca 8.000 ???-Clubs oder ???-Vereine gibt dann müsten die alle Clubs und alle Vereine verbieten. Das nunwieder kann ich mir nicht vorstellen.
Da haben es einige anscheinend noch immer nicht gecheckt!
Vergesst, dass in Clubs, Vereinsheimen und dergleichen ab 01. August geraucht werden darf.
Egal wie Ihr dies bezeichnet, die Behörden lassen sich nicht für dumm verkaufen.
Bevor Ihr hier lange einen derartigen Schmarrn verzapft geht doch her und lasst Euch die Anweisungen vom Gesetzgeber (Gesundheitsministerium, zuständig für dieses Thema ist die Staatssekretärin Frau Melanie Huml und ihre Ministeriumsbeauftragten) an die Ordnungsämter mitteilen.
Jetzt nochmals zum Mitschreiben:
Geraucht darf in Zukunft in Lokalen nur noch bei Familienfeiern als echte geschlossene Gesellschaft werden, wobei jede Veranstaltung jeweils zuvor beim Ordnungsamt angemeldet werden muss. Ich will mich in den Einzelheiten nicht mehr wiederholen. Es kann in diesem Forum nachgelesen werden.
Das Ordnungsamt entscheidet für jede Veranstaltung jedes Mal im Einzelfall.
Es ist doch wirklich nicht so schwierig, sich in dieser Angelegenheit Informationen von den Ordnungsämtern einzuholen. Diese Behörden haben Weisung „von oben herab“ und werden sich hüten, dabei nur einen cm davon abzurücken.
Bei den Vollzugshinweisen sehe ich eine Gefahr:
Die können jederzeit geändert werden, ohne das Gesetz zu ändern.
Gleichzeitig sind sie die Reaktion auf die Verfassungsbeschwerde von Birgit Netzle (“Asam Schlössl” in München).
Damit könnte also versucht werden, Frau Netzle erstmal ruhig zu stellen, irgendwann in näherer oder fernerer Zukunft ändert man dann die Vollzugshinweise – dann ist aber keine erneute Verfassungsbeschwerde mehr möglich…
Ausnahmen bestätigen die Regel, so sagt man. Ausnahmsweise schreibe ich hier, da ich die Beiträge des Eismännles sehr schätze. Man kann über die –manchmal sehr langen Einträge- des Eismännles diskutieren, man kann ihn auch als militant bezeichnen. Tatsache ist: Er setzt sich für die Sache ein. Schade, das es nicht mehr waren die ihre Freizeit für diesen Einsatz geopfert haben. Ob nun des Eismännle , Bernhard oder sonst wer, mehr Wirte kennt oder nicht, sei dahingestellt. Tatsache ist und bleibt es –auch hier bestätigen die wenigen Ausnahmen die Regel- Wirte sind, aus unterschiedlichsten Belangen, zu wenig gegen die Verbotsmacherei vorgegangen. Viele Wirte haben keine zehn zwanzig oder mehr Mitarbeiter. Viele müssen sich allein mit Vorschriften, Protokollisten, Abrechnungen etc. befassen. In der Kleinstadt in der ich lebe, versuchen sich die Wirte gegenseitig auszuspionieren, welcher nun das neue Rauchverbot am besten aushebelt. Anstatt zusammen zuhalten, schaffen sie untereinander böses Blut. Die jeweilige Klientel der Kneipen wird z.B. nur in den seltensten Fällen die Lokalität wechseln. Ich z.B. werde üblicherweise keine Kaschemme aufsuchen, nur weil ich darin rauchen darf, und ein vom Schicksal vernachlässigter wird wohl kaum einen exclusiven Club aufsuchen, weil er in seiner „Bei Helga“ Kneipe nicht mehr rauchen darf. Der Volksentscheid ist „demokratisch“ entschieden worden, wobei hier demokratisch so quasiroundaboutinetwa 25% der Wahlberechtigten über den Rest entschieden haben. Da es nun mal keine Wahlpflicht gibt, war es –auch wenn ich es nicht so sehe- demokratisch. Schlimmer als die Wahlverweigerer sind für mich diejenigen, die den Gesetzesentwurf zum Volksentscheid falsch interpretierten und da sind- persönlich mir bekannte- Akademiker auch mit dabei. Das ewige Hickhack um ein totales Rauchverbot immer und überall kann einem schon auf die Nüsse gehen. Aber deswegen kapitulieren? Ich wünsche jedem Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde, denn Ausnahmen gibt es auch in den Vollzugshinweisen. Im Übrigen kann auch ein Raucherclub vom Rauchverbot ausgenommen sein, wenn ein paar Kleinigkeiten beachtet werden.
Na ja sturer Allgäuer, in der Länge der Beiträge stehst Du mir bestimmt nicht nach.
Und was die Anzahl der Wirte betrifft wollte ich lediglich damit darauf hindeuten, dass ich bei meinen vielen beruflichen Kontakten mit denjenigen nicht versäume, das Thema Rauchen anzuschneiden, um die Einstellung des jeweiligen Wirtes zu diesem Thema in Erfahrung zu bringen. Bei diesen Gesprächen habe ich erfahrungsgemäss oftmals die Gleichgültigkeit der Wirte erlebt, was mich immer wieder in eine grosse Verärgerung versetzte.
Nach dem Motto „wie´s kommt so kommt´s“ und vor allem die jeweilige Einstellung „was soll´s, wenn bei mir nicht mehr geraucht werden darf, können ja auch alle anderen Wirte nicht mehr rauchen lassen“, haben mich jeweils auf 100 gebracht.
Ich wiederhole mich in dieser Hinsicht laufend immer wieder wenn ich darauf hinweise „ein Wirt dem tatsächlich die Verhinderung eines totalen Rauchverbotes in den/seiner Gaststätte/n etwas gelegen wäre, hätte am Wahlsonntag dem 04. Juli seine Stammtischgäste aufgefordert, ihren Kneipenbesuch kurzweilig zu unterbrechen, um gemeinsam zur Wahl zu gehen und mit einem NEIN zu stimmen“.
Als so genanntes „Zuckerl“ um deren Ärsche auch hoch und in Bewegung zu bringen, hätte ich als Wirt einige Mass Freibier nach der Rückkehr vom Wählen auf den Stammtisch gestellt.
Wenn dies tatsächlich einige Wirte praktizierten (ich will und darf ja nicht alle Wirte verteufeln), dann waren es aber verdammt wenige.
Die Einstellung vieler der Wirte bezieht sich auch auf ihre Überzeugung, „wenn einige sture Raucher auch anfangs nach dem 1. August aus einer „kurzzeitigen“ Verärgerung zu Hause bleiben, dann währt dies jedoch bestimmt nicht lange, denn allzu lange halten diese es bei ihren Weibern zu Hause ja doch nicht aus“. Und des Weiteren greift die Einschätzung der Wirte Fuss „wer bisher die Gesellschaft am Stammtisch gewohnt war, möchte diese mit Sicherheit auch in der Zukunft nicht missen und darum kommen wieder alle zu mir, denn wo wollen sie denn sonst hin“.
Zitat:
………….., denn Ausnahmen gibt es auch in den Vollzugshinweisen. Im Übrigen kann auch ein Raucherclub vom Rauchverbot ausgenommen sein, wenn ein paar Kleinigkeiten beachtet werden.
Zitat Ende!
Eine Ausnahme von einem Rauchverbot ist nur in echten geschlossenen Gesellschaften bzw. Veranstaltungen und Zusammenkünfte gegeben. Dies bezieht sich ausschliesslich auf Familienfeiern wie Hochzeiten, Trauerfeierlichkeiten, beweiskräftig ausgeführte Geburtstagsfeiern und dergleichen, und dies mit namentlich geladenen Gästen.
Diese Ausnahme ist in einem sehr engen Rahmen gesteckt und muss vom Gastwirt beim Ordnungsamt im Voraus mit der Nennung der Anzahl der geladenen Gäste angemeldet werden.
Ich hatte heute ein sehr langes Gespräch mit der Amtsvorsteherin des Ordnungsamtes eines benachbarten Landkreises, da wir in einem Marktflecken in diesem gewissen Landkreis demnächst ein Schülertreffen abhalten wollen. Auch habe ich dieser Amtsvorsteherin überzeugend bekräftigt, dass wir alle Teilnehmer an diesem Schülertreffen über 18 Jahre alt sind.
Es muss natürlich ein eigener separater Raum sein in dem keine anderen Personen ausser den geladenen Gästen Zutritt haben, um die Weisung „Öffentlichkeit ohne Zutritt“ unbedingt eingehalten wird. Selbstverständlich muss auch der Wirt und vor allem alle Anwesenden Gäste mit einer Raucherlaubnis einverstanden sein.
Dabei habe ich mich bei der Dame vom Ordnungsamt gesprächlich „etwas festgebissen“, denn wie soll man im Voraus wissen, wer von den geladenen Gästen zu dieser Feier tatsächlich kommt (Bürokratieunverständnis geklärt und beseitigt).
Wer da ist, ist da und dies kann man erst feststellen, wenn die eine oder andere Person eben dann tatsächlich anwesend ist.
Also von wegen ein Raucherclub (diesen Ausdruck gibt es nicht mehr, dieser hatte den Politikern schon zuviel Kopfzerbrechen bereitet) kann vom Rauchverbot ausgenommen sein, wenn ein paar Kleinigkeiten beachtet werden.
Kleinigkeiten gibt es in Zukunft im Zusammenhang mit dem Rauchen in Kneipen nicht mehr und ein paar schon gleich gar nicht.
Eine Möglichkeit in einer Gesellschaft zu rauchen ist nur noch im privatrechtlichen Sinne möglich, wobei ein vorgesehener Raum in keiner gewerblichen Struktur mit eingeschlossen sein darf. Eine amtlich eingetragene baurechtliche Nutzungsänderung ist unbedingt erforderlich, sollte dieser Raum jemals einer gewerblichen Zulassung als Nutzung unterstellt gewesen sein.
Dass dabei die so genannte „Schwarzgastronomie“ enorm gefördert wird, brauche ich dabei nicht extra erwähnen.
Ab 01. August, dem Datum des Anbeginns der Schande Bayerns, werde ich in Gastronomiebetrieben meine Anwesenheit auf 0 runter fahren und mich mehr der Schwarzgastronomie widmen, welche erwartungsgemäss zukünftig wie Pilze aus dem Boden schiessen wird.
Und somit bleibt mir der Ruhm und die Ehre der letzte Raucher Bayerns zu sein aussichtsreich erhalten, was für Dich lieber sturer Allgäuer bedeutet, maximal als der vorletzte Raucher Bayerns in die Geschichte eingehen zu können.
Lass Dich in diesem Forum bald wieder lesen, denn hier gibt es einen sachlich und geistig hochqualifizierten und sachbezogenen Administrator, im Gegensatz zum Gästebuches vom VEBWK.
Dort nämlich “läuft” ein so genannter Kommentator in Weiberkleidern als “Thusnelda Wadlbeisser” rum, der vorwiegend mit seinen läppischen Kommentaren eine nicht vorhandene Intelligenz vortäuschen will.
Liebes kampferprobtes Eismännle, nur in den seltensten Fällen schreibe ich kilometerlange Beiträge.
Vorerst einmal. Lass bitte eventuelle Differenzen zwischen Kommentatoren in Weiberkleidern oder einer gewissen Aranita ruhen. Jeder setzt sich für die Sache ein, und ich bin garantiert der falsche Ansprechpartner für Streitigkeiten anderer. Trotzdem lese ich auch diese informative Webseite.
Zu Deiner –ich zitiere- Aussage
„Diese Ausnahme ist in einem sehr engen Rahmen gesteckt und muss vom Gastwirt beim Ordnungsamt im Voraus mit der Nennung der Anzahl der geladenen Gäste angemeldet werden.“
Zitat Ende
gebe ich Dir im ersten Halbsatz unbedingt Recht, nicht jedoch beim Rest. Es ist offensichtlich nicht nur in meiner Heimatstadt so, daß das Ordnungsamt anderer Rechtsauffassung ist, als die Gesetzgebende in München. Kannst Du mir erklären, wie z.B. bei einer Leich ein Wirt rechtzeitig die Meldung beim zuständigen Ordnungsamt machen soll. Ich bezweifle nicht, daß es Dir so gesagt wurde, aber ich halte es für ausgemachten Blödsinn. Über die Vorstellung der Struktur einer Geschlossenen Gesellschaft gibt es keine konkrete Rechtsprechung, sondern lediglich die Auffassung der Juristen, welche sich im großen und ganzen mit Deinen decken.
Wenn es mir danach ist, frage ich einen Wirt ob er erstens das Rauchen gestattet und zweitens ob er mir sein Lokal zur Verfügung stellt. Selbst wenn ich alleine eine geschlossene Gesellschaft bin, wird der Wirt –soweit ich ihm die übliche Tageseinnahme bezahle, an die Türe das Schild Geschlossene
Gesellschaft hinhängen. Nichts und niemand kann mir als „Gastgeber“ einer geschlossenen Gesellschaft vorschreiben, wann, wie und wen ich zu meiner Feier einlade. Es bleibt mir überlassen ob ich meinen Geburtstag 200 mal im Jahr feiere. Es bleibt mir überlassen ob ich meinen Namenstag 300 mal im Jahr feiere, es bleibt auch mir persönlich anheim gestellt wen ich dazu einlade. Ebenso bleibt es z. B. einem Verein überlassen, wen und wie viele Gäste er zu einer internen Feier einlädt und das Rauchen hierbei gestattet. Ich und der Wirt müssen nur verhindern, daß Laufkundschaft oder unerwünschte Militante das Lokal betreten. Also Schild an die Eingangstür hängen, oder einen Zerberus den Eingang bewachen lassen. Eigentlich haben –nach meiner Auffassung- die Kontrollbeamten des Ordnungsamtes zu einer geschlossenen Veranstaltung kein Zutritt, weil es sich um eine private Angelegenheit handelt, wobei es vermutlich auch hier darauf ankommt, ob ich das ganze Lokal gemietet bzw. gebucht habe oder nur ein Nebenraum-oder Saal. Abgesehen davon möchte ich sehen, wie die Exekutive eine Feierlichkeit mit 400 Personen namentlich abgleichen möchte, oder wie die Hilfsbeamten des Herrn Blume Bayerle die Gäste des Bauernverbandes, welche gleich zwei Zelte gebucht haben ( ca 9000 Gäste) die Gästeliste abgleichen wollen.
Ich vermute mal, daß in dieser Angelegenheit es noch etliche Verwaltungsgerichtssachen ergeben werden, in dem die Gerichtsbarkeit zu entscheiden hat, wie weit in den Privatbereich eingegriffen werden darf.
Auf jeden Fall, lieber Eisiger, sind wir uns darin einig, die Privatgastronomie ab 1.August zu fördern, wobei ich der letzte Zigarilloraucher Deutschlands sein werde.
Über die Auffassung der Juristen über den Begriff geschlossene Gesellschaft kannst Du gerne meinen Beitrag auf der Gästebuchseite des VEBWK der ich nach wie vor treu sein werde, nachlesen.
Sturer Allgäuer ……. in eventuellen Differenzen zwischen einem Kommentator in Weiberkleidern im Gästebuch des VEBWKs und einem Administrator Aranita von einem gewissen Forum, mische ich mich grundsätzlich nicht ein, das ist ganz alleine die Angelegenheit dieser beider Personen.
Was ich aber in dieser Hinsicht in meinem letzten Beitrag erwähnt habe ist wiederum ganz alleine meine Ansicht und ich habe genug Erfahrungen gemacht, um eben dieser Ansicht zu sein. Wenn ich mal mit jemanden breche, dann hat dies mit Sicherheit eine zu begründende ernsthafte Ursache.
In dieser Angelegenheit kannst Du nun wirklich nicht mitreden, da Du die Situation nicht kennst und von der Sache zu weit entfernt bist (wobei ich da nicht unbedingt km meine).
Aber dies alles ist im Grunde genommen nicht der Rede wert und für mich viel zu unbedeutend diese gewisse Person betreffend, darum will ich auch nicht näher darauf eingehen.
Jedoch zu Deinem Zitat von meinem Beitrag geholt, möchte ich folgendes erwähnen:
Ich organisiere zur Zeit ein Schülertreffen und da sind keine Anwesenden unter 18 Jahren zugegen, wie Du Dir vorstellen kannst. …….. : – ))))
Nach den Weisungen des Ordnungsamtes hat der Wirt eine echte geschlossene Gesellschaft beim Ordnungsamt vorab anzumelden und es muss eine namentlich geführte Gästeliste gemäss den persönlichen Einladungen der Teilnehmer vorliegen. Ob und inwieweit jetzt alle geladenen Gäste tatsächlich zu der Veranstaltung kommen und identisch mit der Zahl der Einladungsliste dann anwesend sind, war meinerseits einer der Streitpunkte mit der Amtsleiterin von Ordnungsamt.
Ich hatte eine, man kann es ruhig Auseinandersetzung nennen, mit der Amtsleiterin des Ordnungsamtes und die verwies mich auf ihre Weisung von Seiten der Regierung.
Dass natürlich solche Beamte eine gewisse eigene Ermessensgrundlage innehaben und diese auch dementsprechend auszuüben gedenken, ist denen allseits bekannt, wer mit solchen Paragraphenjonglieren schon öfters mal zu tun hatte.
Da ich bekanntlich ein sehr misstrauischer Mensch gegenüber Politikern und auch dementsprechenden Staatsdienern bin, habe ich mich auch bei der Bezirksregierung Niederbayern in Landshut kundig gemacht.
Und wenn dann dies mir immer noch nicht reicht (oder gefällt) was ich da in Erfahrung bringe, habe ich in keinster Weise ein Problem mich mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, z.B. einer Staatssekretärin Frau Melanie Huml, in Verbindung zu setzen.
Einige Ministerialdirektoren und –direktorinnen habe ich von diesem Ministerium schon durch und wenn die meinen Namen hören und dann die Hände überm Kopf zusammen schlagen, ist mir das so ziemlich egal.
Meine Devise lautet üblicherweise: „Geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl!“
Auf Grund dessen kannst Du Dir sicher sein, bin ich bestens informiert und man kann ruhig sagen, dies von der Quelle aus.
Dass jetzt die zuständigen Personen der Gesetzesüberwachung und deren Verantwortlichen bzw. Ausübungsbevollmächtigten besonders wachsam darauf sind, nicht wieder übertölpelt zu werden wie ähnlich damals mit den Raucherclubs, ist denen nicht mal zu verdenken.
Es heisst ausdrücklich ECHTE geschlossene Gesellschaften und da kannst Du mit Sicherheit „keine Krummen Sachen (mehr) fabrizieren“. Nach dem „Ermessen des Beamten“ nimmt der Dir die geschlossene Gesellschaft als glaubwürdig ab oder im Zweifelsfall wird für die zu veranstaltende Gesellschaft eben keine Raucherlaubnis erteilt.
Im Ernstfall bzw. Zweifelsfall macht da auch schon der Wirt nicht mit wenn es gegen die Weisung des Beamten geht, da er dann mit „Unannehmlichkeiten“ (nach dem Motto „wer suchet der findet“) bei der nächsten Lebensmittelüberwachungskontrolle zu rechnen hat.
Im Übrigen werde ich bei meinem nächsten „Vergehen“, beim eventuell ertappten unerlaubten Rauchen in einer Gaststätte, z.B. bei meinen beruflichen Tätigkeiten darauf pochen „ich bin eine in mich geschlossene Gesellschaft!“ …… : – ))))
Und um jetzt keine Überlänge meines Beitrags zu fabrizieren und unter Deinem Limit zu bleiben, breche ich jetzt mein „Seminar“ Dir gegenüber ab und beantworte Dir nur noch gezielt an mich gerichtete sachliche Fragen im Zusammenhang meines zwischenzeitlich erlangtem „überdimensionalem“ Wissensspektrums in dieser Sache ……. : – ))))
Sturer Allgäuer ….. ich habe Deinen Beitrag nochmals langsam durchgelesen und dies besonders bedacht. Deine Beiträge sind oftmals so lang, dass wenn ich den letzten Satz gelesen habe, ich mich schon nicht mehr so richtig entsinnen kann, was der erste Absatz beinhaltete.
Man kommt halt so in sein Alter! ….. : – ))))
Also liegts eventuell nicht unbedingt an der galaktisch überdimensionalen Ausdehnung Deiner Beiträge, sondern eher an meinem demenzialen (oder heisst das demenzionalen) Alzheimerleiden.
Nun nochmals zu dem Begriff „echte geschlossene Gesellschaft“.
Du kannst nicht als Grund einer echten geschlossenen Gesellschaft 300 Tage im Jahr Deinen Geburtstag oder Namenstag feiern.
Das ist für das Ordnungsamt nicht nachvollziehbar.
Du kannst Dich zwar im Jahr des Öfteren in Deinen Smoking werfen und mit einer in einem Brautkleid ausgestatteten schönen jungen Frau an Deiner Seite eine Eheschliessung feiern, soweit sie weder kirchlich oder/und standesamtlich vollzogen wird, was auch nur bis zu einem gewissen Grad auch bei einem Allgäuer dem Ordnungsamt gegenüber als glaubhaft erscheint.
Die Ehe zu vollziehen wird Dich dann schon wieder arg überlasten und Dir auch enorme Schwierigkeiten mit Deiner (mit Dir) verheirateten Ehefrau bereiten, was Du körperlich in Bezug ihrer zu erwartenden Tätigkeiten dann auch wiederum nicht auf die Dauer aushältst.
Nach dem Vollzug der Ehe benötigst Du ja für die Zigarette (Zigarillos) darnach keine echte geschlossene Gesellschaft mehr, denn Du wirst ja den Ehevollzug (wenn Du Dich tatsächlich jedes Mal dazu entschliesst) in einer privaten Atmosphäre und nicht in einer Kneipe hinter Dich bringen.
Bei Trauerfeierlichkeiten wird’s da schon etwas schwieriger, denn man stirbt nur einmal und dann bist Du ja sowieso nicht mehr in der Lage zu rauchen. Was Dir dann ja auch eigentlich egal sein kann, wer sonst noch rauchen will und dazu eine echte geschlossene Gesellschaft benötigt.
Also wie Du siehst, ist es gar nicht mal so einfach mehrmals im Jahr eine echte geschlossene Gesellschaft und die dazu noch dem Ordnungsamt gegenüber glaubhaft, auf die Beine zu stellen.
Aber die Allgäuer sind ja in dieser Hinsicht schlitzohrig erfinderisch, was ich mir als Niederbayer gar nicht so ausmalen kann.
Die Allgäuer feiern ja auch z.B. wenn beim Almabtrieb jede der Kühe ohne Verletzung das Tal erreicht hat und dies jedes Mal im Einzelfall bei jeder Kuh. Wobei da dann nicht mit allen Kühen im Einklang gefeiert dies als echte geschlossene Gesellschaft zu sehen ist und ausserdem rauchen ja auch die Kühe nicht. (oder im Allgäu doch ??????)
Für einen Allgäuer ist es auch unbedingt ein Grund zum Feiern und dies in einer echten geschlossenen Gesellschaft, wenn er nach der 15ten Mass Bier auf der Zugspitze jodelt und dies auf dem Watzmann bei Berchtesgaden noch zu hören ist. …….. : – )))))