Verfassungsgericht erweitert Ausnahmeregeln beim Rauchverbot

Ein weiteres Gericht hat das Rauchverbot gelockert

Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz hat die Aussetzung des Rauchverbots um drei Monate verlängert und erweitert. So betrifft die Ausnahme nun nicht nur mehr Lokale, die inhabergeführt sind, sondern alle Lokale bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern.

Mit dieser vorläufigen Entscheidung hat sich das Gericht an den Spruch des Bundesverfassungsgerichts gehalten, der diese räumliche Grenze vorgeschlagen hatte und auch nicht verlangt hatte, dass die Aufhebung des Rauchverbotes nur in inhabergeführten Lokalen gelten sollte.

Das Verfassungsgericht von Rheinland-Pfalz hat vernünftigerweise das Aussetzen des Rauchverbots nicht vom Verkauf von Speisen abhängig gemacht, wie es das BVG vorgeschlagen hatte. Die Wirte müssen ihr Lokal, in dem geraucht wird, nur von außen kennzeichnen, beispielsweise mit einem blauen “R”.

Als Begründung für die weiteren vorläufigen Lockerungen des Rauchverbots führte das Gericht aus, mal wolle damit mehr Rechtssicherheit schaffen und dafür sorgen, dass es nicht eine Vielzahl weiterer Verfassungsbeschwerden gäbe. Das Rheinland-Pfälzische Verwaltungsgericht war das erste Gericht, welches das rigide Rauchverbot in einer Eilentscheidung teilweise ausgesetzt hatte (Rauchernews berichtete).

Gleichzeitig hat das Gericht einen Termin für die mündliche Verhandlung der Verfassungsbeschwerden genannt. Er wird am Dienstag, den 30. September 2008 um 10:15 Uhr sein.

Militante Antiraucher schäumen über diese Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes von Rheinland-Pfalz. So trompetete die “Nichtraucherlobby Pro-Rauchfrei” heute im Bezug auf die Entscheidung des Gerichtes: “Mit brutaler Nomenklatur schlagen die juristischen Schergen der Tabakdiktatur in Deutschland gegen das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVG) zurück.”


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4 Kommentare

  1. alfi

    Wie kommt etwas zum Ende?
    Es gab mal ne Zeit, da gabs einen “Badehaubenzwang” in öffentlichen Schwimmbädern, das galt auch für Skinheads und andere Fleischmützen. Wie kam das eigentlich zu nem Ende? Hat einfach die Vernunft gesiegt oder gabs irgendwelche Abstimmungen im gesamten Bundesgebiet?

  2. Volksverdummung

    Wettbewerb die 2.te
    @alfi. Ja sicher sind die Leute aus dem Schüttelschorsch Land noch auf dem ersten Platz und da werden sie auch bleiben, wenn dieser Vogel nicht aus allen Ämtern eleminiert wird. Aber die neue Idiotie mit den Ü- Eiern schlägt sogar die Dummheit von ProHirnbrei. Ich bleibe dabei, mit so einer Brut an der Regierung, ist dieses Land dem Untergang geweiht …..

  3. alfi

    Wettbewerb
    @Volksverdummung:
    Das andere Bundesland ist Baden-Württemberg. Erstaunlich ist jetzt aber, daß man schon gar nicht mehr weiss, was man aus welchen Gründen verbietet. Zu einer Verbotsgesellschaft
    hätte es auch besser gepasst, ein Verhüllungsgebot nach islamischen Vorbild im Freibad zu erlassen. Deshalb dürfen Frauen auch wohl noch in Badeanzügen rumlaufen, käme es wirklich auf den erhöhten Wasserverbrauch von 1,5 Liter an, hätte zumindest gleichzeitig eine Bikinipflicht erlassen werden müssen.

    Zur Zeit findet offensichtlich ein Wettbewerb unter den Bundesländern statt, wer die bescheuertsten Regelungen erlässt. Keine Angst, noch führt Bayern!

  4. Volksverdummung

    Verbot von langen Badehosen
    Sachsen (und ein weiteres Bundesland das mir leider entfallen ist)haben lange Badehosen verboten um Wasser zu sparen. Das sit der Gipfel der Dummheit. Aber es ist mit der Panikmache ums Passivrauchen gleichzusetzen. Das ist genauso Beispielhaft für unsere Politik. Na dann hat es dieses Land ja geschafft, die drei wesentlichen Probleme in den Griff zu bekommen. Dosenpfand, Rucherdiskriminierung und Badehosenverbot. Das ist m.E. auf den Nivea unserer Politiker, armes Deutschland !

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