Gericht kippt Freiburger Alkoholverbot
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das sogenannte “Freiburger Alkoholverbot” gekippt. Zwei Vorschriften der Polizeiverordnung sind rechtswidrig, so die Richter. Die Vorschriften besagten, dass ein komplettes Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Flächen gelten sollte.
Zwar könne, so die Richter, der Genuss von Alkohol zu enthemmendem oder aggressivem Verhalten führen, dies sei aber nicht typischerweise bei jedem Menschen der Fall. “Es ist der verständliche Versuch der Gemeinden, etwas in eine Verordnung zu pressen, das sich nicht in eine Verordnung pressen lässt”, so Richter Karl-Heinz Weingärtner gegenüber dem SWR. Erforderlich seien aber Einzelfallentscheidungen und keine generellen Schuldzuweisungen.
Selbstverständlich dürfe die Stadt tätig werden, wenn einzelne alkoholbedingt die öffentliche Ordnung stören würden. Ein Alkoholverbot im Vorfeld müsse aber durch spezielle Gesetze gedeckt werden, was nicht der Fall sei. Die Stadt Freiburg begründete das Alkoholverbot im Kneipenviertel mit dem angeblich starken Anstieg von Gewaltdelikten.
Nicht nur das generelle Alkoholverbot ist rechtswidrig, sondern auch der sogenannte “Randgruppenparagraph”. Danach ist der dauerhafte Aufenthalt zum Trinken außerhalb von Freischankflächen oder Grillstellen verboten, wenn dies andere belästigt. Auch diese Regelung ist nach Ansicht der Richter zu unbestimmt. Es sei keine klare Abgrenzung möglich zwischen dem was verboten und dem was erlaubt sei.
Philipp Thurn, ein 27-jähriger Jurastudent hatte gegen die Freiburger Alkoholverbote geklagt. Er zeigte sich erleichtert über den Richterspruch. Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) scheint dagegen nicht einzusehen, dass seine Verbotsorgie – für die die Grünen ja mittlerweile stehen – nun von einem Gericht gekippt wurde. Nach wie vor ist er der Meinung, dass die Freiburger Alkoholverbote richtig gewesen seien.
Das Urteil ist endgültig. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Revision zu seinem Urteil explizit nicht zugelassen.













