Verfassungsgericht muss Passivrauch prüfen

Lövenich fordert eine Überprüfung der Passivrauchlüge

Das Verfassungsgericht soll bei der Überprüfung der gesetzlichen Rauchverbote ein besonderes Augenmerk auf die vermeintlichen Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen legen. Dies fordert Netzwerk Rauchen, die führende Interessenvertretung der Raucher.

Wo keine wirkliche Gefahr vorliege, dürfe deshalb keine Freiheitseinschränkung erfolgen. “Das Märchen von 3.301 Passivrauchtoten ist längst widerlegt, ebenso wie Behauptungen über Einflüsse von Rauchverboten auf Herzinfarktraten”, teilt der Bundesvorsitzende des Netzwerks, Michael Löb, mit, “leider werden diese dreisten Irreführungen immer noch wiederholt, genauso wie die Verbotsbefürworter nach wie vor die verheerenden Auswirkungen des sogenannten Nichtraucherschutzes auf große Teile der Gastronomie leugnen”.

Netzwerk Rauchen kritisiert seit langem wissenschaftlich unhaltbare Aussagen über angeblich gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Passivrauchens. Ihre erneute Behauptung anlässlich der Verhandlungen in Karlsruhe seien ein “erneuter, dreister Manipulationsversuch”, so Löb.

Sowohl die Erkenntnisse der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN), der Vergleich internationaler Studien, als auch eigenen Untersuchungen des Netzwerks zeigten deutlich, dass an einem Zusammenhang zwischen Tabakrauch in der Umgebungsluft und dem Auftreten von Krankheiten oder gar Tod “nichts dran” sei. Selbst ein Rauchverbotsbefürworter wie der amerikanische Gesundheitsforscher Prof. Michael Siegel hat nachgewiesen, dass Rauchverbote in anderen Ländern keineswegs für sinkende Herzinfarktraten verantwortlich sein können.

Allein die Empfindlichkeit mancher Nichtraucher gegenüber Tabakrauch in der Luft könne indessen gesetzliche Verbote keinesfalls rechtfertigen. “Karlsruhe muss dieses heißen Eisen anpacken”, verlangt Christoph Lövenich, Bundesgeschäftsführer des Netzwerks (siehe Bild), “und bei der kritischen Prüfung sich nicht auf Leute verlassen, die auch die Mär vom Umsatzzuwachs durch Rauchverbote verbreitet haben.”

Die ersten drei von bundesweit rund 30 Verfassungsbeschwerden gegen die von den Bundesländern erlassenen Rauchverbote standen gestern in Karlsruhe auf dem Prüfstand.

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2 Kommentare

  1. Jochen

    Lebensversicherung und Rauchen
    Wie Schubert schon sagte,
    Lebensversicherungen wissen es tatsächlich besser. Warum sollte auch eine Lebensversicherung sich für die Rauchgewohnheiten interessieren, wenn Raucher wie Nichtraucher gleichermaßen die normale Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr erreichen ? Selbst wenn Versicherungsverträge irgendwann mal bis zum Renteneintrittsalter von dann 78 Jahren, d.h. der durchschnittlichen Lebenserwartung, laufen, es würde sich kaum etwas ändern, da jeder irgendwann an irgendetwas zugrunde geht.


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  2. Schubert

    Prüfungen gibt es schon
    Bekanntlich prüfen Lebensversicherungen den Gesundheitszustand ihrer Antragsteller. Rauchen wird hier nicht als Risiko gesehen ! Das ist immerhin interessant, da diese Unternehmen wirtschaftlich denken und eine Menge in Studien zu dem Thema investiert haben. Lebensversicherungen wären die ersten, die eine Risikoprämie einfordern oder den Antragsteller ablehnen würden, wenn das Rauchen dermaßen lebensbedrohlich wäre, wie es allgemein dargestellt wird.


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