Gericht bezweifelt Rechtmäßigkeit des Rauchverbots
Ein Streit in Flensburg beschäftigt die Gerichte. Eine Kneipenwirtin hatte sich gegen die Stadtverwaltung zur Wehr gesetzt, die die Wirtin durch Zwangsgeld dazu nötigen will, ein “Rauchen Verboten”-Schild in ihrem Lokal anzubringen.
In einem Eilverfahren hat nun das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden, dass die behördliche Anordnung nicht dazu geeignet sei, den Nichtraucherschutz durchzusetzen (Aktenzeichen 3 B 34/08). Der Richter deutete im Bezug zum Hauptverfahren an, dass Lokale ohne eigenen Raucherraum möglicherweise ungerechtfertig benachteiligt sein könnten. Das berichtete das Hamburger Abendblatt.
In den Flensburger Kneipen stößt das Urteil auf breite Zustimmung. “Wir sind mit dem Rauchverbot auch nicht zufrieden”, so eine Kellnerin gegenüber der Zeitung. Und weiter: “Wir fühlen uns dadurch benachteiligt”. In Schleswig-Holstein gilt das Rauchverbot seit dem 1. Januar 2008. Seitdem darf dort in Gaststätten, die nur über einen Raum verfügen, nicht mehr geraucht werden.
Die Schleswig-Holsteinische FDP begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtes im Eilverfahren. Heiner Garg, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag sagte zum Hamburger Abendblatt: “Wir hatten im Februar einen Antrag im schleswig-holsteinischen Landtag eingebracht, der vorsah, sogenannte Einraumgaststätten bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von den Regelungen des Nichtraucherschutzgesetztes auszunehmen. Das hat die Große Koalition abgelehnt”.
“Diese ideologische Volkserziehung sollte man hintanstellen und warten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat”, so der FDP-Politiker weiter, denn durch dieses Rauchverbot würden unnötigerweise Existenzen aufs Spiel gesetzt. Nach dem Eilentscheid in Rheinland-Pfalz (Rauchernews berichtete) ist das nun schon der zweite Gerichtsentscheid in einem Eilantrag gegen das unsägliche Rauchverbot.













