Verfassungsgericht stoppt totales Rauchverbot
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das totale Rauchverbot, welches auf massivem Druck der Grünen im Saarland zum 1. Juli in Kraft treten sollte, heute per einstweiliger Anordnung vorerst ausgesetzt. Damit gilt das bisherige Rauchverbot weiter, die Verschärfung kann nicht in Kraft treten. Diese Aussetzung ist eine Ohrfeige für alle diejenigen, die von einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie träumen.
Das bedeutet, dass weiterhin in Gaststätten bis 75 Quadratmetern, so der Wirt es erlaubt, geraucht werden darf, ebenso in Nebenräumen sowie in ausschließlich inhabergeführten Gaststätten. Mehrere Wirte hatten gegen das geplante totale Rauchverbot in der Gastronomie Verfassungsveschwerde eingelegt und nun einen ersten Etappensieg errungen.
Zwar bedeutet diese Aussetzung nicht automatisch, dass das totale Rauchverbot gegen die Verfassung verstößt, allerdings sei, so das Gericht, der verläufige Rechtsschutz deshalb geboten, weil sonst “schwere und praktisch nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Nachteile entstehen könnten”. Dies gelte insbesondere für Shisha-Cafes, denn diese müssten ihr Lokal bei einem totalen Rauchverbot zusperren.
Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, dass mit einer endgültigen Entscheidung der Verfassungsklagen frühestens im nächsten Jahr gerechnet werden könne. Bis dahin gilt das alte Rauchverbot des Saarlandes unverändert weiter.
Vielleicht sollte die ÖDP in Bayern, die ebenfalls ein totales Rauchverbot in der Gastronomie fordert, einmal einen Blick ins Saarland werfen. Denn auch in Bayern sind Shisha-Cafes oder Zigarrenlounges plötzlich illegal, sollte der Verbotsentscheid der ÖDP am 4. Juli eine Mehrheit erhalten. Entsprechende Klagen werden für den Fall, dass die ÖDP den Verbotsentscheid gewinnen sollte, bereits vorbereitet.
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@PST: Der 2. Vorsitzende der militanten Antiraucherlobby “Pro Rauchfrei”, Patrick Kast, hat im Facebook-Forum der Verbotsbefürworter folgendes zu diesem Thema geschrieben: “Es ist langsam nur noch lächerlich, wie man mit allen Mitteln versucht, es bis zum Gehtnichtmehr zu verzögern…überraschen tut es mich nicht, gibt auch genug Nikotinsüchtige Richter.”
“Pro Rauchfrei” ist Mitinitiator des Verbotsbegehrens. Auch andere Aussagen dieses Vereins, der laut “Stern” rauchenden Menschen sogar die Menschenwürde abspricht und der die “rauchfreie Gesellschaft” als Vereinsziel hat, zeigen, dass es hier nicht um einen “Schutz” geht, sondern ausschließlich um Ausleben von Verbotsphantasien auf Kosten der Menschen, die diese Leute am meisten hassen: Die Raucher.
Um so wichtiger ist es, am 4. Juli mit NEIN zu stimmen. Gedankengut wie das von “Pro Rauchfrei” hat in einem demokratischen Staat nichts zu suchen.
Das totale Verbot wurde vom Verfassungsgericht im Saarland gestoppt, weil es die Existenz kleiner Kneipen (weniger als 75 qm) bedroht.
Nun sind wir gespannt, ob die Verbotsfront weiter am Argument festhält, dass kleine Kneipen in Bayern keine Beeinträchtigungen zu befürchten haben und dass das nur ein Argument der Raucherlobby wäre.
Hier sprechen mal die Fakten für uns! Oder behauptet jemand, die Verfassungrichter im Saarland wären alle Idioten?
Interessante Entwicklung,die der Artikel da aufzeigt;Sollte das sogenannte Volksbegehren der Fanatiker in Bayern zwecks totalen Rauchverbots durchgehen könnte man es mit Verfassungsbeschwerden verzögern bzw. aushebeln;Den es ist ja evident ökonomisch verheerend und stellt eigentlich (da Raucherclubs auch nicht mehr erlaubt sind)einen Auschlluß eines großen Teils der Bevölkerung von jedwedigen Gastronomiebesuchs dar-eine Form von Apartheid-wenn sie sich nicht nach den Willen der Nichtraucherhardcorefanatiker domestizieren lassen..Sie müssten dann selbst bei strömenden Regen oder bitterster Kälte draussen bleiben und dürften nicht mal sich untereinander in separaten Räumlichkeiten treffen.Das ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde!