Klinik unterliegt im Streit ums Rauchverbot
Die Hainaer Klinik für forensische Psychiatrie ist mit ihrem strikten Rauchverbot vorerst gescheitert. Nachdem einige Patienten gegen das totale Rauchverbot in der hessischen Klinik geklagt hatten, entschied das Landgericht in Marburg, dass den Klägern die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, rauchen zu dürfen.
Der ärztliche Direktor der Klinik im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Dr. Rüdiger Müller-Isberner, hatte durch die Anordnung, in der Forensik in Haina-Kloster und der Außenstelle in Gießen ein totales Rauchverbot zu verhängen, für Aufsehen gesorgt. Seit Ende Oktober dürfen sich weder die 420 Patienten, meist psychisch kranke Straftäter, noch das Personal auf dem Klinikgelände eine Zigarette anzünden. Etliche Patienten hatten gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und fünf hielten diese Beschwerde aufrecht.
Das Gericht entschied nun, dass für jeden dieser fünf Patienten individuell eine Gelegenheit zum Rauchen geschaffen werden muss, je nach den Gegebenheiten auf den einzelnen Stationen. Das bedeutet, dass Patienten in Einzelzimmern rauchen dürfen, für Patienten ohne Einzelzimmer muss ein Raucherraum geschaffen werden. Außerdem muss das Rauchen im Außenbereich wieder gestattet werden.
Nach dieser Entscheidung hatten sich, so die Richterin Dr. Heike Schneider, weitere Patienten dazu entschlossen, gegen das totale Rauchverbot in der Klinik zu klagen.
Trotz des Urteils bleibt in der Klinik vorerst allerdings das totale Rauchverbot bestehen, da die Klinik beim nächst höheren Gericht, dem Oberlandesgericht, einen Eilantrag durchpauken konnte. Dieser besagt, dass das Rauchverbot bis zur Entscheidung der nächst höheren Instanz beibehalten wird. Die Begründung des Eilantrags ist ebenso absurd wie widersinnig: Es würde in der Klinik eine zu große Unruhe hervorrufen, wenn die fünf Patienten nach einem Jahr Zwangsentzug wieder rauchen dürften und andere nicht. Das Oberlandesgericht betonte aber, durch diese Eilentscheidung lasse sich keine Tendenz ablesen, wie das Gericht tatsächlich entscheiden werde.
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Gut so!
Zum Glück sind die Gerichte wohl nicht von der Antiraucherlobby geschmiert. Nehmt euch ein Beispiel und klagt was das Zeug hält. Diese Bevormundung einer Handvoll paranoider Antiraucher muss ein Ende haben!
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