Erste Verfassungs-Klagen gegen das ÖDP-Verbot eingegangen

Auf die Karlsruher Richter des BVG kommen weitere Klagen zu

Kaum 24 Stunden nach Ende des Verbotsentscheids der ÖDP sind die ersten Klagen gegen dieses unmenschliche und undemokratische Gesetz beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Ein Münchner Wirt und eine Wirtin wie auch das Bündnis “Bayern sagt NEIN” haben die Klage eingereicht.

Einem der Wirte, Ludwig Wolf von der Münchner Musikkneipe “Bistro No. 2″, geht es um seine Existenz. Fast seine gesamten Gäste sowie seine Angestellten sind Raucher. Die Erfahrungen mit dem ersten bayerischen Rauchverbot im Jahre 2008 sitzen noch in den Knochen des Wirtes. Nur durch die Installation eines Raucherclubs konnte Wolf die drohende Pleite vor zwei Jahren abwehren.

Birgit Netzle, Chefin des Münchner “Asam Schlössl”, hat ebenfalls die Karlsruher Richter um Hilfe gebeten. Da nach dem totalen Rauchverbot in Bayerns Gastronomie auch geschlossene Gesellschaften verboten sind, ist Netzle besonders betroffen. Netzles Betrieb richtet besonders viele Hochzeiten oder Geburtstage aus, wo die Menschen bisher rauchen durften, wenn sie das wollten. “Eine solche Feier ist kein öffentlich zugänglicher Bereich. Damit dürfte sie dem Gesetz auch nicht unterliegen” so die Wirtin.

Das Bündnis “Bayern sagt NEIN” will ebenfalls klagen, und zwar auch gegen die Benachteiligungen während der Wahlkampfphase des Verbotsentscheids. Michael Hahn, Vorsitzender der Vereinigung bayerischer Festwirte, bestätigte, dass man das Volksbegehren wegen der teilweisen Werbeverbote, die besonders der Nürnberger SPD-Bürgermeister Ulrich Maly durchgesetzt hatte, angreifen will. Auch die Tatsache, dass zwar die ÖDP im Rundfunk Werbespots senden durfte, die Gegner aber nicht, soll Gegenstand der Klage sein. “Da sehe ich eine massive Benachteiligung, und damit kommt mein Demokratieverständnis nicht zurecht”, so Hahn.

Nach der Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtes, das dortige totale Rauchverbot vorerst auszusetzen (Rauchernews berichtete), stehen die Chancen nicht schlecht, dass sich das Bundesverfassungsgericht wieder einmal mit dem Thema Rauchverbote befassen wird.

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32 Kommentare

  1. Klage gegen ÖDP- Verbot? Wie wäre es mit einem Verbot der bösen ÖDP? Wer weiß, was beim Schreiben dieser Schlagzeile gerade geraucht wurde!


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  2. smoki

    Quelle :focus online de
    Besteht doch noch hoffnung ?Rauchverbot
    Bayerns Schlupfloch im Rauchverbot
    http://www.focus.de/panorama/vermischtes/rauchverbot-bayerns-schlupfloch-im-rauchverbot-_aid_535033.html


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    • smoki

      Nachtrag :http://www.sat1bayern.de/Aktuell/Kurznachrichten-aus-Bayern-/42d2190/


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    • Wolfgang

      Nach der Radbruch-Formel ist diese Regelung kein Recht. (Gustav Radbruch, Rechtsphisosoph 1878 – 1949)

      Grundsätzlich ist zwar dem geschriebenen Gesetz Folge zu leisten, selbst wenn es nicht gerecht ist. Wenn es aber unerträglich ungerecht ist, entfaltet es keine Bindungswirkung. Unerträglich ungerecht und damit erst gar kein Recht ist es dann, wenn bei der Schaffung erst gar nicht der Versuch unternommen wurde, gerecht zu sein.

      Das Rauchverbot dient zwar vorgeblich dem Schutz der Nichtraucher; es wurde aber so ausgestaltet und angewendet, daß es in erster Linie der Umerziehung und Disziplinierung der Raucher dient. Dies in einem Bereich, der bisher sozial üblich war; hier sind die Anforderungen höher, als bei einem neuen Phänomen.

      Damit greift es aber in die Freiheit der Raucher ein, ohne hinsichtlich der Freiheit der Nichtraucher überhaupt eine Abwägung zu treffen. (Eine mögliche Abwägung wäre z.B. eine Quotelung bei der Konzession für Raucher- und Nichtraucherlokale gewesen. – Bereits sehr weitgehend.) Freiheit ist indessen ein Grund- und Menschenrecht.

      Damit sind entsprechende gesetzliche Regelungen kein Recht und der Bürger schuldet insoweit keinen Gehorsam. Entsprechende Sanktionen sind als Willkür einzustufen.

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  3. Bernhard

    @ Frigorist:

    wie schon gesagt, kann ich sehr gut verstehen, dass Du keine Lust mehr hast, weiter zu kämpfen.

    Ärgerlich finde ich aber (wie ebenfalls schon gesagt), dass bei Deinen letzten Beiträgen der Eindruck entsteht, Wirte und deren Angestellte sollten jegliche Hoffnung aufgeben (und sich am besten gleich vor den Zug werfen).

    Du bist genausowenig Jurist wie ich. Anders als Du wage ich aber keine Prognose zur Entscheidung des Verfassungsgerichts…
    Aber ich unterhalte mich sehr gerne mit Juristen (nicht unbedingt, weil ich deren Sprache verstehen würde, sondern eher, weil sie mir ab und zu ihre Sprache in meine übersetzen…)

    Auch ich habe täglich mit Wirten zu tun – und erlebe, wie die ticken (und teilweise erlebe ich auch, wie deren Gäste ticken).
    Aber ich habe keine Lust, darüber zu streiten, wer von uns beiden mehr Wirte kennt, da das wohl kaum zielführend sein kann: genauso wie Du gehe ich gerne essen oder ein Bierchen trinken (wobei das, da ich auf dem Land lebe, seit Anfang 2008 nur noch mit kilometerweiter Fahrerei möglich ist); genauso wie Du bin ich selbständig und habe zahlreiche Kunden in allen Bereichen der Gastronomie.

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    • Frigorist

      Bernhard …… ich verbreite nicht den Eindruck die Wirte sollen aufgeben, sondern ich habe den überzeugenden Eindruck, viele der Wirte haben das Thema Rauchen schon abgehakt insofern sie mit dem Gegebenem versuchen, das Beste daraus zu machen und andere Wirte wiederum können das Wort Rauchen schon gar nicht mehr hören (so auch der Wirt in meiner Stammkneipe, obwohl er selbst ein starker Raucher ist).
      Und ich kenne zwangläufig sehr viele Wirte, nicht weil ich in deren Kneipen rumsitze, sondern als Kältetechniker beruflich sehr viel mit ihnen zu tun habe.
      Dabei habe ich in Gesprächen mit den Wirten neben den geschäftlichen Belangen unter anderem auch immer wieder das Thema Rauchen angeschnitten und somit vielfach die Einstellung der jeweiligen Wirte zu diesem Thema in Erfahrung gebracht.
      Die Wirte haben sich vielfach damit abgefunden, dass ihre Gäste in Zukunft ab dem 1. August zum Rauchen eben vor die Türe raus gehen müssen und was mir arg zu denken gibt, sind auch ein Grossteil der Raucher gar nicht mal so erbost darüber. Viele der Raucher spekulieren nämlich auch damit, durch die Erschwernisse im Zusammenhang mit dem Rauchen in den Kneipen eben dann weniger zu rauchen, womit sie dementsprechend Geld sparen und was man auch von so manchen Rauchern immer wieder zu hören bekommt: “Gesünder ist es auch, wenn man weniger raucht!”
      Also frage ich mich da wirklich, warum habe ich mich so dermassen rein gehängt gegen das Rauchverbot in den Gaststätten zu kämpfen? Noch dazu jetzt im Nachhinein das Ergebnis bekannt ist, welches hauptsächlich auf das Desinteresse der Raucher und vieler der Wirte zurück zu führen ist.

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      • Bernhard

        Hallo Frigorist,

        ich kenne die Sprüche vieler (meist jüngerer) Raucher und stimme Dir da weitestgehend zu.

        Aber bei den Wirten sehe ich überwiegend nur noch Verzweiflung.

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  4. Blaudunst

    In mindestens einem Fall sehe ich überhaupt keinen gesetzlich vertretbaren Grund, das Rauchen zu verbieten: Bei kleinen, exklusiv Inhaber-geführten Lokalen:
    - “Arbeitsschutz” kommt nicht in Frage, da keine Angestellte.
    - Keine Nichtraucher-”Gefährdung”, da klar als R-Lokal gekennzeichnet
    - Keine Probleme mit dem Jügendschutz, da Zutritt erst ab 18 (wie früher schon auch)

    Ob unsere Richter das auch so sehen, weiß ich leider nicht. Wenn es um Raucher geht, scheinen oft alle unsere Gesetze nicht mehr “normal” zu funktionieren.
    Sonst müsste man sich zuerst fragen, ob die Mehrheit einer Minderheit das Recht auf “öffentliches Leben” per Volksentscheid total absprechen darf? Nein, es geht nicht um “Nichtraucherschutz”, der war schon vorher mehr als ausreichend vorhanden…

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  5. Frigorist

    Zitat aus (http://www.vebwk.com/cms/front_content.php?idcat=140):

    Pressemitteilung
    Nach dem Volksentscheid: Guten Morgen im Verbotsstaat!
    München, 04.07.2010 – Bayern sagt NEIN! Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz beklagt Ergebnis des Volksentscheids und Ungleichbehandlung im Wahlkampf!

    Die irreführende Suggestion der Gegenseite, dass das Rauchen wieder überall gestattet werden kann, wenn man nicht mit Ja stimme sowie deren Positionierung als Gutmenschen, habe damit gezogen, meint Bergmüller.

    Zitat Ende!

    Eigene Anmerkung:
    Seit spätestens dem Volksbegehren ist den Rauchern und Raucherinnen sowie den Aktionsführern bekannt, dass die Antis mit falschen Informationen den Wählern gegenüber auftreten und arbeiten.
    Dies ist doch nicht erst seit dem Volksentscheid der Fall und wäre somit eine Überraschung.

    Man sucht jetzt die Schuld überall und nur nicht da, wo tatsächlich die Schuldigen zu suchen und zu finden sind.
    Alles andere wäre jetzt schuld gewesen und der Vorwurf an die desinteressierten und stinkfaulen Raucher und Raucherinnen wird vermieden.
    Auch die grosse Zahl der tatenlosen Wirte wird nicht gesehen.

    Und Bernhard mit Deiner Antwort vom Juli 23rd, 2010 23:04 machst Du nichts anderes als die Schuld überall wo anders zu suchen, nicht aber da, wo sie zu finden ist.
    Ausserdem schürst Du falsche Hoffnungen bei den Rauchern und Raucherinnen mit dem Hinweiss:
    Zitat:
    “Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde scheitern, weil (…)”
    Nein, weil es durchaus sein kann, dass da diesmal andere Richter entscheiden.
    Nein, weil diesmal andere Fakten vorliegen.
    Nein, weil “ohne Ausnahmen” nicht final definiert ist.
    Zitat Ende!
    Die Verfassungsrichter sind sich mit Sicherheit allesamt einig, noch dazu „das Volk entschieden hat“ und ausserdem ja schon von ihnen festgelegt wurde, „ein absolutes Rauchverbot ist nicht verfassungswidrig“.
    Seit wann hakt eine Krähe der anderen ein Auge aus?
    Die Fakten sind gleich geblieben!
    Die Ausnahmen waren von der Staatsregierung ein Zugeständnis, was sie zu jeder Zeit wieder zurück nehmen kann, noch dazu dies lt. Ergebnis vom Volksentscheid der Wille des Volkes war.
    Und ich will jetzt um Gottes Willen nicht mehr über „den Willen des Volkes“ diskutieren und wie ein Wille des Volkes zustande kommt.

    Fakt ist:
    Die Raucher und Raucherinnen sowie auch die Wirte haben geschlafen (gelinde ausgedrückt) und auch die Initiatoren der Raucherbewegungen.
    Und als sie endlich aufwachten, war der Zug schon abgefahren!
    Dies war aber nun endgültig mein letzter Beitrag zu diesem Thema Rauchen, ich hab die Schnauze voll!

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    • smoki

      das wäre schade wenn du dich mit deinen gewürzten kommentaren zurückziehst…..solche wachrüttler wie dich braucht die raucherbewegung….ich denke das auch die wahlkampfstrategie nicht die richtige war….von den faulen rauchen abgesehen..der wahlkampf wurde sehr brav geführt vom vebwk….hinterher redet man sich zwar immer leichter,ich möchte das ganze auch nicht weiterausdehnen.wenn du die statements von gewissen vebwk mitgliedern vor der wahl liest und die statements nach der wahl dann ist da schon ein grosser meinungswechsel der mitglieder erkennbar….hier meine ich insbesondere die wiesnwirte die ja auch mitglieder beim vebwk sind oder vielleicht auch waren,die auch den aktionsbündnis bayern sagt nein angehörten…..warum dieser meinungswechsel kannst du mir bitte das erklären ? ich weis du woltest ja nix mehr schreiben schöner gruss smoki

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      • Frigorist

        smoki …… warum der VEBWK bzw. die gewissen Personen an der Spitze des VEBWKs im Zusammenhang mit dem Volksentscheid “so brav” war/en bestätigt meinen schon lang gehegten Verdacht, den ich hier nicht öffentlich äussern kann.
        Soviel mir noch in Erinnerung ist, habe ich mich schon einmal zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Sinne meine Andeutungen gemacht und Werner Niedermeier ist mit Sicherheit bewusst, von was ich spreche.
        Nur soviel dazu: Warum hatte „man“ nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt, wo es noch relativ einfacher war als Folgeerscheinung das zu verhindern, was beim Volksentscheid eingetreten ist? Meine Anfrage, die mehr als eine Forderung zu sehen war, beim Volksbegehren dementsprechend Aufklärungsarbeit zu tätigen, habe ich vom Vereinsvorsitzenden des VEBWK als Begründung die Antwort (sinnesgemäss) erhalten: „Unsere politischen Berater haben uns dazu geraten uns vorerst mal still zu halten und erst bei einem eventuellen Volksentscheid dementsprechend den Gegnern massiv entgegen zu treten!“
        Ich sehe mit meinem geistigen Auge von Werner ein Lächeln auf seinen Lippen beim Lesen dieses Satzes und mir ist voll bewusst, dass wir beide dieselben Gedanken haben.
        Nach zweieinhalb Jahren (oder ist es schon länger?) sich mit dem Thema gesetzliches Rauchverbot beschäftigt, lässt so manches Hintergrunddenken gewisser Personen erahnen, ja ich würde sogar sagen „erkennen“ (wobei jetzt da mit dem Wort Hintergrunddenken nicht Werner gemeint ist).
        Nur soviel: Es ist nicht einfach die Denkweise „Anderer“ öffentlich zur Diskussion zu bringen, da man die Gedanken des „Anderen“ nicht beweisen, aber aus den Zusammenhängen der „Materie“ mit 1 + 1 zusammen zählen kann.
        Nun bin ich meinem Vorhaben mich mit weiteren Beiträgen zu dem Thema Rauchen und Rauchverbot zukünftig zurück zu halten, verdammt untreu geworden.

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  6. Frigorist

    Für mich ist das Thema Rauchen ab jetzt und für die Zukunft “gegessen”!
    Ich habe mich, im Rückblick gesehen, viel zu stark in das Thema rein gehängt und Damit ist ab jetzt Schluss!
    In Zukunft werde ich auch weiterhin rauchen, denn ich empfinde im Rauchen als einen Genuss und diesen lasse ich mir von niemanden nehmen.
    Darum ist meine Einstellung in Zukunft dahingehend: “An Orten wo ein Rauchverbot vorherrscht werde ich nicht aufzufinden sein und sollte es tatsächlich eine Notwendigkeit geben wie z.B. bei Behörden und dergleichen, werde ich ebenso wie bei Ärzten und in einem Krankenhaus meine Anwesenheit auf das unbedingt Notwendigste begrenzen.
    In meinen persönlichen privaten und gewerblichen Räumen, wozu auch meine Autos gehören, hat mir niemand etwas zu befehlen und sollte dies doch jemand nur versuchen, lernt diese Person mich von einer Seite kennen, welche ihm mit Sicherheit nicht gut bekommt.

    Im Übrigen möchte ich noch bemerken:
    Wer im Auto rauchend, bei geöffnetem Seitenfenster von 5 bis 6 cm den Zigarettenrauch beobachtet bemerkt, dass dieser auf dem direkten und kürzesten Weg den Innenraum des (fahrenden) Autos verlässt, ohne den Fahrer und schon gleich gar nicht den Beifahrer “belästigt”.
    Ungläubige Nichtraucher können dies als Experiment mit einem Raucherstäbchen nachvollziehen.

    Also, von nun ab wird meinerseits vom Rauchen nicht mehr geredet sondern dies getätigt wann und wo ich es für richtig halte, denn ich weiss auch andererseits wann mit etwas Schluss ist und nichts bezweckt werden kann.
    Man kann nämlich auch etwas sinnlos übertreiben, wenn man nicht einsieht, wie wirkungslos das Ganze ist.

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  7. Frigorist

    Einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks zufolge glaubten „angeblich“ viele Raucher, dass bei einer Stimmenthaltung alles beim Alten bliebe.
    Das ist jetzt die Entschuldigung der desinteressierten und wahlfaulen Raucher im Nachhinein!
    Dieser Volksentscheid war nun mal praktizierte Demokratie. Jeder Wähler hatte die Möglichkeit sich ausführlich und umfassend zu informieren. Und da Volk hat eben entschieden!
    Die Möglichkeit der Briefwahl, ganz einfach zu bewerkstelligen mit der Wahlbenachrichtigungskarte, hätte jedem interessierten Wähler die Möglichkeit gegeben, bequem und ohne jegliche Zeitnot seiner so genannten „Bürgerpflicht“ nachzukommen.
    Aber die Nichtwähler wollten halt nicht und es erschien ihnen auch nicht als wichtig, sich mit dem Thema eines zukünftigen Rauchverbots in allen Gastronomiebetrieben zu befassen.
    Daran lässt sich nun mal nichts rütteln!
    Das Ergebnis war für die Raucher und Raucherinnen niederschmetternd und nun müssen sie damit leben.
    Und je eher die enttäuschten Raucher und Raucherinnen, sowie auch die betroffenen Wirte dies einsehen, umso besser kommen sie über ihre Enttäuschung darüber hinweg.
    Problematisch wird es hauptsächlich für diese Kneipenbetreiber, welche durch einen eventuell zu erwartenden Gästeschwund dementsprechende Umsatzeinbusen in Erfahrung bringen werden und im Extremfall mit einer Existenznot zu kämpfen haben.
    Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde scheitern, weil es in einem Urteil im vergangenen Jahr die Verfassungsmässigkeit von Rauchverboten ohne Ausnahmen eindeutig festgestellt hat.
    Ausser sich mit einem zivilen Ungehorsam gegen sie gesetzliche Bevormundung von uns Raucher und Raucherinnen zu wehren und dabei die überheblichen Massregelungen der „entrüsteten“ Nichtraucher in Kauf nehmen zu müssen, können wir das Eingetretene nicht mehr rückgängig machen.
    Damit müssen wir uns begnügen und wer jetzt immer noch zum Kampf gegen das Unausweichliche aufruft ist und bleibt ein Phantast, der die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat.
    Das Rauchen und somit die Raucher und Raucherinnen werden in Zukunft immer mehr in die Ecke der asozialen Kreise gedrückt und auch daran wird zukünftig nichts mehr zu ändern sein.
    Die Welt des Rauchens, der Raucher und Raucherinnen wird damit immer kleiner und es wird die Zeit kommen, in der eine rauchende Person ganz selbstverständlich als Junkie angesehen wird.
    Damit müsst Ihr Euch und habt Ihr Euch Raucher und Raucherinnen zukünftig abzufinden!

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    • Bernhard

      Hallo Frigorist,

      “Einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks zufolge glaubten (…)”
      Die Leute (nicht nur die Raucher) haben alles mögliche geglaubt, vor allem die Lügen in der Presse…

      “praktizierte Demokratie” wäre gewesen, wenn beide Seiten die selbe Chance gehabt hätten…
      Da wurde aber doch schon lange vorher vorgesorgt, indem knapp 90 % der gastronomischen Betriebe nur eine Überlebenschance sehen konnten, wenn ihren “Widersachern, die das Rauchen erlauben dürfen” der Garaus gemacht wird…

      “Jeder Wähler hatte die Möglichkeit sich ausführlich und umfassend zu informieren.”
      Nein: genau die Möglichkeit hatte er nur, wenn er sich nicht auf die Medien verlassen hat, die ihm normalerweise die Informationen liefern sollten!
      Der durchschnittliche Wähler hatte überhaupt keine Chance, sich ein objektives Bild zu machen.

      “Die Möglichkeit der Briefwahl, ganz einfach zu bewerkstelligen mit der Wahlbenachrichtigungskarte (…)”
      Wenn man sich ein bisschen umhört, dann bekommt man mit, dass diesmal sehr viele keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben…

      “Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht würde scheitern, weil (…)”
      Nein, weil es durchaus sein kann, dass da diesmal andere Richter entscheiden.
      Nein, weil diesmal andere Fakten vorliegen.
      Nein, weil “ohne Ausnahmen” nicht final definiert ist.

      “(…) ist und bleibt ein Phantast”
      Ich kann sehr gut verstehen, dass Du (und viele andere) es müde bist (sind), weiter zu kämpfen!
      Aber ich halte es für falsch, andere dazu aufzufordern, den Kopf in den Sand zu stecken!

      Womit sich Raucher und Raucherinnen abzufinden haben, ist deren Sache…
      Hier geht es aber auch um Wirte und deren Mitarbeiter!
      Und es geht um die nächste Folge in Sachen Verbotswahn!

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      • Frigorist

        Zitat:
        “Aber ich halte es für falsch, andere dazu aufzufordern, den Kopf in den Sand zu stecken!”
        Zitat Ende!

        Ich hatte meinen Kopf hoch in den Lüften was das Thema Rauchen anbelangt und andere Personen, viel zu viele, hatten ihn tief im Sand.
        Und für diese Leute soll ich jetzt noch jemals meine Finger krumm machen?
        Die Arroganz von gewissen untätig gewesener Wirten lässt mich so handeln!
        “Die Leute kommen schon wieder in meine Kneipe, wo wollen sie denn sonst hin. Bei ihren Weibern zu Hause halten sie es bestimmt nicht lange aus. Und sie gehen dann schon raus vor die Türe wenn sie rauchen wollen. Das müssen sie ja jetzt schliesslich in jeder Kneipe.”
        Das sind die Sätze welche ich vielfach von den Wirten zu hören bekomme.

        Wenn nur jeder 2. Wirt dem ernsthaft etwas daran gelegen wäre das absolute Rauchverbot zu verhindern, am Wahlsonntag seine anwesenden Stammgäste dazu aufgefordert hätte: “Auf gehts Leute, jetzt gehen wir alle vom Stammtisch gemeinsam zum Wählen und wenn wir dann wieder zurück sind, stelle ich einige Mass Freibier als Belohnung für euch auf den Tisch zur Verfügung!”
        Was glaubst Du, wäre dies in die Realität umgesetzt worden, hätte es da für uns Raucher nicht anders ausgesehen, wäre dann das Ergebnis nicht ein anderes gewesen?
        Und was glaubst Du wie viele Raucher und Raucherinnen es gibt, welche gar nicht mal traurig sind mit dem Ergebnis, so wie es eingetreten ist? Schliesslich hat man ja dann die Möglichkeit, zwangläufig weniger zu rauchen und dadurch Geld zu sparen! Und gesünder ist es zudem ja auch, weniger zu rauchen!
        Hör Dich doch mal in Deiner Umgebung um und betrachte die Mimik dabei von deren Leuten, mit denen Du über dieses Thema von Raucher zu Raucher sprichst!
        Nur die Wenigsten von den Rauchern sind traurig darüber oder gar verärgert, dass es so gekommen ist.
        Ich komme bestimmt in mehr Gaststätten rum, habe beruflich mit mehr Wirten zu tun als Du in Deinem ganzen Leben zur Kenntnis bekommen hast.
        Ich weiss von was ich rede, ich erfahre es ja tagtäglich.
        Es ist bekanntlich zu spät wenn ein Haus niedergebrannt ist, zu löschen anzufangen!
        Ich auf alle Fälle lege den Löschschlauch aus der Hand, denn mir ist nämlich dies bewusst!

        Heiße Debatte. Wie denken Sie? Thumb up 5 Thumb down 1 (+4) Momentan ist die Bewertung wegen Manipulationen von militanten Antirauchern nur für registrierte Benutzer möglich.
  8. Frage: Wann raucht jemand…? Wenn er sich einen Tabakware nur anzündet oder erst ab da, wenn er daran zieht…?
    Ich bin Nichtraucherin – wäre ich Raucher, würde ich aus Protest solcher irrwitziger Bevormundung dies einfach mal testen…

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  9. jürgen

    Warum darf man eigentlich beim Friseur rauchen und in der Gastronomie nicht? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?

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    • smoki

      soviel ich weis auch beim friseur nicht,……

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      • Bernhard

        Der Friseur darf im Gegensatz zum Wirt noch selbst entscheiden.

        Aber zum Friseur muss ja auch nicht jeder – das zeigt uns doch unser “Retter der Volksgesundheit” mit jedem seiner Auftritte immer wieder sehr deutlich…

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      • smoki

        ich durfte beim frisur nicht mehr rauchen ,mir wurde erklärt das sei verboten…..

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    • Werner R. Niedermeier

      Man darf beim Friseur grundsätzlich rauchen, außer der Friseur verbietet es. Es ist dort also so wie es sein sollte und vernünftig wäre: Der Inhaber des Geschäftes entscheidet ob in _seinem_ Laden geraucht wird oder nicht. Eine derartige Eigenverantwortung werden die Antis zwar niemals verstehen, verlangt man von ihnen auch nicht. Man will sie ja nicht überfordern..

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      • Frigorist

        Werner …… wie lässt sich dann das mit dem Gesetzeswortlaut in Bezug der Raucherlaubnis vereinbaren “öffentlich zugängliche Räume” und auch der Arbeitsstättenverordnung?
        Warum wird in der deutschen/bayerischen Gesetzesgebung ein derartiger Unterschied gemacht?

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  10. Silvio

    Nun sind wir da angekommen wo wir in Bayern im Jan. 2008 schon mal waren.
    zudem wurde das Gesetz vom BVG als verfassungswidrig eingestuft.

    Siehe:
    http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-078.html

    Besonder letzter Absatz:

    Verfassungswidrig wäre hingegen ein radikales Rauchverbot in
    Gaststätten ohne Ausnahme, worüber vorliegend nicht zu entscheiden war.
    Für den Schutz von Nichtrauchern ist ein solches Verbot bei bestehenden
    Nichtraucherräumen nicht erforderlich, und der Schutz von Eckkneipen
    vor Abwanderung von Gästen rechtfertigt es grundsätzlich nicht. Auch
    das Ziel der Suchtprävention kann es nicht tragen. Zwar hat der
    Gesetzgeber hier erhebliche Gestaltungsspielräume. Der Gesetzgeber kann
    aber nicht im Verbotswege das gesellige Beisammensein und Feiern bei
    Tabak, Speise und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum verbannen.
    Eine solche kompromisslose Untersagung wäre unverhältnismäßig und trüge
    die Gefahr paternalistischer Bevormundung.

    Geschlossene Clubs kann auch die ÖDP nicht verbieten.
    Bedingungen: nicht öffendlich zugänglich, Kein Erwerb am Eingang, keine Personen unter 18 Jahren, keine Laufkundschaft.

    Bis mitte 2008 gab es ca. 8.000 Raucherclubs da die Umsätze stark zurückgingen.
    Nun wird es bis Weihnachten eben ca. 8.000 geschlossene Clubs geben.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080806_1bvr319807.html

    Besonders:

    2. Soweit Art. 2 Nr. 8 GSG für die Geltung des Rauchverbots zur Voraussetzung macht, dass die Gaststätte „öffentlich zugänglich“ ist, und daraus in der Anwendungspraxis – was verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden kann – gefolgert wird, dass unter bestimmten Voraussetzungen „Raucherclubs“ vom Rauchverbot in Gaststätten nicht erfasst werden (vgl. Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz), kann dies ebenfalls keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Beschwerdeführerin zu 2) begründen. Nichts anderes gilt hinsichtlich der Verhaltensfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), die der Beschwerdeführer zu 3) als ausländischer Staatsangehöriger für seine Berufstätigkeit beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 104, 337 ). Gleichheitswidrige oder für einzelne Sparten des Gastronomiegewerbes unzumutbare wirtschaftliche Belastungen sind mit den Verfassungsbeschwerden nicht dargetan und lassen sich auch nicht erkennen. Die Möglichkeit, eine Gaststätte zum Lokal eines „Raucherclubs“ zu machen, dessen Mitgliedern gestattet ist, dort zu rauchen, ist nicht von Voraussetzungen abhängig, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen können. Den in den Vollzugshinweisen genannten Erfordernissen für die Anerkennung eines „Raucherclubs“ – feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“, kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte – kann insbesondere auch in speziell ausgerichteten Gaststätten wie der des Beschwerdeführers zu 3) oder in Betrieben der getränkegeprägten Kleingastronomie nachgekommen werden.

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  11. Frigorist

    Das heutige Interview in der heutigen TV – Sendung des ZDF von Peter Hahne mit dem „Frankendingsbum“ und der weitere Gesprächspartner von Peter Hahne war der Enkel des legendären ehemaligen Bundeskanzlers und Garant des deutschen Wirtschaftswunders (Mass halten!) als ehemaliger Bundeswirtschaftsminister, Ludwig Erhart.
    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/interaktiv/957238/Die-Gaeste-im-mittagsmagazin—2010#/beitrag/video/1086542/Deutschland-ohne-Qualm
    Warum soll Euch nicht auch das Kotzen kommen wie mir, wenn ich mir diesen profilierungssüchtigen Möchtegernpolitiker anhöre, welcher sein Treiben auf Kosten der zukünftigen Existenznöte vieler Gastwirte praktiziert.
    Spätestens 2020 will er seine politische Laufbahn soweit ausgebaut haben, dass er als zukünftiger Oberbürgermeister von Passau seine geplante Karriere starten kann, wie man heute in der TV – Sendung des ZDF zu hören bekam.
    Oh armes Passau, sollte dies zur Realität werden!

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  12. karim

    ohne andere Kommentare gelsen zu haben komentiere ich einfach mal…Die Amis sehen ihr munter in den Ozean sprudelndes Ölloch nicht als Grund an Tiefseebohrungen zu verbieten, weil ja nicht bewiesen ist,dass dies Einfluss auf die Natur hätte.. . Raucher müssen sich für etwas wesentlich geringeres fertig machen lassen, was ebenfalls nicht bewiesen ist sondern bestenfalls hochgerechnet. Was macht denn die ÖDP gegen das Ölloch? -darum hätten sie sich doch auch sinvollerweise kümmern können! -statdessen wird auf Raucher eingehackt. Zugegenermaßen finde ich keinen echten Bezug zum Artikel weil es der Job z.B. der Grünen oder der ÖDP gewesen wäre soetwas im Auge zu behalten. Aber nein, die müssen ja Raucherhetze betreiben. Klagt, dass es raucht! solche scheinheiligen Ökofaschisten. Persönlich bin ich in vielen Punkten sogar deren Meinung. Aber die sollen sich gefälligst um Naturschutz und Co kümmern aber nicht um soziale Geschichten. Das sollte nicht deren Geschäft sein! Die sollten sich auf das konzentrieren für das sie ehemals standen. Besonders die Günen hatten mal einen freiheitlichen touch. Davon ist nix mehr übrig! -nix mehr, nur angepasste Ökoheinis sind denen noch gut genug. Hallo, Ödiologen es gibt soooo viele ökologische/ökonomische Dummheiten auf der Welt! die sollen Raucher und co in frieden lassen und sich um vernünftige/wichtigere Themen kümmern! abere nein, das geht ja nicht weil man auf jeden populistischen Zug den irgendeine Organisation ausspricht aufspringen muss. ÖDP, Grüne und Co sind echt toll! -die gehören nicht nur verklagt, die gehören verboten! -besonders die ÖDP ist als radikal einzustufen naja, zumindest die Ölpfütze ist ihnen ja wohl egal ;)…dann halt doch nicht radikal….nur assozial!

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    • Stephanie Walser

      ich habe genau dies auch in einer Mail an die Grünen geschrieben. Das war schon nach dem 1. Volksentscheid.

      Ich habe sie u.a. darauf hingewiesen, dass ihre ganzen guten Ideen und Ideale vor allem in gemütlichen Beinandersein mit Zigarettchen und Bierchen entstanden sind und was ihnen da einfällt, schließlich haben sie sich immer vehement gegen einen Überwachungsstaat ausgesprochen.

      Eine Antwort habe ich natürlich nie bekommen.

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  13. Bernhard

    Vielleicht schafft man es ja, Prof. Dr. Gerhard Scherer und Frau Martina Pötschke-Langer einzuladen?

    Dann könnte Frau Pötschke-Langer den Verfassungsrichtern mal erklären, was sie von wissenschaftlicher Arbeit hält (http://www.zeit.de/online/2005/51/passivrauchen?page=all)…

    “Leben und Leben lassen” – gilt nur noch für Antiraucher, nicht aber für Wirte und deren Gäste…
    “Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo andere geschädigt werden” – ist der Freibrief, um der Gastronomie irreparablen Schaden zuzufügen…

    “Wann werdet Ihr eigentlich kapieren, daß die Sache nun gegessen und vorbei ist?”
    Die Sache ist noch lange nicht gegessen und vorbei!

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  14. Frigorist

    Jedem „Tierchen sein Pläsierchen“ und für jede Person ihr Mäntelchen „wenn es kalt ist“ und wenn es erst „gestrickt“ werden muss!
    Wozu brauchen wir überhaupt noch Kneipen?
    Was brauchen wir überhaupt noch „Raucherclubs“?
    Was wir brauchen sind „zeitwellige Wohnzimmer“ in denen wir „als geladene Gäste“ unsere zukünftigen Partys abhalten als private Zusammenkünfte und Orte der Gemütlichkeit, wobei auch selbstverständlich geraucht werden darf.

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  15. Frigorist

    Die „Schatten“ – Gastronomie nimmt zumindest in der ländlichen Gegend rapide zu.
    Dorfgaststätten die sich ja schon in den vergangenen Jahren immer mehr verringerten, setzen diesen Trend auf Grund des derzeitigen gesetzlichen absoluten Rauchverbotes verstärkt fort.
    Die bisherige Konzession (Schankerlaubnis wie sie jede Gaststätte behördlicherseits benötigte) wird zurück gegeben und die Räumlichkeiten für zukünftige so genannte Privatparties belassen, welche hauptsächlich die jüngere Generation als Zusammenkunftsorte der Geselligkeit in Anspruch nimmt. So entstandene private Räumlichkeiten welche durch die Konzessionsrückgabe nicht mehr als gewerbliche Gastronomiebetriebe zu sehen sind, unterliegen nicht den gesetzlichen und somit behördlichen Kontrollorganen. Sie sind in dieser Hinsicht in ihrer Funktion ähnlich dem privaten Wohnzimmer angeglichen und erlauben in diesem Sinne ein „Schalten und Walten“ wie in jeder sonstigen Wohnung auch gegeben ist.
    Lediglich die gesetzlichen Bestimmungen in Anbetracht der Ruhestörung dem Nachbarn gegenüber sind zu beachten. Wie man in jeder Wohnung sich Gäste einladen und diese bewirten kann, so ist dies auch in dem einstigen vormals fungierenden Gastraum und Nebenräumen der ehemaligen Gastwirtschaft möglich.
    Genauso sehe ich dies auch für zu diesem Zweck benutzte Räume jeglicher Art, welche genau zu diesem Zweck geschaffen werden.
    Dass in diesem Räumen als Selbstverständlichkeit auch geraucht werden darf ist so einleuchtend, wie in einer Kirche als Gesangschor gesungen werden darf.
    Diese Version als Zusammenkunftsorte für Partys jeglicher Art ist nicht vergleichbar mit Vereinsheimen und unterliegen auch in keinster Weise irgendwelchen Vorschriften dieser Vereinsheime entsprechend.
    Selbstverständlich unterliegen diese privaten Zusammenkünfte bei diesen Partys auch keiner behördlichen „Sperrstunde“.
    Für die Getränke und Speisen, was unter dem Begriff Bewirtung fällt, „kann“ natürlich ein Selbstkostenpreis veranschlagt werden, zu dem noch die laufenden Unkosten als Aufschlag hinzu gerechnet werden. Bei der Notwendigkeit einer Person (nennen wir diese Person einen „Buttler“) welche die reibungslose Funktion solcher Partys bei einer dementsprechenden Gästezahl garantiert, also die frühere Funktion eines Wirtes einnimmt, ist verständlich. Die „Aufwandsentschädigung“ für diese Person ist eine Verhandlungsbasis der jeweiligen Partymitglieder und kann somit in jeder beliebigen Höhe vereinbart werden (freie Lohnmarktwirtschaft).
    Da diese Aufwandsentschädigung wie ein bzw. als ein Verdienst der betreffenden Person zu sehen ist, muss diese Bezahlung auch steuerlich berücksichtigt werden.
    Somit haben diese Partyveranstaltungen (geladene Gäste) keinesfalls einen öffentlichen Charakter und fallen auch nicht in die Rubrik Gaststättengewerbe.
    Inwieweit man solche Partys als Raucherpartys sehen kann ist eine reine Auslegungssache und ändert nichts an der Struktur einer privatrechtlichen Zusammenkunft Gleichgesinnter.

    Dies ist der „Gedankengang“ vom
    Frigorist der in diesem Zusammenhang
    allen Lesern hier auch
    ein bayerisches Servus übermittelt.

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  16. Roodee

    “Wann werdet Ihr eigentlich kapieren, daß die Sache nun gegessen und vorbei ist?”

    So etwas ist nie vorbei! Es wird ein ewiger Kampf zwischen den Lagern bleiben – zwischen denen, die ein freiheitliches selbstbestimmtes Leben bevorzugen und alles dafür tun, dass sie es so leben können und denen, die sich immer wieder dagegen lehnen. Die Motivation dieser Antifreiheitler, die ihr eigenes Leben zum Maßstab für andere machen wollen, ist wohl vielfältig. Aber allem vorran ist es die Machtlust. Wenn sich diese Machtlust mit Langeweile mischt, braucht es nur einen kleinen Anstoß und sie rennen los, ohne weiter darüber nachzudenken, was sie eigentlich anrichten.

    Ich kann mich noch gut erinnern an Diskussionen und Skandale, wie – Gammelfleisch im Kochtopf, schadstoffbelastete Kleidung, giftiges Kinderspielzeug, Frostschutzmittel im Wein, darf ein Mann im Stehen pinkeln?, die Vogelkrippe oder an das Pandemie-Horrorszenario. Die Diskussion um Rauchmelder in jeder Wohnung, war nur zu durchsichtig, sonst hätten wir sie schon längst.
    Es vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht irgendeine schräge Diskussion angestoßen wird. Themen, über die es zu reden gilt, gibt es reichlich. Die meißten schlummern still, bis der Zeitpunkt passt, sie loszutreten. Meistens werden diese Diskussionen dann als Nebenkriegsschauplatz benutzt, um von anderen unliebsamen Entscheidungen abzulenken. In unserem Fall ist es um die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gegangen. Fussballweltmeisterschaft und Rauchen in den Kneipen – das ist genug Gesprächsstoff – da kann man mal eben um einen marginalen Betrag anheben. Dass die Arbeitgeber im gleichen Atemzug aus der Verantwortung genommen werden (Parität bei der Zahlung), hat dann kaum noch jemand mitbekommen. So wird dem Volk einfach mal eine Diskussion aufgedrückt, damit es nicht merkt, dass es immer ärmer wird, während sich das hoffnungslos aufgeblasene Gesundheitssystem erst mal selber gesundstößt.

    Nochmal: Dass es Regeln des Miteinander geben muß, damit die Gesellschaft nicht in Anarchie versinkt, ist klar. Aber dies sind keine Regeln mehr, das ist Bevormundung. Zumindest ich – und wie ich hier gelesen habe auch andere – lasse mir das nicht wortlos gefallen. Raucher tun keinem Menschen was, sie wollen nur rauchen. Das sehen aber gegenteilige Fanatiker anders und kommen mit dem Argument, wir würden deren Gesundheit ruinieren. Dieses Argument ist jedoch noch nie eindeutig bewiesen worden, weshalb es eigentlich zunächst mal nur eine Behauptung ist. Derlei Behauptungen könnte ich haufenweise bringen, was ich aber nicht tue, weil es einfach nur unseriös ist.

    Pro und Kontra wird es bei jedem Thema geben – immer. Was dieses Thema betrifft, werden, was ich mal hoffe, die anderen Bundesländer diese Hexenjagd nicht mitmachen, wird das Verbot in Bayern und dem Saarland eine Insellösung sein, die auf Dauer keinen Bestand haben wird. Soweit die politische Lage. Was rechtlich passiert, werden wir sehen. Ob die Richter ein Berufsverbot für Raucherkneipenwirte verhängen oder nicht – ob sie die Freiheit der Antiraucher über die Freiheit der Raucher stellen, wird sich zeigen. Letztlich sind Richter an geltende Gesetze gebunden. Politisch ist da größerer Handlungsspielraum.

    In diesem Sinne – Ärmel hoch.

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  17. Servaxx

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  18. Inge

    Bitte Werner jag diesen blöden Hui-Buh von der Seite hier.
    Das ist kein Forum für Antis und für den schon gar nicht!


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