Einraumkneipen: Rauchen erlaubt

Das Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz

In sogenannten Einraumkneipen wird das Rauchverbot vorläufig ausgesetzt. Eben hat der Koblenzer Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz dem Eilantrag von fünf Wirten stattgegeben. Das bedeutet, dass in diesem Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen weiter geraucht werden darf. Zwar tritt in Rheinland-Pfalz diesen Sonntag das Rauchverbot in Kraft, die Gäste inhabergeführter Einraumkneipen dürfen aber auch weiterhin rauchen.

Mit diesem Spruch setzte das Gericht das Rauchverbot für diese Art von Kneipen bis zu einem endgültigen Urteil außer Kraft. Es folgte damit der Argumentation von fünf Kneipenbesitzern, die anführten, dass sie keine abgetrennten Raucherräume installieren könnten. Daraus entstünde ihnen ein wirtschaftlicher Nachteil, der hin bis zur Existenzbedrohung reiche.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind derzeit mehr als ein duzend ähnlich gelagerter Klagen anhängig. In wieweit sich das Bundesverfassungsgericht an diesen Spruch hält, darüber gehen die Meinungen auseinander. Während Wirte, Raucher und Liberale diese einstweilige Verfügung bejubeln, versuchen Nichtraucher-Organisationen und verschiedene Politiker das Ganze als “Sonderfall” abzutun, den das Bundesverfassungsgericht sicher wieder kippen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die Landesregierungen und -Parlamente um Stellungnahmen gebeten und dafür einen Fragekatalog verschickt. Die kann man so einschätzen, dass das höchste deutsche Gericht möglichst bald eine Entscheidung treffen möchte.


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2 Kommentare

  1. Aranita

    Mal schaun wie es weitergeht
    Das ist erst ein Anfang. Jetzt heißt es das endgültige Urteil abwarten und was dann daraus gemacht wird.

    Zum Frohlocken ist es noch zu früh denke ich.

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