Gericht erlaubt Rauchen in Mietwohnungen
Das Berliner Landgericht (Aktenzeichen: 63 S 470/08) hat das Rauchen in Mietwohnungen ausdrücklich erlaubt und damit die Klage eines Mieters abgeschmettert, der vom Vermieter ein Rauchverbot in den Wohnungen gefordert hatte.
Der Kläger hatte sich vom Tabakrauch belästigt gefühlt, weil ein Nachbar in der darunter liegenden Wohnung seine Zimmer lüftete. Angeblich sei es deshalb zu “erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen” in der eigenen Wohnung gekommen. Eigenmächtig minderte die klagende Partei die Miete um 50 Euro und forderten den Vermieter auf, ein Rauchverbot in der Wohnanlage zu erlassen.
Als der Vermieter auf diese absurde Forderung nicht reagierte, forderte der Antiraucher, dem Nachbarn feste Lüftungszeiten vorzuschreiben. Konkret wurde gefordert, dass der rauchende Mieter höchstens zweimal täglich für maximal eine halbe Stunde seine Wohnung lüften dürfe. Auch auf diesen Unsinn ging der Vermieter nicht ein, und so landete der Fall vor dem Berliner Landgericht.
Aber auch die Richter folgten den völlig übertriebenen Forderungen des Klägers nicht. Rauchen gehöre, so die Richter, zum “vertragsgemäßen Gebrauch der angemieteten Räumlichkeiten”. Man könne rauchenden Menschen weder das Rauchen in bestimmten Räumlichkeiten der eigenen Wohnung verbieten, noch könne man feste Lüftungszeiten vorschreiben. Das Gericht sah auch keine “übermäßige Belastung” des Klägers und schmetterte die die Mietminderung des Antirauchers gleich mit ab.
Mit diesem Urteil herrscht endlich Klarheit für Mieter und Vermieter, und den Irrsinnsforderungen von militanten Antirauchern wurde ein klarer Riegel vorgeschoben.
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Fragt sich nur wie lange,
dieser im Artikel beschriebene “klare Riegel” hält.
In dieser Sache (Rauchen in der Mietwohnung) wird es auf Jahre hinaus keine Ruhe geben, solange es Menschen gibt, die meinen, dass “ein Rauchmolekül” tödlich ist.
Das gilt aber lediglich für Moleküle aus Tabakrauch.
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