Amtsgericht verurteilt Betreiber von Raucherclubs zu Bußgeld

Das Amtsgericht Frankfurt urteilte gegen Raucherclubs

Das Antsgericht in Frankfurt hat zwei Betreiber von drei Raucherclubs zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt. Damit folgte es dem städtischen Ordnungsamt, welches Bußgelder in Höhe von 300 beziehungsweise 450 Euro gegen die beiden Unternehmer verhängt hatte.

Amtsrichter Claus-Michael Ullrich war der Meinung, die beiden hätten fahrlässig gegen das sogenannte hessische “Nichtraucherschutzgesetz” verstoßen, da sie in ihren Lokalen keine Rauchverbotsschilder aufgestellt hatten und das Rauchen in ihren Lokalen nicht unterbunden hatten.

Die Wirte hatten an der Eingangstür ihrer Lokale Schilder aufgehängt, auf denen die Gäste darauf hingewiesen wurden, dass sie kostenlos Mitglied in einem privaten Raucherclub werden könnten. Zusätzlich hätten Mitarbeiter die Gäste darauf hingewiesen, dass die Gäste im Lokal rauchen dürften.

Richter Ullrich wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das Rauchverbot zwar in die Persönlichkeitsrechte und in die Freiheit von Gewerbebetrieben eingreife, er aber der Meinung sei, dass der Gesundheitsschutz höher zu bewerten sei.

Die Anwälte der Wirte haben angekündigt, dieses Urteil vor dem Oberlandesgericht anzufechten. Aller Voraussicht nach haben die Beklagten gute Chancen, dass höhere Gerichte dieses Urteil wieder kippen. Hatten bisher ja mehrere höhere Gerichte in Eilanträgen entschieden, dass in Einraumlokalen weiter geraucht werden darf, auch das Urteil des Verfassungsgerichtes steht noch aus.

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