Gutachten: Rauchverbot verfassungswidrig
Wie die “Bild”-Zeitung heute meldet, ist zumindest das seit Anfang des Jahres in Hamburg geltende neue sogenannte Nichtraucherschutzgesetz verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten der Universität Kiel, welches im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA erarbeitet wurde.
Professor Florian Becker, Ordinarius des Lehrstuhles für öffentliches Recht, kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Ausgestaltung des Hamburger Rauchverbotes als Eingriff in das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit “unverhältnismäßig, verfassungswidrig und deshalb nichtig” sei.
Besonders hervorzuheben sei, so Becker, die nach wie vor bestehende Ungleichbehandlung, die nach dem neuen Gesetz nach wie vor nicht behoben ist. Die Differenzierung zwischen getränke- und speisengeprägter Gastronomie führt dazu, dass einzelne Gastwirte “unsachgemäß stärker belastet werden als andere”, so der Professor.
Das Hamburger Rauchverbot erlaubt das Rauchen nur noch in Lokalen bis zu 75 Quadratmetern und schließt ein Essverbot mit ein. Das bedeutet, dass in diesen Lokalen keine Speisen angeboten werden dürfen.
Die Hamburger Bürgerschaft hatte das bestehende Rauchverbot erst kürzlich nach einigen internen Streitereien geändert (Rauchernews berichtete). Besonders die Grünen in Hamburg wollten ursprünglich mit aller Macht ihren Verbotswahn durchpeitschen und ein totales Rauchverbot in Hamburgs Gastronomie erzwingen.
Ob der DEHOGA auf Basis dieses Gutachtens Klage gegen das Rauchverbot einleiten wird, ist noch nicht entschieden. DEHOGA-Präsidentin Rose Pauly erklärte gegenüber dem Hamburger Abendblatt, man werde versuchen, eine rasche Einigung herbeizuführen. DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Gregor Maihöfer will den Rechtsweg nicht ausschließen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU- Fraktion, Harald Krüger, drohte dem DEHOGA, falls dieser klagen würde damit, dass man dann ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Hansestadt installieren würde.













