VEBWK reicht Popularklage gegen Rauchverbot ein
Der VEBWK, der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur, hat beim Bayerischen Verfassungsgericht Popularklage gegen das Rauchverbot eingereicht. Michael Scheele, Anwalt des mittlerweile eingetragenen Vereins übergab die Klage am Dienstag dem Gericht.
Scheele wörtlich: “Wir sind der Meinung, dass es verfassungswidrig ist, was da verabschiedet wurde”. Er sieht im Gesetz mehrere Verstösse gegen Artikel der Bayerischen Verfassung wie zum Beispiel die Berufsfreiheit oder das Gleichheitsgebot.
Zwar können sich in Bayern Wirte durch die Gründung eines Raucherclubs oder Vereins vor dem Gängelungsgestz Rauchverbot schützen, der VEBWK will aber den Gesetzgeber zwingen, diese in Bayern von vielen Lokalen durchgeführte Praxis im Gesetz mit aufzunehmen. Man will somit eine Rechtssicherheit bekommen.
Das KVR München hatte kürzlich gefordert, die Raucherclubs zu verbieten (Rauchernews berichtete). Solchen Forderungen will man mit der Popularklage auch entgegen treten, da die Clublösung keine Lösung auf Dauer sei. Der Anwalt des VEBWK sagte wörtlich: “Wir glauben, dass sich langfristig diese Raucherclublösung nicht halten lässt. Es ist ein künstliches Gebilde.” Auch sei es abhängig von der Haltung der Stadt oder Gemeinde, die dieses Schlupfloch je nach Gusto auslege.
Scheele kritisierte die bayerische Raucherclublösung als “Feigenblatt, das sich die CSU umhängt, weil sie sonst das Gesetz ändern müsste. Wenn die Staatsregierung sagt, es ist möglich, Raucherclubs zu gründen, dann soll sie so konsequent sein, es auch im Gesetz zu formulieren.”.
Der VEBWK fordert die sogenannte spanische Lösung. Hier können Wirte kleiner Kneipen selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf und Gaststätten mit mehreren Räumen können in einem Nebenraum das Rauchen gestatten.
Allerdings geht vielen Mitgliedern des VEBWK diese Forderung nicht weit genug. Man wolle gemeinsam mit den nichtrauchenden Freunden feiern können und nicht in Nebenräume verbannt werden, so die Meinung vieler Mitglieder. Des weiteren sei die Passivrauchlüge von mehreren seriösen Wissenschaftlern schon längst ins Reich der Fabel verwiesen worden, daher gäbe es keine Notwendigkeit für den Schutz von Nichtrauchern, da diese vor nichts geschützt werden müssen.
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Gedanklicher Dreisprung zur Lage:
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” Die Gefahr ist, das wir ein Mittel zur Sicherung der Gerechtigkeit (die Demokratie) für die Gerechtigkeit selbst halten.”
Friedrich A. von Hayek
Absolute Macht vergiftet Despoten, Monarchen und Demokraten gleichermaßen.”
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