Verfassungsgericht lehnt zwei Beschwerden zum Rauchverbot ab

Die Passivrauchlüge als Argument einer Gerichtsentscheidung

Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat heute zwei Beschwerden zum Rauchverbot abgelehnt. Die eine Klage betraf die Ausnahmeregelung bei Festzelten, die andere das Verbot von Raucherclubs.

Der eine Kläger, Rüdiger Tasch aus Mainz, hatte Beschwerde eingereicht, weil seiner Meinung nach die Gründung von Raucherclubs durch das Rauchverbot des Landes Rheinland-Pfalz erschwert sei. Grund ist das Eßverbot in Raucherlokalen. Dem zweiten Kläger ging das Rauchverbot nicht weit genug. Er behauptete, er sei von Veranstaltungen in Festzelten ausgeschlossen, weil dort das Rauchen erlaubt ist.

Beide Beschwerden sind nun abgewiesen worden. Im Falle des Antirauchers führte das Gericht aus, dass Festzelte nur vorübergehend betrieben würden und daher eine Ausnahme vom Rauchverbot gerechtfertigt sei. Bei den Raucherclubs argumentierte das Gericht mit der von der WHO in die Welt gesetzte Passivrauchlüge. Der “Schutz vor den Gefahren des Passivrauchs” überwiege das Recht des Beschwerdeführers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, so das Gericht.

Beide Kläger hatten nach der Verhandlung erklärt, sie hätten mit diesen Urteilssprüchen gerechnet. Tasch kritisierte den Richterspruch als “weiteren Schritt in die völlige Entmündigung des Bürgers”, während der andere Kläger meinte, der Richterspruch würde zwei Drittel der Bevölkerung “vor den Kopf stoßen” und von Festzeltbesuchen ausschließen.

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