Bayerns Diskothekenbetreiber drohen mit Verfassungsklage

Die Diskothekenbetreiber wehren sich gegen Ungleichbehandlung

Beim Stammtisch des Bundesvereins Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) am Fronleichnamstag stellten die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber erneut die Forderung nach Gleichbehandlung mit den Festwirten und Feste veranstaltenden Vereinen auf. In sämtlichen Festzelten darf geraucht werden, in Tanzlokalen und Diskotheken besteht Rauchverbot.

Diese Ungleichbehandlung wollen sich einige bayerische Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber nicht gefallen lassen und kündigten Klage beim Bundesverfassungsgericht an, sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Tobias Thalhammer, machte als Gastredner beim Stammtischgespräch klar, dass Diskotheken und Tanzlokale keine laut vernehmbare Lobby hätten, wohingegen die vielen Festzeltveranstaltungen in Bayern von der Politik sehr wohl gehört und erhört würden. Laut Thalhammer gebe es in Teilen der Politik zwar offenbar Skrupel, die Wähler in Sachen Rauchen in Bier- und Festzelten mit einem Verbot zu gängeln, nicht jedoch bei Diskotheken und Tanzlokalen. Der FDP-Politiker tritt für einen unbürokratischen Nichtraucherschutz in der gesamten Gastronomie ein.

In Tanzbetrieben und Diskotheken werden Lüftungsanlagen mit zig-fachen Luftwechsel, die oft mehrere hunderttausend Euro kosten, vom bayerischen Gesetzgeber gefordert. Nur im gutbelüften Nebenraum einer Diskothek darf geraucht, aber nicht getanzt werden, unter 18-jährigen muss der Zutritt verwehrt bleiben, und es dürfen keine Speisen verkauft werden.

Die bayerischen Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber sehen darin eine erhebliche Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung, die vor dem Bundesverfassungsgericht kaum standhalten wird. Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) unterstützt die Forderungen der Tanzlokal- und Diskothekenbetreiber. Wenn schon auf Grund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine generelle Befreiung vom Rauchverbot möglich ist, dann sollte zumindest jeder Gastronom über den Weg der geordneten geschlossenen Gesellschaft den Gästen Rauchen erlauben können.

Der Bundesvorsitzende des BVGG, Heinrich Kohlhuber,sagte gegenüber Rauchernews: “In Nordrhein-Westfalen sind Traditionsveranstaltungen und geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen. Eine vernünftige Regelung mit Vorbildcharakter.”

Kohlhuber weiter: “Sollte sich die CSU mit ihrem generellen Verbot der Raucherclubs durchsetzen, dann wird sich das Diskothekensterben am Land weiter beschleunigen. Jetzt schon müssen viele junge Menschen im Winter, während der festzeltfreien Zeit, weite Wege zum nächsten Tanzbetrieb auf sich nehmen.

Das Risiko für eine Zunahme der sog. Diskounfälle würde sich erhöhen. Das kann nicht im Sinne der besorgten Eltern und der gesamten bayerischen Bevölkerung sein. Auch Herr Dr. Söder, als verantwortlicher Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, sollte diese Risiken sorgsam abwägen”.

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