Weiteres Gericht hebt Rauchverbot auf

Schon wieder hat ein Gericht das rigide Rauchverbot in Teilen außer Kraft gesetzt

Schon wieder gab es eine Schlappe für die Befürworter absoluter Rauchverbote. Das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das Rauchverbot in Diskotheken und Einraumkneipen des Landes bis zu einer endgültigen Entscheidung, die am 22. Oktober dieses Jahres fallen soll, aufgehoben.

Mit dem Gericht in Dessau-Roßlau setzte damit ein weiteres das Rauchverbot in großen Teilen außer Kraft. Das Gericht orientierte sich in seiner Entscheidung an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Nun darf in Sachsen-Anhalt in Diskotheken wieder geraucht werden, wenn Raucherräume eingerichtet werden und der Eintritt nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist. Bei Einraumkneipen gilt eine Größe bis 75 Quadratmetern, ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren und am Eingang muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den entsprechenden Lokalen nicht um Verbotsgastronomie handelt.

Mehrere Betreiber von Diskotheken und Einraumkneipen hatten gegen das rigide und unsinnige Rauchverbot geklagt. Sie sahen sich in ihren Grundrechten auf Eigentum und Berufsfreiheit verletzt. Auch wurde nach Ansicht der Kläger der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil Wirte mit mehr als einem Raum unrechtmäßige Vorteile hätten. Um die Passivrauchlüge des DKFZ und anderer militanter Antiraucherorganisationen ging es in der Entscheidung des Gerichtes nicht.

Das Gesundheitsministerium in Magdeburg kündigte an, den Richterspruch ab sofort umsetzen zu wollen und den Vollzug des Rauchverbotes entsprechend zu ändern.

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1 Kommentar

  1. Peter Rachow

    Wichtige Ergänzung/Änderung
    “…ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren und am Eingang muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den entsprechenden Lokalen nicht um Verbotsgastronomie handelt.”

    Korrekte Textversion:

    “…ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren und am Eingang muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den entsprechenden Lokalen um Einrichtungen handelt in denen sich nikotinabhängige Zigarettensüchtige einvernehmlich vollrauchen und am Ende schwerste Gesundheitsschäden davontragen werden, die für jeden 2. von ihnen den verfrühten Tod bedeuten werden.”


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